Deshalb schlagen wir in unserem Entschließungsantrag, den Sie vorhin so lax abgetan haben, in Anerkennung dessen, was diese rot-rote Landesregierung bisher geleistet hat, vor, Erfahrungen, die wir bisher gesammelt haben, aufzulisten, und möglicherweise darüber nachzudenken, Herr Finanzminister, uns in einer Bundesratsinitiative im Bundesrat mit genau diesem An
satz der FDP mal zu Wort zu melden. Ich gehe davon aus, dass die von Schwarz-Gelb regierten Länder und die Regierungskoalition mit der FDP dann dafür sorgen werden, dass wir hier endlich bundesgesetzliche Änderungen auf den Weg bringen. Das ist die richtige Entscheidung, die wir hier brauchen. Insofern bedanke ich mich für die heutige Diskussion. Ich würde die CDU aber auch bitten, nicht in drei Monaten den dritten Aufguss des Gesetzentwurfs hier einzubringen, sondern die Hausaufgaben in Berlin zu machen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Görke. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete von Halem hat das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Der CDU wird es nicht helfen, die Grünen links zu überholen.“ Mit diesem Satz zitieren die Potsdamer Neuesten Nachrichten den Cottbuser IHK-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Krüger. Nur um das klarzustellen: Die Grünen links zu überholen hat noch niemandem geholfen. Wir würden auch gern bei diesem Thema noch etwas an Tempo zulegen.
Es geht in diesem Fall nicht um das Nachtflugverbot, sondern um die Transparenz in kommunalen Unternehmen. Die einzufordern gewinnt nicht zuletzt angesichts der Skandale der letzten Zeit immer mehr Anhänger - und wie schön: auch die CDU, wenn auch etwas zahnlos. Ist die Debatte über die Offenlegung des Spendengebahrens kommunaler Unternehmen wirklich an Ihnen vorbeigegangen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU? Sehen Sie da gar keinen Handlungsbedarf?
Ich muss ehrlich sagen: Etwas enttäuscht bin ich auch über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Da ist, lieber Kollege Bischoff, von Ermutigung der kommunalen Familie die Rede - das haben Sie auch noch einmal wiederholt. Aber ist das wirklich ausreichend, wenn man auch über Gesetzesänderungen diskutieren könnte? Aus unserer Sicht nicht.
Aus unserer Sicht reicht es auch nicht, wenn die Stadtverordneten wach sind, sondern die Aufsichtsratsmitglieder müssen ihnen auch Bericht erstatten. Wir würden gern die Vorschläge aufgreifen und im Ausschuss über weitere Punkte diskutieren, nämlich - erstens - die Begrenzung von Quersubventionierungen. Sind Aufgaben der Daseinsvorsorge, die nicht im Wettbewerb erbracht werden - zum Beispiel die Wasserversorgung -, mit wettbewerblichen Tätigkeiten - zum Beispiel der Stromversorgung - zusammen in einer privatrechtlichen Gesellschaft organisiert, gibt es natürlich Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Frage, ob die Gewinne aus der nichtwettbewerblichen Tätigkeit angemessen sind. Wir wollen prüfen, inwieweit diese Organisationsform in privatrechtlichen Gesellschaften auf Landebene gesetzlich verhindert bzw. die teilweise nicht nachvollziehbare Quersubventionierung innerhalb eines kommunalen Unternehmens begrenzt werden kann.
Zweitens zur Deckelung von Sponsoringausgaben und Entscheidungen über die Gewinnverwendung in den Gemeindevertretungen: Wir würden gern klären, inwieweit es kommunalen Unternehmen in privatrechtlicher Organisationsform verboten werden kann, Sponsoring zu betreiben bzw. ob es möglich ist, die Sponsoringausgaben in ihrer Höhe zu deckeln. Die radikalste Lösung wäre es, Sponsoring ganz zu verbieten oder nur in geringer Höhe zu erlauben und die Gewinne in die kommunalen Haushalte zu überführen.
Dann könnten die Kommunen über die Gewinnverwendung entscheiden. Aber wir wissen auch: Das gibt Konflikte, weil ein nicht unbedeutender Teil der Sport- und Kulturförderung in Brandenburg so finanziert wird.
Drittens, Transparenz und Kontrolle: Um Transparenz kommunaler Unternehmen und Möglichkeiten der Kontrolle durch die Öffentlichkeit und die gewählten Vertreterinnen und Vertreter zu verbessern, sind viele Maßnahmen möglich. Die Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen ist auf Bundesebene zu regeln; das wurde schon thematisiert. Aber auch die Kommunalverfassung könnte zu deutlich besserer Berichtserstattung verpflichten.
Die Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen betreffend - dazu gibt es einen Referentenentwurf auf Bundesebene, der Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung einer Gebietskörperschaft in einen Aufsichtsrat gewählt oder entsandt worden sind, von ihrer Verschwiegenheitspflicht weitgehend entbindet könnte sich die CDU auch auf Bundesebene stark machen. Grundsätze für die Gesellschaftsorgane der Beteiligungen und das Berichtswesen könnten in einem Public-Corporate-Governance-Kodex festgeschrieben werden. Das steht den Kommunen jetzt schon frei, das ist richtig. Denkbar wäre es aber auch, die Erstellung eines solchen per Kommunalverfassung einzufordern. Gleiches gilt für die Frage, wie Sponsoringleistungen gegenüber der Gesellschafterin dargestellt werden sollen.
All das sind Punkte, die über die wünschenswerte Offenlegung der Bezüge, wie sie in dem CDU-Antrag gefordert wird, hinausgehen. Wenn wir allerdings Transparenz in öffentlichen Unternehmen wollen, dann sollten wir uns nicht mit „Transparenzchen“ begnügen. Schließlich geht es um öffentliche Gelder, und es geht auch um die Rechte von Gemeindevertreterinnen und -vertretern bzw. Stadtverordneten sowie um die Stärkung der lokalen Demokratie und Verbesserung der kommunalen Daseinsvorsorge.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete von Halem. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Markov hat das Wort.
Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hält den Entschließungsantrag für weise und wird, wenn er eine Mehrheit in diesem Hause findet, sich umgehend an die Arbeit machen. - Danke schön.
Die CDU-Fraktion hat noch einmal die Möglichkeit zu sprechen. Herr Abgeordneter Burkardt hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Möglicherweise waren Sie, Herr Bischoff, bei dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt, als es um die Anpassung der Besoldungsgelder ging, für einen Moment abwesend körperlich oder auch sonst. Ich habe vorhin in der Aussprache darauf hingewiesen, dass wir uns bemühen werden, mit den elf neuen Kollegen in der Fraktion all das, was wir in der zurückliegenden Periode unterlassen haben, allmählich aufzuarbeiten. Das gilt natürlich auch für die Transparenzregelung. Deswegen liegt Ihnen ein solcher Gesetzentwurf vor.
Ich habe mit Interesse vernommen, dass unsere Vorfahren, die einst gemeinsam mit Ihnen in der Regierung waren,
Ich habe mich etwas gewundert, dass dann Herr Markov - zumindest der Form halber - das Wort ergriffen hat. Vielleicht hilft Ihnen ein Blick in die Geschäftsverteilung sowohl der gegenwärtigen als auch der vorherigen Landesregierung weiter.
Wir haben im Übrigen verdeutlicht, dass wir nicht nur bei den Kommunen für Transparenz sorgen wollen, sondern auch bei den Landeseinrichtungen. Auch dort ist Transparenz notwendig und hilfreich, weil dies eine Kontrolle ermöglicht. Sie haben eben auch gesagt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Ich pflichte Frau von Halem ausdrücklich bei, dass es sicher noch eine Reihe von weiteren Dingen gibt, die im Zuge der Transparenz geregelt und angesprochen werden müssen. Wir haben bereits versucht, einige davon in zurückliegenden Sitzungen auf den Weg zu bringen.
Wenn wir die Chance hätten, diesen Antrag im Ausschuss zu behandeln, könnten wir unter anderem über die Transparenz beim Thema Quersubventionierung und über die Frage, wie es sich mit der Verschwiegenheit bei Sponsoring-Leistungen verhält, diskutieren.
Danke schön, Herr Kollege Burkardt. - Herr Burkardt, sehen Sie Chancen - nachdem die FDP meint, der Gesetzentwurf sei fertig, um das Handelsgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland dahin gehend zu ändern -, für die notwendige Transparenz und auch für die Möglichkeit der Veröffentlichung nicht nur bei börsenorientierten Unternehmen zu sorgen, dass Sie in Ihrer Bundestagsfraktion endlich Lobbyarbeit betreiben und wir hier landesrechtlich die Möglichkeit bekommen? Sehen Sie diesbezüglich Chancen?
Lieber Herr Kollege Görke, Sie wissen, dass ich über hinreichende Erfahrungen in der Lobbyarbeit verfüge. Insofern wird das nicht die Frage sein. Ich habe gelernt und bin es gewohnt, die Arbeit dort zu tun, wo sie anliegt und wo sie mir gestellt wird.
Die Arbeit, die Ihnen und mir, also uns allen gestellt wird, ist, in Brandenburg für jene Regelungen zu sorgen, die Transparenz schaffen und die über die Kontrolle, die damit möglich ist, das verhindern, was wir unter anderem im Umfeld dieser Stadt immer wieder beobachten dürfen. Wenn wir uns diesbezüglich alle einig werden, dann werden wir - dessen bin ich mir sicher auch keine Probleme damit haben, andere mit diesem guten Beispiel anzustecken.
Hinsichtlich der rechtlichen Bewegungen möchte ich Folgendes sagen: Lieber Herr Bischoff, lieber Herr Görke, ich kaufe Ihnen eine S-Bahn-Fahrkarte und schicke Sie nach Berlin.
Dann können Sie sich in Berlin bei Ihren Kollegen erkundigen, warum sie diese rechtlichen Bedenken haben, die Sie nun zum wiederholten Male vortragen und zu denen ich Ihnen gesagt habe, dass sie allein deswegen ins Leere gehen, weil Sie als Gesellschafter handeln können.
(Görke [DIE LINKE]: Machen wir doch! Aber nicht in Potsdam sind wir Gesellschafter! Da sind Sie Handelsko- alition!)
Sie brauchen § 285 HGB überhaupt nicht. Schließlich können Sie als Gesellschafter die Gehälter Ihrer Mandatsträger veröffentlichen. Das entscheidet allein der Gesellschafter.
Zum Thema Sponsoring ein Nachtrag: Frau von Halem, wir könnten uns dann auch über das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden unterhalten, dass zum Beispiel Wasserver- und -entsorgungsbetriebe und -verbände kein Sponsoring betreiben dürfen. Es ist ausgeurteilt und bestandskräftig. Es wäre schön, wenn wir uns ansehen würden, was diesbezüglich für Brandenburg herauskäme. - Schönen Dank.