Ein zweiter Punkt: Der Landesrechnungshof ist nicht der Verbündete des Landtages. Da solltest du vielleicht noch einmal nachsehen.
Wir beraten heute über einen Antrag, der Transparenz beim Einsatz externer Berater fordert. Müsste diese Transparenz nicht eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein? Müsste der Haushaltsgesetzgeber nicht über das finanzwirksame Handeln des Staates in vollem Umfang und ohne Verschleiern und Verstecken in einzelnen Titeln des Haushaltsplanes informiert werden? In wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit knapper werdenden öffentlichen Mitteln gilt: Das Land kann die anstehenden Probleme nur lösen, wenn es effizient, transparent und glaubwürdig handelt. Im Übrigen fordert auch die Landeshaushaltsordnung einen wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz öffentlicher Mittel.
Die FDP-Fraktion hat bereits im vergangenen Jahr einen ähnlich gelagerten Antrag gestellt. Da ging es um Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Die Zielrichtung war die gleiche: Wie wird mit Einnahmen umgegangen? Leider müssen wir es gebetsmühlenartig wiederholen, es hilft ja hier leider nichts: Bitte vergessen Sie nicht, dass es sich bei den Einnahmen um die Steuern und Abgaben der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes handelt! Diese Bürger haben ein Recht auf sorgfältige Planung und sorgfältigen Umgang mit diesen Mitteln.
Das Parlament, aber auch der Rechnungshof und die Öffentlichkeit sollen ohne lange Nachforschungen in der Lage sein zu erkennen, wozu und wie die veranschlagten Mittel eingesetzt wurden. Das sind nach unserer Ansicht alles Selbstverständlichkeiten, eigentlich keinen Antrag, geschweige denn eine Debatte wert. Aber leider zeigt uns die Realität etwas anderes. Da werden Gutachten zu Gutachten erstellt. Dann passen die Ergebnisse nicht ins Konzept, also zurück zum Ergebnis des ersten Gutachtens, frei nach dem Motto: Was kostet die Welt, ist ja nicht unser Geld.
Ein anderes Beispiel will ich an dieser Stelle auch noch nennen: Der Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft und Euro
Die Kosten für Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten betragen im Jahr 2009 75 232 Euro. Die Ansätze für 2010 und 2011 betragen jeweils 900 000 Euro. Eine Erläuterung für diese kalkulierten immensen Ausgabensteigerungen? Fehlanzeige! Dieses Beispiel ist leider kein Einzelfall. Schlagen Sie die Haushaltspläne auf: überall das Gleiche.
Natürlich ist es in bestimmten Fällen unausweichlich, auf externe Berater und Sachverständige zurückzugreifen; das ist an dieser Stelle überhaupt keine Frage. Aber schaffen Sie Transparenz, sodass der Haushaltsgesetzgeber die Notwendigkeit und vor allem die Kosten nachvollziehen kann, auch mit Blick auf den anstehenden Haushalt und seine Beratungen. Im Übrigen erleichtern solche Vorüberlegungen auch ein besseres Controlling. Aber vor allem hat der Steuerzahler ein Recht auf sorgsamen Umgang und Einsatz seines Geldes.
und ich finde es bemerkenswert, wie mit der Oppositionsrolle völlig neue Sichtweisen kreiert und welche Initiativen aus der Opposition gestartet werden. Dies gilt nun, muss ich sagen, nicht nur für die CDU, die hier in diesem Hause Opposition ist, sondern es gilt auch für die SPD, die gegenwärtig Opposition im Bund ist. Ich finde es sehr konsequent, dass die CDU einen Antrag einbringt, der sich inhaltlich sehr stark an einen Antrag der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 23.03.2011 mit dem Titel „Mehr Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung“ anlehnt.
Man möchte fast sagen: zwei Parteien - ein Ziel; bedauerlicherweise bei der SPD nur dann, wenn sie in der Opposition ist, aber nicht dann, wenn sie die Chance hat, in der Regierung etwas umzusetzen.
Beide Oppositionskräfte - die SPD im Bund und die CDU im Land; wir erkennen das auch und empfinden das als richtig erkennen, dass in der externen Beratung und Unterstützung der öffentlichen Verwaltung eine konfliktreiche Konstellation be
stehen kann. Vollkommen zu Recht wird festgestellt, dass die öffentliche Verwaltung externen Sachverstand gerade bei neuartigen und besonders komplexen Fragestellungen heranziehen muss. Gleichzeitig geht aber ein Rückgriff auf verwaltungsfremde Expertisen mit der Gefahr einher, den Verlust neutralen staatlichen Handelns und hohe finanzielle Kosten zu verursachen.
Externe Berater sind Diener zweier Herren. Kanzleien, deren Kundinnen und Kunden von Gesetzen betroffen sind, sind keine neutralen Akteure bei der Entwicklung von Gesetzen. Sie beraten die Verwaltung und sind andererseits Angestellte von Firmen mit eigenen Interessen. Dabei sind Normsetzungsverfahren eine Kernaufgabe der staatlichen Verwaltung. Das ist ein Spannungsfeld, und dieses verdient eine intensive parlamentarische Beobachtung und Kontrolle. Deshalb ist Transparenz sowohl gegenüber dem Landtag als auch gegenüber der Öffentlichkeit bei dem Rückgriff auf externe Berater zwingend notwendig.
Mit der Berichtspflicht gegenüber dem Haushalts- und Finanzausschuss wählt der Antrag der CDU-Fraktion einen unkomplizierten und gangbaren Weg, der notwendigen Transparenz und Kontrolle nachzukommen. Auch der Kostenfaktor externer Beratungen ist ein unterstützendes Argument für die Forderung nach mehr Transparenz gegenüber dem Landtag als Haushaltssouverän.
Das Land Brandenburg - Herr Burkardt hat es erwähnt - gibt über 20 Millionen Euro pro Jahr für Sachverständige und Gutachten aus, und wir würden schon gern wissen, ob das Geld immer und jederzeit gut angelegt ist.
Ich möchte ein Beispiel nennen, dass es nicht immer so zu sein scheint, sondern das geradezu eine Verbrennung öffentlicher Mittel bedeutet. Das war für mich die Evaluation der Regionalen Wachstumskerne. Die Evaluatoren wurden eingekauft, um die Effekte von Maßnahmen zu überprüfen, die zum größten Teil noch unvollendet oder gerade rudimentär fertiggestellt waren. Eine verfahrensoffene Meinungsbildung war unerwünscht. Das Ergebnis, es wird nichts verändert, stand schon lange fest.
Deswegen hatten die Evaluatoren aus der fehlenden Messbarkeit der Wirkungen und der falschen Schwerpunktsetzung vor Ort irgendwie ein wohlwollendes Ergebnis zusammenzureimen, um dieser Förderstrategie ein positives Zeugnis auszustellen. Eine solche Evaluation, sage ich Ihnen, hätte auch die Verwaltung machen können.
Auch die Prüfung der Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit eines externen Beratereinsatzes ist deshalb sorgfältig durchzuführen. Generell sollte der Grundsatz gelten - er kommt auch im CDU-Papier zum Ausdruck -: Nur wenn die öffentliche Verwaltung und die Ministerien festgestellt haben, dass die Aufgaben allein durch eigene Kräfte nicht zu bewältigen sind, kommt der Einkauf von externen Beraterleistungen in Betracht. Dabei ist bei dem Einsatz externer Berater der Grundsatz der Subsidiarität anzuwenden.
Eine Verankerung der Berichtspflicht im Sinne des CDU-Antrages würde eine Vielzahl von Kleinen Anfragen von Abgeordneten entbehrlich machen. Auch das muss man sagen. Es entstünde durch die regelmäßige Berichtspflicht kein Mehrauf
wand, sondern am Ende würde die Verwaltung entlastet werden, und es käme zu einem effizienteren Personaleinsatz. Wir, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unterstützen daher den Antrag der CDU-Fraktion ausdrücklich. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landesrechnungshof ist angesprochen worden. Mit Datum vom 7. Juni 2011 hat er ein Schreiben geschickt: „Querschnittsprüfung über die Vergabe von Gutachten und Beraterleistungen in den Ressorts“. Der Landesrechnungshof wird jetzt die Jahre 2008 bis 2010 prüfen. Er hat von dieser Prüfung für Gutachten und Beratertätigkeit die Informations- und Kommunikationstechnik ausgenommen, die freiberuflichen Architekten, Ingenieure und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung oder Leitung von Baumaßnahmen, prozessuale Zwecke, Gerichtsverfahren, Sachverständige und Dolmetscher bei Gerichtsverfahren sowie ärztliche Untersuchungen zur Feststellung der Dienstfähigkeit von Beamten.
Ich schlage Ihnen vor, wir warten den Bericht des Landesrechnungshofes ab, denn er macht genau das, was Sie wollen. Ich könnte Ihnen, wenn das jetzt nicht zu lange dauern würde, noch die Listen zeigen, welche Punkte die Ministerien aufzuschlüsseln haben.
Was dann geprüft wird, ist relativ deckungsgleich mit Ihren Angaben. Ich fände, es wäre noch günstiger, wenn man eine Bagatellgrenze einführen würde, bis zu der nicht geprüft wird, da dies sonst unheimlich viel wäre. Insofern ist Ihr Antrag entbehrlich, denn das, was Sie beantragen, wird jetzt getan. Sie haben dann sogar Prüfungsergebnisse und brauchen sich nicht selbst der Arbeit zu unterziehen.
Von 2008 bis 2010 sind die Dinge dann geprüft. Ich möchte jetzt nicht Herrn Apelt fragen, wie lange dies dauert. Ich denke, man könnte in aller Ruhe das Prüfergebnis abwarten. Danach kann man sich durchaus darüber unterhalten, ob man das jährlich tun muss oder alle drei Jahre. Wir haben dann erst einmal alle geprüft, die unmittelbar davor lagen. Insofern sage ich: Zum heutigen Zeitpunkt ist dieser Antrag entbehrlich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bischoff, ich hätte es fast nicht geglaubt. Es ist offenkundig
kein Stöckchen tief genug zu halten, als dass Sie nicht darüber stolpern würden. Ein ganz banaler Antrag zur Berichterstattung wird dazu benutzt, um sein Nein aus grundsätzlichen regierungsamtlichen Erwägungen heraus hinzulegen. Ich werde zu zwei, drei Punkten noch etwas sagen.
Zweitens. Wir haben davon nicht abgeschrieben, aber wir haben - wie aus den Landtagsunterlagen zu ersehen sein wird vor einigen Monaten eine Anfrage gestellt, die in eine ähnliche Richtung zielte.