Herr Büttner müsste spätestens bei diesem Antrag merken, dass Brandenburg mitten in Deutschland liegt und Bundesgesetzgebung durchaus etwas mit dem zu tun hat, was hier im Land geschieht. Das kann förderlich sein, aber auch einschränkend. In diesem Falle ist es einschränkend.
Nun komme ich zu diesem Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie beziehen sich auf § 25 Bundesaltenpflegegesetz - das ist ja auch richtig so -, haben aber im ersten Absatz einen entscheidenden Satz überlesen, wo es um die Umlage geht. Dieser Satz lautet:
„Dies gilt jedoch nur, wenn ein Ausgleichsverfahren erforderlich ist, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen.“
Nun hatten wir dankenswerterweise auf Initiative der CDU im Ausschuss die Anhörung zur Situation in der Altenpflege durch
geführt. Lesen Sie hierzu bitte im Protokoll nach. Dort wurde gesagt, dass es zurzeit mehr Ausbildungsplätze als Nachfrage nach diesen Ausbildungsplätzen gibt.
Laut Bundesgesetz ist es überhaupt nicht möglich, hier per Rechtsverordnung ein solches Verfahren einzuführen. Damit sage ich überhaupt nicht, dass ich und meine Fraktion gegen dieses Verfahren sind - im Gegenteil, wir halten das für eine gute Möglichkeit.
Diese hat jedoch nichts mit dem Mangel an Fachkräften zu tun; dafür gibt es andere Ursachen. Das heißt, dass wir beides betrachten müssen. Lassen Sie uns das am besten an den Stellen tun, wo es fachlich hingehört. Anschließend würde ich gerne mit Ihnen gemeinsam im Ausschuss etwas erarbeiten, wozu wir dann im Plenum vielleicht sogar gemeinsam die Landesregierung beauftragen können, wie sie zum einen auf die Bundesgesetzgebung Einfluss nehmen kann, aber auch auf das, was wir hier landesgesetzgeberisch machen können. Nach der Anhörung im Ausschuss habe ich in zwei Sitzungen noch einmal nachgefragt, was wir im Ergebnis dieser Anhörung tun wollen. Frau Schier verwies auf Informationen zur Finanzierung der Erstausbildung - diese sind in der letzten Ausschusssitzung vom Ministerium vorgelegt worden. Danach gab es allerdings trotz Nachfrage keinen weiteren Bedarf. Von keiner der Oppositionsfraktionen gab es eine Bemerkung, in welche Richtung hier weitergearbeitet werden soll.
Sie können die Facharbeit dann nur auf den Parlamentstag verlegen, weil Ihnen sonst keine Ideen für vernünftige Anträge im Parlament mehr kommen.
Sie dürfen immer Anträge stellen, aber bitte qualifizieren Sie Ihre Anträge, sodass sie zum einen rechtlich und zum anderen inhaltlich sicher sind. Sie können von mir aus auch gleich Stellungnahmen noch und nöcher abgeben. Ich führe das jetzt trotzdem hier aus. Mein Licht leuchtet noch nicht rot; ich darf noch reden.
Ich biete Ihnen noch einmal an: Lassen Sie uns über diese ernsten Probleme - es sind zwei, es ist zum einen die Finanzierung und zum anderen die Fachkräftesicherung - fachlich begründet reden und unsere Gedanken austauschen! Ich sehe gar nicht so große Unterschiede, als dass wir nicht zu einer Einigung kommen könnten. Aber versuchen Sie es einfach nicht immer wieder mit solchen fachlich fragwürdigen Anträgen!
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wöllert. - Die Abgeordnete Blechinger erhält nunmehr die Gelegenheit zu einer Kurzintervention. Bitte, Frau Abgeordnete.
Da natürlich nur ein geringer Teil der hier anwesenden Abgeordneten bei der Anhörung anwesend war, glaubt Frau Abgeordnete Wöllert offenbar,
- ja -, Ihnen, den anderen Abgeordneten, ein X für ein U vormachen zu können. Alle Anzuhörenden haben sich unisono für eine solche Umlage der Altenpflegefinanzierung ausgesprochen.
ich hatte ja auch die schwierige Situation der Arbeitskräfte angesprochen -, aber ein Weg ist, um diesen Mangel an Fachkräften, der schon besteht, zu beheben.
Das Bundesverfassungsgericht hat solche Klagen gegen diese Umlagefinanzierung schon abgelehnt. Wir wissen auch - auch das wurde in der Anhörung gesagt -, dass Heimbeiräte die Ausbildung in ihrem Heim abgelehnt haben, um zu verhindern, dass die Finanzierung auf die Pflegebedürftigen umgelegt wird.
Natürlich gibt es regional unterschiedliche Bedarfe. Es wurde auch gesagt, dass man manche Pflege-Ausbildungsplätze nicht besetzen kann, weil manche die Anforderungen nicht erfüllen. Aber das ist keine grundsätzliche Absage an die Ausbildungsfinanzierung. Möglicherweise ist der erste Punkt der einzige, der der Wahrheit entspricht: dass Sie sich nicht zutrauen, das bei Ihrem Koalitionspartner durchzusetzen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Blechinger. - Die Abgeordnete Wöllert erhält Gelegenheit, im Rahmen von drei Minuten auf diese Kurzintervention zu reagieren.
Ich habe gesagt: Die Ausbildungsumlage in der Pflege ist etwas, was wir sehr befürworten. Darüber, wie wir das gesetzgeberisch umsetzen können, würden wir gerne reden. - Punkt 1.
Zum Zweiten, was Sie hier gesagt haben: Lesen Sie doch das Protokoll! Ich habe es mit. Selbstverständlich war die Ausbildungsumlage von allen gefragt. Das war ja der große Konsens, den wir hatten. Aber Sie haben diese Ausbildungsumlage nicht gewollt, um die Fachkräftesituation zu verbessern. Das war auch unstrittig.
Da gibt es andere Gründe. Zum einen ist die schlechte Bezahlung, schon in der Ausbildung, angeführt worden, zum anderen das Abwandern der Fachkräfte. In einigen Jahren müsste jeder zweite Schulabgänger einen Arbeitsplatz in der Pflege ergreifen. Wenn Sie das garantieren können und dafür Konzepte haben, legen Sie sie einfach vor!