Einstellungspolitik. Bis zum Jahr 2015 werden rund 2 350 in erster Linie wohl Erzieherinnen aus dem Berufsleben ausscheiden. In Relation zum Geburtenstand und unter Einbeziehung der geplanten Verbesserung beim Personalschlüssel geht die Landesregierung in Beantwortung einer Kleinen Anfrage unserer Fraktion davon aus, dass bis 2015 rund 2 450 vollzeitbeschäftigte Kräfte neu eingestellt werden. Ein möglicher Mehrbedarf aufgrund der Einführung des Betreuungsanspruchs für
die Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ist hier noch gar nicht eingerechnet. 2 450 Vollzeitbeschäftigte würden bedeuten, wenn der jetzige Beschäftigungsumfang von 72 % beibehalten würde, etwa 3 136 Teilzeitkräfte bis 2015. Wir müssen fragen: Haben wir diese Personen überhaupt? Mögliche Antworten:
Erstens: Absolventinnen. 2008 haben 490 Erzieherinnen und Erzieher die Ausbildung an der Fachschule oder an der Fachhochschule beendet. Im Jahr 2009 lag die Absolventenzahl bei etwa 600. In den kommenden Jahren ist mit einer deutlichen Steigerung der Fachschulabsolventen bzw. auch der Fachhochschulabsolventen zu rechnen. Das ist erfreulich.
Dazu soll auch der Zugang für andere Personen mit geeigneter Fachausbildung eröffnet werden nach noch undefinierten Rahmenbedingungen.
Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage macht deutlich, dass die Landesregierung davon ausgeht, dass ein Teil dieses künftigen Mehrbedarfs durch die Ausweitung des Beschäftigungsumfangs gedeckt werden könnte. Inwieweit allerdings dazu insbesondere angesichts des hohen Durchschnittsalters und der körperlich ja sehr anstrengenden Arbeit überhaupt Bereitschaft besteht, ist völlig unklar.
Eine Folge der mangelhaften Einstellungspolitik der letzten Jahre ist nach der Frage des Personals überhaupt auch die Altersstruktur. Insgesamt waren in Brandenburg am 1. März 2009 nur 11 % der in Kindertagesstätten tätigen Personen unter 30 Jahre alt. Ein besonders hoher Anteil von Kitapersonal über 50 Jahre ist in den berlinfernen Regionen zu verzeichnen. Spitzenreiter ist Ostprignitz-Ruppin, wo 46,9 % der Erzieherinnen über 50 Jahre als sind, dicht gefolgt von der Uckermark und Oberspreewald-Lausitz. In Potsdam beträgt der Anteil der über 30-Jährigen nur 29,5 %.
Hier rächen sich die Mängel in der Einstellungspolitik der letzten Jahre. Wie es jetzt gelingen soll, unter dem hohen Konkurrenzdruck anderer Bundesländer, insbesondere Berlins, das die Ganztagsangebote ausbaut und die personelle Ausstattung in den Kitas verbessert, die Attraktivität der Brandenburger Angebote für junge Erzieherinnen und Erzieher zu sichern, bleibt mit vielen Fragezeichen behaftet. Wir brauchen dringend diesen Stufenplan, der eine weitere Erhöhung des Betreuungsschlüssels vorsieht und die offenen Fragen in Bezug auf das pädagogische Personal beantwortet.
Nächster Punkt: Die Qualität. Im Rahmen des vom Institut Infants erarbeiteten Projekts „Grenzsteine der Entwicklung“ ist die Dokumentation der Kinder erfolgt. Die Sprachstandserhebung findet bisher für Fünfjährige statt, und die Koalition will sie für Drei- bis Vierjährige auf freiwilliger Basis anregen. Das ist sinnvoll - je früher, desto besser. Aber auch das braucht Zeit, und Sprachförderung braucht einen höheren Betreuungsschlüssel. In größeren Gruppen funktioniert die Ansprache der Kinder meist nur noch über Kommandos. Das ist das Gegenteil von Sprachförderung. Die Dokumentation von Entwicklungsständen und die Sprachförderung brauchen Zeit, die in den Betreuungsschlüssel noch gar nicht eingerechnet ist. Auch Ausfälle durch Krankheit und Leitungstätigkeit sind nicht angemessen berücksichtigt. Das heißt, wir brauchen mehr Zeit für Vor- und Nachbereitung und die Berechnung derselben im Personalschlüssel.
Was den von uns geforderten Stufenplan für mehr Qualität bei der Bildung betrifft, habe ich bemerkt, Frau Große, dass Sie bei Ihrer Einbringung sagten, was die Koalition jetzt vorhabe, sei nur ein erster Schritt, ein Anfang. Das ist richtig. Das sehe ich genauso wie Herr Büttner. Darum geht es uns. Deshalb brauchen wir diesen Stufenplan. Ich hoffe, Sie alle werden uns dann darin unterstützen; denn bei der Bildung kommt es auf den Anfang an.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich könnte an Thomas Günther nahtlos anschließen, was die Familie angeht. Mit einem Enkel in Frankfurt am Main und einem in Potsdam ist mir sehr bewusst, was wir für Unterschiede in den Kitalandschaften in Deutschland haben. Ich will das nicht weiter vertiefen.
Ich freue mich, dass wir dieses Thema heute auf der Tagesordnung haben, weil wir heute, anders als in der Vergangenheit - wir reden ja nicht das erste Mal über die Situation in unseren Kitas -, endlich eine erhebliche Verbesserung der Situation anstreben können. Wir können endlich ein uns längst bekanntes Problem lösen. Uns war schon lange klar, dass die gestiegenen Anforderungen an die Arbeit der Fachkräfte in den Kitas nicht ohne eine spürbare Verbesserung des Personalschlüssels zu erfüllen sind.
An vorderster Stelle bei diesen zu intensivierenden Aufgaben sehe ich den Bildungsauftrag der Kita, sehe ich die Sprachförderung und natürlich auch die individuelle Entwicklungsbeobachtung. Dazu kommt noch ein wichtiger Punkt, nämlich die Arbeit mit den Eltern. Das alles werden wir künftig in unseren Kitas besser leisten können, wenn der Betreuungsschlüssel auf 1 : 6 bzw. 1 : 12 verbessert ist. Dass dann noch Wünsche übrig bleiben, ist mir, der ich inzwischen in über 100 Kitas zu Besuch war, klargemacht worden. Insofern, glaube ich, wird das ein Thema sein, das uns weiter gemeinsam beschäftigen wird.
Erforderlich, um die Schlüsselverbesserung umzusetzen, sind zwei Dinge: die Änderung der gesetzlichen Vorgaben für den Personalschlüssel und die notwendigen Änderungen bei der Regulierung der Finanzen. Das ist, wenn man Gesetzgebungsverfahren sieht, ein ehrgeiziges Ziel, denn diese dauern ihre Zeit. Aber ich teile ausdrücklich die Auffassung der Regierungsfraktionen, dass die Änderung des Kita-Gesetzes zum 1. September in Kraft treten muss. Auf diese Weise können wir dann zeitnah eines unserer wichtigen, zentralen kinder- und bildungspolitischen Ziele erreichen.
Der Entwurf des Gesetzes wird derzeit erarbeitet, meine Damen und Herren, und ich bin zuversichtlich, dass wir diesen ehrgeizigen Zeitplan auch einhalten werden. Die auch schon angesprochenen Änderungen der Kitapersonalverordnung und die Weiterentwicklung der Sprachförderung sind allerdings
keine Punkte, die im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden müssen. Ich rechne zum Beispiel damit, dass die Änderung der Kitapersonalverordnung noch vor der Änderung des Kita-Gesetzes im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Herstellung des Einvernehmens vorgelegt werden kann.
In Bezug auf eine bessere Sprachförderung, meine Damen und Herren, haben wir eine Menge erreicht. Seit diesem Schuljahr wird der Sprachstand jedes Kindes im Jahr vor der Einschulung getestet, und alle Kinder mit Sprachdefiziten werden gefördert. Das ist nur deshalb möglich, weil wir unsere fast 1 700 Kitas im Land inzwischen mit Spezialisten ausgestattet haben. Denn jede dieser Kitas verfügt mindestens über eine fortgebildete Erzieherin, die also als Spezialistin für Sprachentwicklung und Sprachförderung in der Kita arbeiten kann.
Ich bin sicher, dass dieser Weg richtig ist, und er ist auch erfolgversprechend. Darum werden wir ihn fortsetzen, indem wir auch die kontinuierliche, also die tägliche Sprachförderung in den Kitas intensivieren und die Möglichkeit einer noch früheren Sprachstandsfeststellung schaffen werden. Je früher man an Entwicklungsdefizite und -verzögerungen herangeht, desto erfolgreicher wird man sein.
Zum Schluss zusammenfassend zum Antrag der SPD und der Linken: Herzlichen Dank dafür - eine ambitionierte Aufgabe, aber wir werden das schaffen. - Danke schön.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, wir kommen zu den letzten drei Abstimmungen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der FDP und GRÜNE/B90 in der Drucksache 5/497 folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ohne Enthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Ich stelle den Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, der Ihnen in der Drucksache 5/449 vorliegt, zur Abstimmung. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mit 100 % Ja-Stimmen angenommen.
Zudem stelle ich den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, der Ihnen in der Drucksache 5/498 vorliegt, zur Abstimmung. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? Bei wenigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und die heutige Sitzung, aber nicht, ohne Sie daran zu erinnern, dass die Wirtschaftsjunioren und die Erdgasinitiative seit einer Dreiviertelstunde darauf warten, mit uns einen Parlamentarischen Abend zu begehen. - Vielen Dank.