Ich will nur Folgendes sagen: In einem Beruf wie dem des Polizeibeamten sind, wie bei allen anderen Beamten, Beförderungen von großer Bedeutung. Ich bin mit der Beförderungssituation der Polizeibeamten nicht zufrieden. Wir haben das mehrfach in der Landesregierung erörtert. In den vergangenen Jahren haben wir im Schnitt 400 bis 450 Beförderungen ermöglicht. Auch in diesem Jahr werden wieder welche befördert. Ich vermute, dann wird von der Linkspartei die Frage gestellt, ob das mit der Wahl zusammenhänge.
Nein, das hängt nicht mit der Wahl zusammen, weil Beförderungen dazugehören. Ich bekenne mich dazu. Wir wollen befördern. Die Beförderungssituation ist unbefriedigend. Wenn wir Polizeimeister oder Polizeiobermeister haben, die seit sieben Jahren im selben Dienstgrad ihre Arbeit verrichten und so besoldet werden, dann ist das nicht in Ordnung.
Aber das ist eine Frage, die sich nicht nur an den Innenminister, sondern auch an den Finanzminister und den Ministerpräsidenten richtet. Wir haben gemeinsam beschlossen, in diesem Bereich zu sparen. Ich kann mich entsinnen, dass auch aus dem Parlament immer wieder Fragen gestellt wurden, warum wir so viel für Personal ausgeben.
Ich wiederhole: Die Beförderungssituation ist unbefriedigend. Wir werden daran arbeiten müssen. Das sage ich als Sachwalter der Polizei, der von allen hier vielleicht die meiste persönliche Erfahrung hat.
Herr Minister, die Diskussion über die Kritikpunkte der Gewerkschaften ist nicht neu, sondern wird seit längerem geführt. Wir müssen feststellen, dass sich diese Kritik ständig verstärkt hat, insbesondere die Kritik am Personalabbau. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir einen deutlichen Rückgang der Aufklärungsquote zu verzeichnen haben und dass auch andere Kritikpunkte von der Praxis belegt werden, stellt sich doch die Frage, Herr Minister, ob Sie mit dieser Kritik im Sinne eines Dialogs mit denjenigen, die diese Kritik äußern, umgehen wollen. Nur dann macht es doch Sinn. Meine Frage lautet also: Wollen Sie weiterhin massiv auf Ihrer Position bestehen, oder sind Sie bereit, in einen Dialog zu treten und Ihre Position tatsächlich kritisch zu überprüfen?
Kollege Scharfenberg, ich will sinngemäß das wiederholen man kann es auch nachlesen -, was ich am Anfang dazu bemerkt habe. Nach dem Gespräch mit den Polizeibeamten heute Morgen habe ich Folgendes festgestellt - Herr Dr. Bernig, das sage ich auch in Ihre Richtung -: Zwischen dem, was die Verantwortlichen der verschiedenen Berufsvertretungen sagen, und dem, was diejenigen sagen, die vorhin demonstriert haben, gibt es einen spezifischen Unterschied. Aufgrund dieses Unterschieds habe ich festgestellt, dass ich mit denjenigen, die dort gestanden und demonstriert haben, diskutieren möchte. Dazu habe ich sie eingeladen. Das Gespräch werde ich führen.
Zweitens werden wir vermehrt das Intranet nutzen, um Polizeibeamte über die jeweiligen Sachverhalte genau zu informieren. Wenn es zum Beispiel heißt, wir hätten viel zu wenig Polizeibeamte, man aber dann unsere Zahlen mit denen anderer Bundesländer vergleicht, dann kommt man zu einem Ergebnis, mit dem man nicht gerechnet hätte. Ich empfehle allen, sich einmal die Situation in Berlin anzuschauen. Unterhalten Sie sich mit den dortigen Kollegen über die Sachlage bei der Polizei! Oder gehen Sie nach Sachsen-Anhalt oder nach MecklenburgVorpommern und vergleichen Sie die dortigen Zahlen mit denen bei uns. Sie werden feststellen: Wir haben einen guten Standard.
Was mich persönlich - Schönbohm, Erlenweg 62, Kleinmachnow - empört, ist die Unanständigkeit, mit der eine Gewerkschaft eine Stellenanzeige aufgibt mit dem Tenor: Kommt nach Brandenburg! Dort trefft ihr alte, vergnatzte Polizeibeamte. Wer so über seinen Beruf redet, der hält von diesem Beruf
nicht viel. So jemand ist für mich nur ein eingeschränkter Gesprächspartner, weil ich nicht den Eindruck habe, dass er etwas ändern möchte.
Ich möchte etwas ändern - mit den Polizeibeamten, aber nicht mit denjenigen, die auf diese Art und Weise ihren eigenen Beruf schlechtmachen. Das ist der Unterschied. Gesprächsfähig bin ich aber immer, und erklären möchte ich auch gerne.
Vielen Dank. - Wir kommen zu Frage 2334 (Breitbandanbin- dung im Land Brandenburg), gestellt von der Abgeordneten Hesselbarth.
Der Ministerpräsident hat vor diesem Hohen Haus das Versprechen abgegeben, dass bis Ende 2009 für die Mehrzahl der Brandenburger Haushalte eine Breitbandanbindung zur Verfügung stehen würde. Dazu stehen auch Förderprogramme der Landesregierung zur Verfügung. Das Fazit eines jüngst stattgefundenen Treffens zwischen dem Wirtschaftsminister und den am Ausbau beteiligten Unternehmen ist jedoch ernüchternd. Neben dem Ausstieg von beteiligten Firmen ist auch die Akzeptanz zu den avisierten Förderprogrammen eher zurückhaltend.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie will sie, hier speziell der Ministerpräsident, ihr Versprechen vor den Bürgern Brandenburgs gegen die Dominanz eines Netzmonopolisten namens Telekom umsetzen und der Mehrzahl der Brandenburger Haushalte bis Ende 2009 die Möglichkeit eines Breitbandanschlusses geben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage mich, wer besoffen war, um jetzt ernüchtert werden zu müssen. - Erstens: Dieses Hohe Haus hat der Landesregierung den Auftrag gegeben, bis zum 30. Juni ein Konzept vorzulegen, wie wir uns vorstellen, dass die ländlichen Regionen dieses Landes mit schnellem Internet versorgt werden. Dieser Bericht wird gerade innerhalb der Landesregierung abgestimmt und auch fristgerecht abgegeben werden. Dem greife ich nicht vor.
Zweitens: Natürlich bleibt es bei dem Ziel, weitestgehend auch die ländlichen Regionen mit schnellem Internet zu versorgen.
Im Übrigen kann ich nur sagen: Die Gespräche, die der Wirtschaftsminister führt und die ich selber führe, sind nicht ernüchternd, sondern eher ermutigend, weil wir noch einige Pilotprojekte in diesem Land auflegen werden, wie wir mit Rundfunkfrequenzen den ländlichen Raum versorgen könnten. Das erste Projekt läuft bereits in Wittstock, und es läuft sehr gut. Ich gehe davon aus, dass die hinzukommenden Projekte ebenfalls sehr gut laufen werden. Im Übrigen verweise ich die
ses Hohe Haus auf den eigenen Beschluss zur Vorlage eines Berichts bis zum 30. Juni. - Schönen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen zu Frage 2335 (Uferweg Grieb- nitzsee), gestellt vom Abgeordneten Dr. Klocksin.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die öffentliche Nutzung des Uferweges am Griebnitzsee in Potsdam ist seit Jahren umstritten. Zuletzt ist der Streit weiter eskaliert, indem der Weg gesperrt wurde.
Ich frage die Landesregierung: Was beabsichtigt sie zu tun, um dem Postulat der Landesverfassung Rechnung zu tragen? Darin heißt es:
"Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Bergen, Wäldern, Seen und Flüssen... freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen.“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Scharfenberg hat überraschenderweise auch eine Frage dazu. Soll ich die Fragen zusammen beantworten? Mir ist gesagt worden, sie sollten zusammen behandelt werden, weil es um denselben Weg geht.
Dann stellt jetzt Herr Dr. Scharfenberg die Frage 2336 (Stel- lungnahme des Ministeriums des Innern zum Uferweg Grieb- nitzsee).
Unmittelbar nach der Schließung des Uferweges am Griebnitzsee durch einige Grundstückseigentümer hat der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt die Einleitung von Enteignungsverfahren zur Freihaltung des Ufers am Griebnitzsee angekün
digt. Darauf verlautbarte das Innenministerium, dass die Stadt erst einmal ernsthaft mit den Grundstückseigentümern verhandeln müsse. Das Ministerium hatte allerdings noch keine Unterlagen der Stadt, sodass eine Beurteilung gar nicht möglich war. Damit ist der Eindruck einer Voreingenommenheit gegenüber möglichen Enteignungsanträgen der Stadt entstanden.
Ich frage die Landesregierung: Wie wird gesichert, dass mögliche Enteignungsanträge der Landeshauptstadt zum Uferweg am Griebnitzsee unvoreingenommen und zügig geprüft und entschieden werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Klocksin! Herr Kollege Dr. Scharfenberg, lassen Sie mich zunächst auf Ihre Frage eingehen, weil es eine rechtliche Frage ist, die ich mit Blick auf die Landesverfassung relativ einfach beantworten kann.
Artikel 40 Abs. 3 der Landesverfassung sieht vor, dass neben den Gemeinden und Gemeindeverbänden auch das Land verpflichtet ist, der Allgemeinheit den Zugang zu Seen freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen. Eine Verpflichtung des Landes, tätig zu werden, besteht aus folgenden Gründen nicht:
Erstens muss nach dem Wortlaut der Verfassung der Zugang zu Seen freigehalten bzw. eröffnet werden. Dies bedeutet, der Griebnitzsee muss für die Allgemeinheit erreichbar sein. Dafür ist es nicht erforderlich, dass alle Uferstellen des Sees von jedermann betreten werden können.
Zweitens würde, wenn ein öffentlicher Uferweg geschaffen würde, dieser von seiner Verkehrsbedeutung in keinem Fall den Rang einer Landesstraße haben, sodass auch keine Notwendigkeit für ein Handeln des Landes besteht. Auch die Stadt Potsdam geht im Übrigen davon aus, dass es in ihre Entscheidungszuständigkeit fällt, gegebenenfalls einen öffentlichen Uferweg rechtlich zu sichern.
Herr Kollege Scharfenberg, das Recht auf Eigentum wird durch Artikel 14 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich besonders geschützt. Weiter heißt es in Artikel 14 des Grundgesetzes:
Damit wird dem Eigentum auch eine soziale Verpflichtung zugewiesen, das ist unstrittig. Bei der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, zum Beispiel Straßen, Schienenbaumaßnahmen, städtebauliche Maßnahmen, werden oftmals Grundstücke benötigt. Üblicherweise werden diese Grundstücke von den Maßnahmeträgern durch freiwillige Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern erworben.
Wenn jedoch eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, könnte die geplante Maßnahme zum Nachteil des Allgemeinwohls nicht umgesetzt werden. Um dennoch im Interesse der Allgemeinheit eine solche Maßnahme nicht scheitern zu lassen, wird in Artikel 14 des Grundgesetzes der Eingriff in das Eigentum aufgrund eines Gesetzes zugelassen. Dementsprechend sieht das Baugesetzbuch zur Realisierung städtebaulicher Maßnahmen, die beispielsweise in Bebauungsplänen vorgesehen sind, die Möglichkeit der Enteignung vor, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Das Wohl der Allgemeinheit muss die Enteignung erfordern, der Zweck der Enteignung kann anders nicht erreicht werden, und es muss ein ernsthaftes schriftliches Kaufangebot des Maßnahmeträgers vorliegen, welches vom Eigentümer abgelehnt wurde.
Die Beantragung eines Enteignungsverfahrens bei der Enteignungsbehörde - die ist im Innenministerium - ist daher stets das letzte Mittel, zu dem der Maßnahmeträger erst greifen darf, wenn alle Bemühungen um eine einvernehmliche Regelung gescheitert sind. Zuvor hat der Maßnahmeträger mit dem betroffenen Eigentümer zu verhandeln und sich dabei intensiv um die Einigung zu bemühen.
Auf diese Rechtslage habe ich gegenüber der Presse hingewiesen, Herr Kollege Scharfenberg. Nicht das Innenministerium hat das gesagt, sondern der Innenminister Schönbohm als Politiker, Mitglied des Landtages, hat seine Meinung gesagt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums sind Recht und Gesetz verpflichtet - und der Innenminister auch. Trotzdem darf er eine Meinung haben, die sich von Ihrer unterscheidet, und die habe ich öffentlich gesagt.
Von daher gesehen: Die Unvoreingenommenheit des Ministeriums ist sichergestellt. Es ist weiterhin klar: Die Enteignungsbehörde ist kein verlängerter Arm des jeweiligen Maßnahmeträgers. Sie hat die rechtliche Stellung eines abwägenden Vermittlers und Moderators zwischen den konkurrierenden Interessen der am Verfahren Beteiligten. In ihrer Tätigkeit ist die Enteignungsbehörde dabei nur Recht und Gesetz sowie zur Neutralität verpflichtet. Sie ist verpflichtet, in jeder Phase des Verfahrens auf eine Einigung hinzuwirken. Ihre Entscheidungen sind jeweils gerichtlichen Überprüfungen unterworfen.