Protocol of the Session on May 13, 2009

Drucksache 4/7371

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Drucksache 4/7491

Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass wir sofort zur Abstimmung kommen.

Ich stelle die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/7491 zur Abstimmung. Wer ihr seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweites Gesetz zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/7237

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 4/7534

Auch hier wurde zwischen den Fraktionen vereinbart, keine Debatte zu führen. Deshalb kommen wir sofort zur Abstimmung.

Die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/7534 steht zur Abstimmung. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen zu dieser Beschlussempfehlung? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Viertes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 4/7077

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 4/7577

in Verbindung damit:

Viertes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

Drucksache 4/7225

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 4/7578

Ich eröffne die Aussprache. Der Abgeordnete Dr. Scharfenberg erhält das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor reichlich einem Jahr ist die Problematik der Altanschließer mit aller Deutlichkeit erkannt und aufgezeigt worden. Sie soll jetzt, auch mit Blick auf das nahende Ende der Wahlperiode, zu einem vorläufigen Abschluss gebracht werden. Das zeigen der heute zur Entscheidung stehende Gesetzentwurf der Linken und der von der SPD inspirierte Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des KAG.

Wenn ich mich recht erinnere, sind wir einmal mit dem gemeinsamen Ziel gestartet, Altanschließer nicht nachträglich mit Herstellungsbeiträgen zu belasten und damit in der bis mindestens 2004 vorherrschenden Rechtsauffassung zu bleiben. Mit der jetzt anstehenden Entscheidung trennen sich unsere Wege, denn der Koalitionsentwurf schafft mehr Probleme, als er löst. Außer der immer wieder beteuerten guten Absicht, die Altanschließer nicht so stark wie Neuanschließer belasten zu wollen, bleibt eigentlich nichts von diesem Gesetzentwurf. So hat die im Innenausschuss durchgeführte Anhörung massive Kritik an der rechtlichen Tragfähigkeit des Modells differenzierter Herstellungsbeiträge aufgezeigt. Spätestens die gestern angekündigte Klage des BBU gegen Ihren Entwurf müsste Sie zum Nachdenken bewegen.

(Schulze [SPD]: Keinen Millimeter!)

- Das klingt ja gut, Herr Schulze.

Kritik gab es auch an der optionalen Ausgestaltung des Gesetzes, die von den Einbringern als Vorzug und als Stärkung der Eigenverantwortung der Verbände dargestellt wird. Dieser von der Koalition postulierte Vorteil ist nichts weiter als die Abschiebung der Verantwortung und der Risiken auf die Kommunen. So deutlich ist das auch von den meisten Experten dargestellt worden, und so wird es auch von den Betroffenen verstanden.

(Schippel [SPD]: Er spricht, als ob es kein Gerichtsurteil gäbe!)

Mit der Einräumung einer Option setzen Sie die Verbände unter einen enormen Erwartungsdruck der Betroffenen, erwecken den Eindruck, Sie hätten das Problem gelöst, haben es jedoch nur nach unten verlagert.

Was der Gesetzentwurf auch in den Augen der SPD wirklich wert ist, widerspiegelt sich in ihrem Wahlprogramm. Da schmückt man sich mit dem Eigenlob, mit einem neuen Kommunalabgabengesetz die Altanschließer vor einer Veranlagung für Investitionen vor 1990 gerettet zu haben. Das ist nicht nur populistisch, sondern auch falsch.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Sie wissen ganz genau, dass die bereits vorhandenen Regelungen eine solche Veranlagung ausschließen.

(Holzschuher [SPD]: Das musste aber mal gesagt wer- den, Herr Kollege!)

Ich sage das insbesondere in Richtung des Kollegen Baaske, der mit unhaltbaren persönlichen Vorwürfen operiert hat, die ich nur als Ablenkungsmanöver werten kann - und dies ist schon als gutwillig zu verstehen.

(Baaske [SPD]: Ich erhalte diese Vorwürfe aufrecht!)

- Gut, dann unterhalten wir uns noch einmal darüber. Wenn ich Sie nicht so gut kennte, Herr Kollege Baaske, würde ich anders darauf reagieren, denn der Vorwurf einer Lüge muss wohlüberlegt sein.

Meine Damen und Herren! Wir bleiben bei unserer Zielstellung, Altanschließer nach einem solch langen Zeitraum nicht mehr nachträglich mit Herstellungsbeiträgen zu belasten. Es ist ein Unding, die ungelösten Probleme der letzten 19 Jahre jetzt auf Kosten der Altanschließer lösen zu wollen.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Unsere Auffassung, dass in diesem Zeitraum mehrfach eine Verjährung eingetreten ist, verbindet sich mit der Tatsache, dass die Intention der KAG-Änderung von 2004 keine rückwirkende Anwendung des Anspruchs einer rechtswirksamen Satzung war. So heißt es in der Gesetzesbegründung unter anderem :

„Um künftige Beitragsausfälle bei den Gemeinden und anderen Aufgabenträgern zu vermeiden, wird mit der Gesetzesänderung eine Klarstellung vorgenommen, indem die Voraussetzung einer rechtswirksamen Satzung ausdrücklich festgeschrieben wird.“

Wir stützen uns mit unserem Gesetzentwurf auf die im Gutachten des BBU dargestellte Rechtsauffassung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Steiner. Professor Steiner hat diese Auffassung in der Anhörung des Innenausschusses verstärkt und zugleich starke verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Koalitionsentwurf geäußert.

Mit unserem Gesetzentwurf würde der Gesetzgeber faktisch durch eine Stichtagsregelung - in diesem Falle der Zeitpunkt der KAG-Änderung von 2004 - Rechtssicherheit und Rechtsfrieden schaffen, indem die nach vorherrschender Rechtsauffassung bis dahin erfolgten Verjährungen akzeptiert werden. Nichts anderes hat das Innenministerium in seiner Verwaltungsvorschrift vom 13. Juni 2005, also mehr als ein Jahr nach dem Inkrafttreten der KAG-Änderung, festgestellt. Da heißt es ganz klar und eindeutig:

„Sofern das Grundstück bereits vor dem 1. Februar 2004 an die Einrichtung oder Anlage angeschlossen oder anschließbar war, ist für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht das Inkrafttreten der ersten (gegebenenfalls nicht wirksamen) Anschlussbeitragssatzung maßgeblich.“