Protocol of the Session on September 8, 2010

Sind die Anonymisierung und der Datenschutz gewährleistet, stehen auch wir dem Zensus positiv gegenüber. Politik braucht wissenschaftlich analysiertes Zahlenmaterial und Planungsdaten. Dazu gehört als Fundament eine verlässliche Bevölkerungsstatistik. Die Einwohnerzahl entscheidet über eine gerechte Verteilung von Steuerlasten und den Zuschnitt von Wahlkreisen. Sie ist Berechnungsgrundlage für den kommunalen Finanzausgleich und den Finanzausgleich zwischen Deutschland und Europa. Eine vereinheitlichte Datengrundlage ist auch die Grundlage für die Vergabe der EU-Strukturfonds.

Wir haben schon gehört: Es gibt berechtigte Befürchtungen, dass die geschätzte und die tatsächliche Bevölkerungszahl erheblich voneinander abweichen. Vermutlich werden wir uns auch in Brandenburg mit der schmerzlichen Erkenntnis auseinandersetzen müssen, dass wir weit weniger Bürger sind als gedacht. Da auch die Datenschutzbeauftragte - ich habe erwähnt, dass uns der Datenschutz ein besonders wichtiges Anliegen ist keine grundsätzlichen Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf vorgebracht hat und ihr einziger Einwand im Innenausschuss umgesetzt wurde, kann auch unsere Fraktion dem Gesetzentwurf ruhigen Gewissens zustimmen. - Danke.

(Beifall GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Angesichts von so viel Übereinstimmung verzichtet die Landesregierung

auf ihren Redebeitrag. Wir kommen demzufolge zur Abstimmung in der Sache. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres in der Drucksache 5/1895, „Brandenburgisches Zensusausführungsgesetz“, ab. Wer der Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Bei einigen Enthaltungen ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Gesetzentwurf der Landesregierung

1. Lesung

Es wurde hierzu verabredet, keine Debatte zu führen. Wir können demzufolge gleich zur Abstimmung kommen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/1653, Neudruck, eingebracht durch die Landesregierung, Umweltverträglichkeitsprüfungs-Änderungsgesetz, an den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Wer dem Überweisungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/1802

1. Lesung

Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/1802, eingebracht durch die Landesregierung, Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes, an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer der Überweisung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig überwiesen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Justizkostengesetzes und zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/1834

1. Lesung

in Verbindung damit:

Gesetz zur Einführung eines Brandenburgischen Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/1890

1. Lesung

Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen zur Abstimmung.

Erstens: Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/1834, Änderung des Brandenburgischen Justizkostengesetzes und zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften, an den Rechtsausschuss. Wer der Überweisung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig überwiesen.

Zweitens: Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/1890, eine Drucksache der Landesregierung, „Gesetz zur Einführung des Brandenburgischen Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften“, an den Rechtsausschuss. Wer der Überweisung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Antrag einstimmig überwiesen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Gesetz zur Neuregelung des Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/1843 (2. Neudruck)

1. Lesung

Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/1843, 2. Neudruck, „Gesetz zur Neuregelung des Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“, an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie. Wer der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch diesem Antrag einstimmig gefolgt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Drucksache 5/1880

1. Lesung

in Verbindung damit:

Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Drucksache 5/1881

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit der einbringenden Fraktion, der FDP. Die Abgeordnete Teuteberg erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema, um das es in unseren Gesetzentwürfen zur Änderung der Landesverfassung und des Kommunalwahlrechts geht, ist nicht neu, auch nicht in Brandenburg. Auch hier im Landtag wurde in den vergangenen Jahren schon mehrfach darüber diskutiert, ob das Mindestalter für das Wahlrecht von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt werden sollte, wenn auch unter ganz unterschiedlichen Vorzeichen.

Worum geht es also heute genau? Es geht um das aktive Wahlrecht für Jugendliche schon ab 16 Jahre, um auf kommunaler Ebene mitbestimmen zu können. Wir als FDP-Fraktion sehen hierin die Möglichkeit, die Rechte von Jugendlichen bei der politischen Willensbildung vor Ort zu stärken. Ich freue mich sehr, dass wir damit ein zentrales Anliegen auch der Jungen Liberalen in Brandenburg aufgreifen können. Schon auf unserem Landesparteitag im April 2008 in Neuruppin hatten wir im Kommunalwahlprogramm beschlossen, Jugendlichen mehr Chancen zur Mitwirkung in den Gemeinden zu geben. Wir haben deshalb das aktive Wahlrecht ab 16 auf kommunaler Ebene gefordert.

Auch wenn die Herabsetzung des Mindestwahlalters nicht die einzige Möglichkeit und schon gar kein Allheilmittel ist, um Jugendlichen mehr Mitspracherechte zu geben, ist das Wahlrecht ein zentrales Grundrecht, und unsere Demokratie ist auf die Mitgestaltung durch die Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Eine der elementarsten Formen der Mitgestaltung und Mitbestimmung ist das Wahlrecht. Demokratie ist ohne Wahlen nicht denkbar.

Die Frage, ab wann man in der Lage ist, dieses Grundrecht sinnvoll zu nutzen, beantworten wir klar damit, dass 16- und

17-Jährige verantwortlich von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Jugendliche sind heute bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres politisch entscheidungsfähig. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern, die das aktive Wahlrecht auf kommunaler Ebene auf 16 Jahre gesenkt haben, zeigen, dass Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren ihr Wahlrecht verantwortlich wahrnehmen.