Protocol of the Session on September 9, 2010

Drucksache 5/1911

Der Abgeordnete Lakenmacher beginnt die Debatte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt ein Antrag der CDU-Fraktion vor, der im Ergebnis nicht mehr will als die tatsächliche Umsetzung Ihres eigenen politischen Willens. Vor genau vier Monaten haben Sie und damit der Landtag Brandenburg an dieser Stelle den Haushalt für das Jahr 2010 beschlossen. Minister Markov ging damals selbstbewusst ans Rednerpult und verkündete uns den Satz, dieser Haushalt sei die in Geld gemeißelte Umsetzung

(Minister Dr. Markov: Ja!)

der politischen Zielstellung

(Minister Dr. Markov: Ja!)

dieser Koalition.

(Minister Dr. Markov: Ja!)

Dass aber in Geld gemeißelte Vorhaben offensichtlich nicht die Haltbarkeit von in Stein gemeißelten Botschaften haben, durften wir dann einen Monat später erfahren, Herr Markov,

(Beifall CDU - Minister Dr. Markov: Das stimmt nicht!)

als Sie an gleicher Stelle hier verkündet haben, dass aufgrund eines virtuellen Haushaltsloches eine Haushaltssperre verhängt werden muss. Betroffen waren und sind da insbesondere Projekte, die den ländlichen Raum betreffen, wie die Integrierte

Ländliche Entwicklung und LEADER. Erst auf eine Anfrage der CDU-Fraktion hin hat die Regierung nun angekündigt, dass offensichtlich auch weitere bereits beschlossene Maßnahmen nicht umgesetzt werden können. Auch diesmal wird insbesondere der ländliche Raum davon betroffen sein.

Zum Inhalt unseres Antrags konkret: Seit dem Jahr 2009 werden die Regionalisierungsmittel des Bundes gemäß Regionalisierungsgesetz für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs jährlich mit 1,5 % einer Dynamisierung unterworfen.

(Senftleben [CDU]: Es ist ja niemand mehr von der Re- gierung da!)

Er geht einfach. - Das Land Brandenburg erhält in diesem Jahr somit insgesamt ca. 6 Millionen Euro mehr vom Bund. Ein Teil dieser Regionalisierungsmittel wird gemäß ÖPNV-Gesetz an die Landkreise und die kreisfreien Städte weitergereicht, um den sogenannten übrigen öffentlichen Personennahverkehr, das sind vor allem Busse und Straßenbahnen, zu finanzieren. Dass diese zusätzlichen Mittel im Verhältnis auch den kommunalen Aufgabenträgern zustehen, war offensichtlich beim Aufstellen des Haushalts auch der Regierung und beim Beschließen desselben auch Ihnen von der Regierungskoalition noch einleuchtend. Immerhin sollen mit der Dynamisierung, so steht in Ihrem eigenen Haushaltsgesetz, die Kosten im Energiebereich sowie die zusätzlichen Aufwendungen für Umwelt und Sicherheitsaspekte einen Ausgleich erfahren.

Sehr geehrte Damen und Herren, diese Regierung hat sich nun innerhalb kurzer Zeit anders entschieden. Auf die Anfrage der CDU-Fraktion nach den Gründen sprechen Sie von bekannten Rahmenbedingungen, was auch immer das sein soll. Diese Antwort grenzt für uns an Arroganz gegenüber dem Parlament und den betroffenen Bürgern gerade in der Fläche unseres Landes. Ich hoffe, Sie können heute dem Parlament in Ihrem Redebeitrag schlüssig erklären, was nun die Rahmenbedingungen, die Sie meinen, sein sollen. Die Haushaltssperre jedenfalls kann es nicht sein, und auch die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen können es nicht sein, denn die Regionalisierungsmittel sind zweckgebundene Zuweisungen des Bundes an die Länder für den öffentlichen Personennahverkehr. Den Hinweis hätten Sie sich insoweit in der Antwort auf unsere Anfrage ersparen können, denn das Gesetz regelt dies eindeutig.

Eine transparente Antwort wäre gewesen, wenn Sie uns mitgeteilt hätten, wofür Sie die Mittel im System des öffentlichen Personennahverkehrs verwenden wollen. Ich hoffe, wir erhalten zumindest heute eine Antwort darauf.

Die Folgen dieser Entscheidung treffen den öffentlichen Personennahverkehr dort, wo die Menschen bereits große Entbehrungen hinnehmen müssen, nämlich in den ländlichen Regionen unseres Landes. Für die Gewährleistung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Fläche ist jeder fehlende Euro ein Schlag ins Gesicht der dort lebenden Menschen. Darüber hinaus ist es eine Frage der Verlässlichkeit gegenüber den kommunalen Verantwortungsträgern, die tagtäglich mit begrenzt zur Verfügung stehenden Mitteln ihren Haushalt bestreiten müssen.

Daher zum Abschluss meiner Ausführungen ein Appell an die rot-rote Regierungskoalition. Sie fordern gern eine Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs. Sie halten auch gern einmal

eine Gesprächsrunde zur Zukunft gefährdeter Straßenbahnen ab. Heute, hier und jetzt haben Sie die Möglichkeit, tatsächlich darauf hinzuwirken, dass Ihre Forderungen finanziell unterlegt werden. Wir - der Landtag Brandenburg - haben die Entscheidung darüber zu fällen, so, wie wir es im Mai dieses Jahres getan haben. Sehr geehrte Damen und Herren der Regierungskoalition, haben Sie Respekt vor Ihren eigenen Beschlüssen und stimmen Sie unserem Antrag zu, um Ihren selbst in Geld gemeißelten politischen Zielstellungen Geltung zu verschaffen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Die Abgeordnete Kircheis setzt die Debatte für die SPD-Fraktion fort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Lakenmacher, wir alle kennen die Situation des übrigen ÖPNVs und wissen, dass diesbezüglich ein hoher Investitionsbedarf besteht. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen beziffert ihn auf 69 Millionen Euro pro Jahr. Nur 20 Millionen Euro werden durch Zuschüsse des Landes ausgeglichen. Deswegen ist die maßvolle Tariferhöhung des VBB zum Anfang des Jahres 2011 notwendig. Durch sie werden jedoch die finanziellen Probleme des übrigen öffentlichen Personennahverkehrs nicht nachhaltig gelöst werden können.

Wir wissen, dass die Evaluierung des Regionalisierungsgesetzes und die Aufhebung der Zweckbindung im Entflechtungsgesetz anstehen. Die generelle Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung wird die Spielräume für öffentliche Zuweisungen aus dem Landeshaushalt weiter einschränken. Daher müssen sich zuallererst die Aufgabenträger des übrigen öffentlichen Personennahverkehrs weiterhin um mehr Effizienz bemühen. Zwei Beispiele: Die Verkehrsbetriebe der kreisfreien Städte werden in den kommenden Jahren neue Straßenbahnen kaufen müssen. Aus diesem Grunde reden wir miteinander, denn Kommunizieren hilft hier schrittweise vorwärts. Was spricht dagegen, wenn diese sich zusammentun und gemeinsam einkaufen, um so höhere Rabatte auszuhandeln? Was spricht dagegen, dass sich beispielsweise die Verkehrsbetriebe in Potsdam, PotsdamMittelmark und Havelland zu einer Managementgemeinschaft zusammenschließen oder Betriebshöfe zusammenlegen, um eine größere Effizienz zu erreichen und mehr Mittel im Gesamthaushalt freizumachen?

Folglich: Es gibt eine Menge, was die Verkehrsbetriebe aus eigener Kraft tun können.

Ich sehe genau wie Sie auch das Land in der Pflicht. Wir sollten gemeinsam mit den ÖPNV-Aufgabenträgern Parallelverkehre analysieren und konsequent reduzieren. Wir sollten Effizienzsteigerungen nicht nur im ÖPNV, sondern auch im SPNV einfordern und prüfen. Wir sollten prüfen, ob es sinnvoll sein kann, in Schwachlastzeiten Busse einzusetzen. Wir sollten prüfen, ob nicht für einen befristeten Zeitraum auch öffentliche Mittel für Fahrzeugbeschaffungen bereitgestellt werden können. Hierbei brauchten die Betriebe allerdings die Unterstützung von Landesseite.

Damit komme ich zu Ihrem Antrag und stelle fest: Die Aufgabenträger des übrigen ÖPNVs, die Landkreise und kreisfreien Städte brauchen weiterhin einen angemessenen öffentlichen Zuschuss. Dazu steht die Regierung. Die Regionalisierungsmittel sind jedoch nach § 6 des Regionalisierungsgesetzes insbesondere für den Schienenpersonennahverkehr einzusetzen; so heißt es wörtlich. Diesen Zuschuss will der Verkehrsminister für den Schienenverkehr und für den übrigen Personennahverkehr auch in den nächsten vier Jahren sicherstellen. Es bleibt also bei jährlich 83 Millionen Euro bis zum Jahr 2014. Das ist eine ganze Menge, wenn Sie in Rechnung stellen, dass wir in anderen Bereichen schmerzlich kürzen müssen.

Es ist und bleibt unsere Aufgabe, im Zuge der Haushaltsberatungen auszuloten, welche Spielräume dafür eröffnet werden können. Meiner Meinung nach bestehen da durchaus Möglichkeiten. Ich sehe den CDU-Antrag als einen, wenn auch verfrühten Beitrag zu den Haushaltsberatungen. In diesem Zusammenhang sollte er diskutiert werden. Wir werden den Antrag daher heute ablehnen, den sicher notwendigen Diskussionen werden wir uns im Infrastrukturausschuss jedoch nicht verschließen.

(Beifall SPD)

Der Abgeordnete Beyer spricht für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Die Landesregierung erkennt die große Bedeutung des ÖPNV an und schätzt die Arbeit der kommunalen Aufgabenträger.“

Dieses Zitat in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Genilke zur Dynamisierung der Regionalisierungsmittel sagt eigentlich alles. Es hört sich in der Tat gut an. Wenn man jedoch im Text weiterliest, gewinnt man den Eindruck, dass die große Bedeutung vielleicht doch nicht anerkannt wurde. Denn sonst müsste man davon ausgehen, dass die Landesregierung dem Haushaltsbeschluss des Landtages Rechnung trägt und die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel an die Landkreise und kreisfreien Städte weiterreicht. So zumindest steht es im Anfang Mai beschlossenen Haushaltsplan für 2010, auf Seite 236 des Einzelplans 11:

„Damit leistet das Land einen wichtigen verkehrspolitischen Beitrag zur Sicherstellung eines nachhaltigen ÖPNV.“

So wichtig scheint der Landesregierung die Sicherstellung eines nachhaltigen ÖPNV offenbar nicht zu sein. Für die Planungssicherheit der kommunalen Aufgabenträger ist es nicht gerade hilfreich, wenn man ihnen per Parlamentsbeschluss zuerst finanzielle Mittel zusagt und sie dann nach kurzer Zeit wie heißt es so schön in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zu diesem Thema - „aufgrund von bekannten Rahmenbedingungen“ zurückstellt. Diese „bekannten Rahmenbedingungen“ sind mir nach all den Debatten in den letzten Wochen um die Haushaltssperre unbekannt geblieben. Mir

ist nicht klar geworden, welches diese Rahmenbedingungen sind - vielleicht erfahren wir ja gleich etwas dazu -, die dazu führen, dass in vielerlei Bereichen finanzielle Versprechungen gemacht werden, die dann nicht gehalten werden können.

Gleiches erleben wir momentan übrigens auch im Zusammenhang mit dem Hochschulpakt. Die gestrige Debatte hat es überdeutlich gezeigt. Darin offenbart sich einmal mehr das schlechte Wirtschaften der rot-roten Landesregierung, und es gibt genügend weitere Beispiele.

Der Eindruck, der sich immer mehr verfestigt, lässt sich in der simplen Feststellung zusammenfassen: Das Wort dieser Landesregierung ist nichts mehr wert. Aber wer bezahlt diese Wortbrüche? - Im Falle des ÖPNV der Nutzer. Die Gelder, die den kommunalen Aufgabenträgern aufgrund der Nichtweitergabe der Dynamisierung fehlen, zum Beispiel Gelder für den Ausgleich von Kosten im Energiebereich sowie von zusätzlichen Aufwendungen für Umwelt- und Sicherheitsaspekte, müssen von den Fahrgästen ausgeglichen werden. Hier leistet dann nicht das Land, sondern der Nutzer einen Beitrag zu einem nachhaltigen ÖPNV. Das ist meiner Meinung nach ein hochinteressanter Aspekt für eine Landesregierung, die für sich ja in Anspruch nimmt, die alleinige Deutungshoheit für das Wort „sozial“ zu besitzen.

Selbst wenn es so sein sollte, dass nicht immer sichergestellt ist, dass die zusätzlichen Gelder von den kommunalen Aufgabenträgern zur Sicherung eines nachhaltigen ÖPNV voll zufriedenstellend eingesetzt werden, wäre dies kein Grund, die Dynamisierungsmittel zurückzustellen. Die Gestaltung muss hier in der Eigenverantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte liegen. Das ist gut und richtig und seit der grundlegenden Modernisierung des ÖPNV-Gesetzes im Jahre 2005 auch so festgelegt. Wenn das Land nicht mit gutem Beispiel vorangeht und sich nicht - wie angekündigt - um die Sicherstellung eines nachhaltigen ÖPNV kümmert, weil es bisher ungeklärte haushalterische Schwierigkeiten gibt, wie sollen es dann die finanziell hochbelasteten Kommunen bewerkstelligen? Mir zumindest ist das völlig unklar.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, beenden Sie diese Politik nach Gutsherrenart! Brandenburg hat den Anspruch, dass das Wort seiner Landesregierung etwas zählt. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Die Abgeordnete Wehlan spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der CDU ist ein typischer CDU-Oppositionsantrag. Er greift ein Sachproblem heraus, ohne aber damit im Zusammenhang stehende sowie auch weiterreichende Fragen zu berücksichtigen. Dieses Ihr Gebaren, verehrte Damen und Herren der CDU, wiegt umso schwerer, da die aktuelle Haushaltsdiskussion des Bundes, also dort, wo Sie selbst Verantwortung tragen, wenig Anlass gibt, eigene positive Akzente auch zu diesem Thema zu setzen. Im Gegenteil, Ihre Haushaltspolitik auf Bundesebene trägt maßgeblich dazu bei, dass durch ver

änderte Rahmenbedingungen verlässliches Regierungshandeln in Brandenburg zu diesem Thema auf eine harte Probe gestellt wird.

Wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, stehen für die kommunalen Aufgabenträger im ÖPNV auch 2011 insgesamt 83 Millionen Euro zur Verfügung. Es gibt also keine Kürzung gegenüber 2010 in diesem Bereich. Mit der Zusage der Landesregierung besteht nun Planungssicherheit in den Landkreisen für das kommende Jahr, und ich kann Ihnen sagen: Diese frohe Botschaft ist zumindest in meinem Landkreis angekommen. Sie gibt Planungssicherheit, und das ist in Anbetracht der Entwicklungen, zu denen ich gleich noch kommen werde, so nicht garantiert.

Vielleicht sind wir uns an dieser Stelle ja einig: Gerade für ein Flächenland wie Brandenburg gehört die Sicherung der Mobilität zu bezahlbaren Preisen zu den vordringlichen Aufgaben. Eine darüber hinausgehende zusätzliche Finanzierung und die Weitergabe der 1,5%igen Dynamisierung der Regionalisierungsmittel sind gegenwärtig nicht darstellbar. Im Übrigen wissen Sie auch, dass die Regionalisierungsmittel des Bundes vordergründig für den bahngebundenen Ausbau vorzusehen sind, und Sie wissen, dass der Bund gerade jetzt in angespannter Haushaltslage mit großen Argusaugen auf das schaut, was die Länder, also auch Brandenburg, tun.

Nun verweisen Sie in Ihrer Antragsbegründung darauf, dass die kommunalen Aufgabenträger des ÖPNV schließlich steigende Kosten im Energiebereich haben und deshalb das Land die durch den Landtag beschlossene Dynamisierung weiterreichen soll. Aber Herr Ramsauer sagt genau das Gegenteil: Die Energiekosten seien gesunken und deshalb könne man die Heizkostenzuschüsse beim Wohngeld kürzen, und das, obwohl wir mit 38 000 Wohngeldempfängern in Brandenburg mehr als noch im Vorjahr haben.

Na was denn nun, verehrte Damen und Herren der CDU? Je nachdem, wie Sie die Argumente brauchen, werden sie genutzt. Wenn sie ins politische Konzept passen, werden sie bemüht. Das hat mit solider Arbeit wenig zu tun. Aber um keinen Zweifel aufkommen zu lassen: Wir wischen die steigenden Energiekosten nicht vom Tisch, nicht für den ÖPNV und auch nicht für die Wohngeldempfänger. Denn die Energiepreise liegen jetzt deutlich über denen von Anfang 2009. Deshalb war die Herangehensweise der Landesregierung, die wir unterstützt haben, die Dynamisierungsmittel weiterreichen zu wollen, richtig. Das möchte ich an dieser Stelle durchaus betonen.

Zur Klarstellung sei hier angemerkt, dass der Landtag zwar den Haushalt 2010 und die finanzielle Ermächtigung dazu beschlossen hat, dass aber aufgrund der gegenseitigen Deckungsfähigkeit durchaus die Möglichkeit für die Landesregierung besteht, wenn sich Rahmenbedingungen ändern, darauf zu reagieren. Diesen Umstand haben Sie bei der Haushaltsdiskussion nicht kritisiert, wie auch wir nicht, weil wir sehr wohl wissen, dass dieses Mittel der Haushaltsführung in Anbetracht sich verändernder Rahmenbedingungen durchaus Berechtigung haben sollte.

Hätten Sie, verehrter Herr Lakenmacher oder Herr Genilke, diese Verfahrensweise verhindern wollen, dann hätten Sie das ÖPNV-Gesetz in diesem Sinne verändern müssen. Sie wissen, dass die Dynamisierung im ÖPNV-Gesetz nicht geregelt ist. Es

ist nicht meine Aufgabe, aber unter Kollegen, Herr Lakenmacher und Herr Genilke, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihr Antrag diesem Umstand in keiner Weise Rechnung trägt. Oder fassen Sie die Änderung des ÖPNV-Gesetzes bewusst nicht an, weil Sie wie auch wir die Kürzungsbestrebungen bei den zukünftigen Regionalisierungsmitteln des Bundes deutlich zur Kenntnis nehmen durften, ebenso die Information, die mich gestern erreichte, zu den Vorstellungen des CDUgeführten Verkehrsministeriums, dass für 2011 die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz, die den Ländern zur Weiterleitung an die Verkehrsträger oder an Projekte zur Verfügung stehen sollen, um 20 % gekürzt werden sollen? Dann eint uns ja vielleicht die Sorge, dass angesichts dieser Meldung selbst das auf dem Prüfstand steht, was gegenwärtig im ÖPNV-Gesetz für den straßengebundenen Ausbau geregelt ist.