Protocol of the Session on July 2, 2009

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schier, derzeit werden in den drei 4. Klassen der Calauer Grundschule 60 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Mit Beginn des neuen Schuljahres werden drei Schülerinnen und Schüler in eine LuBK wechseln, und ein Schüler wird aufgrund des Umzugs der Eltern die Schule verlassen, sodass mit Beginn des Schuljahres 56 Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufe 5 dieser Grundschule besuchen werden.

In Abwägung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen und in Abstimmung mit der Schulleitung hat diese Schülerzahl das Staatliche Schulamt Cottbus bewogen, für das Schuljahr 2009/10 eine Klassenzusammenlegung vorzunehmen. In beiden 5. Klassen werden dann aller Voraussicht nach jeweils 28 Schülerinnen und Schüler lernen.

Ab der Jahrgangsstufe 5, meine Damen und Herren, werden den Grundschulen im Zuge der Leistungs- und Neigungsdifferenzierung für jede Klasse zusätzlich drei bis fünf Lehrerwochenstunden zugeführt. Sie dienen der individuellen Förderung und sollen den Übergang in die weiterführende Schule

erleichtern. Darüber hinaus - und das ist jetzt außerhalb der Regel - wird das Schulamt den 5. Klassen dieser Schule neun weitere Lehrerwochenstunden zuweisen, ebenfalls für die individuelle Förderung und, wenn es denn sein muss, bei Bedarf für die Arbeit in kleineren Lerngruppen.

Ich habe an dieser Stelle schon oft vorgetragen, wie wir mit Grundschulen im ländlichen Raum in diesem Land umgegangen sind. Wir haben sehr, sehr viele kleine Grundschulen - ein Erfolgsmodell getreu dem Prinzip, das ich heute schon einmal erwähnt habe: „Kurze Wege für kurze Beine“. In diesen kleinen Schulen gibt es sehr, sehr kleine Klassen, und die kosten sehr viele Lehrerstellen.

Wenn es jetzt um die nachvollziehbaren Wünsche einer Schule oder der Eltern von Kindern einer Schule geht, dann muss man das immer im Zusammenhang mit der Situation im ganzen Land sehen. Selbst bei der momentan im Bundesvergleich noch überdurchschnittlichen Ausstattung - ich hoffe auch, dass das so bleibt - werden wir es nicht hinbekommen, an allen Grundschulen Klassen einzurichten, die unter den Frequenzrichtwerten angesiedelt sind, also mit 17 oder 18 Schülern. Wir werden damit auch keinen Bestandsschutz gewähren können leider. Ich würde mir das wünschen, aber es ist schlichtweg unmöglich. Das hat, wie gesagt, mit der Gesamtsituation im Land zu tun. Wenn wir uns an der einen Stelle etwas leisten, müssen wir eventuell an einer anderen Stelle im Land dafür mit höheren Frequenzen arbeiten.

Ich meine: Dass der Grundschule Calau zusätzliche Teilungsund Förderstunden zugewiesen worden sind, zeigt, dass das Schulamt das Problem nicht ignoriert hat. Ich begrüße das außerordentlich und glaube, die Eltern können Vertrauen haben, dass ihren Kindern dort auch zukünftig guter Unterricht geliefert wird.

Vielen Dank. - Es gibt Nachfragen. Bitte, Frau Bednarsky.

Trotz Ihrer sehr umfangreichen Ausführungen muss ich nachfragen. Sie sagten vorhin in der Aktuellen Stunde zur Bildung: Es gibt nichts umzusteuern, Bewährtes soll erhalten bleiben. Wie sehen Sie das jetzt vor dem Hintergrund der Dringlichen Anfrage, dass es Befürchtungen der Eltern gibt, dass die Lernbedingungen für die Übriggebliebenen schlechter werden, vor allem auch mit Hinblick auf 57 Schüler in zwei 5. Klassen? Das ist doch schon ein Problem. Sie haben es zwar darzulegen versucht, aber beantworten Sie mir bitte doch noch diese Frage.

Ich sage es noch einmal: Wir werden an den Bedingungen im Land nichts ändern können, weil die demografische Entwicklung eben sehr unterschiedlich verläuft. Während wir in der einen Region Schüleraufwuchs haben, gibt es in anderen Regionen einen Einbruch der Schülerzahlen, teilweise bis auf 30 % im Vergleich zum Beginn der 90er Jahre. Das führt dazu,

dass wir, wenn wir ländliche Standorte halten wollen, dort einen hohen Preis in Form zusätzlicher Lehrerstunden zahlen müssen. Das tun wir.

Wenn dann in einer Schule - wie in diesem Fall - 56 Schüler in einer Jahrgangsstufe übrig bleiben, ergibt das zwei 28er Klassen, was in vielen Teilen unseres Landes der Normalfall ist. Dass das pädagogisch nicht glücklich ist und man sich kleinere Klassen wünscht, ist mir klar. Aber es geht nur das, was wir uns auch wirklich leisten können. Daran wird sich auch nichts ändern. Wir haben, wie Sie dem SPD-Wahlprogramm entnehmen können, eine Obergrenze von 28 Schülern pro Klasse formuliert. Das wäre ein Erfolg. Sie sagen, dass sei ein zu kurzer Schritt, Sie wollten 24. Ich frage: Was kommt im Schnitt in Euro heraus? Eine astronomische Summe, die völlig unrealistisch ist. Das habe ich in meiner Rede in der Aktuellen Stunde heute schon einmal erwähnt und will es deshalb nicht wiederholen.

Wir kommen zur nächsten Nachfrage, die die Abgeordnete Hartfelder stellen wird.

Herr Minister, sind Ihnen andere Fälle, die die LuBK betreffen, mit der Veränderung der Klassensituation im Land bekannt? Wenn ja, wie viele? Die Schnellläuferklassen wurden mit der Option, keine Stellenkürzungen vorzunehmen, eingeführt. Ist der Landesregierung bewusst, dass mit solchen Entscheidungen, die rechtlich korrekt sind, das Image der Leistungs- und Begabungsklassen natürlich auch infrage gestellt wird?

Die erste Frage kann ich Ihnen nicht beantworten; die nehme ich gern mit und lasse Ihnen die Antwort zukommen.

Zur zweiten Frage: Ich betone noch einmal, wir bewegen uns Sie haben es eben selbst gesagt - in einem rechtlich gesicherten Rahmen. Das heißt, es gibt Bandbreiten für die Einrichtung von Klassen. Die Bandbreite wird hier nach oben nicht überschritten. Das wäre ein Anlass zu sagen: Halt, stopp, hier wird zugunsten eines Modells ein anderes benachteiligt, nämlich das Regelmodell. - Das werden wir so nicht zulassen.

Wie es um das Image der LuBK bestellt ist? - Da brauchen wir uns, glaube ich, keine Sorgen zu machen. Sie kennen die Anmeldungszahlen. Wir haben immer gesagt, Leistungs- und Begabungsklassen dürfen nicht dazu führen, dass die sechsjährige Grundschule infrage gestellt wird. Denn dann, wenn wir das zulassen würden und beispielsweise die Zahl der Leistungsund Begabungsklassen verdoppeln würden, wie sich das der eine oder andere aus Ihrer Fraktion wünscht, dann hätten wir Restschulen unter den Grundschulen. Das wollen wir nicht zulassen. Deshalb bleibt die Zahl dieser Klassen begrenzt, und ich glaube, dann kriegen wir es auch hin, dass die Regelschule nicht darunter leiden muss, dass diese Mädchen und Jungen jetzt einen besonderen Bildungsgang vor sich haben. - Danke schön.

Die nächste Nachfrage kommt von der Abgeordneten Große.

Herr Minister, ich mache mir keine Sorgen um das Image der Leistungs- und Begabungsklassen, aber um die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen in diesem Land, die nicht in die Leistungs- und Begabungsklassen wechseln. Ich frage deshalb: Meinen Sie nicht auch, dass die Leistungs- und Begabungsklassen doch zur Erosion der Grundschulen und zu Chancenungleichheit für die Schülerinnen und Schüler, die in den anderen Klassen verbleiben, führt? - Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage ist: Halten Sie die Stellenausstattung angesichts dessen, was jetzt an diesem Einzelfall beschrieben wurde, wirklich für auskömmlich?

Zur ersten Frage: Ich glaube nicht, dass eine Erosion einsetzt, wenn im Regelfall aus den Grundschulklassen - Ausnahmen gibt es in bestimmten Regionen, in denen die LuBK-Dichte höher ist; es gibt auch Regionen, in denen es gar keine LuBK gibt - ein oder zwei Schüler einer Klasse in die Leistungs- und Begabungsklassen wechseln. Wir sehen es ja am Beispiel Calau; da sind es drei Schüler aus drei Klassen, die in die Leistungs- und Begabungsklassen wechseln. Ich glaube also nicht, dass damit das Niveau der übrig bleibenden Kinder so heruntergefahren wird, dass man um ihre Entwicklung Angst haben muss.

Insgesamt kann ich zum Thema Stellenausstattung sagen: Natürlich wünschte ich mir, dass ich mehr „Luft“ hätte und die Möglichkeit, in solchen Fällen zu sagen: Gut, dann macht doch drei Klassen mit 18 oder 19 Kindern. - Das geht nicht, weil ich dafür die Ressourcen nicht habe. Wenn sich das verändern sollte, wäre ich der Letzte, der sich darüber nicht freuen würde. Danke schön.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Dringlichen Anfrage 68 (Konzept für eine flächendeckende Breitbandversorgung in Brandenburg) , gestellt von der Abgeordneten Meier von der Fraktion DIE LINKE.

Vor dem Hintergrund, dass dem Landtag am 30. Juni am späten Nachmittag ein Konzept der Landesregierung zum Übergang zu einer flächendeckenden Breitbandversorgung übermittelt worden ist, möchte ich meine Fragestellung ein wenig ändern.

Aus welchen Gründen hat die Landesregierung es versäumt, das nun vorliegende Konzept zeitlich so in den Landtag einzubringen, dass das Parlament eine Chance erhalten hätte, sich zu diesem für das Land doch durchaus wichtigen Infrastrukturthema zu verständigen?

Die Antwort gibt der Chef der Staatskanzlei. Herr Staatssekretär Appel, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Meier, ich war ja wirklich gespannt, was Sie jetzt mit Ihrer Dringlichen Anfrage tun werden. Denn der Landtag hat die Landesregierung beauftragt, bis zum Ende des II. Quartals ein Konzept zur Breitbandversorgung vorzulegen. Nach meinem Verständnis endet das II. Quartal mit dem 30. Juni.

Sie wissen ganz genau: Um diese Landtagstagung fristgerecht zu erreichen, hätten wir neun Werktage vorher vorlegen müssen. Das stand aber nicht in dem Landtagsauftrag. Das Konzept liegt Ihnen nunmehr vor.

Ich will nur pauschal sagen: Das Endziel der Bundesregierung ist ja, alle in der Republik zu verkabeln. Das wird vielleicht 2016, 2018 erreicht sein. Es geht darum - das hat der Herr Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung auch gesagt -, bis dahin Zwischenlösungen zu finden, die eine Breitbandversorgung im Land weitestgehend abdecken, das heißt, die weißen Flecken, die wir derzeit noch haben, auch tatsächlich abzudecken. Das wird nicht mit einer Lösung möglich sein, sondern nur mit ganz verschiedenen Lösungen: mit Richtfunk, über Rundfunkfrequenzen. Dazu hat der Bundesrat jetzt die Verordnung gebilligt, sodass wir in Brandenburg mit unseren Pilotversuchen auf dem richtigen Weg sind und weitere Pilotversuche machen werden.

Wie gesagt, das Konzept liegt Ihnen vor, und zwar auch fristgerecht.

Frau Meier hat Nachfragebedarf.

Herr Appel, stimmen Sie mir zu, dass solch ein Konzept der Landesregierung vielleicht doch noch ein bisschen etwas anderes ist als eine Hausarbeit eines Studenten, der seine Arbeit immer noch fristgerecht eingereicht hat, wenn er nachts fünf vor zwölf den Eingangsstempel vom Pförtner der Uni bekommen hat? Vielleicht ist ein Konzept ja doch auch dafür da, um es hier gemeinsam zu diskutieren. Denn das ist ein Problem, das wir gemeinsam lösen wollten und das jetzt nicht sozusagen im Nirwana sein sollte, weil sich erst der nächste Landtag damit beschäftigen kann. - Herr Speer, schön, dass Sie mir winken. - Das war die erste Nachfrage.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Wir sind sehr daran interessiert, dass dieses Thema diskutiert wird und die genannten weißen Flecken schnell beseitigt werden. Für uns ist das ein Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Aber weder die Bundesregierung noch die Landesregierung kann die Kommunen, die Gemeinden anweisen, ihre Breitbandversorgung auszubauen. Selbst der Landkreis Teltow-Fläming, der durch seine gute Wirtschaftsförderung durchaus sehr bekannt ist, hat gesagt:

„Wir halten auch weiterhin an dem Ziel fest, den gesamten Landkreis Teltow-Fläming in den nächsten fünf Jahren mit einer optimalen Breitbandversorgung auszustatten.“

Auch die CDU hat dieses Thema nicht in ihr Wahlprogramm aufgenommen, weil - ich zitiere den Kollegen Dombrowski man nichts versprechen wolle, was nicht zu halten sei.

(Frau Lehmann [SPD]: Fragen! Ist das eine Frage? - Sie hält eine Rede!)

Deshalb frage ich Sie: Wie realistisch ist denn nun das Versprechen, dass es 2009 keine weißen Flecken mehr geben wird?

Dann die dritte Frage: Liegt zum Konzept ein Beschluss des Kabinetts vor, und, wenn ja, wann wurde der gefasst?

Jetzt kann ich Ihnen noch einmal sagen: Wenn der Landtag ein Datum nennt, und dieses Datum heißt „Ende des II. Quartals“, dann bedeutet das 30.06.

(Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)

- Moment, langsam! - Ein Kabinettsverfahren dauert etwa sechs Wochen, Ressortabstimmung, Mitzeichnungsverfahren. Das heißt, diese sechs Wochen hat auch die Staatskanzlei bei diesem Breitbandkonzept einzuhalten. Wir haben also keine Geschichte, die gestern in Arbeit gegangen ist, sondern das Konzept ist seit Wochen in der Landesregierung in der Abstimmung.

Selbstverständlich - Frau Meier, vielleicht hören Sie auch zu, wenn Sie die Frage gestellt haben -

(Beifall der Abgeordneten Hartfelder [CDU] - Frau Meier [DIE LINKE]: Ja, ich höre zu!)

hat das Kabinett darüber entschieden. Dieses Konzept ist so vom Kabinett verabschiedet worden.

Zweiter Punkt: Ich höre immer Teltow-Fläming und Bundesregierung. - Jawohl, es ist das Ziel, jeden einzelnen Bauernhof in dieser Republik zu verkabeln.

(Zuruf von der SPD: Dazu stehen wir!)

Teltow-Fläming hat Ähnliches vor. Ich sage nur - das sagt Teltow-Fläming selber auch -, das ist eine Option für die nächsten fünf bis acht Jahre.

Wenn Sie allen anderen, die jetzt kein Breitband haben, sagen wollen, wartet mal fünf bis acht Jahre, dann ist das in Ordnung. Aus meiner Sicht ist das aber nicht zielführend.

Das, was die Landesregierung will, ist, über intelligente Lösungen wie Richtfunk, wie Satelliten, wie Rundfunkfrequenzen die Zwischenzeit auszufüllen, damit die Leute einen Breitbandanschluss jetzt, im Jahr 2009, erhalten und nicht erst 2013/14. Das kann man ihnen, glaube ich, nicht plausibel machen. - Schönen Dank.

Schönen Dank. - Wir kommen zur Frage 2423 (Bahnan- bindung des BBI), die die Abgeordnete Tack stellen wird.

(Frau Lehmann [SPD]: Hallo!)