Protocol of the Session on April 13, 2011

Was wir ändern wollen, haben wir Ihnen vorhin vorgelegt. Zudem überarbeitet die Landesregierung die Energiestrategie. Das REN-Programm ist ein Beispiel dafür, wie Kommunen schon heute unterstützt werden. Die Fördermittelbescheide sind in den Regionen des Landes angelangt. Wir, die Koalition, und auch die Landesregierung unterstützen die Bestrebungen in den Regionen, eigene, selbstverständlich nachhaltige Energiekonzepte aufzustellen. Das heißt auch, dass es noch weitere Fragen zu klären gibt. Das betrifft Fragen wie den Übergang zu einem anderen Konzessionsnehmer wegen teilweise fehlender Daten über das Netz und dessen Zustand oder Unklarheiten bei der Übertragung der Anlagen an den neuen Konzessionsnehmer.

Aber das können Kommunen allein entscheiden. Sie haben dazu kompetente Partner. Sie bedürfen der Beratung durch die Landesregierung nicht. Partnerinnen und Partner sind dabei der Städte- und Gemeindebund, der VKU, aber auch die Universitäten, wie nicht zuletzt die Tagung des KWI am vergangenen Freitag hier in Potsdam gezeigt hat.

Vielen Dank für die gestellten Fragen; nicht alle waren zielführend. Wir bleiben in diesem Haus auf jeden Fall in der Diskussion. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE sowie des Abgeordneten Holzschu- her [SPD])

Der Abgeordnete Goetz setzt für die FDP-Fraktion fort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wir haben uns heute bereits zu einem früheren Zeitpunkt unter der Überschrift der kommunalen Daseinsvorsorge mit volkseigener Wirtschaft befasst.

Eigentlich sollte man meinen, dass 40 Jahre sozialistische Planwirtschaft genug sind, um sich mit dem Thema vertraut gemacht zu haben und sich zu erinnern. Nun sind diese 40 Jahre auch schon wieder 20 Jahre her. Insofern mag manches in Vergessenheit geraten sein. Griechenland, Irland, Portugal sind neue Beispiele für staatliches Wirtschaften und Misswirtschaften und das Kriechen unter einen europäischen Deckungsschirm.

Auch in Brandenburg wurden Milliarden in große Projekte versenkt. Cargo-Lifter, Chipfabrik, Lausitzring, Landesentwicklungsgesellschaft und Chemiefaser Premnitz sind Beispiele dafür, wie hier in Brandenburg gewirtschaftet wurde mit Geld, das uns heute fehlt.

Brandenburgs Kommunen und deren Zustand sind ein Grund, sich in einer neuen Enquetekommission mit deren Zukunftsfähigkeit zu befassen. Insofern ist es richtig, wenn man sich mit kommunaler Daseinsvorsorge beschäftigt. Klar ist natürlich auch, dass bei diesem Tagesordnungspunkt im Unterschied zu dem anderen der Protest geringer sein wird, weil er sich gegen die großen Versorger, gegen die großen Konzerne richtet. Schon Spongebob weiß: Der Monopolkapitalist - mit Haut und Haaren er dich frisst. Genauso ist dieses Thema aufgestellt. Wie ist denn die Realität, meine Damen und Herren?

Ich komme aus Teltow. Sie wissen das. Teltow hat im Jahre 1991 mit der damaligen Mittelmärkischen Energieversorgungsaktiengesellschaft, der MEVAG, einen Konzessionsvertrag geschlossen. Daraus wurde die edis, inzwischen E.ON edis. E.ON edis hat das Stromnetz in Teltow solide neu aufgestellt. Es wurde komplett erneuert. Es sind sämtliche Lichtmasten verschwunden. Der letzte, den wir hatten, fiel 2005. Wir sind komplett erdverkabelt mit neuen Leitungen. Teltow ist versorgungssicher; jedenfalls solange Strom im Netz ist. Dank unserer tschechischen und französischen Freunde bleibt das auch so.

Die Konzessionsabgabe, meine Damen und Herren, die Teltow zieht, liegt inzwischen nicht bei 692 000 Euro, wie es noch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage heißt. Wir haben 800 000 Euro und sehen bereits jetzt der Million ins Auge. Eine Million Euro, die die Stadt Teltow als Konzessionsabgabe bekommt, ohne wirtschaftliches Risiko, ohne eigene Leistung zu erbringen, die wir für soziale Belange und für vieles andere bei uns in der Stadt ausgeben können.

Das jetzt ändern zu wollen ist ungefähr so, als würde man Jürgen Klopp als Trainer von Borussia Dortmund mit der Begrün

dung feuern: Wir sind zwar seit Monaten auf dem ersten Tabellenplatz, aber irgendwie muss es doch noch besser gehen.

Es kommen weitere Risiken auf uns zu. Sie wissen, dass es spätestens 2011 in den Kommunen doppische Haushalte geben wird. Diese bedeuten Abschreibungen auf das vorhandene Vermögen. Wenn Stromnetze übernommen werden - E.ON edis meint, in Teltow liege die Summe bei 15 Millionen; das ist vielleicht ein bisschen hoch gegriffen, nehmen wir einmal 10 Millionen an -, dann bildet der Wert das Vermögen, in dessen Höhe die Abschreibung erfolgt. Diese Abschreibung muss erst einmal wieder hereingeholt werden, muss erwirtschaftet werden, um dann tatsächlich weiter frei agieren zu können. Insofern sind alle Kommunen gut beraten, die gegenwärtig versuchen, ihre jeweiligen Vermögen gering zu halten bzw. in die Haushalte aufzunehmen. Das geht nicht mit neuen großen Stromnetzen, die irgendwie übernommen werden sollten. Es kommt die Notwendigkeit des Netzausbaus wegen erneuerbarer Energien hinzu. Das betrifft meine Kommune weniger. Aber zum Beispiel Wittstock als viertgrößte Stadt Deutschlands mit einer riesigen Fläche wäre bei kommunalen Werken verpflichtet, in erheblichem Umfang auch den Netzausbau voranzutreiben, um Energie einspeisen zu können.

Glücklicherweise hat der Gesetzgeber vor monopolkapitalistische Allmachtsfantasien - man könnte den Preis nach Belieben gestalten, dies sei geradezu eine Gelddruckmaschine - die Bundesnetzagentur gesetzt. Gegenwärtig ist bereits ein Drittel des Strompreises im weitesten Sinne Leitungsentgelt für Netze, für die Konzessionsabgabe. Das wird auch weiterhin so bleiben. Insofern sind die Strompreise, die Durchleitungspreise, eben keine Fantasiepreise, sondern genau kalkuliert.

Da wird nun gesagt, über die Konzessionsabgabe könne man die Energiewende befördern. Lieber Herr Jungclaus, das Stromnetz ist keine Tanzveranstaltung. Da gibt es keinen Türsteher, der irgendwo steht und sagt: Was bist Du? Atomstrom? Du kommst hier nicht rein. - Natürlich kommt er rein. Jedes Elektron, das irgendwo angeflossen kommt, geht durch die kommunalen Netze, geht durch jedes Netz. Insofern fördert das die Energiewende nicht. Was da ist, wird gebracht, wird verteilt, und kommt aus der Steckdose zu den Leuten, die diesen Strom bestellt haben. Wenn man ansetzen will, muss man das an anderer Stelle tun und eben nicht beim Netz. Das Netz selbst sagt nichts darüber aus, welcher Strom hindurchfließt. Natürlich hätte die Übernahme des Netzes wirtschaftliche Risiken. Aber immerhin: Am Ende sind Konzessionsvergaben weder ein geeignetes Mittel zu sozialistischer Planwirtschaft noch zu einer ökologischen Diktatur, und das ist auch gut so. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Minister Christoffers spricht für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Leider ist Herr Bretz gerade nicht anwesend. Aber ich fand es ausgesprochen mutig von ihm, am heutigen Tag das Thema Energie und Energiepolitik in dieser Form hier zur Sprache zu bringen.

Heute gab es eine Entscheidung der Bundesregierung, die de facto eine Föderalisierung des Klimaschutzes vorsieht. Sie ist in dem Wissen darum gefällt worden, dass damit eine Technologie nicht gefördert, sondern verhindert wird. Vor diesem Hintergrund eine derartige Rede hier zu halten, fand ich bemerkenswert. Das wollte ich an dieser Stelle zumindest einmal sagen.

(Beifall SPD)

Dieses Gesetz wird es mit dem Land Brandenburg nicht geben. Stellen Sie sich einmal vor, wir föderalisierten auch noch den Leitungsausbau in Deutschland! Das hätte tungefähr die gleiche Wirkung; das ist die gleiche Ebene. Dazu sage ich einmal: Herzlichen Glückwunsch!

(Frau Gregor-Ness [SPD]: Von einem Atomendlager erst gar nicht zu sprechen!)

Wenige Tage vor einem wichtigen energiewirtschaftlichen Gipfel der Bundeskanzlerin und aller Ministerpräsidenten eine solche Entscheidung zu fällen heißt im Klartext, dass man nicht daran interessiert ist, erstens einen neuen gesellschaftlichen Konsens herbeizuführen, und zweitens ist man dazu nicht bereit und auch nicht fähig, die Frage einer notwendigen fossilen Energieträgerstruktur mit einem gesellschaftlichen Konsens zu begleiten - neben der Steigerung der Energieeffizienz, neben dem Vorrang erneuerbare Energien und neben dem Ausbau der Speichertechnologie. Insofern fand ich das schon bemerkenswert.

Der eigentliche Tagesordnungspunkt ist die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes können Gemeinden Wegenutzungsverträge, also Konzessionsverträge, für die Unterhaltung und den Betrieb von Leitungen über eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren abschließen. Da gegenwärtig viele Konzessionsverträge auslaufen, haben die Kommunen zu entscheiden, an wen sie die Konzession vergeben oder ob sie diese Aufgabe über eine kommunale Gesellschaft selbst wahrnehmen. Die hier zu treffende Entscheidung ist nicht leicht, bietet doch der Betrieb der Strom- und Gasnetze sowohl Chancen als auch Risiken. Bei der wirtschaftlichen Kalkulation möglicher Konzessionsübernahmen ist zu berücksichtigen, dass ein Netzausbau bzw. Netzneustrukturierungen während der meist 20-jährigen Laufzeit zu einem erheblichen finanziellen Aufwand führen können. Die Komplexität der Kalkulation muss dem Netzneukonzessionär bei Abschluss des Vertrages bewusst sein.

Die Landesregierung kann die Kommunen hierbei nur begrenzt unterstützen. Insofern fehlt es an einer aufsichtsrechtlichen Befugnis der Landesbehörden zur Einhaltung der Regelungen des § 46 Energiewirtschaftsgesetz. Bei Rechtsstreitigkeiten sind zunächst die Zivilgerichte zuständig. Ergänzend liegen aufsichtsbehördliche Zuständigkeiten bei der Bundesnetzagentur und, soweit das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen anwendbar ist, bei den Kartellbehörden. Viele Fragen im Zusammenhang mit dem Neuabschluss von Konzessionsverträgen sind in der Rechtsprechung noch nicht höchstrichterlich entschieden und auch in der zugehörigen Literatur umstritten.

Es ist anzumerken, dass die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt im Dezember 2010 einen gemeinsamen Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum

Wechsel des Konzessionsnehmers herausgegeben haben. Die Länder - auch das Land Brandenburg - waren in die Erarbeitung dieses Leitfadens einbezogen. Ich habe sie Ihnen einmal mitgebracht. Das ist gegenwärtig das Rahmendokument, das ich jeder Kommune, die die Absicht trägt, eine Konzession in diesem Bereich zu erwerben, zur Orientierung empfehle.

Meine Damen und Herren, dieser Leitfaden versteht sich als Orientierungshilfe; er gibt Auslegungshinweise und mindert eine bestimmte Rechtsunsicherheit. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Vergabe und der Abschluss der Konzessionsverträge allein der Entscheidung der Kommune im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts obliegen. Insofern kann auch die Energiestrategie keine diesbezüglichen Vorgaben machen, ohne die Verfassung des Landes Brandenburg und das Grundgesetz in seiner Wirkung einzuschränken.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Selbstverständlich.

Herr Minister, ich möchte noch einmal auf Ihre Ausführungen zum CCS-Gesetzentwurf des Bundes zurückkommen. Bedeutet Ihre Aussage, dass Sie jetzt für die Landesregierung erklärt haben, dass es, wenn der Deutsche Bundestag dieses Gesetz verabschiedet, dennoch keine entsprechende versuchsweise Installation im Land Brandenburg geben wird, und wenn ja, wie können Sie dies heute erklären, wo doch ein rechtliches Verfahren mit bestimmten Bindungen der Erteilung einer solchen Genehmigung noch vorgelagert ist?

Sehr geehrter Herr Kollege Petke, der Ministerpräsident und ich haben in Absprache mit den Koalitionen die dazu notwendigen Erklärungen heute bereits herausgegeben. Dieses Gesetz ist für Brandenburg nicht akzeptabel.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Es föderalisiert den Klimaschutz und führt dazu, dass durch die politische Entscheidung der Bundesregierung die CCS-Technologie in Deutschland nicht umgesetzt wird. Ich darf Sie daran erinnern: Die schwarz-gelbe Regierung in SchleswigHolstein hat heute bereits bekanntgegeben, dass keine Speicherung erfolgen wird. Wenn die Hauptländer, die Speicherkapazitäten haben, aus diesem Konzert aussteigen, dann stellt sich wirklich die Frage: Welche Sinnhaftigkeit hat der Beschluss der Bundesregierung, Klimaschutz zu föderalisieren? Und ich sage Ihnen: Das ist auch keine EU-konforme Umsetzung der Richtlinie. Darüber werden wir noch zu reden haben.

Ansonsten, Herr Kollege Petke, kann ich Ihnen nur eines sagen: Wir haben ein Anforderungsprofil als MWE, als Landesregierung und als Koalition, in mehrfachen Beschlusslagen vor Parteitagen und Beschlusslagen der Landesregierung veröffentlicht. Wir werden uns gemäß dieser Beschlusslage in das laufende Beratungsverfahren im Bundesrat selbstverständlich

einbringen. Dann wird es an Ihnen liegen, möglicherweise einmal den Nachweis zu führen, dass die Brandenburger CDU den gleichen Stellenwert in der Bundes-CDU hat wie die Schleswig-Holsteiner. Dann könnten wir möglicherweise auch zu einer Lösung kommen.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Gestatten Sie weitere Zwischenfragen?

Nein, ich möchte jetzt weiter ausführen.

Die Vergabe der Konzessionen sollte möglichst mit dem von der Kommune verfolgten Energiekonzept einhergehen. Es ist heute schon erwähnt worden, dass wir den Kommunen über das RENplus-Programm erstmals Geld zur Verfügung stellen, damit sie ohne die Regionalen Planungsgemeinschaften regionale Klimaschutz- und Energiekonzepte erarbeiten. Das gehört hinein, weil selbstverständlich jede Konzession bedeutet, dass man in der Fläche ein Angebot aufrechterhalten muss. Insofern gilt es auch hier eine Abwägung vorzunehmen. Es ist die Frage zu stellen, wo die Solidarität mit der Fläche und das notwendige Bestreben nach kommunaler wirtschaftlicher Tätigkeit bleiben, wie man diesen Abwägungsprozess ausgestalten muss. Leider ist diese Entscheidung nicht immer so ganz einfach zu treffen. Wir haben das Selbstentscheidungsrecht der Kommunen nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch aktiv mit zu befördern.

Meine Damen und Herren, wir werden auch weiterhin im Rahmen der ZAB - wie bereits angesprochen wurde - den Bereich regionale Energieberatung weiter aufbauen. Insofern sind alle Punkte Ihres Entschließungsantrags erfüllt und es bedarf keiner Beschlussfassung. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Das Wort erhält noch einmal der Abgeordnete Jungclaus für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es ehrlich gesagt ein bisschen schade, dass wir bei der Debatte über Konzessionsverträge scheinbar einen historischen Augenblick für Brandenburg verpasst haben. Wenn man den Aussagen des Wirtschaftsministers glauben kann, bedeutet das eben Gesagte: CCS in Brandenburg ist gestorben.

(Beifall GRÜNE/B90)

Das soll natürlich nicht davon ablenken, dass wir hier ein wenig am Thema vorbeigeredet haben. Irgendwie war ja absehbar, dass die Regierungskoalition wieder ausschließlich auf die Verantwortung anderer verweisen würde. Einerseits klagt sie über die Gesetzeslage beim Bund, andererseits über die nicht vorhandenen Kompetenzen gegenüber den Kommunen. Noch

mals zur Klarstellung: Es geht hier nicht darum, dass die Kommunen in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden. Es geht darum, dass die Landesregierung die Verpflichtung hat, die Kommunen zu unterstützen. Wenn Sie das, wie Sie es in Bezug auf RENplus und ZAB angedeutet haben, täten, dann würde, sehr geehrter Herr Minister Christoffers, Ihre Antwort auf unsere Große Anfrage ein wenig anders aussehen.

Fakt ist: Sie haben keine Ahnung und keinen Überblick, was beim Thema Konzessionsverträge in den Kommunen gerade los ist. 2014 werden flächendeckend alle Konzessionsverträge auslaufen. Damit ist jetzt ein akuter Handlungsbedarf gegeben. Wenn wir die Kommunen damit allein lassen, ist möglicherweise eine große Chance vertan, unsere Ernsthaftigkeit in der Bemühung um eine nachhaltige Energiepolitik unter Beweis zu stellen.

Hier widerspreche ich auch vehement den Kollegen Bretz und Goetz, wenn sie immer den Staat als den großen Buhmann hinstellen und das gute, große Unternehmen als Chance sehen, eine gute Energiepolitik zu betreiben, und vor allen Dingen behaupten, Kommunen seien gleichgestellt, weil sie die Verhandlungsmöglichkeiten hätten. Diese haben sie eben nicht. Sie sind eben nicht gleichberechtigte Partner bei den großen Unternehmen, weil sie oftmals die Kompetenzen in den Kreisen und in den Kommunen nicht haben. Das zeigen ganz deutlich die Informationsveranstaltungen, die ich dazu besucht habe, und das zeigen die Fragen, die wir als Fraktion bekommen. Insofern möchte ich dem vehement widersprechen, dass wir hier von zwei Partnern auf gleicher Augenhöhe reden.

Aber da sich abzeichnet, dass unser Antrag heute keine Mehrheit bekommt und die Landesregierung hier weiter jegliche Verantwortung von sich weist, möchte ich den interessierten Kommunen nochmals unseren grünen Konzessionsmustervertrag empfehlen und auch auf unsere Veranstaltung zu diesem Thema am 6. Mai in Wildau hinweisen, zu der ich auch Sie natürlich herzlich einlade.