Protocol of the Session on August 31, 2011

- Ja, genau. „Ach was!“ liebe Kerstin - kann ich dazu frei nach Loriot sagen.

(Heiterkeit)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung liegt nun heute vor, und Sie werden ihn sicher mit der Mehrheit der rot-roten Koalition bestätigen. Das Motiv ist klar: Sie müssen einen Wahlkampfpunkt erfüllen. Sie müssen Ihren Koalitionsvertrag erfüllen. Das ist bis dahin natürlich auch ein verständliches Ziel parlamentarischer Arbeit - das würden wir wahrscheinlich genauso machen -, wenn nicht die großen Mängel in Ihrem Gesetzentwurf wären.

Erst in den letzten Tagen hat die Presse in Bezug auf das Vergabegesetz von dem „Gesetz mit Geburtsfehler“ - Geburtsfehler, Einzahl! - gesprochen. Der Journalist berichtete über die heftige Kritik von Gewerkschaften wegen des fehlenden Schutzes vor Billiganbietern aus dem Ausland. Wie gesagt: ein Geburtsfehler.

Seit der Anhörung - eigentlich auch schon vorher - am 1. Juni dieses Jahres vor dem Wirtschaftsausschuss haben die Argumente zur Ablehnung dieses Gesetzes, und zwar nicht nur bei den Gewerkschaften, deutlich zugenommen. Es zeigte sich,

dass die zahlreichen massiven Einwände der Fachleute, die dort vorgetragen haben, außer zwei kosmetischen Änderungen, die wir heute auch auf dem Tisch haben, in der letzten Woche das ist die Anhebung der Lohnuntergrenze um 50 Cent und die Senkung der Wertgrenze auf 50 000 Euro - für Rot-Rot keinen Anlass zur gründlichen Prüfung des Gesetzentwurfes darstellten. Die hier wirkende Arroganz der Macht ist erstaunlich. Der Öffentlichkeit und Beteiligten wird klargemacht, dass die Anhörung für die Regierung und die rot-rote Koalition nur eine Geschäftsordnungsalibiveranstaltung war. Das bedauern wir sehr, zumal zu bemerken ist: Wenn die kommunalen Spitzenverbände wie der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund gemeinsam mit zahlreichen Kommunen, wenn IHK und Handwerkskammern, wenn Berufsverbände aller Branchen da ist der Begriff Klientelpolitik dann wohl doch schon ein bisschen überzogen, das ist eine breite Front gewesen, die sich dazu geäußert hat - und Kommunalrechtler die Mängel dieses Gesetzentwurfs deutlich nachweisen, dann ist es wohl angemessen, hier nicht von einem Geburtsfehler zu reden. Dieser Gesetzentwurf ist eine Fehlgeburt, die Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, mit Ihrer Mehrheit auf einen kurzlebigen Weg bringen werden. Dafür werden das Landesverfassungsgericht, Bundes- und EU-Recht in wenigen Monaten sorgen, und Sie wissen das auch.

Vorsorglich haben Sie im § 4 des Gesetzentwurfs die Einrichtung einer Kommission durch Rechtsverordnung, also ohne Mitwirkung des Landtages, bestimmt. Diese Kommission soll und darf ausschließlich die Anpassung des Entgelts überprüfen und vorschlagen. Die Landesregierung ist an diesen Vorschlag allerdings nicht gebunden. Ist das die nächste Alibiveranstaltung?, frage ich da.

Ihr Gesetzentwurf behindert nachweislich den Bürokratieabbau, hier besonders die Verschlankung des Vergaberechts, eine bessere Mittelstandsfreundlichkeit, Mittelstandsförderung, und hier ganz besonders - und das ist ärgerlich - für Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen. Ihr Gesetzentwurf belastet die Vertragsfreiheit als Grundrecht und die Tarifautonomie als Recht der Vertragspartner. Hier wäre es die Aufgabe, flächendeckenden tariflichen Mindestlohn auszuhandeln, anstatt Kommunen mit höheren Verwaltungskosten und mehr Bürokratie zu belasten. Mit der Verteuerung von Investitionen, Waren und Dienstleistungen verschärfen Sie die Haushaltssituation der Kommunen, gar nicht zu reden von der Einhaltung des Konnexitätsprinzips. Wir sind uns doch alle im Klaren darüber: Die 6,7 Millionen Euro, die Sie den Kommunen hinwerfen, sind ein Knochen für die kommunalen Belastungen, die decken doch nicht annähernd den realen Mehraufwand, den Sie durch das Vergabegesetz, das uns hier als Entwurf vorliegt, erzeugen. Vor allen Dingen wird ein Punkt anders dargestellt: Sie behindern und belasten die Rückkehr von Langzeitarbeitslosen und gering Qualifizierten in den ersten Arbeitsmarkt. Auch das wurde vor wenigen Tagen mit dem Thema Bahn und den Einwürfen der Zeitungsverleger nachgewiesen.

(Zuruf der Abgeordneten Wöllert [DIE LINKE])

Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine bombastische Verpackung für das rot-rote Wahlziel: staatliche Einführung von 8 Euro Mindestlohn, und das praktisch - das ist eben schon angeklungen - in drei Branchen: Wäschereidienstleistungsbetriebe, Gebäudereinigerhandwerk und Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Herr Abgeordneter Tomczak, Ihre Redezeit ist leider vorbei.

Wir werden als FDP-Fraktion gegen das Gesetz stimmen. Jedoch möchte ich deutlich sagen, dass wir der tariflichen Festlegung auskömmlicher Lohnuntergrenzen positiv gegenüberstehen. Das ist das Problem, welches gelöst werden muss. Wir brauchen dazu keine staatliche Reglementierung.

Wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. - Danke schön.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tomczak. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Der Abgeordnete Domres hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach 19 Monaten intensiver Debatten über Eckpunkte für ein Brandenburger Vergabegesetz, über Referentenentwürfe und schlussendlich über den eingebrachten Regierungsentwurf beschließen wir heute in 2. Lesung das Brandenburger Vergabegesetz. Was in 10 Jahren Regierungszeit mit Ihrer Beteiligung, liebe Kollegen von der CDU, nicht möglich war, wird nun Realität. Brandenburg bekommt ein Vergabegesetz.

(Beifall DIE LINKE)

Das vorliegende Gesetz ist ein wichtiger Schritt, vom Image, Herr Kollege Homeyer, ein Billiglohnland zu sein, wegzukommen. In erster Linie ist das Gesetz aber auch eine Anerkennung dessen, dass gute Arbeitsbedingungen und faire Entlohnungen zentrale Voraussetzungen sind, um im Wettbewerb der Regionen um Fachkräfte zu bestehen und somit die breite Mitte unserer Gesellschaft zu stärken.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

Es ist auch in diesem Zusammenhang überhaupt nicht akzeptabel, dass die Zahl der prekären Beschäftigungsverhältnisse steigt und immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufstocken müssen. Wir wollen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den ganzen Tag arbeiten, von ihrem Lohn den Lebensunterhalt bestreiten können. Herr Kollege Homeyer, wenn das Klientelpolitik ist, machen wir gerne Klientelpolitik.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Gerade deshalb setzen SPD und Linke mit diesem Gesetz ein zentrales Vorhaben der Koalition um. In Brandenburg wird die Vergabe öffentlicher Aufträge an soziale Standards und an die Bezahlung wenigstens auf Mindeslohnniveau gebunden. So steht es in der Koalitionsvereinbarung, und so wird es auch mit dem Vergabegesetz beschlossen. Rot-Rot hält Wort, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ziel meiner Fraktion war es, ein Vergabegesetz für Brandenburg zu bekommen, welches die größtmögliche Rechtssicherheit bietet, welches anwendbar und kontrollierbar ist und welches auch ein Höchstmaß an Akzeptanz hat. Uns war von Anfang an klar, dass nicht jede Erwartung, die der eine oder andere an ein Vergabegesetz gerichtet hat, erfüllt werden kann. Dazu aber später mehr.

Grundlage der Diskussion war der Regierungsentwurf, wobei ich den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht unerwähnt lassen möchte. Hier gab und gibt es nach wie vor unterschiedliche Auffassungen über die Frage: Was kann, was soll ein Vergabegesetz regeln? Die Sorge, dass mit den von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Regelungen das Vergabegesetz überfrachtet und effektive Kontrollen schwerer, die Übersichtlichkeit und die Anwendbarkeit des Gesetzes schwieriger würden und insgesamt die Rechtssicherheit nicht gegeben wäre, konnte nicht entkräftet werden. Schade fand ich in diesem Zusammenhang - und das einmal mehr -, dass die CDU sich der Sachdebatte fast verweigert hat. Kein Änderungsantrag, nur eine fundamentalistische Kritik am Vergabegesetz. Nachdem selbst bei der Bundes-CDU die Debatte über einen gesetzlichen Mindestlohn Fahrt aufgenommen hat, verschläft die Brandenburger CDU nach der Atomdebatte eine weitere Diskussion.

(Beifall DIE LINKE)

Ein Stück weit sehne ich mich schon nach der Zeit zurück, in der sogar die CDU ein Vergabegesetz wollte. Kollege Petke wird sich daran erinnern. Aber auch das hat die einstige Regierungsfraktion verdrängt, stattdessen nur Angst- und Panikmache, leider eben auch von der FDP. An dieser Stelle wäre dann wirklich weniger mehr.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die parlamentarische Weisheit, dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht wurde, galt auch diesmal. Ich denke, mit den Änderungsanträgen, die wir in den vergangenen Wochen im Wirtschaftsausschuss und davor in den anderen Fachausschüssen beraten haben, hat die Koalition einmal mehr deutlich gemacht, dass eine Anhörung keine Formalie ist und dass es sich lohnt, in einen intensiven Gedankenaustausch mit den Koalitionsfraktionen zu treten. Auch das war nicht immer so. Die Zahl der vorgenommenen Änderungen und der Entschließungsantrag sprechen eine deutliche Sprache.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Entschließungsantrag macht die Koalition deutlich, dass uns zum einen soziale und ökologische Kriterien bei der Vergabe wichtig sind. Zum anderen machen wir aber auch deutlich, dass mit der Beschlussfassung heute das Thema Vergabegesetz und wie und in welcher Form soziale und ökologische Kriterien Anwendung finden können, nicht abgeschlossen ist. Wir wollen einen wirklichen Beitrag dazu leisten, dass die Notwendigkeit, soziale und ökologische Standards bei der Vergabe von Aufträgen stärker zu berücksichtigen, ins Bewusstsein der jeweiligen Akteure gerückt wird und dass entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Eine Servicestelle, die Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vergabeund Beschaffungsstellen zu ökologischen und sozialen Aspek

ten der Beschaffung anbietet oder einen Erfahrungs- und Informationsaustausch gewährleistet, gehört genauso dazu wie die Frage nach einheitlichen Siegeln und Zertifikaten, die ökologische Aspekte bzw. Arbeitsnormen anerkennen.

Ebenso muss darauf hingewirkt werden, dass ökologische und soziale Kriterien bei der Vergabe von Bauaufträgen und Lieferverträgen entsprechend den im Beschaffungshandbuch des Landes getroffenen Regelungen von allen öffentlichen Auftraggebern stärker beachtet werden. Dies ist ein gesellschaftlicher Prozess und allein mit einem Gesetz kaum zu erreichen. Hier soll aus unserer Sicht künftig die Landesverwaltung eine Vorreiterrolle übernehmen.

Ein weiterer Beitrag kann der von uns angeregte Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden über die Anwendung des Leitfadens „Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht“ des Deutschen Städtetages aus dem Jahre 2009 sein. Ich finde es schon ein wenig schade, dass dieser Leitfaden im Land bisher keine Rolle gespielt hat.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Tagen gab es verschiedene Hinweise und auch Kritiken am jetzt zu beschließenden Vergabegesetz. Gestatten Sie mir, auf einige Kritikpunkte einzugehen. Die GRÜNE-Fraktion teilte uns in einer Pressemitteilung mit, die sozialen Standards im rot-roten Vergabegesetz seien unzureichend, und sie kritisiert die unzureichende Höhe des Mindestlohnes. Diese Kritik von einer Partei, die im Deutschen Bundestag gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes gestimmt hat, ist schon ein starkes Stück; selbst der eigene Entwurf sah einen Einstieg von 7,50 Euro vor.

Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE haben einen Änderungsantrag eingebracht, die Lohnuntergrenze auf 8 Euro festzulegen, und wir fordern die Landesregierung auf, die Mindestlohnkommission unverzüglich einzusetzen und dem Landtag im II. Quartal 2012 einen Bericht zur Gestaltung der Lohnuntergrenzen vorzulegen. Diese Mindestlohnkommission, Herr Kollege Tomczak, stand schon im Regierungsentwurf, sie ist also nicht irgendwie hineingekommen. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg.

Ein weiterer Kritikpunkt war, dass ein repräsentativer, mit einer kritikfähigen Gewerkschaft vereinbarter Tarifvertrag zur Anwendung kommen muss und diese Forderung angeblich keine Berücksichtigung gefunden habe. Hierzu verweise ich ausdrücklich auf die Beratung im Wirtschaftsausschuss. § 3 Abs. 2 regelt eindeutig, dass künftig ein Auftrag über eine Leistung des öffentlichen Nahverkehrs nur dann an einen Bieter vergeben wird, wenn dieser sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, seine bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten mindestens nach einem hierfür jeweils geltenden einschlägigen und repräsentativen Entgelttarifvertrag zu entlohnen.

Wir haben weiterhin geregelt, dass die Landesregierung ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung festzulegen, in welchem Verfahren festgestellt wird, welche Tarifverträge als repräsentativ anzusehen sind. Hierbei wollen wir ausdrücklich die Mitwirkung der Gewerkschaften und haben mit dem Gesetz deren Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt. Deshalb verstehe ich die vorgebrachte Kritik nicht.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heftig kritisiert wurden auch § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1. Diese Kritik haben wir sehr

ernst genommen, und die Reaktionen finden sich im Entschließungsantrag wieder. Nicht nur ich habe in der Debatte um das Vergabegesetz und speziell diesen Paragrafen lernen müssen, dass nicht jede politische Forderung mit geltendem Recht in Übereinstimmung zu bringen ist. Hier gibt es unterschiedliche rechtliche Bewertungen, und vor die Frage gestellt, die reine Lehre ins Gesetz zu schreiben und dieses damit juristisch angreifbar zu machen oder ein rechtssicheres Gesetz zu verabschieden und damit den Einstieg in die Einführung einer Lohnuntergrenze zu sichern, hat sich die Koalition für Letzteres entschieden.

Ich gehe davon aus, dass in den nächsten zehn Jahren im Bereich des ÖPNV und des SPNV keine Leistung vergeben wird, bei der der zu entrichtende Lohn unterhalb der im Vergabegesetz festgelegten Lohnuntergrenze liegen wird. Im Übrigen, denke ich, ist ein Branchentarifvertrag überfällig.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Vergabegesetz haben SPD und die Linke ein Stück mehr soziale Gerechtigkeit in Brandenburg geschaffen. Das kann man kleinreden, kritisieren oder auch, wie CDU und FDP, ablehnen. Für die Linke ist wichtig - dabei wiederhole ich mich gern -, dass wir dem Ziel, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den ganzen Tag arbeiten, von Ihrem Lohn ihren Lebensunterhalt bestreiten können, ein Stück nähergekommen sind.

Ich bitte selbstverständlich um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft sowie zum Entschließungsantrag. Gestatten Sie mir bitte noch zwei abschließende Bemerkungen. Die Erste:

Herr Abgeordneter Domres, Sie haben die Redezeit ausgeschöpft.

Domres (DIE LINKE)

Ich möchte mich beim Wirtschaftsminister für die Zusammenarbeit bedanken sowie beim Kollegen Dellmann, denn er hat einen großen Anteil daran, dass dieses Gesetz so zustande gekommen ist. Heute hat er seine letzte Sitzung, und ich möchte mich für die angenehme Zusammenarbeit bedanken und wünsche ihm für die neue Aufgabe viel Erfolg und alles Gute.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Domres. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion GRÜNE/B90 fort. Herr Abgeordneter Vogel hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Homeyer hat mit der Variante eines Sprichworts begonnen: „Was lange währt, wird endlich gut“. Ich hatte bei der Vorlage des Referentenentwurfs das glückliche Gefühl, letztendlich ausrufen zu können: „Besser spät als nie!“.

Nachdem die Aufnahme der Kommunen in den vom Kabinett verabschiedeten Vergabegesetzentwurf stattfand, hatte ich im

mer noch das Gefühl „Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“. Allerdings muss ich nach den umfassenden Ausschussberatungen eher sagen: „Der Berg kreißte und gebar ein Mäuslein“.

(Jürgens [DIE LINKE]: Aber es war richtig zitiert!)

Mich verwundert diese Entwicklung insofern, als ich dachte, die Differenzen zwischen Linken, SPD und Grünen bei der Ausgestaltung eines Vergabegesetzes wären überschaubar. Andere Bundesländer, egal, ob rot-rot oder rot-grün regiert, die Vergabegesetze verabschiedet haben, haben doch auch sehr gute und vorbildliche Gesetze verabschiedet, in denen zum Beispiel Umweltkriterien berücksichtigt wurden.