(Beifall bei der CDU - Frau Osten [PDS]: Herr Petke, wir reden in der Haushaltsdebatte über ganz konkrete Dinge! Da bin ich gespannt auf Sie!)
Damit hier keine Missverständnisse aufkommen, will ich die drei Säulen, die ich eingangs schon genannt habe, wiederholen. Uns geht es erstens um Prävention, zweitens darum, Betroffenen, die in Abhängigkeit geraten sind, Hilfe zu leisten, und drittens glasklar um Repression.
Frau Kollegin Stark, Verbote müssen natürlich umgesetzt werden und es steht für mich und die Kollegen der CDU außer Frage, dass auch die Strafandrohung in diesem Bereich des Betäubungsmittelgesetzes eine abschreckende und natürlich auch eine präventive Wirkung hat.
Es steht aber gleichzeitig außer Frage, dass wir an der einen oder anderen Stelle mehr tun können, auch im Bereich der Justiz. Aber darüber können wir beide sowie die CDU und die SPD, so glaube ich, eine gute Debatte führen.
Ich darf mich für die Debatte, soweit sie inhaltsvoll war, bedanken. Davon ausnehmen möchte ich ausdrücklich die unqualifizierten Argumente der PDS. - Danke schön.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des brandenburgischen Juristenausbildungsrechts - Drucksache 4/374 - an den Rechtsausschuss. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Rechtsausschuss überwiesen.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass die Beteiligung noch etwas lebhafter wird, zumal unsere Gastbänke gut gefüllt sind. Ich begrüße die Schüler der 9. Klassen der Gesamtschule Peitz und wünsche einen informativen Nachmittag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf, von acht Abgeordneten eingereicht, zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beinhaltet die Abschaffung der Jagd- und der Jagderlaubnissteuer im Land Brandenburg - ein zum Teil heiß umstrittenes Thema, vielfach öffentlich diskutiert, versprochen, aber bislang nicht umgesetzt -; eine Steuer, die in den anderen neuen Bundesländern nicht bzw. nicht mehr erhoben wird. Sachsen und Thüringen haben die Steuer gar nicht erhoben. Sachsen-Anhalt hat sie im Frühjahr des vergangenen Jahres abgeschafft. Mecklenburg-Vorpommern ist einen kleinen Schritt weiter als Brandenburg; dort hat der entsprechende Gesetzentwurf in 1. Lesung den Landtag passiert und die Ausschüsse haben sich ebenfalls bereits dazu positioniert, sodass erwartet wird, dass der entsprechende Gesetzentwurf den Landtag in Mecklenburg-Vorpommern in 2. Lesung passieren wird. Insofern befinden wir uns im Nachgang und stellen hier nur gleiche Bedingungen für die Jagd in den neuen Bundesländern her.
In Brandenburg wurde die Jagdsteuer in den zurückliegenden Jahren als kommunale Steuer erhoben. Aber nicht alle Landkreise haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. In acht Landkreisen gab es keinerlei Satzung zur Erhebung dieser Steuer und in den übrigen Kreisen ist nicht in jedem Fall davon Gebrauch gemacht worden. Lediglich fünf Landkreise haben die Jagdsteuer überhaupt erhoben, je nachdem, welchen Stellenwert die Jagd und die Jäger in den einzelnen Kreisverwaltungen und Parlamenten der Kreistage eingenommen haben.
Einerseits habe ich Verständnis für den finanziellen Zwang der Kreise, zusätzliche Einnahmen zu erschließen, die besonders im Rahmen der Haushaltssicherungskonzepte vorgeschrieben
werden. Andererseits gibt es für die Erhebung der Jagdsteuer weder eine ordnungspolitische noch eine sozialpolitische Begründung. Sie hat sich historisch überlebt. Sie kann mittels einer Satzung erhoben werden, ohne gegen Gesetze zu verstoßen. Als Sondersteuer widerspricht sie nach meinem Rechtsverständnis allerdings dem Gleichheitsgrundsatz; denn andere Freizeitaktivitäten wie jene von Seglern, Reitern, Anglern, Wasser- und Motorsportlern oder Golfern sind für eine Steuer tabu, was ich auch in Ordnung finde. Hinzu kommt, dass diese anderen Aktivitäten zwar in der Natur stattfinden, aber keinen Beitrag zum Erhalt deren leisten. Einzig die Jäger erbringen mit ihrer Tätigkeit eine Leistung für die Natur und die Gesellschaft. Das ist für uns ein Grund, diese Ungleichbehandlung der Jäger in den einzelnen Landkreisen zu beenden und darüber hinaus auch zu verhindern, dass weitere Jäger, vor allem auch Gastjäger, jenseits der Oder auf die Jagd gehen.
Die Erhebung der Jagderlaubnissteuer, die höchste Steigerungsform der Besteuerung, ist ohnehin ein Novum unter den deutschen Bundesländern. Sie wird einzig und allein in Brandenburg erhoben und hier haben in der kurzen zurückliegenden Zeit nach dem Einräumen dieser Steuermöglichkeit lediglich vier Landkreise überhaupt davon Gebrauch gemacht. Nordrhein-Westfalen hat vor einigen Jahren einmal den Versuch unternommen, Jagderlaubnissteuern einzuführen, ist aber im Gesetzgebungsverfahren gescheitert. Höchstwahrscheinlich wurde diese Option von dort nach Brandenburg importiert.
Ein weiterer wichtiger Grund, die Erhebung der Jagdsteuer abzuschaffen, ist die Tatsache, dass der Verwaltungsaufwand, der betrieben werden muss, um diese Steuer zu erheben, in keinem Verhältnis zu den Einnahmen steht. In den Bilanzen der Kreise wird nur der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Steuer der Höhe der vereinnahmten Steuer gegenübergestellt. Dies ist allerdings eine Milchmädchenrechnung. Der Vollständigkeit halber sind auch die Kosten für die Beseitigung des Unfallwildes, eine öffentliche Aufgabe, mit zu kalkulieren - eine Aufgabe, die bislang die Jäger im Rahmen ihres Aneignungsrechts für das verunfallte Wild wahrnehmen und auch weiterhin wahrnehmen werden, aber zum Teil - zum Beispiel wegen der Steuer - nicht müssen. Sie sind nur in der Pflicht, die Nachsuche angefahrenen Wildes durchzuführen und sich, wie im Tierschutzund Jagdgesetz vorgeschrieben, waidmännisch darum zu kümmern. Es besteht aber keine Aneignungspflicht für nicht mehr verwertbares verendetes Wild - dazu zählt fast alles -; dafür ist die öffentliche Hand zuständig.
Die Entsorgung der Tierkörper kostet in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt 50 bis 70 Euro pro Stück. Dazu kommen die Erfassung und der Transport dorthin. Jeder kann sich ausrechnen, welche Summe bei über 14 000 Wildunfällen wie 2001 und 2002 zustande kommt. Die Steuereinnahmen nehmen sich dagegen bescheiden aus.
2001 ereignete sich ein Wildunfall im Kreis Dahme-Spreewald, benannt nach der Sau von Staakow, die hier noch lange auf der Straße gelegen hat, weil der Jäger die Entsorgung aufgrund der Besteuerung nicht vorgenommen hat. Über die Waidgerechtigkeit kann man sich in der Sache streiten, die Entsorgung durch eine Spezialfirma hat den Kreis aber 4 500 DM gekostet.
An diesem Beispiel wird deutlich, welche Leistungen die Jäger in der Vergangenheit für die Gesellschaft erbracht haben und weiter erbringen werden. All das sind Fakten, die auch von unseren Innenpolitikern anerkannt werden; auch sie haben dem Gesetzentwurf zugestimmt. Dafür meinen persönlichen Dank.
Um dies noch einmal deutlich zu sagen: Wir, die Einreicher der Vorlage bzw. die Koalition, haben eine sehr hohe Meinung von den Leistungen der Jäger. Wir sehen in der Jagd eine notwendige Maßnahme zur Regulierung und zur Gesunderhaltung der Wildbestände sowie zur Erhaltung des Artenreichtums. Uns sind Jagd und Jäger eben nicht, wie oft in Fachkreisen unterstellt, egal. So wie die Kulturlandschaft nicht ohne Land- und Forstwirtschaft bewahrt werden kann, ist der Artenschutz nicht ohne die verantwortungsbewusst ausgeübte Hege und Bejagung des Wildes denkbar. Sie ist das Regulativ für die zum Teil aus den Fugen geratene Natur.
Man kann sie eben nicht nur auf einen fragwürdigen Trophäenkult, wie mitunter anzutreffen, reduzieren. Die kapitale Trophäe ist nur das Spiegelbild einer ordnungsgemäßen Hege.
Die ökologische Funktion kommt auch darin zum Ausdruck, dass der Landesjagdverband seit dem 17. Juni 1995 ein anerkannter Naturschutzverband ist. Die Jägerprüfung, das so genannte grüne Abitur, bzw. das Diplom für den Natur- und Umweltschutz, sind dafür die Grundlage. Deshalb ist es aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, diejenigen, die diese Leistungen in ihrer Freizeit als Hobby erbringen, dafür mit einer Steuer zu bestrafen. Aus diesem Grunde waren wir Agrarpolitiker uns im gemeinsamen Arbeitskreis von SPD und CDU mit den Innenpolitikern einig, dass diese Steuer fallen muss. Folgerichtig unser Antrag. Entsprechen wir mit unserer Überweisung und der Zustimmung zum Gesetz der Tatsache, dass die Jäger im Sinne der Gesellschaft Delegierte und nicht Privilegierte sind.
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs in die Fachausschüsse. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Helm. - Wir setzen mit dem Beitrag der PDS-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Wehlan, bitte.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es kurz zu machen: Die PDS-Fraktion wird der Überweisung dieses Antrags in die zuständigen Fachausschüsse selbstverständlich zustimmen.
Steter Tropfen höhlt den Stein, so mein Fazit beim Lesen des Koalitionsantrags zur längst überfälligen Abschaffung der
Jagd- und Jagderlaubnissteuer im Land Brandenburg. Vier Initiativen der Fraktion der PDS bis hin zu einer namentlichen Abstimmung waren notwendig, um für diese Bewegung zu sorgen. Dabei waren wir uns als Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker längst einig. Ich gönne Ihnen, Herr Helm, Herr Dombrowski, und natürlich auch Herrn Folgart neidlos diese Freude, in Ihren Fraktionen für Bewegung gesorgt zu haben und anscheinend auch das Ergebnis feststellen zu können, dass dieser Antrag Umsetzung findet.
Diese Form des Gruppenantrags ist hoffentlich kein Indiz dafür, dass man die Mehrheit noch nicht zusammen hat.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht leicht, zu diesem Thema die soundsovielte Rede zu halten, denn irgendwann einmal ist alles gesagt und man empfindet nur noch Erleichterung an einem solchen Tag wie heute.
Sicherlich wäre es interessant, den in Reden gegossenen Erkenntnisprozess nochmals Revue passieren zu lassen. Das ist nicht möglich und auch nicht nötig. Deshalb nur so viel: Uns waren Kompensierungsmaßnahmen für die Einnahmeverluste der Landkreise, die eine Jagdsteuer erheben, schon wichtig, noch dazu, weil dafür über eine anteilige Zweckbestimmung der Jagdabgabe für kreisliche Projekte Möglichkeiten bestehen.