Jedenfalls tun Sie das mit Akribie. Ich würde mir wünschen, dass Sie sozusagen einmal in einen Wissenswettbewerb mit der Bundesregierung dahin gehend eintreten würden, dass Sie einmal sagen, wofür Sie eigentlich stehen. Dann legen wir beide Konzepte nebeneinander und
können uns auf der Sachebene unterhalten. Es ist mir einfach zu billig, Frau Ministerin Tack, nur immer auf den Bund zu schielen, ihn zu kritisieren, aber nichts Eigenes in der Tasche zu haben. Das ist mir zu billig.
Zurück zu dem Entwurf von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zusammenfassend: Wir können uns Erdkabel vorstellen. Es gibt Fragen und Problemaspekte - ich habe sie angerissen -, die wir vor dem Hintergrund der skizzierten Problemsituation insgesamt diskutieren möchten und auch müssen. Wir würden einer Ausschussüberweisung zustimmen, um im Ausschuss die Einzelfragen zu klären. Wir bitten die beiden antragstellenden Fraktionen jedoch, darüber nachzudenken, ob man ein Stück weit dieses Ausschließlichkeitsprinzip öffnet und nicht nur auf diesen Fokus setzt und ob wir bei der Frage, wie wir das angehen, nicht auch insgesamt die Frage der Speichertechnologie, intelligenter Netze berücksichtigen müssen, damit es ein Gesetz aus einem Guss wird.
Lassen Sie mich abschließend noch sagen: Es ist doch eine Frage von Wettbewerbsfähigkeit. Wir können hier nicht nur die Kosten in die Höhe treiben. Wir müssen daran denken: Unser Land Brandenburg steht in einem internationalen Wettbewerb, und wir müssen aufpassen, dass wir auch regional wettbewerbsfähig bleiben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bretz. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Christoffers, Sie erhalten das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Vogel, in der Zielbeschreibung sind wir uns völlig einig. Wenn wir Energien zu- und ableiten wollen, müssen wir den Netzausbau forcieren
und betreiben. Wir beide und viele andere in diesem Hohen Haus wissen, wie lange es in Deutschland dauert, Genehmigungsverfahren beim Netzausbau durchzubekommen. Es wird, wenn wir heute entscheiden, etwa 10 bis 15 Jahre dauern - davon können wir ausgehen - bis die Netze zur Verfügung stehen. Insofern ist der Handlungsdruck ausgesprochen hoch.
Zweitens: Das Parlament hat der Landesregierung einen Auftrag gegeben, Herr Bretz. Der Auftrag lautet, im September einen Zwischenbericht und im März nächsten Jahres die Überarbeitung der Energiestrategie vorzulegen. Den Auftrag werden wir erfüllen. Selbst wenn der Wirtschaftsausschuss es noch nicht auf die Tagesordnung gesetzt haben sollte, werden wir diesen Zwischenbericht selbstverständlich zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses vorlegen.
Ein Ergebnis im Zuge der Umsetzung dieses Auftrages ist, dass die BTU Cottbus in Fortschreibung der Studie von 2008 eine weitere Evaluierung vorgenommen hat. Das erste Zwischenergebnis ist mit den Regionalen Planungsgemeinschaften und den Netzbetreibern ausgewertet worden. Die bisher bekannte Zahl beläuft sich in etwa auf 1 400 km zusätzlichen Leitungsausbau, der notwendig ist. Ich freue mich, genauso wie bei allen anderen Fragen der Energiepolitik, dass wir uns, wenn wir uns vom Grundsatz des Themas her einig sind, dann auch gemeinsam überall in den Regionen sehen lassen werden, um dafür zu werben, dass ein Netzausbau tatsächlich erfolgen kann.
Drittens: Es ist völlig richtig, dass ich, aber auch die Fraktion der damaligen PDS, 2008 ein Erdverkabelungsgesetz gefordert haben. Das war aber vor der Verabschiedung des Energieleitungsausbaugesetzes. 2008 gab es die Situation, dass wir hofften, aus dem Landtag heraus, sogar fraktionsübergreifend, Druck aufbauen zu können, damit in Brandenburg ein fünftes Modellprojekt in den Gesetzestext aufgenommen wird, um auszuprobieren, was wir mit Erdverkabelung machen können oder nicht. Das ist nicht gelungen. Das muss man konstatieren.
Herr Vogel, es ist immer wieder von einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages die Rede, das angeblich zweifelsfrei feststellt, dass wir eine hohe Regelungskompetenz haben. Sie gehören mit Sicherheit zu denjenigen, die es gelesen haben. Bei vielen, mit denen ich spreche, die darüber reden, gehe ich davon aus, dass sie noch nicht die Zeit hatten, es zu lesen. Mir ist nicht ganz klar, wie man auf Grundlage dieses Gutachtens zu der Absolutheit der Aussage kommen kann, dass wir eine Handlungsmöglichkeit haben. Das möchte ich zu begründen versuchen, um dann auch deutlich zu machen, welchen Weg wir in diesem Bereich zu gehen vorschlagen.
Im August letzten Jahres ist bekanntlich das Energieleitungsausbaugesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz beinhaltet die vier genannten Pilotvorhaben. Die Rechtsauffassung, dass damit der Bund von seiner endgültigen Regelungskompetenz Gebrauch gemacht hat, ist für die 380-kV-Leitungsebene mittlerweile unumstritten. Das heißt, wir haben keine Regelungskompetenz. Auch im 110-kV-Hochspannungsbereich hat der Landesgesetzgeber keine Kompetenz bezüglich der Festlegung zur Durchführung von Planfeststellungsverfahren für Erdkabel. Der Bundesgesetzgeber hat im § 43 des Energiewirtschaftsgesetzes eine Planfeststellungsoption für 110-kV-Erdkabel auf dem Küstenbereich zur Anbindung von Offshoreanlagen eröff
net und gleichzeitig auf diese beschränkt. Insoweit bestehen erhebliche Zweifel, ob wir landespolitische Möglichkeiten haben, Planfeststellungsverfahren für 110-kV-Leitungen vorzusehen.
Herr Minister, um Ihre Aussagen zu untermauern: Würden Sie mir Recht geben, dass in dem Gutachten lediglich davon die Rede ist, dass die Gesetzgebungsfrage maximal nur zweifelhaft ist und von daher sozusagen eine Aussage, dass die Gesetzgebungskompetenz des Bundes überschritten worden ist, sich in der Tat aus der Aussage, es sei nur zweifelhaft, gar nicht ableiten lässt? Das diente jetzt zur Unterstützung Ihrer Argumentation.
Die Pflicht zur Verlegung von Erdkabeln im 110-kV-Hochspannungsbereich in einem Landesgesetz festzuschreiben - es geht um die Verlegung der Erdkabel, nicht um die Planfeststellung! - ist dagegen im Unterschied zur Höchstspannungsebene grundsätzlich - wahrscheinlich - zulässig. Die Realisierung des Vorhabens ohne Planfeststellungsverfahren wäre aber nur schwer möglich und würde zu zusätzlichen Zeitverzögerungen führen. Selbstverständlich bekommen wir mit dem Planfeststellungsverfahren eine Bündelung verschiedener Verfahren, die wir gleichzeitig realisieren können. Damit sparen wir Zeit ein. Wenn wir das nicht dürfen, müssen wir, angefangen von der Umweltverträglichkeit bis hin zu den Auswirkungen in allen anderen Bereichen, einzelne Feststellungsverfahren durchführen. Ohne definitiv zu wissen, ob wir Planfeststellungsverfahren für 110-kV-Leitungen durchführen können, ist die Entscheidung, ein Gesetz für diesen Bereich zu erlassen, mehr als zweifelhaft.
Deswegen hat die Landesregierung im Rahmen der Evaluierung der „Energiestrategie 2020“ ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem geprüft werden soll, ob und wenn ja unter welchen Konditionen, die mit dem Bund in Übereinstimmung zu bringen sind, Planfeststellungsverfahren für den 110-kV-Bereich auch bei einer möglichen Erdkabelverlegung zu realisieren sind. Ich finde es gut, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, auch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages einzubeziehen. Damit wird es möglich, unterschiedliche Ergebnisse abzugleichen. Aber ich warne: Das wird nicht innerhalb von 14 Tagen möglich sein. Da ich eine rechtssichere Begutachtung haben möchte, lege ich großen Wert darauf, dass
Meine Damen und Herren! Wenn es uns nicht gelingt, den Netzausbau zu beschleunigen, werden wir massive Probleme bekommen - Herr Vogel und andere Redner sprachen sie an -, die aus erneuerbaren Energieträgern bereitsgestellte Energie abfließen zu lassen, und zwar nicht nur brandenburgweit, sondern auch deutschlandweit. Sie wissen, dass nicht nur die NordSüd-Trassen, sondern auch die Ost-West-Verbindungen in Deutschland mittlerweile auf einem Spannungsniveau arbeiten, das grenzwertig ist. Der deutschlandweite Energiefluss kann nur noch eingeschränkt realisiert werden. Insofern stimme ich der Aussage, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien auch von den Netzen her gedacht werden muss, völlig zu. Mein Problem mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion ist nur, dass die darin enthaltenen Regelungen dem Bundesrecht nicht entsprechen und einen scheinbaren Landesspielraum eröffnen, der tatsächlich nicht gegeben ist. Da nutzt mir auch der Verweis auf die Ermächtigungsverordnung nichts, denn auch diese darf nicht gegen Bundesrecht verstoßen. Das ist völlig klar.
Aus meiner Sicht ist die Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse der richtige Weg. Wir können und wir werden darüber reden. Das von uns veranlasste Gutachten stellen wir nach Fertigstellung selbstverständlich zur Verfügung. Ich bitte aber nochmals darum, Folgendes zu berücksichtigen: Es gibt den Auftrag des Parlaments, im September einen Zwischenbericht und im März das Endergebnis der Evaluation der Energiestrategie des Landes vorzulegen. Das Parlament sollte seine von ihm selbst gefassten Beschlüsse ernst nehmen und die Möglichkeit, sie umzusetzen, tatsächlich einräumen. Anderenfalls würde die Arbeit aller Beteiligten mehr als schwierig.
Herr Vogel, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie wie auch andere Redner darauf hingewiesen haben, dass auch die Erdverkabelung mit großen Einschnitten in die Umwelt verbunden ist. Beim besten Willen: Eine Erdverkabelung durch die Biosphäre mit einer 20 bis 30 m breiten Trasse, die noch dazu entwässert werden muss - und das vor dem Hintergrund des bekannten Grundwasserspiegels in der Biosphäre! -, ist sowohl aus ökologisch-fachlichen als auch aus Kostengründen aus meiner Sicht überhaupt nicht möglich. Der Weg zur Lösung solcher Zielkonflikte liegt im Masten- und im Netzdesign. Darüber sind wir mit vielen Netzbetreibern im Gespräch. Ich hoffe, dass wir auch in diesem Bereich konstruktive Lösungen finden.
Herr Vogel, Sie wissen auch, dass in Dänemark, seit dort die Pflicht zur Erdverkabelung besteht, die Zahl der Bürgerinitiativen, die sich dagegen verwahren, extrem gestiegen ist. Deswegen kann ich Frau Hackenschmidt nur Recht geben: Der Zielkonflikt mit der Akzeptanz wird sich allein durch die Erdverkabelung nicht auflösen lassen. Das kommt auch in dem Gesetzentwurf selbst zum Ausdruck.
Angesichts all dessen halte ich den vorliegenden Text nicht für geeignet, die dargelegten Probleme zu klären. Wir werden die Erdverkabelung - zumindest aus meiner Sicht - nicht als Regelfall, wohl aber als Option rechtlich prüfen. Im März nächsten Jahres werden wir Ihnen im Zusammenhang mit der überarbeiteten Energiestrategie selbstverständlich die Netzausbaupläne vorstellen und unsere Möglichkeiten darlegen, Erdverkabelungen auch auf kurzen Strecken vorzunehmen, wo die Ziel
konflikte besonders groß sind. Ich denke insbesondere an das Umfeld der Städte, wenn dort Hochleitungssysteme zwischen Spannungsmasten vorbeigeführt werden.
Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Gleichzeitig erinnere ich daran, dass Sie uns einen Auftrag gegeben haben; diesen würden wir gern erfüllen. Dabei hilft es wenig, wenn immer wieder einzelne Elemente herausgegriffen werden, die dann einer umfassenden Debatte zugeführt werden. Das ist nicht ganz im Sinne des Auftrags, den Sie uns erteilt haben.
Herr Bretz, ich will an dieser Stelle auch die Bundesregierung kritisieren. Die Eckpunkte des Energiekonzepts liegen zwar vor; aber zum Netzausbau ist dort lediglich die Aussage enthalten, man wolle ein Konzept für ein „Zielnetz 2050“ entwickeln. Es fehlt jedoch jeglicher Hinweis darauf, wie Rechtssicherheit geschaffen werden soll, damit Bund, Länder und Kommunen, wenn sie es wollen, den Netzausbau beschleunigen können. In dem Energiekonzept der Bundesregierung wird, wie gesagt, lediglich eine Absichtserklärung formuliert. Dabei ist es relativ einfach: Das Energiewirtschaftsgesetz und das Energiedurchleitungsgesetz müssen verändert werden. Dann habe ich tatsächlich die entsprechende Kompetenz, und ich kann über Beschleunigungsverfahren reden. Das ist bisher leider nicht der Fall. Ich wünsche mir sehr, dass uns eine Regelung auf Bundesebene davor bewahrt, dass jedes Bundesland Einzelregelungen trifft. Netze sind nun einmal geografisch übergreifende Systeme, die nicht an den Grenzen von Bundesländern haltmachen. In dem Fall wäre eine Bundesregelung auf jeden Fall der bessere Weg. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Christoffers. - Der Minister hat seine Redezeit um fünfeinhalb Minuten und damit deutlich überschritten. Damit stehen allen Fraktionen noch einmal fünfeinhalb Minuten zur Verfügung. Ich frage jetzt ab: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? - Herr Kollege Vogel, Sie haben das Wort. Fünf Minuten und 44 Sekunden dürfen Sie noch einmal argumentieren.
Frau Präsidentin, ich werde das nicht ausnutzen. - Ich möchte nur kurz auf Minister Christoffers Beitrag reagieren. Herr Minister, mir ist klar, dass es rechtliche Schwierigkeiten gibt. Sie haben die Verlegung von Erdkabeln generell infrage gestellt. Diese Ihre Auffassung teile ich nicht. Insbesondere bei 110-kVLeitungen gibt es das Problem nicht.
Es ist zwar richtig, dass wir im Zusammenhang mit dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin von einer 380-kV-Leitung reden, die tatsächlich mit den beschriebenen Eingriffen verbunden ist; man muss jedoch hinzufügen, dass eine Höchstspannungsleitung, wenn sie als Freileitung ausgeführt wird, mehr als 20 m Breite in Anspruch nimmt. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass unter den Freileitungen der Aufwuchs regelmäßig gestutzt wird, weil Bäume dort nicht wachsen dürfen.
Sie haben es zu Recht angesprochen: Das EnLAG sieht insgesamt vier Pilotvorhaben in anderen Bundesländern vor. Wir wissen - oder: ich habe es gehört -, dass insbesondere die Lei
tung durch den Thüringer Wald sehr umstritten ist, weil genau dort das von Ihnen geschilderte Problem auftaucht. Es kann nämlich durchaus passieren, dass die Bevölkerung eine Freileitung möchte, wenn man eine Erdverkabelung fordert, aber die Erdverkabelung bevorzugt, wenn eine Freileitung geplant ist. Das EnLAG sieht vor, dass nach drei Jahren Bericht erstattet wird, wie das Pilotvorhaben abläuft und welche Fortschritte zu verzeichnen sind.
Herr Minister, ich bitte Sie, wenn Sie im Bundesrat, in Anhörungen oder in Gesprächen im zuständigen Bundesministerium die Möglichkeit haben, dazu gehört zu werden, den Tausch eines Pilotvorhabens ins Gespräch zu bringen. Wenn sich herausstellt, dass dort unten die Widerstände groß sind, aber in Brandenburg Initiativen für die Erdverkabelung bestehen, die übrigens nicht nur von der Bevölkerung, sondern auch von allen Kommunen getragen werden - Sie wissen, dass die Kommunen viel Geld in die Hand genommen haben, um Gutachten zu bezahlen und gegen die Freileitungstrasse zu klagen -, dann sollte dieses Engagement für die Erdverkabelung genutzt und hier die entsprechende Möglichkeit geschaffen werden. Das alles ist unterhalb einer landesgesetzlichen Regelung möglich. Uns geht es darum, dass eine Lösung gefunden wird - völlig unabhängig davon, wie das genau geschieht -, mit der die Bevölkerung vor Ort zufriedengestellt wird und die gleichzeitig nicht zu Schwierigkeiten mit dem Energiebetreiber „50 Hertz“ führt. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vogel. - Ich frage die SPDFraktion, ob noch Redebedarf besteht. - Selbiges frage ich die FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Beyer möchte noch einmal das Wort ergreifen. Bitte schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mach's kurz. Ich empfand die Debatte als äußerst produktiv. Ich stelle fest, dass wir fraktionsübergreifend, inklusive der Landesregierung, Grundeinschätzungen teilen, was die Bedeutung des Ausbaus regenerativer Energien anbelangt, und das Problem von seinem Fundament her ähnlich beurteilen. Ich möchte mich beim Kollegen von der CDU-Fraktion bedanken, wir werden den Hinweis ernsthaft gewichten. Ich denke, mit der Überweisung an die Ausschüsse würden wir die Grundlage schaffen, um in eine fachlich intensive Debatte einzusteigen. Das sollte uns das Thema wert sein. - Vielen Dank.
Gibt es aufseiten der Fraktion DIE LINKE weiteren Redebedarf? - Aufseiten der CDU? - Herr Abgeordneter Bretz, Sie haben noch einmal das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Christoffers, eine Klarstellung: Sie haben zwar völlig zu Recht gesagt, das Parlament habe den Auftrag erteilt, dass Sie bis
März 2011 die überarbeiteten Eckpunkte der Energiestrategie vorlegen, aber es gehört zur Wahrheit zu sagen, dass es die die Regierung tragende Mehrheit dieses Hauses war. Die Opposition hat mehrfach darauf hingewiesen, dass der Zeitpunkt zu spät ist. Sie haben sich selbst widersprochen, indem Sie sagten, es bestehe höchster Handlungsdruck und Sie müssten Entsprechendes schnellstmöglich vorlegen. Deswegen ist es umso unverständlicher, warum Sie sich eine so lange Pause zu diesen Themen gegönnt haben.
Ich bin dankbar, dass deutlich gesagt wurde, dass man nicht den Eindruck erwecken sollte - auch nicht, wenn wir über ein Erdkabelgesetz reden -, ein Erdkabel sei ungleich umweltfreundlicher als eine Hochspannungsleitung. Denn auch bei einer Erdkabelverlegung haben wir es mit einer entsprechenden Trassenführung zu tun; das wurde bereits angesprochen. Deshalb will ich darauf hinweisen, dass wir nicht so tun, als sei das alles unbedingt viel umweltfreundlicher.
Herr Christoffers, Sie haben das Konzept der Bundesregierung angesprochen. In der Kurzfassung mit einem Umfang von 40 Seiten nimmt der Netzausbau 6 Seiten ein. Ich finde es unredlich, dass sich die Landesregierung permanent hinstellt und in überheblicher Weise über die Bundesregierung urteilt, aber selbst nichts zuwege bringt und vorweisen kann. Das können wir Ihnen nicht durchgehen lassen.
Wenn Sie, Herr Minister Christoffers und Frau Ministerin Tack, etwas Vergleichbares vorlegen, können wir es in der Sache gern bewerten, aber bis es so weit ist, würde ich mich freuen, wenn die Landesregierung arbeitet und schweigt - und redet, wenn sie etwas vorzuweisen hat. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bretz. - Damit sind wir am Ende der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 11 angelangt und kommen zur Abstimmung.