Einzelplan 12 - Ministerium der Finanzen, einschließlich Beilage Einzelplan 20 - Allgemeine Finanzverwaltung
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2010 (Haus- haltsjahr 2010 - HG 2010)
Personalbedarfsplanung 2014 und ressortübergreifende Personalentwicklungsplanung für die brandenburgische Landesverwaltung
Ich eröffne die Aussprache zu diesen Einzelplänen mit dem Beitrag des Abgeordneten Burkardt, der für die CDU-Fraktion spricht. - Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn der Kollege Folgart noch im Saal wäre, könnte er ein wenig für seine eigene Fortbildung bezüglich der Genossenschaftsgeschichte tun.
Ich darf zwei Korrekturen anbringen. Erstens: Die Überleitung der Genossenschaften ist nicht durch das bürgerliche Genossenschaftsgesetz - wie er es genannt hat - erfolgt, sondern durch eine Überleitungsverordnung, die ihre Mängel hatte,
Zweitens: Das Genossenschaftsgesetz ist am 01.05.1889 in Kraft getreten, somit am heutigen Tage 121 Jahre und fünf Tage alt und stammt demnach - falls das noch in Erinnerung ist - aus der Kaiserzeit und mitnichten aus den Weimarer oder sonstigen bürgerlich zu apostrophierenden Zeiten.
Meine Damen und Herren, wir haben zwei Tage Haushaltsberatungen hinter uns. Was nehmen wir mit? - Wir als CDU und auch wir als Opposition haben viel Politlyrik gehört - diese können Sie in diversen Reden der Regierungspolitiker nachlesen -,
etwa unter der Überschrift „Politik für die Menschen, Politik gegen Marktversagen - ein lebenswertes Brandenburg“. All dies schließt jedoch leider nur wenig Inhalt ein.
Wir haben Anflüge von Erkenntnis bei der Regierung und ihren Heloten gespürt. Herr Christoffers hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass wir mit dem Haushalt 2010 noch einen guten Haushalt hätten. Ich füge hinzu: wenn wir ignorieren, dass er auf Pump „gebaut“ wurde und 1 Milliarde Euro der Substanz dieses Landes verzehrt. Der Kollege Bischoff hat uns darauf hingewiesen, dass die Verschuldung und die Schuldenhöhe dieses Landes viel zu hoch seien. Diesbezüglich können wir Ihnen ausdrücklich beipflichten. Jedoch ist von Beiträgen, dies zu senken und abzuändern, auch in diesen Haushaltsberatungen leider nichts zu spüren gewesen.
Des Weiteren haben wir eine neue Kultur des Umgangs kennengelernt. Die Ablehnung von Anträgen erfolgt jetzt nicht mehr nur, weil sie von der Opposition sind - so, wie es früher viel
leicht einmal der Fall gewesen sein muss, wenn ich dem Hörensagen Glauben schenken darf -, sondern sie erfolgt nun nach kritischer Prüfung, weil sie den hohen Ansprüchen der Regierungskoalition nicht ausreichend Rechnung trägt.
Herr Vogel, Herr Goetz, Herr Dombrowski, Herr Senftleben: Ich glaube, wir müssen einmal ins Trainingslager gehen und kräftig üben, damit wir es zumindest bis zum Ende dieser Legislaturperiode schaffen, dieser Regierungskoalition einen Antrag zur Zustimmung vorzulegen, die sie dann nicht mehr verweigern kann, damit wir die Messlatte, die Frau Hackenschmidt uns aufgelegt hat, eines nicht allzu fernen Tages auch einmal überspringen können.
(Holzschuher [SPD]: Ihre Partei hat kein moralisches Recht, dieses Thema zu verfolgen! Ich erzähle Ihnen in Ruhe, wie das lief! - Beifall bei der CDU)
Bis dahin werden wir uns als Opposition mit der klassischen Oppositionsaufgabe - bescheiden wie wir sind - begnügen müssen,
Meine Damen und Herren, Brandenburg verliert mit diesem Haushalt ein ganzes Jahr auf dem Weg zur Konsolidierung und erhöht damit die Konsolidierungslast. Die neuen Schulden kosten pro Haushaltsjahr 30 Millionen Euro mehr und die des Finanzplanungszeitraumes etwa 80 Millionen Euro. Das ist nicht mehr aufholbar. Das kostet Substanz. Diese Substanz ist weg und nie wieder aufzuholen.
Abgesehen davon haben wir eine beachtliche und - ich sage dies, da ich einige Jahre Stadtkämmerer tätig war - neue Dimension der Missachtung des Haushaltsrechts kennenlernen dürfen. Dem Finanzplan fehlt die vom Gesetz gebotene Erläuterung und Begründung im Finanzplanungszeitraum. Der Finanzminister wird uns nachher erklären, dass sie tatsächlich vorhanden ist. Meine Damen und Herren, wenn Sie Lyrik lesen wollen, dann lesen Sie sie danach.
Im Übrigen hat der Finanzplan einen entscheidenden inhaltlichen Mangel: Nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz ist das erste Jahr des Finanzplanungszeitraums das Haushaltsjahr. Nun frage ich Sie: Welches Haushaltsjahr haben wir denn? 2009 oder 2010? - Wenn Sie sich den Finanzplan anschauen, werden Sie feststellen: Diese Regierung geht in dem im Februar beschlossenen, bei uns dann folgend eingebrachten und nunmehr Anfang Mai zu verabschiedenden Haushaltsplan davon aus, dass wir immer noch das Haushaltsjahr 2009 haben; denn der Finanzplanungszeitraum endet im Haushaltsjahr 2013. Hätte sie den Finanzplan so aufgestellt, wie es das Gesetz gebietet, dann hätte sie jene ominöse Zeile „Handlungsbedarf“ noch um ein weiteres Jahr fortschreiben müssen, und dann stünden unten nicht solche Summen um die 1,4 Milliarden Euro, sondern eine Summe von 2 Milliarden Euro, die es zu konsolidieren und mit entsprechenden Einsparvorschlägen zu
untersetzen gilt, um der Entwicklung unserer Haushaltslage auch nur ansatzweise Rechnung zu tragen, damit wir eines Tages nicht in die Gefahr geraten, selbst darum streiten zu müssen, ob wir unsere Pflichtaufgaben noch werden erfüllen können.
Meine Damen und Herren, noch ein Wort zum Thema „Anlagepolitik“. Ich habe gestern darauf hingewiesen, dass das, was dort in diesem Hause geschieht, nicht verantwortbar ist. Die Frage, die sich mir stellt, ist folgende: Warum hält sich dieses Land, diese Landesregierung und dieser Finanzminister nicht an das, was der Innenminister den Gemeinden vorschreibt? Ein Blick in den entsprechenden Runderlass des Innenministeriums hätte etwas zum Thema „Sicherheit der Geldanlagen“ hergegeben. Dort heißt es unter der Überschrift „Grundsätze der Geldanlage“: Die Gelder sind unter Beachtung der rechtzeitigen Verfügbarkeit regelmäßig mündelsicher anzulegen.
Bei der Forderung nach der Mündelsicherheit kommen hierbei zunächst nur die in § 1807 BGB bzw. die in der Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen genannten Forderungen in Betracht.
Bis 30 % des Bestandes - so heißt es unter Ziffer 1.4 - der allgemeinen Rücklage können unter Beachtung der erforderlichen Liquidität in Wertpapieren angelegt werden, für die zumindest zwei Gerichte unabhängig voneinander die Gestattung zur Anlage von Mündelgeldern gemäß § 1811 BGB erteilt haben.
Wenn sich jemand tatsächlich noch einmal am Kapitalmarkt aktiv betätigen möchte, weil die Kreativität seinen Sachverstand anregt und ihm das dumme Schicksal, das ihn in die Kammern des Finanzministeriums getrieben hat, keine Ruhe lässt, hier aktiv tätig zu werden, kann er sein Geld auch in einem Spezialfonds anlegen. Dieser Spezialfonds muss jedoch - so regelt es Ziffer 1.5 - den Vorschriften des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen - auch dort sind sichere Geldanlagen geregelt - Rechnung tragen.
All dies tut das Finanzministerium nicht. Das Finanzministerium will auf dem Kapitalmarkt unter anderem - ich sagte es gestern bereits - Triple-B-Anlagen, das heißt also mit anderen Worten Griechenland, in sein Portfolio nehmen. Aber man braucht nicht auf Griechenland zu schauen. Wir hatten auch Russland dabei, wo 1998, 1999 der Internationale Währungsfonds 20 Milliarden Euro zur Stabilisierung des Rubels und der russischen Wirtschaft hineinpumpen musste.