Protocol of the Session on October 7, 2010

(Prof. Dr. Schierack [CDU]: Das macht doch die Akkre- ditierungsagentur!)

- Die Akkreditierungsagentur akkreditiert den Studiengang. Wir wollen, dass der Übergang zum Masterstudium für alle, die es möchten, möglich wird. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Melior. - Ich sehe keinen weiteren Redebedarf. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag in der Drucksache 5/2107, eingebracht von der CDU- und der FDP-Fraktion, ab. Ziel des Änderungsantrags ist die Neufassung von § 8 Abs. 6 Satz 2 des Artikels 1. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Mit der Mehrheit der Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Drucksache 5/2014, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, begrüße ich sehr herzlich Gäste vom Technologie- und Berufsbildungszentrum TBZ Potsdam unter uns. Seien sie herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetz zur Polizeistrukturreform „Polizei 2020“ des Landes Brandenburg (Polizeistrukturreformgesetz „Po- lizei 2020“ - BbgPolStrRefG 2020)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/1980

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Dr. Woidke, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der 1. Lesung des Polizeigesetzes leiten wir die nächste Stufe der Polizeireform für das Land Brandenburg ein. Die ersten Schritte liegen hinter uns, hinter diesem Landtag.

Am 20. Januar dieses Jahres hat der Landtag vier wesentliche Eckpunkte für die Polizeireform in Brandenburg beschlossen. Demnach soll die Sicherheit der Bürger in allen Regionen weiterhin auf hohem Niveau gewährleistet sein. Die Polizei soll weiterhin präsent sein. Kurze Interventionszeiten sollen weiterhin gewährleistet werden. Alle Formen der Kriminalität werden wie bisher wirksam durch Strafverfolgung und Prävention bekämpft. Schließlich soll auch die Verkehrssicherheit auf Straßen und Autobahnen weiterhin auf hohem Niveau sichergestellt werden.

Diese Eckpunkte waren Basis, aber auch Anspruch für die Arbeit der Kommission „Polizei Brandenburg 2020“. Herr Bosch hat die Kommission mit großem Sachverstand geleitet und im Sommer einen sehr guten Bericht mit einer Reihe von fundierten Analysen und Vorschlägen vorgelegt. Allen Mitgliedern dieser Kommission danke ich von dieser Stelle aus noch einmal ausdrücklich für ihre intensive und konstruktive Arbeit. Auf der Basis dieses Berichts hat die Landesregierung ein Konzept für die Polizeireform erarbeitet. Daraus ergibt sich auch der heute vorgelegte Entwurf zur Änderung des Polizeigesetzes.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst einmal mit einer Legende aufräumen: Es ist nicht wahr, dass es keine Aufgabenkritik gegeben hätte. Diese Behauptung wird nicht wahrer dadurch, dass sie ständig wiederholt wird. Die Kommission hat sich die Aufgaben der Polizei im Land Brandenburg sehr genau angeschaut. Sie hat aber, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, keine Aufgaben gefunden, die man hätte verlagern können oder die die Polizei in Brandenburg grundsätzlich nicht mehr wahrnehmen müsste oder nicht mehr wahrnehmen

sollte. Genau deshalb sieht der vorgelegte Gesetzentwurf an keiner Stelle den Wegfall bestimmter polizeilicher Aufgaben vor.

Die Kommission hat gleichwohl festgestellt, dass die Arbeit der Polizei im Land Brandenburg erheblich straffer und effizienter durchgeführt werden kann, ohne dass es Abstriche an der Qualität der Polizeiarbeit in der Fläche des Landes zu machen gilt. Deshalb schlägt die Landesregierung vor, die bisherigen Polizeipräsidien, das Landeskriminalamt und die Landeseinsatzeinheit der Polizei zu einem Polizeipräsidium zusammenzuführen.

Daneben hat die Kommission vorgeschlagen, die bisherigen 15 Schutzbereiche zu vier Direktionen zusammenzufassen. Deren Grenzen wiederum werden mit denen der Landgerichtsbezirke identisch sein. Das verbessert die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz wesentlich. Dieser Vorschlag ist weithin auf Zustimmung gestoßen. Ich freue mich sehr, dass auch die CDU-Fraktion vier Direktionen für sinnvoll hält.

Die Polizeibeiräte sollen und werden in Zukunft wieder stärker als regionales Beratungsgremium der Polizei wirken.

(Beifall der Abgeordneten Alter [SPD])

- Danke, Frau Alter. - Deshalb sollen sie nicht mehr auf der Ebene der Polizeipräsidien, sondern sinnvollerweise auf der Ebene der vier Direktionen arbeiten. Auch das ist eine klare Verbesserung im Zuge der Reform. Kommunen und Polizei in der Fläche des Landes rücken über die Beiräte enger zusammen. Heute ist ein Polizeibeirat zuständig für einen Bereich, der sich beispielsweise von Lauchhammer bis nach Prenzlau erstreckt. Die Ansprache wirklich kommunaler Themen ist in einer solchen Beiratssitzung kaum möglich. Ich selbst habe dem Polizeibeirat in Frankfurt (Oder) eine Zeit lang angehört.

Der vorgelegte Gesetzentwurf regelt nun die Einrichtung des einen neuen Polizeipräsidiums. Die Diskussion über die Frage, wie viele Präsidien im Land sinnvoll sind, wurde übrigens schon im Jahr 2002 und davor geführt.

Wir beginnen mit der Umsetzung der Polizeireform an der Spitze der Polizeiorganisation. Auch das ist ein klares Signal an die Kolleginnen und Kollegen.

Weitere von der Kommission vorgeschlagene und von der Landesregierung in ihr Konzept übernommene Änderungen wie die Einrichtung der Direktionen und die zukünftige Zahl der Polizeidienststellen sind nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs. Das sind Umstrukturierungen, die untergesetzlich geregelt werden, und zwar so, wie es seit 20 Jahren in unserem Land Brauch ist und wie es auch einer meiner Amtsvorgänger, Jörg Schönbohm, mit der Polizeireform im Jahr 2002 gehalten hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar grundsätzliche Sätze zur Polizeireform sagen. Der Gesetzentwurf wird absichtlich mit folgenden Sätzen eingeleitet:

„Die Arbeit der Polizei des Landes Brandenburg ist erfolgreich. Sie trug wesentlich dazu bei, die Kriminalität deutlich zurückzudrängen und die Zahl der Verkehrsunfälle signifikant zu senken.“

Es ist nicht allein das Verdienst der Polizei. Aber ich möchte den Kolleginnen und Kollegen von hier aus meinen herzlichen Dank aussprechen.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Es ist überwiegend das Verdienst der Polizei, dass wir konstatieren konnten: Brandenburg ist in den letzten Jahren sicherer geworden. Die erfasste Kriminalität ist um ein volles Drittel zurückgegangen. Außerdem ist uns allen klar, dass die Mittel aus dem Solidarpakt, die Mittel der Europäischen Union und die Mittel aus dem Länderfinanzausgleich in den kommenden Jahren drastisch sinken werden, und zwar um ca. 2 Milliarden Euro bis zum Jahre 2020.

Wer weniger Geld hat, muss schauen, dass das verbleibende Geld effektiver und an der richtigen Stelle eingesetzt wird.

(Zuruf von der CDU)

Es geht nicht an, dass dieses als Politik nach Kassenlage diffamiert wird. Wer nicht auf das zur Verfügung stehende Geld schaut, dem könnte man mit Recht Verantwortungslosigkeit vorwerfen. Und wenn das noch von der Seite kommt, die mit dafür einzustehen hat, dass auf der Bundesebene Entscheidungen getroffen werden, die weiterhin Länder und Kommunen massiv belasten, dann ist das schon fast ein Stück aus dem Tollhaus.

(Beifall DIE LINKE und des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lebenschancen in Brandenburg entscheiden sich heute in allererster Linie an Bildungsfragen. Gute Bildung für alle von Anfang an ist das oberste Prinzip dieser Landesregierung. Wer in die Bildung investiert, investiert in die Zukunft. Das ist eine Binsenweisheit. Das hat für die Landesregierung oberste Priorität. Deshalb stellen wir neue Lehrer ein und geben wir auch mehr Geld in die Kitas.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um das auch in Zukunft tun zu können, müssen wir alle Effizienzreserven in der Landesverwaltung heben. Da kann und darf es keine Tabus geben, auch nicht bei den Strukturen der Polizei. Genau deshalb machen wir die Polizeireform, damit am Ende eine schlagkräftige, effiziente und motivierte Polizei steht, ein sicheres Land, und wir auch in Zukunft Investitionen in Bildung, Kitas und Wissenschaft leisten können. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Der Abgeordnete Petke wird zu uns sprechen.

Frau Präsidentin! Meine sehr gehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, ich darf zunächst den Hinweis auf die Bundespolitik aufgreifen. Das haben wir schon verschiedentlich von Ihnen gehört.

Was die Bundesregierung vor allen Dingen zu verantworten hat, das sind das Sinken der Arbeitslosigkeit an die Drei-Millionen-Grenze heran und das Steigen der Steuereinnahmen. Von diesen steigenden Steuereinnahmen wird nicht zuletzt auch unser Land Brandenburg und werden nicht zuletzt die Kommunen im Land profitieren. Ich bin gespannt, ob Sie, wenn die Steuerschätzung erscheint, den Vorschlag, den unsere Fraktionsvorsitzende zum Umgang mit den steigenden Steuereinnahmen gemacht hat, gut finden.

(Bischoff [SPD]: Das ist Beschlusslage!)

Aber kommen wir zur Polizeireform. Herr Minister Dr. Woidke, ich finde, Sie sollten Ihren Antritt als Innenminister zum Innehalten nutzen, darüber nachzudenken, wie Sie die vollkommen überzogenen drastischen Sparpläne Ihres Vorgängers korrigieren können.

Es liegen viele Vorschläge zur Korrektur auf dem Tisch: Vorschläge des Städte- und Gemeindebundes, Vorschläge auch der Koalitionsfraktion DIE LINKE, Vorschläge aus den Kommunen, Vorschläge von einzelnen Abgeordneten aus der SPD-Fraktion. Sie haben jetzt die Chance, innezuhalten, nachzudenken, eine Bestandsaufnahme der bisherigen Diskussion vorzunehmen, wo sie die Pläne Ihres Vorgängers, die viel zu drastisch für die innere Sicherheit in Brandenburg sind, korrigieren können.

Das ist ja auch eine Chance gegenüber dem Ministerpräsidenten. Wenn jemand frisch ernannt ist, dann hat er die Kraft, dann hat er die Möglichkeit, das, was in der Vergangenheit bei diesem Reformvorhaben schiefgelaufen ist, zu verändern. Sie selbst haben in der Vergangenheit dazu deutliche Worte gefunden.

(Beifall CDU)

Ich finde, Herr Minister, Sie sollten insbesondere die Chance nutzen, was die Frage des Erhalts von Wachenstandorten betrifft, was die Frage des Abbaus von 1 900 Stellen auf 7 000 Polizeibeamte in Brandenburg betrifft, Korrekturen durchzuführen.

Wir, die CDU-Fraktion, haben die Erwartung, dass Sie nicht nur Korrekturen vornehmen, sondern wir haben die Erwartung, dass das Verhältnis des Innenministeriums von der Spitze her zu den Kommunen wieder auf gesunde Füße gestellt wird. Es ist uns ganz besonders wichtig, dass zwischen der Landesregierung, zwischen dem Innenministerium und der kommunalen Ebene wieder auf Augenhöhe agiert werden kann.