Wir werden diesen Gesetzentwurf, Entschließungsanträge und entgegen unserer sonstigen Praxis - auch die Überweisung an den Ausschuss ablehnen.
Von weiteren dreisten Versuchen in den nächsten Monaten, das als Regel mit Ausnahmen bestehende Verkaufsverbot an
(Heiterkeit und Beifall GRÜNE/B90, DIE LINKE und SPD - Zuruf von der FDP - Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Das ist die Spaß-Fraktion! - Zuruf von der SPD: Da ist noch Leben in der Bude!)
Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Baaske, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin meinen Vorrednern, insbesondere auf dieser Seite des Flurs, sehr dankbar dafür, dass sie schon mehrfach darauf hingewiesen haben, dass die Regelungen für die Kur- und Erholungsorte unter anderem für die Potsdamer Innenstadt seit inzwischen fünf Jahren gelten; seit dem Jahre 2006 hat sich daran keine Puseratze geändert, seit 2006 gibt es genau die gleichen gesetzlichen Regelungen für den Verkauf bestimmter Waren in Kur- und Erholungsorten und einigen Innenstadtbereichen; keine Puseratze ist daran in den letzten Jahren geändert worden.
Zur CDU gewandt will ich sagen: Wir haben keine Verordnungsermächtigung, irgendwo in den Warenkorb eingreifen zu können. Wir haben eine Verordnungsermächtigung im Gesetz; da geht es um die Orte - davon haben wir im Jahre 2006 Gebrauch gemacht -, aber eine andere Möglichkeit gibt es nicht, es sei denn, wir ändern das Gesetz, und das wollen wir so schnell nicht machen; das kam eben sehr deutlich heraus.
Einige Regelungen muss man sich ansehen; mit ihnen kann man vielleicht der Stadt Potsdam einiges erklären. Im vergangenen Jahr gab es im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens eine Anhörung im Ministerium, es gab eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss, und es gab eine Anhörung vor der Kabinettsbefassung. Danach gab es im Landtag eine förmliche Anhörung mit den genannten Verbänden, die sich jetzt aufregen, dass wir dabei bestimmte Dinge nicht beachtet hätten. Niemals wurde auch nur mit einem Nebensatz erwähnt, dass man an die Regelung für die Kur- und Erholungsorte herangehen sollte das war nicht Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens -, sondern es ging darum, dass nicht an zwei aufeinander folgenden Sonntagen geöffnet sein soll. Das war der einzige Regelungsgegenstand, den wir uns im vergangenen Jahr vorgenommen hatten. Jedoch hätte man da schon darauf hinweisen können, dass es Probleme gibt.
Jetzt höre ich von der FDP, dass dadurch plötzlich eine neue Situation entstanden sei und Rechtsunsicherheit entstehe. Ich bin dem Kollegen Detlef Baer sehr dankbar dafür, dass er darauf hingewiesen hat, dass wir Rechtsunsicherheit erst bekommen, wenn wir etwas ändern, und dass es, wenn wir dem FDP-Antrag folgen sollten, eine Benachteiligung der Händler aus dem Holländischen Viertel geben würde. Ganz im Gegenteil: Ich glaube, dass den Händlern im Potsdamer Holländischen Viertel nicht etwa eine Bevorzugung zuteil werden kann, denn was das Grundgesetz uns hier vorgibt, gilt unter anderem im Holländerviertel in Potsdam, gilt aber auch in Neuruppin, in Templin und auch in Friesack.
Da kann man jetzt nicht sagen: Wir machen eine Sonderregelung für Potsdam. Wir wissen genau, dass keine Lex Potsdam möglich sein wird, sondern es muss auch entlang der B 5 an allen Orten, die touristisch oder für die Naherholung von Bedeutung sind, dieselben oder zumindest die eingeschränkten Möglichkeiten des Verkaufs geben.
Was mich dabei schon ärgert, sind die großartigen Titel in den Zeitungen: „Toter Sonntag in Potsdam!“, und dann kommt die Mär von demjenigen, der in Potsdam unterwegs war und dort keine Blumen kaufen konnte. Eine blödere Ausrede konnte er sich nicht ausdenken, wenn er seiner Frau Blumen versprochen hatte, aber keine mitgebracht hat. Blumen sind ausdrücklich im Gesetz als Ausnahme erwähnt und werden ausdrücklich als ein Artikel benannt, der gebunden und verkauft werden darf. Als Ausrede zu sagen, Rot-Rot habe verboten, dass man in Potsdam Blumen verkauft, ist das Blödeste, was man sich einfallen lassen kann. Meine Herren, kommen Sie nicht mit dieser Ausrede nach Hause; sie zählt nicht!
Ich will noch einmal deutlich machen, dass ich ein gewisses Verständnis für manche Orte mit Innenstadtbereichen habe, wo man sich durchaus etwas mehr Leben vorstellen kann. Ich kann mir auch vorstellen, dass man dort einiges mehr machen kann. Aber ich warne ausdrücklich vor Schnellschüssen. Wir haben gerade erlebt, dass Mecklenburg-Vorpommern mit der Regelung für die Kur- und Erholungsorte auf die Nase gefallen ist. Jetzt sind sie dort mächtig zurückgerudert; sie haben die Anzahl der Orte drastisch reduziert, sie haben die Verkaufszeiten an den Sonntagen drastisch reduziert. Ich glaube, auch das würden unsere Händler, die von der derzeitigen Situation profitieren, gar nicht wollen. Das möchte ich auch einmal so deutlich sagen.
Man kann natürlich über bestimmte Dinge reden, aber das kann man nur, indem man mit den unterschiedlichen Gruppen, die auch sehr unterschiedliche Interessen haben, zusammen an einem Tisch die Angelegenheit beredet. Das sind zum einen die Händler - das ist richtig -, das sind auf der anderen Seite aber vor allen Dingen die Kirchen und die Gewerkschaften. Ich glaube, dass diese diametral entgegengesetzten Ansichten zu einer Erweiterung des Verkaufskorbes an Sonntagen haben werden, als es zum Beispiel die Händler haben, oder die FDP sowie teilweise - das habe ich gerade vernommen - die CDU hat. Hier werden wir das Gespräch suchen. Wir müssen darüber reden, ob man beispielsweise Kunst explizit noch einmal aufnimmt. Warum soll eine Galerie sonntags nicht geöffnet haben? Ich gehe davon aus, dass eine Galerie in der Regel Artikel verkauft, die auch hier hergestellt bzw. gemalt werden, und Malerei ist ja auch ein bisschen mehr, als nur die richtige Farbe auf die richtige Stelle zu setzen. Auch das kann man, so denke ich, sicherlich in einer Innenstadt machen. Ich wundere mich darüber - das muss ich ehrlich sagen -, dass man SKARABÄUS - das ist ein Suchthilfeverein hier um die Ecke, der Töpferware produziert, also regional erzeugtes Handwerk - nicht die Möglichkeit gibt, hier Waren zu verkaufen. Das erschließt sich mir nicht. Es gibt noch das eine oder andere Geschäft, wo
Hier kann ich nur dazu auffordern und darum bitten, das Gespräch im Ordnungsamt zu suchen, Bezug nehmend auf den § 5 Abs. 2 unseres jetzt bestehenden Gesetzes zu schauen, was man vielleicht hier schon vor Ort regeln kann, ohne dass man in das Gesetzgebungsverfahren eingreift.
Wir haben den FDP-Antrag vorliegen. Ich meine, Herr Tomczak, Sie wollen uns hier aufs Glatteis schicken. Sie wollen sagen: Wir schaffen eine Verordnungsermächtigung, und dann soll der Baaske schrittweise sagen, was typische touristische Produkte sind. „Nachtigall, ick hör dir trapsen!“, kann ich dazu nur sagen. Wenn die Blumen schon drinstehen, dann kommen Sie sicher bald damit, dass man auch einen Blumengroßmarkt machen könne, und bald ist der erste Baumarkt offen.
Da gilt dann der gute alte Spruch von Wilhelm Busch: „Ein jeder Wunsch, wenn er erfüllt wird, kriegt augenblicklich Junge.“ Sie wollen mich dann durchs Land jagen und wollen dann überall den Händlern sagen, der Baaske habe es nicht erlaubt, obwohl man es laut Gesetz machen könne. Da werden wir nicht mitmachen! Keinesfalls werden wir die Verordnungsermächtigung dahin gehend erweitern, dass ich etwas entscheide, was der Landtag am Ende ganz anders sieht. Ich denke, stattdessen sollte man ruhig da bleiben, wo wir jetzt sind, und die Regelungskompetenz dort lassen, wo sie ist, nämlich hier im Landtag.
Ich warne ausdrücklich davor, dies etwa den Kommunen wieder zu übertragen, wie die CDU es jetzt vor hat. Wir haben ja gerade im vergangenen Jahr, Herr Kollege Homeyer, die Gesetzesänderung beschlossen, weil die Kommunen Sonntagsöffnungszeiten in der Adventszeit zugelassen haben, die gerade gegen das Urteil vom 9. Dezember 2009 verstoßen haben. Genau deshalb haben wir gesagt: Wir müssen eine Klarstellung im Gesetz schaffen, weil die Kommunen sich hier offensichtlich verfassungswidrig verhalten haben. Denn wenn wir gemerkt hätten, dass die Kommunen das ganz genau verfolgen, was das Bundesverfassungsgericht vorgibt, hätten wir es ja sein lassen können. Das haben sie nicht getan, und genau deshalb machen wir da nicht mit.
Die Formulierungen aus Mecklenburg-Vorpommern halte ich übrigens ebenfalls nicht für geeignet, sich tatsächlich über die Jahre zu halten. Ob sie verfassungswidrig sind, wird gerade wieder geprüft; da gibt es mit Sicherheit wieder eine Klage der Kirchen, auch gegen das mecklenburgische Verfahren. Aber beispielsweise die Formulierung, dass man dort kleine Informationstechnologie verkaufen könne, ist zu schwammig. Was ist denn kleine Informationstechnologie? Ist der Fernseher, der 45 cm Bilddiagonale hat, noch klein? Ist der mit 55 cm schon wieder groß? Weiß ich das? Weiß der Händler das? Ich finde, das ist nur eine ABM für die Gerichte, aber mehr auch nicht. Die nächste Formulierung ist: Es soll ein „normales Gerät der Informations- und Kommunikationstechnologie“ verkauft werden können. Ist das das tragbare Radio - oder ist das schon wieder HiFi?
- Ja, aber genau das sind die Formulierungen, um die Sie gerade streiten. Das sind die Formulierungen, die wir in der mecklenburgischen Gesetzgebung bzw. Verordnung finden. Genau das wollen wir eben nicht, weil solche Formulierungen am Ende gerade nicht dazu beitragen, Rechtssicherheit im Lande zu erzeugen.
Ich kann heute anbieten - und das werden wir auch machen -, entsprechende Gespräche mit den Interessengruppen aufzunehmen. Das sind also auf der einen Seite die Händler und diejenigen, die eine Erweiterung wollen. Aber an diesem Tisch werden wir auf der anderen Seite auch die Gewerkschaften und die Kirchen haben, und wir werden auch die anderen Positionen dazu hören. Dabei, glauben Sie mir, werden wir diametrale Einstellungen zu diesem Vorhaben sehen.
Was mich übrigens ein wenig wundert, ist, dass sich gerade die CDU trotz des C in ihrem Namen immer wieder gegen die Kirchen und deren Positionen dazu in diesem Land stellt.
Wir werden nur eine Regelung vorlegen, die erstens die Verfassung berücksichtigt, all das, was uns die Verfassungsrichter aufgegeben haben, und die zweitens auch eine ausgewogene Akzeptanz all der Gruppen herstellt, die wir hier im Lande haben. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Baaske. - Herr Abgeordneter Tomczak, die Landesregierung hat um viereinhalb Minuten überzogen. Demzufolge können Sie jetzt sechs Minuten sprechen. Auch alle anderen haben noch die Möglichkeit, für vier Minuten zu sprechen, so sie es möchten.
Sehr schön! Ich hätte gar nicht gedacht, dass mir noch so viel Zeit bleibt. - Ich fange dann einmal gleich von hinten an:
Herr Baaske, Sie werden mir zustimmen: Wenn es um Beschlussfassung geht, dann beschließen wir den Beschlusstext und keine Begründung. Die Erläuterungen, die dahinter angeführt waren, waren eigentlich nur ein Hinweis auf das, was dann eventuell in den Ausschüssen - hier war unser Wunsch bzw. Vorschlag: im Wirtschaftsausschuss - zu besprechen ist. Somit werden Sie, der Sie sicher ein fleißiger Minister und im Land sehr viel unterwegs sind, von den von Ihnen befürchteten Belästigungen und Arbeitsbelastungen doch ausgeschlossen.
Sie haben es eben selbst gesagt, dass die Sortimentsbegrenzung in dem vorliegenden Gesetz die einzige Festlegung ist, die hier eine Entspannung - worin die auch immer liegen mag verhindert. Ihr Gesprächsangebot, das Sie zum Schluss formulierten, lässt mich auch erahnen, dass wir in Wochen- oder Monatsfrist im Gespräch mit den Händlern - nicht nur den Potsdamern, sondern möglichst mit den Verbänden, die ich hier auch zitiert habe - eine Lösung finden. Deren Wünsche sind in dem
gestern an Herrn Fritsch übergebenen Text nachzulesen, begleitet von 3 500 Unterschriften. Hierin steht schon ziemlich konkret, welches die Befürchtungen und Wünsche der Händler sind; da braucht man nicht so lange zu suchen.
Der dreiste Versuch, Frau Nonnemacher, den die FDP hier Ihrer Meinung nach wieder startet, hat doch schon ein wenig karnevalistisches Flair. Das finde ich gut, denn darüber können wir wieder einmal lachen. Ich sage Ihnen aber heute, dass unser „dreister Versuch“, dieses Ladenöffnungsgesetz zumindest in dem Punkt der Sortimentsfestlegung zu ändern, in absehbarer Zeit wahrscheinlich von der Regierungskoalition vorgetragen wird und dann Erfolg hat. Dann soll es so sein. Dann nehmen wir zumindest heute in Anspruch, dass wir auf dieses Problem hingewiesen haben, das in den letzten Tagen und Wochen auch in den Zeitungen - nicht zu übersehen war.
Herr Bernig, ich danke Ihnen ganz herzlich für die akkurate Auflistung der Interessenvertretung der Brandenburger Händler durch die FDP hier in diesem Haus und in den letzten Monaten. Natürlich liegt uns hier an dieser Stelle die Wettbewerbsfähigkeit des Handels sehr am Herzen.
Wenn Sie sich in wenigen Minuten hier zum Inhalt der Tourismuskonzeption äußern, dann werden Sie sehen, dass die Rolle des Handels im Zusammenhang mit dem Tourismus eine überragende Funktion übernommen hat und auch weiterhin übernehmen wird. Die kann sich bei der Zielstellung der Dinge, die darin stehen, sicherlich auch noch weiterentwickeln und die hohen Ziele des Jahres 2015 letztendlich auch erreichen. Übersehen Sie, Herr Bernig, doch bitte nicht, dass 80 % des Umsatzes der Touristiker einschließlich des Handels Sonntagsumsätze sind. Lesen Sie denn nicht die Berichte, die in den letzten Tagen erschienen sind?
Zu der Ignoranz, die Sie zu dem Problem an den Tag legen, und dazu, dass Sie immer wieder auf die Ursprungsproblematik zurückkommen, muss ich sagen: Für uns als Liberale ist dieses Ladenöffnungsgesetz grundsätzlich ungeeignet, arbeitsrechtliche Probleme zu lösen. Dafür gibt es andere Mittel, die viel schlagkräftiger sind. Das sind die Fragen, die die Tarifpartner miteinander klären können.
Das Ladenöffnungsgesetz wird auch keinem Bürger ernsthaft vorschreiben können, worin er seine geistige, seine innere Erbauung zu suchen hat. Das Ladenöffnungsgesetz wird wahrscheinlich auch nicht einen Menschen mehr in die Kirche bringen, was sicher auch ein Problem ist, über das man nachdenken kann. Aber damit, das Ladenöffnungsgesetz dazu zu verwenden, werden Sie keinen Erfolg haben.
Darum ist mit der Darstellung des Zusammenhangs mit dem Problem, das wir genannt haben, nämlich der Sortimentsstreichung, um die Basis zu schaffen, mit nachgeordneten Rechtsverordnungen eine schnelle Lösung herbeizuführen, letztlich nichts erreicht. Wir bedauern das sehr. Wie die Wirtschaftler im entsprechenden Wirtschaftsgebiet dies werten werden, wird Ihnen sicher noch mitgeteilt.
Ja - Herr Baer hat es gesagt -, wir wollen eine sachliche Änderung des Landesöffnungsgesetzes, ja, wir wollen die Öffnung hin zu den Bedürfnissen der Besucher von Brandenburg. Ich habe nicht umsonst gesagt, dass wir hier und da in anderen Regionen Besucher unseres eigenen Landes sind und dort die Widersprüche im Handel feststellen. Die Handelsangebote und
die touristischen Angebote sind eng verknüpft. Hier ist festzustellen, dass damit die touristischen Ziele, die kulturellen Ziele und die Naturziele zusammenhängen. Es ist also immer noch mehr drin. Gehen Sie einfach einmal in die Orte mit historischen Stadtkernen, zum Beispiel nach Wittstock. Sie wissen selbst, welche Städte in Ihren Landkreisen hier eine Rolle spielen. Reden Sie dort mit den Bürgermeistern, den Bürgern und den dort tätigen Touristikern.
All das sind Fragen, die Sie heute ignorieren. Gut, wir nehmen das hin. Wir erahnen, wie die Abstimmung ausgeht. Trotzdem sage ich Ihnen: Wir haben in Monatsfrist zu diesem Thema eine Lösung. - Danke schön.
Es bleiben vier Minuten Redezeit, die auch die anderen Fraktionen nutzen könnten. - Darauf wird verzichtet. Damit sind wir am Ende der Aussprache angekommen und kommen zur Abstimmung.
Die FDP-Fraktion beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs, Drucksache 5/2926, eingebracht durch die FDP-Fraktion, Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes, an den Ausschuss für Wirtschaft - federführend - und an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie. Wer diesem Überweisungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mit einer deutlichen Mehrheit der Gegenstimmen ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Sache, Drucksache 5/2926, eingebracht durch die FDP-Fraktion, Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes. Der Gesetzentwurf muss damit in 1. Lesung beschlossen werden. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer deutlichen Mehrheit der Gegenstimmen ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen zum Entschließungsantrag in Drucksache 5/2980, eingebracht durch die CDU-Fraktion, Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes. Wer diesem Entschließungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mit einer deutlichen Mehrheit der Gegenstimmen ist dieser Antrag abgelehnt.
Einsetzung einer Enquete-Kommission „Kommunalund Landesverwaltung - bürgernah, effektiv und zukunftsfest - Brandenburg 2020“