Protocol of the Session on June 23, 2011

Damit wollen wir vor allem junge Lehrerinnen und Lehrer im Land halten und gute Ausgangslagen für den mittelfristig steigenden Bedarf an Lehrkräften schaffen, denn das Gutachten, das von Ihnen in Auftrag gegeben wurde, hat unsere Auffassung durchaus bestärkt. Es entspricht dem, worauf wir seit Jahren hinplanen. Trotzdem werden wir auch jetzt nicht alle Lehramtskandidaten einstellen können. Das kommende Schuljahr 2011/2012 nimmt eine Sonderstellung ein. Es war immer klar, dass wir in diesem Jahr sehr viel weniger Einstellungen vornehmen können, weil der Sozialtarifvertrag der angestellten Lehrkräfte ausläuft und die tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer, deren Arbeitszeit auf 75 % reduziert war, wieder in die Vollbeschäftigung zurückkehren können. Das müssen wir natürlich bei der Zahl berücksichtigen. Deshalb ist der Bedarf im Schuljahr 2011/2012 nicht ganz so hoch wie in den Folgejahren.

Wir haben Bedarf in unterschiedlichen Bereichen, vor allem im Bereich Grund- und Förderschule, für einzelne Schwerpunktfächer auch vereinzelt in den Gymnasien. Wir werden den Referendarinnen und Referendaren natürlich mitteilen, dass sie auch in allen anderen Lehrämtern in den nächsten Jahren gute Chancen haben, in den Schuldienst übernommen zu werden. Aber auch bei den Referendaren, die jetzt fertig werden, ist es nicht so, dass wir alle brauchen. Wir haben zu viele Lehramtsanwärter für den Bereich Sek II, Gymnasien, und auch Fächerkombinationen, für die wir in den nächsten Jahren bereits reichlich Lehrkräfte im System haben.

Insofern kann man sagen: Wir versuchen, so viele wie möglich zu übernehmen. Die Serverseite ist ab heute Mittag freigeschaltet, auch hinsichtlich der erhöhten Zahl der zusätzlichen Einstellungen, damit sich die Lehramtskandidaten tatsächlich bewerben können. Aber wir können keine Zusage machen, alle zu übernehmen. Dies hängt schlicht und ergreifend an der Schulform und der Fächerkombination. - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir sind bei Frage 644 (Neubaupläne einer Tank- und Raststätte an der BAB 10 nahe Priort), die der Abgeordnete Rupprecht stellt.

An der BAB 10 - Westlicher Berliner Ring - soll zwischen Kilometer 129 und 132 eine Tank- und Raststätte nahe der Ortschaft Priort, Gemeinde Wustermark, entstehen. Wegen dieser eventuell geplanten Baumaßnahme befürchten betroffene Bauern den Entzug landwirtschaftlicher Nutzfläche und Anwohner eine zusätzliche Lärmbelästigung.

Ich frage die Landesregierung: Gibt es dazu konkret ein laufendes baurechtliches Planungsverfahren, das diese Sorgen der Betroffenen rechtfertigt?

Herr Minister Vogelsänger, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Rupprecht, das geplante Bauvorhaben steht erst am Anfang. Die Entwurfsunterlagen sollen im 1. Halbjahr fertiggestellt werden. Die Festlegung des endgültigen Standortes der Tank- und Rastanlage erfolgt unter Abwägung aller Belange im Planfeststellungsverfahren. Die Einleitung dieses Verfahrens ist für 2013 vorgesehen.

Gestatten Sie mir noch grundsätzliche Ausführungen. Wir haben diese Situation auch im Nordbereich der A 10. Es gab in der gestrigen Presseschau einen Artikel der „Märkischen Oderzeitung“. Darin stand: „Lkw-Fahrer oft übermüdet - die Lenkund Ruhezeiten werden nicht eingehalten.“ Das ist nicht zu akzeptieren. Jedoch bin ich in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass entsprechende Tank- und Rastanlagen vorhanden sind. Dies ist nun einmal mit entsprechenden Konflikten verbunden. Ich bin sehr froh und der Bundesregierung dankbar, dass wir es gemeinsam geschafft haben, über das Konjunkturpaket zusätzliche Stellplätze zu schaffen, beispielsweise an der A 12. Jeder weiß, wie wichtig das an dieser Autobahn ist.

Ich habe etwas zum Flughafen gesagt. Zu einer modernen Infrastruktur gehört auch eine Straßeninfrastruktur, und der Speditionsbereich ist einer der wichtigsten Arbeitgeber im Land Brandenburg, und auch die Bürgerinnen und Bürger sind auf Lkw-Verkehr angewiesen. Nicht nur, dass der Supermarkt um die Ecke beliefert wird, sondern auch persönliche Dinge hängen damit zusammen. Eine Tank- und Rastanlage - wir hatten heute bereits engagierte Debatten im Landtag - sorgt dafür, dass Menschen Arbeit bekommen, und mitunter sind das Menschen, die vielleicht kein Hochschulstudium haben. Auch das muss man dabei betrachten. Ich werde mich diesem schwierigen Prozess weiterhin stellen müssen, da es notwendig ist, dass auch in diesem Bereich die Infrastruktur weiter ausgebaut wird. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Da die folgende Frage einen ähnlichen Sachverhalt beinhaltet, wenn auch in anderer geografischer Lage, hat sich Kollegin Wehlan bereiterklärt, mit einer schriftlichen Antwort vorliebzunehmen. Ich kann damit Tagesordnungspunkt 2 schließen, entlasse Sie in die wohlverdiente Mittagspause und bitte Sie zu 13 Uhr wieder in den Saal.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.16 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.01 Uhr)

Meine Damen und Herren, die „Stunde der toten Augen“ kündigt sich hier wieder an. Es ist sehr schwierig, die Sitzung zu eröffnen, wenn die Abgeordneten nicht anwesend sind. Ich bitte die vorhandenen Parlamentarischen Geschäftsführer und Ver

antwortungsträger dafür zu sorgen, dass die Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete in den Saal kommen.

Es tut mir leid, dass ich den Besucherinnen und Besuchern aus der Prignitz, die nach dem weiten Weg pünktlich hierher gefunden haben, nur einen 10%-Landtag präsentieren kann. Seien Sie trotzdem willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich eröffne Tagesordnungspunkt 3:

Erstes Gesetz zur Änderung des Landespflegegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/2909

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Drucksache 5/3387

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der CDU. Frau Abgeordnete Schier, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schade! Es ist ja ein sehr wichtiges Gesetz, aber ich hoffe, Sie tragen es an Ihre Kollegen weiter.

Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz soll eine Anpassung an das geltende Bundesrecht vorgenommen werden. An und für sich wäre das ganz leicht, allerdings ist das Gesetz zum Beispiel durch die Errichtung eines Steuerungskreises ausgeweitet worden.

Im zuständigen Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie fand eine umfassende Anhörung dazu statt. Die Einschätzung des Gesetzentwurfs war durchaus gegensätzlich. Während die kommunalen Spitzenverbände einzelne Regelungen für zu weitreichend halten, weil sie über das Bundesrecht hinausgehen, und sie eine finanzielle Mehrbelastung fürchten, die nicht refinanziert wird, haben die Pflegeverbände den Gesetzentwurf im Interesse der betroffenen Menschen begrüßt.

Wir verstehen die Position derjenigen, die Verantwortung in der Pflege tragen, sehr gut. Natürlich wünscht man sich für jeden Pflegebedürftigen ein möglichst weitgehendes Wunsch- und Wahlrecht, wenn es beispielsweise um einen Heimplatz geht. Dennoch wird es in der Praxis so aussehen, dass der Sozialhilfeträger - wenn zum Beispiel ein geförderter und ein ungeförderter Heimplatz zur Verfügung stehen - darauf drängen muss, dass der kostengünstigere Platz belegt wird. Die Kommunen können das gar nicht anders handhaben, denn auch sie müssen mit ihrem Etat haushalten.

Man kann seitens des Landes Regelungen treffen, die über die ambulante und stationäre Versorgung hinausgehen. Dann stellt sich aber die Frage nach der Bezahlung, und die Antwort dar

auf ist uns die Landesregierung bisher schuldig geblieben. Wir können nicht alle Wünsche der Betroffenen erfüllen. Wir wecken Erwartungen, die sich dann weder durch das SGB XI noch durch die Kommunen erfüllen lassen. Wichtig war uns, dass Pflegeleistungen angemessen vergütet werden. Es erschien uns deshalb sinnvoll, den Hinweis der LIGA und zum Beispiel der ‘privaten Anbieter aufzunehmen und eine Pflegesatzkommission zu fordern. Dem Beschlussvorschlag der rot-roten Regierung dazu haben wir auch zugestimmt. Dem vorliegenden Gesetzentwurf können wir aber nicht in Gänze zustimmen, weil wir vermuten, dass er finanzielle Hürden errichten wird, die die Kommunen einfach nicht stemmen können. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schier. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Die Abgeordnete Lehmann hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landespflegegesetzes ist gut und entspricht dem heutigen Verständnis von ganzheitlicher Pflege. Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008 hat neue Maßstäbe gesetzt und den Steuerungs- und Vernetzungsgedanken in der Pflege gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf soll dem landesrechtlich Rechnung getragen werden. Es geht darum, den Rechtsanspruch Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen auf integrierte Fallbegleitung im Sinne eines Fallmanagements sowie den Rechtsanspruch auf Pflegeberatung landesweit flächendeckend zu gewährleisten.

(Frau Schier [CDU]: Es geht um das SGB XI!)

Das erfordert die Verknüpfung der Pflegeleistungen mit den Maßnahmen der kommunalen Altenhilfe, der geriatrischen Rehabilitation, der Gesundheitsprävention, aber es erfordert auch die Verknüpfung mit den Strukturen der Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements. All das erfordert eine verstärkte regionale und überregionale Zusammenarbeit und Koordination in der Pflege. Genau das ist der Geist des vorliegenden Gesetzes und geht damit weit über die bloße Betrachtung von ambulanten und stationären Einrichtungen hinaus.

Ganz bewusst stellen wir in unserem Änderungsantrag auf die „pflegerische Versorgung im Land Brandenburg“ ab. In unserem Änderungsantrag greifen wir Hinweise und Bedenken aus der Anhörung auf, indem wir zum Beispiel das Wunsch- und Wahlrecht der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen hervorheben und natürlich auf deren Bedürfnisse abstellen. Die Bedarfe von Menschen mit erheblich eingeschränkter Alterskompetenz sollen dabei besonders berücksichtigt werden. Damit kommen wir der Intention der Alzheimergesellschaft, die Belange Demenzerkrankter in besonderer Weise hervorzuheben, nach.

Mit dem Brandenburger Steuerungskreis wird den öffentlichen Kostenträgern ein Gremium in die Hand gegeben, um grundsätzliche Positionen auszutauschen bzw. abzustimmen, und nur

darum geht es. Mit der Vorgabe einer Geschäftsordnung für diesen Steuerungskreis - siehe bitte unser Änderungsantrag wollen wir das noch einmal klarstellen und natürlich auch gewährleisten, dass die Träger bei konkreten Maßnahmen der pflegerischen Versorgung eingebunden werden.

Die Anhörung hat auch deutlich gemacht, dass eine Pflegesatzkommission aus Sicht des Landes durchaus ein hilfreiches Gremium sein kann, um die Verhandlungen über Inhalte und Vergütung von Pflegeleistungen besser zu strukturieren.

Sehr hilfreich und richtig waren für uns in der Koalition die Änderungshinweise der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gut, dass Sie, liebe Kollegen, in diesem Zusammenhang auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und auch auf pflegebedürftige Migrantinnen und Migranten hingewiesen haben. Diese Hinweise finden sich im Änderungsantrag des Fachausschusses vollinhaltlich wieder.

Zu guter Letzt weise ich darauf hin: Soweit dieses Gesetz Pflichten zur Zusammenarbeit und Koordination für die überörtlichen und örtlichen Sozialhilfeträger, für die Ämter und amtsfreien Gemeinden sowie für die Verbände der Pflegekassen vorschreibt, handelt es sich nicht um neue Aufgaben, sondern um bereits bestehende Pflichten und Zuständigkeiten nach Bundesrecht.

Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, wird mithelfen, das Thema Pflege in die Mitte der Gesellschaft zu tragen und der pflegerischen Versorgung in Brandenburg somit guttun. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, DIE LINKE, GRÜNE/B90 sowie vereinzelt von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Der Abgeordnete Büttner hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Kollegin Lehmann, ich bin der Überzeugung, dass die Anregungen, die von den Fraktionen eingebracht werden, grundsätzlich besonders wertvoll sind. Man kann sie unterschiedlich bewerten; aber es ist nicht nur eine Fraktion, die Anregungen gibt.

Kollegin Schier hat es zutreffend formuliert: Wir reden hier von der Anpassung an Bundesrecht. Dennoch findet sich in dem Entwurf des Landespflegegesetzes, über das wir heute beraten, durchaus einiges, was wir kritisch sehen und was aus unserer Sicht geändert werden muss.

Der Entwurf des Landespflegegesetzes weist zum gegenwärtigen Zeitpunkt Defizite auf. Deswegen kann ich Ihnen schon an dieser Stelle sagen, dass wir dem Gesetzentwurf so nicht zustimmen können.

Das beginnt bereits bei der in § 2 fixierten Zielsetzung. Ja, es spiegelt die gesellschaftliche Realität wider, wenn nunmehr auch die Stärkung der familiären Pflege in das Gesetz aufgenommen werden soll. Dies allein wird jedoch nicht ausreichen,

um die an die Pflege der Zukunft zu stellenden Ansprüche zu befriedigen. Konsequent wäre es, gezielt pflegebedürftige Menschen mit Demenzerkrankung als Zielgruppe in das Gesetz aufzunehmen - das ist schon in der Anhörung angeregt worden -, denn der Anteil der an Demenz erkrankten Menschen wird sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten deutlich erhöhen. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, diesen Aspekt in der zu verabschiedenden Pflegereform zu berücksichtigen, sodass auch in Brandenburg die notwendigen Strukturen geschaffen werden können. Wir unterstützen die in den Ausschuss für Arbeit und Soziales eingebrachten Änderungsanträge zur Ausweitung des Personenkreises.

In § 3 - Sicherung der Versorgungsstruktur - mangelt es an der Einbeziehung der Pflegeeinrichtungen. Es besteht die reale Gefahr, dass die Versorgung künftig einseitig aus der Sicht des Kostenträgers bewertet wird, die ausführenden Pflegeeinrichtungen hingegen ausgespart bleiben. An dieser Stelle muss das Gesetz geändert werden mit dem Ziel, dass alle Akteure - Kostenträger und Leistungsträger - auf Augenhöhe verhandeln. Dies gilt insbesondere für die Arbeit der Pflegekommission, die in § 3 Abs. 5 geregelt ist.