Wir kommen nun zu einem weiteren Antrag, für den namentliche Abstimmung beantragt wurde. Es ist der Änderungsantrag in Drucksache 5/930, eingereicht von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es geht um die Streichung des Ansatzes. Kapitel 20 710, Titel 919 20. - Sind die Beisitzer bereit?
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Für den Antrag stimmten 28 Abgeordnete, gegen ihn stimmten 50 Abgeordnete. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Einzelplan 20. Diese liegt Ihnen in der Drucksache 5/820 vor. Wer der Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.
Zum Text des Haushaltsgesetzes ist nun über folgende Änderungsanträge abzustimmen. Erstens: Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion - Neufassung des § 2 Abs. 5 - liegt Ihnen in der Drucksache 5/889 vor. Wer diesem Änderungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Zweitens: Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion - Neufassung des § 5 Abs. 1 Satz 2 und § 5 Abs. 4 Satz 1 sowie Streichung des § 5 Abs. 5 Satz 1 - liegt Ihnen in der Drucksache 5/890 vor. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Drittens: Ich rufe den Änderungsantrag der CDU-Fraktion Ergänzung des § 18 Abs. 3 Nr. 2 -, der Ihnen in der Drucksache 5/891 vorliegt, zur Abstimmung auf. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mehrheitlich und ohne Enthaltungen abgelehnt.
Nun kommen wir zur Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz 2010, die Ihnen in der Drucksache 5/800 - Neudruck - vorliegt. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Damit ist das Haushaltsgesetz 2010 in 2. Lesung angenommen.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Haushaltsgesetzes 2010 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur
Vorbereitung der 3. Lesung. Wer der Empfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig zur 3. Lesung überwiesen.
Damit ist der Finanzplan des Landes Brandenburg für die Jahre 2009 bis 2013 gemäß Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drucksache 5/821 - zur Kenntnis genommen.
Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der CDU. Der Abgeordnete Petke erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wir befassen uns heute zum zweiten Mal mit dem Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften. Wir werden dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion SPD und DIE LINKE zustimmen.
Wir versprechen uns davon, dass mit der Zusammenlegung der beiden Bereiche des Datenschutzes nicht nur Synergieeffekte genutzt werden können, sondern auch der Landesbeauftragten für den Datenschutz eine höhere Bedeutung beigemessen wird und der Datenschutz insgesamt in unserer Gesellschaft eine größere Bedeutung erhält.
In der Begründung des Gesetzentwurfs wird auf Defizite im Datenschutz in Brandenburg in den zurückliegenden Jahren hingewiesen. Zugleich wird darauf abgestellt, dass mit dem Gesetzentwurf die Hoffnung verbunden ist, dass vieles, das im Datenschutz im Argen liegt, in Ordnung gebracht wird, wenn man nur den öffentlichen und den nichtöffentlichen Teil des Datenschutzes bei der Landesbeauftragten für Datenschutz zusammenlegt.
Diesbezüglich möchte ich zwei Punkte ansprechen: Zum einen müsste der Datenschutz insgesamt in unserer Gesellschaft über eine größere Bedeutung verfügen. Berichte der vergangenen Tage über Versäumnisse in sozialen Netzwerken und an anderen
Stellen haben gezeigt, dass es nicht nur darum geht, zu schauen, inwieweit gesetzliche Vorschriften eingehalten werden, sondern dass es vor allem auch um eine Verankerung des Wertes des Datenschutzes in weiten Teilen der Bevölkerung gehen muss.
Wenn Sie die letzte Berichterstattung zu den sozialen Netzwerken verfolgen, können Sie feststellen - das erfüllt uns mit Sorge -, dass ein Großteil der Nutzer von sozialen Netzwerken den Datenschutzbelangen wenig bis keine Bedeutung beimisst, dass unter anderem persönliche Daten sehr freizügig ins Netz gestellt werden und dass die Sorge bezüglich des Umgangs mit den eigenen persönlichen Daten offensichtlich nicht gerade verbreitet ist. Insofern geht es auch darum, dass wir im Landtag nicht nur so tun, als ob mit diesem Gesetzentwurf jetzt automatisch eine Verbesserung verbunden ist, sondern dass wir die Datenschutzbelange auch an anderer Stelle politisch ansprechen.
Mein Kollege Eichelbaum fragte im Rechtsausschuss die Landesregierung, wie denn die Positionierung zu den Fotografien von „Google Street View“ im Land sei. Bei den Fotografen handelt es sich um Mitarbeiter, die mit dem Auto unsere Straßen abfahren und unsere Häuser fotografieren.
Das ist das eine. Sie tun damit auch etwas anderes: Sie stellen die Aufnahmen ins Netz, machen sie suchfähig und verknüpfen sie mit anderen Informationen. Wir können heute noch gar nicht wissen, was sie damit noch alles vorhaben. Da war aufseiten des Ministers, aufseiten der anwesenden Mitarbeiter der Landesregierung, aber auch im Ausschuss selbst so etwas wie Ratlosigkeit zu sehen.
Die erste Frage war: Sind wir denn überhaupt zuständig? Dann gab es eine durchaus sachliche Diskussion. Wir einigten uns darauf, dass nicht der Rechtsausschuss, sondern der Innenausschuss zuständig ist, weil er für die Datenschutzbelange verantwortlich ist.
An diesem Beispiel möchte ich deutlich machen, dass wir alltäglich mit Belangen des Datenschutzes konfrontiert sind. Aber wenn es dann konkret wird, stoßen wir ganz schnell an unsere politischen, personellen und materiellen Grenzen. Insofern werden wir schauen, ob das, was wir heute gesetzgeberisch auf den Weg bringen und was in der Gesetzesbegründung in Aussicht gestellt wird, in den nächsten ein, zwei Jahren - das ist zunächst einmal nur eine Annahme - tatsächlich funktioniert.
Ich bin der Meinung, dass wir mit diesem Gesetzentwurf heute einen notwendigen Schritt tun. Allerdings sind wir tatsächlich auf die kommenden Herausforderungen, insbesondere was neue Medien, das Internet und neue technische Möglichkeiten betrifft, auch in Brandenburg insgesamt unzureichend vorbereitet. Es lohnt sich, in den Landtagsausschüssen vertiefte Diskussionen zu führen und die Bereitschaft mitzubringen - darauf hat die Datenschutzbeauftragte hingewiesen -, die notwendigen materiellen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, um einen effektiven Datenschutz für die Menschen in Brandenburg zu verwirklichen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Petke. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Stark von der SPDFraktion fort.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich meine Freude zum Ausdruck bringen, Herr Kollege Petke, dass Sie hier angekündigt haben, dass die CDUFraktion diesen Gesetzentwurf mittragen wird. Es freut mich ganz besonders, denn das war ein langer, zäher Prozess. Sie wissen, dass wir uns in der vergangenen Legislaturperiode schon bemüht haben, das gemeinsam mit Ihnen auf den Weg zu bringen. Was lange währt, wird endlich gut, kann man sagen.
Der Datenschutz als Aufgabe des Staates ist noch recht jung. Es gab und gibt auch heute noch sehr viele Staaten, denen das Sammeln von Daten ihrer Bürger viel näher liegt als der Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Behörden und Dritte.
Insofern denke ich, dass wir mit unserem Gesetzentwurf genau in die richtige Richtung gehen. Übermäßiges Datensammeln greift nicht nur in unzulässiger Weise in die Freiheit der Betroffenen ein. Ich bin der Meinung, es belastet nicht nur in unnötigem Maße die öffentlichen Haushalte, sondern es führt zwingend dazu, dass das Vertrauen der Bürger in das Staatswesen sinkt, jenes Vertrauen, das jedes Staatswesen und unsere Demokratie auf ganz besondere Weise brauchen.
Voraussetzung für dieses Vertrauen ist eben, dass die jeweiligen Datenschutzbehörden frei von Einflüssen der Exekutive sind, und zwar nicht nur in dem Rahmen, in dem sie öffentliche Stellen kontrollieren, sondern auch dann, wenn die Belange des Datenschutzes gegenüber Dritten durchgesetzt werden sollen.
Nur so wird verhindert, dass im Einzelfall Eingriffe zugunsten dieser Dritten, zum Beispiel im wirtschaftspolitischen Interesse oder aus anderen Interessen, der Staatsräson folgen. Diese Überlegungen lagen auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zugrunde. Nicht nur wir im Innenausschuss wissen - ich glaube, es ist allen bekannt -, dass es entsprechende Beschlüsse gibt. Wir setzen mit dem heutigen Gesetzentwurf die Forderung des Europäischen Gerichtshofs um.
Es ist klar, dass auch unsere Datenschutzbeauftragte eine Landesbehörde ist, die mit öffentlichen Mitteln öffentliche Aufgaben zu erledigen hat. Folglich muss eine parlamentarische Kontrolle realisiert werden.
Es gibt zwei Kernpunkte, einmal das Zusammenführen des öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichs. Der zweite Punkt ist, dass wir parlamentarische Kontrolle als Regelung in den Gesetzentwurf aufgenommen haben. Wir haben zukünftig ein Fragerecht der Abgeordneten gesichert, zum einen bezogen auf die Behörde der Datenschutzbeauftragten, zum anderen auf die Behörde von Frau Poppe. Wir werden im nachfolgenden Tagesordnungspunkt dieses in der Geschäftsordnung festschreiben.
Insgesamt muss man sagen: Es ist ein großer Qualitätssprung, der sich heute mit diesem Gesetzentwurf vollzieht. Es war ein langer Weg. Die SPD hat einen langen Atem an den Tag gelegt. Ich freue mich - wie gesagt - auch über Rechtsaußen, dass wir diesen heute gemeinsam verabschieden werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stark. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Abgeordneter Goetz, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die Jüngeren unter uns kennen das nicht, nur die Älteren, die in den 70er Jahren ferngesehen haben. Damals gab es Serien wie „Raumschiff Enterprise“. Da drang Captain Kirk mit seiner Mannschaft - 400 Leuten -, in Galaxien vor, die nie ein Mensch zuvor gesehen hatte. Die hatten Technik dabei; die hatten Kommunikatoren, die wurden aufgeklappt. Dann sprach man mit dem Raumschiff irgendwo da oben. Jedes läppische Handy, das jeder von uns heute in der Tasche hat, kann wesentlich mehr als diese Phantasiekommunikatoren, diese Hightech-Produkte, die man in den 60er und 70er Jahren vorhergesehen hatte.
Wer „Star Wars“-Fan ist: Der imperiale Todesstern kann mit seiner Technik, seiner Rechentechnik wesentlich weniger als jeder Laptop, der heute hier auf den Tischen steht. Das heißt, die Technik hat über die letzten Jahrzehnte eine gewaltige Entwicklung genommen, die sich vor 30, auch vor 20 Jahren so keiner vorstellen konnte.
So sind eben auch die Anforderungen an den Datenschutz gewachsen, mit dem wir uns hier befassen müssen. Deshalb ist es gut, dass das Gesetz, das jetzt vorliegt, diese Anforderungen in Teilen nachvollzieht, indem der Datenschutz im Land Brandenburg in einer Hand konzentriert wird. Deshalb vorab: Auch die FDP-Fraktion wird selbstverständlich zustimmen.
Schön wäre es gewesen, wenn es ein bisschen schneller gegangen wäre. Die Datenschutzbehörde als oberste Landesbehörde anzusiedeln war bereits einmal eine Idee der FDP-Fraktion - sie fand keine Mehrheit. Es war eine Idee der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - auch sie fand keine Mehrheit.
Dann kam der EuGH mit derselben Idee. Nun fand sie eine Mehrheit. Also Ende gut, alles gut. Wir hätten es nur ein bisschen früher haben können; aber nun ist es so.
Ich habe es gestern schon am Rande der Haushaltsdebatten zum Landtag und der bei uns angesiedelten obersten Datenschutzbehörde gesagt: Man kann Freiheit nicht schützen, indem man sie beseitigt. Ich hatte Beispiele genannt, bei denen Datenschutz im Land Brandenburg verletzt worden ist. Ich bringe Ihnen heute drei andere Beispiele. Aus dem Bericht der Datenschutzbeauftragten geht hervor, dass ein reicher Katalog darüber vorliegt, was im Land Brandenburg alles schiefgelaufen ist.
Im Bereich Hartz IV sind Daten von Hartz-IV-Leistungsempfängern auf dem Flur der Behörde gelagert worden. Das heißt, jeder, der vorbeizog, konnte Akten anschauen und sehen, wer Leistungen in welcher Höhe bezieht. Das ist ein krasser Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. Gut, dass es unsere Behörde gibt, die das festgestellt und für Abhilfe gesorgt hat.