Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, erst einmal freuen wir uns, dass Sie unseren Antrag aufgenommen haben und versuchen, ihn weiterzuführen. Leider hinkt ihr Antrag zum Teil. Was Sie sagen, ist teilweise das Bild, das Sie haben, mehr aber nicht. Warum startet das deutsche Handwerk derzeit eine Kampagne? - Einfach, um das Image zu verbessern und um den Menschen klarzumachen, dass es das Handwerk gibt. Eine Forsa-Umfrage ergab, dass nur 11 % der 14- bis 18-Jährigen Kenntnisse über das Handwerk haben, aber mehr als Schreiner, Maurer und Tischler nicht kennen. Das ist jedoch eine andere Sache.
In Ihrem Antrag hinkt es auch hinsichtlich des folgenden Punktes: Sie fordern eine stärkere Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen unter anderem durch Beratung. Im Haushaltsentwurf haben Sie diesbezüglich aber schon eine Kürzung vorgesehen. Dort werden 250 000 Euro gezogen.
- Sie sagen, es ist ein Schreibfehler, derzeit ist aber im Haushaltsentwurf ein Minus von 250 000 Euro verzeichnet. Da frage ich mich, wie das verbessert werden soll.
Eine Sache finde ich richtig klasse, aber das spricht wieder für sich. Die Landesregierung soll die Erfolge in ihrer Politik nach
innen und nach außen präsentieren. Wir haben nicht vor, uns zu präsentieren, darzustellen oder unsere Erfolge zu feiern. Vielmehr wollen wir etwas für die Unternehmen tun. Für die wollen wir uns einsetzen, für die Menschen soll etwas passieren. Danke.
Meine Damen und Herren! Die Rednerliste ist damit erschöpft, und wir kommen zu den Abstimmungen. Zunächst steht der Antrag der CDU-Fraktion, der Ihnen in der Drucksache 5/442 vorliegt, zur Abstimmung. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Ich stelle den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, der Ihnen in der Drucksache 5/510 vorliegt, zur Abstimmung. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute schreiben wir den 25. Februar 2010. Für die Branche der erneuerbaren Energien ist dies ein historisches Datum. Vor genau zehn Jahren beschloss der Deutsche Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz - kurz EEG -, und eine beispiellose Erfolgsgeschichte begann. Umso betrüblicher, dass ausgerechnet im Jubiläumsjahr dunkle Wolken aufgezogen sind und aufseiten der Bundesregierung über schwerwiegende Einschnitte nachgedacht wird. Schwerwiegend deshalb, weil die Tage um den 18. Januar 2010 herum möglicherweise als ein Wendepunkt in die Geschichte der gerade den Kinderschuhen entwachsenen jungen Solarenergie eingehen werden. In dieser Zeit verdichteten sich die Gerüchte um eine zusätzlich bevorstehende, gra
vierende Verkürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte mehrfach eine Überprüfung der Tarife angekündigt und dabei keinen Zweifel daran gelassen, dass sie die Solarenergie für überfördert hält.
Am 20. Januar verstummte die Gerüchteküche, Bundesumweltminister Röttgen machte Ernst: Zusätzlich zu den ohnehin im EEG verankerten Verkürzungen für Einspeisevergütung verordnete der CDU-Minister der Solarindustrie eine weitere Absenkung um 15 bis 20 %, und zwar schon im April dieses Jahres für Dachanlagen und im Juli für Freiflächensysteme.
Dienstag dieser Woche hat sich die schwarz-gelbe Koalition auf Bundesebene darauf verständigt, dass die Einspeisevergütung für Solarstrom ab dem 1. Juli dieses Jahres auf 16 % abgesenkt wird. Darüber hinaus sollen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen keine neuen Solaranlagen installiert werden dürfen.
Meine Damen und Herren! Bei einem Preisverfall von 26 % allein im Jahr 2009 bei Solarmodulen und in Margen von mehr als 10 %, die mit einer Solaranlage heute erzielt werden können, ist auch innerhalb der Solarbranche ziemlich unstrittig, dass Korrekturen hinsichtlich der Förderung machbar und nötig sind. Die Frage dabei ist nur: Sind die vorgeschlagenen Kürzungen angemessen?
Am Montag dieser Woche fand der erste Parlamentarische Abend der Regenerativwirtschaft in Brandenburg statt. Die einhellige Meinung war: Die vorgeschlagene Absenkung der Solarförderung ist unangemessen hoch und kommt einfach zu früh. Dies bestätigten auch die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Freiburger Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme. In besagter Studie, die in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, untersuchten die Wissenschaftler, in welchem Umfang eine zusätzliche Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom angemessen wäre. Ihren Berechnungen zufolge wäre für Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt Spitzenleistung eine einmalige zusätzliche Absenkung von 6 % und für Anlagen bis 100 Kilowatt von 10 % angemessen. Die jetzt in Rede stehenden Vorschläge liegen weit darüber und würden massiv den solaren Produktionsstandort Deutschland und damit Brandenburg gefährden. Von den insgesamt 12 000 Beschäftigten in der Solarbranche sind mehr als 3 000 in Brandenburg beschäftigt.
Auch die rot-rote Koalition ist der Auffassung, dass die äußerst positive Entwicklung der Solarindustrie in den letzten Jahren ein großer Erfolg für den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland und insbesondere für Brandenburg war. Eine zu schnelle und zu hohe Absenkung der Solarförderung bringt die Existenz vieler Unternehmen der Solarbranche und damit die Fortsetzung dieser Erfolgsgeschichte in Gefahr. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine moderate und langfristige Absenkung der Einspeisevergütung einzusetzen.
Auch in anderen Bundesländern regt sich gegen die geplanten Kürzungen Widerstand. So hat die schwarz-rote Koalition in Thüringen einen von der Intention her ähnlichen Antrag beschlossen.
Meine Damen und Herren von den Grünen, leider steht in Ihrem Antrag auch nicht mehr. Für den selbst ernannten Motor
Der Antrag der Koalition ist substanzieller. Deshalb hält meine Fraktion Ihren Antrag für entbehrlich. Während auch Sie sich nur um die Einspeisevergütung sorgen, wollen wir in der Koalition weitere flankierende Maßnahmen zur Unterstützung des Ausbaus der Erzeugung von solarer Energie in Brandenburg.
In Brandenburg sind die Potenziale zur Solarstromerzeugung im Vergleich zur Bedeutung des Landes als bundesweit führender Standort für die industrielle Modulherstellung noch wenig erschlossen. Auch im Vergleich zu Wind- und Bioenergie spielt sie bisher eine untergeordnete Rolle. Diese Potenziale gilt es zu beheben.
Die Umsetzung der Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg erfordert eine für Solarfreiflächenanlagen nutzbare Flächengröße von ca. 11 000 ha. Zur Unterstützung dieser Zielstellung der Energiestrategie müssen durch die Träger der Regionalplanung konfliktarme Angebotsflächen ermittelt und abgestimmt werden. Bei weiterem Ausbau von Solarfreiflächenanlagen sind auch künftig Nutzungskonkurrenten zu beachten.
Nicht sinnvoll ist es, wenn die Ansiedlung von Solarparks dazu führt, dass Ackerflächen verlorengehen. Um das Angebot von Flächen, auf denen die Errichtung von Solarfreiflächenanlagen infrage kommt, zu erhöhen, wollen wir, dass die Einspeisevergütung für Solarfreiflächenanlagen auf ortsnahen Flächen, bei denen keine naturschutzfachliche Einschränkungen und Konkurrenten insbesondere mit landwirtschaftlicher Nutzung vorliegen, ausgeweitet wird.
Darüber hinaus gibt es vor allem auf ehemaligen Militärflächen zahlreiche Alternativstandorte, die vorrangig erschlossen und genutzt werden müssen.
Sehr geehrter Herr Vogel, auch Sie waren Teilnehmer der Podiumsdiskussion im Rahmen des ersten Parlamentarischen Abends der Regenerativwirtschaft. Herr Meyer von der Agentur für Erneuerbare Energien stellte kurz die Ergebnisse der Akzeptanzstudie für Braunkohle und für erneuerbare Energien vor. Sowohl bei der Braunkohle als auch bei der Akzeptanz der erneuerbaren Energien belegte Brandenburg den letzten Platz.
Nun will ich nicht bewerten, wie diese Ergebnisse zustande gekommen sind. Auf jeden Fall ist es eine Tatsache, dass leider auch die erneuerbaren Energien nicht die Akzeptanz haben, wie wir sie auf dem Weg zu einer solaren bzw. regenerativen Energieversorgung brauchen.
So haben derzeit die Standortgemeinden bzw. -kommunen nicht zwangsläufig ein Interesse an der Genehmigung der Errichtung von Solarfreiflächenanlagen. Der Bundesgesetzgeber überlässt den Gemeinden die Entscheidung, ob sie auf ihrem Gemeindegebiet Solarfreiflächenanlagen zulassen wollen oder nicht. Diese Entscheidung könnte den Kommunen durch ein Gewerbesteuersplitting zugunsten der Standortgemeinden analog dem Splitting bei der Installation von Windkraftanlagen schmackhafter gemacht werden. Dies wäre aus unserer Sicht eine Möglichkeit, die Kommunen und somit auch die Bürgerinnen und Bürger mit auf den Weg des notwendigen Umbaus unserer Energiewirtschaft zu nehmen.
Deshalb empfehle ich der Grünenfraktion, ihren Antrag zurückzuziehen und den Antrag der Koalition zu unterstützen.
Zustimmung zu unserem Antrag würde ich auch den anderen beiden Oppositionsfraktionen empfehlen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass junge innovative Branchen Verlässlichkeit hinsichtlich der Rahmenbedingungen brauchen. Diese hat bei der Förderung der Biokraftstoffe in der jüngsten Vergangenheit gefehlt. Die Folgen sind bekannt. - Herzlichen Dank.
Der Abgeordnete Jungclaus kann uns jetzt sagen, ob er diesem Ratschlag folgen wird, denn er spricht für die Fraktion GRÜNE/B90.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Domres, ich kann Sie beruhigen. Uns ist nicht der Sprit ausgegangen, aber offensichtlich haben Sie auf Lachgas umgestellt.
Nach dem enttäuschenden Verlauf der Klimakonferenz in Kopenhagen liegen nun alle Hoffnungen auf nationalen Aktivitäten. Die nationalen Regierungen sind gefordert, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen und volkswirtschaftliche Fehlinvestitionen in nukleare und fossile Technologien zu verhindern.
Doch anstatt diesen Umstieg durch gesetzgeberische Maßnahmen zu unterstützen, droht Minister Röttgen, mit überzogenen Kürzungen der Solarstromförderung die gesamte einheimische Solarbranche zu ruinieren. Die Beschlussvorlage der Bundesregierung, die Vergütung für Strom aus Dachanlagen um 16 %, für Strom aus Freiflächen um 15 % und Konversionsflächen auf 11 % abzusenken und für Anlagen auf Ackerflächen komplett zu streichen, trifft Brandenburg besonders hart.
Denn Brandenburg ist der führende Standort bei der Solarmodulproduktion in Deutschland. Die Solarbranche unseres Bundeslandes ist dynamisch, investiert auch in der Krise und sichert mehr als 3 000 Arbeitsplätze in der Hersteller- und Zulieferindustrie. Die geplante außerordentliche Kürzung ist ein direkter Schlag gegen die erfolgreiche Clusterbildung in Brandenburg. Leichtfertig gefährdet sie innovative und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Deshalb ist die Landesregierung aufgefordert zu handeln. Schließlich steht in der Koalitionsvereinbarung, dass die Landesregierung alles zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze tun wird. Wir fordern die Landesregierung auf, es nicht nur bei solch gut gemeinten Erklärungen zu belassen, sondern sich gegenüber der Bundesregierung für die Solarbranche unseres Landes starkzumachen.
Grundsätzlich ist die Anpassung der Vergütungshöhe an die Marktentwicklung zu unterstützen. Dies muss mit Augenmaß
erfolgen. Vor allem ein zeitlicher Vorlauf ist dabei dringend notwendig, damit sich die Hersteller auf die veränderten Bedingungen einstellen können.
Der Beschluss der Bundesregierung, die Absenkung auf den 1. Juli zu verschieben, dafür aber die Förderung von Anlagen auf Ackerflächen komplett zu streichen, ist keine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Planung. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob der Markt diese außerordentlichen Absenkungen überhaupt verträgt. Die Bundesregierung hat keine belastbare wissenschaftliche Untersuchung dazu vorgelegt.
Analysen einiger Finanzunternehmen haben jedoch klar ergeben, dass die Gefahr eines Zusammenbruchs der gesamten Branche besteht. Zehntausende Jobs, vor allem im Handwerk und im Mittelstand, werden aufs Spiel gesetzt. Dieser dramatische Arbeitsplatzverlust steht kurzfristig bevor. Laut LBBWStudien könnten schon im 2. Halbjahr dieses Jahres die Solarmodulproduzenten im Wettbewerb mit der asiatischen Konkurrenz nicht mehr mithalten. Mit kompetenter Wirtschaftspolitik in der Krise hat die geplante Absenkung nichts zu tun.