Protocol of the Session on May 13, 2009

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht der Landesregierung zur Klimagasinventur 2007 für das Land Brandenburg vom 30.10.2008, eingegangen am 30.04.2009, liegt nun endlich zur heutigen Debatte vor. Zur 50. Plenarsitzung am 7. Juni 2007 begründeten die Einreicher ihren Antrag dahin gehend, dass die Landesregierung beauftragt wird, auf der Basis von jährlich durchzuführenden Klimagasinventuren einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, um den Ausstoß klimarelevanter Gase zu verringern. Der Maßnahmenkatalog von September 2008 basiert auf dem im August 2007 vom Bundekabinett beschlossenen integrierten Energie- und Klimaprogramm für die Bundesrepublik Deutschland. Dass ein Erfolg des IEKP nur garantiert werden kann, wenn alle Bundesländer im Rahmen ihrer politischen Verantwortlichkeiten mitwirken, dürfte für jeden verständlich sein.

Da Brandenburg jedoch zu den Bundesländern zählt, die nach Auffassung unserer DVU-Fraktion noch erhebliche Reserven gerade in Bezug auf die Reduzierung des CO2-Ausstoßes haben, sind hier besondere Anstrengungen erforderlich. Das Land Brandenburg muss bemüht sein, hinsichtlich der forcierten Entwicklung bei erneuerbaren Energien eine Vorreiterrolle in Deutschland einzunehmen. Allein gute Reden und Erfolgsstatistiken helfen uns allen nicht weiter.

Worin liegt denn beispielsweise der Nutzen, wenn es uns zwar gelingt, bei Kohlekraftwerken das CO2 abzuscheiden und kurzzeitig zu speichern, es dann jedoch wieder in die Luft geblasen wird, nur weil die Frage der Endlagerstätten nicht geklärt ist? Hier haben die verantwortlichen Planungsstrategen geschlafen, und es gibt gerade in diesem konkreten Fall einen äußerst akuten Handlungsbedarf.

Wenn es dann im Maßnahmenkatalog auf Seite 4 unter „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ im zweiten Absatz heißt:

„Im Abschnitt 3 - landespolitische Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels - zeigt der vorliegende Katalog Handlungsoptionen auf, die im Land Brandenburg ergriffen werden können, um Vorsorge gegen absehbare Folgen unvermeidbarer klimatischer Veränderungen zu treffen.“,

stellt man sich doch zwangsläufig die Frage: Was heißt hier „können“? Bei einer derart bedeutungsvollen Angelegenheit wie den Folgen des Klimawandels kann man nicht nur handeln,

nein, da muss gehandelt werden! Klimaschutz ist eine Sache, die grundsätzlich jeden angeht. Diese Auffassung vertritt zum Glück nicht nur unsere DVU-Fraktion.

Deshalb meine abschließende Forderung: Handeln wir heute für künftige Generationen! Sie werden es uns danken. Im Zusammenhang mit der Klimagasinventur des Jahres 2008 ist es unseres Erachtens nützlich, wenn seitens der Landesregierung ein konkreter Soll-Ist-Vergleich hinsichtlich der Maßnahmen auf dem Klimasektor und eine entsprechende Machbarkeitsstudie künftiger Maßnahmen in den Bericht einfließen.

(Beifall bei der DVU)

Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag des Abgeordnete Dombrowski fort; er spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung erstattet dem Landtag regelmäßig Bericht zur Entwicklung der Klimagasemissionen in Brandenburg. Das ist eine gute Einrichtung, weil man damit auch kontrollieren kann, ob das Handeln der Landesregierung, der Verwaltung, der Wirtschaft und auch der Bürgerinnen und Bürger in dem Bemühen, schädliche Klimagase zu vermeiden und zu senken, von Erfolg gekrönt ist oder nicht. Man kann feststellen: Die Erfolge in Brandenburg sind unübersehbar. Die schädlichen Emissionen von Methan- und Lachgas in der Zeit von 1990 bis zum Jahr 2007 sind drastisch zurückgegangen; unmittelbar nach 1990 bzw. bis 1995 aufgrund des Abschaltens von unmodernen umweltverschmutzenden Anlagen natürlich stärker.

Dennoch ist in der jüngsten Zeit festzustellen, dass auch bei der jetzigen hochindustrialisierten, hochmodernen Industrie und dem Gewerbe, das wir in Brandenburg haben, die klimagasschädlichen Emissionen weiter zurückgehen. Dies hat vor allen Dingen auch damit zu tun, dass in Brandenburg die regenerativen Energien Einzug gehalten haben und ihren Beitrag leisten.

Vieles ist schon gesagt worden. Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen, der für die Zukunft von Bedeutung sein wird: Die CCS-Technologie hat ein hohes Potenzial bezüglich klimaschädlicher Gase. Von daher sind unsere Hoffnungen daran geknüpft. Zum Zweiten - darauf möchte ich an dieser Stelle einmal hinweisen - zeigt uns der Bericht, dass der CO2-Zertifikatehandel, mit dem viele noch nicht so recht umgehen und beurteilen können, ob das eine gute Sache ist und ob er wirksam wird - mir fällt es auch schwer -, funktioniert und wir in Brandenburg einige Unternehmen haben, die ihre CO2-Zertifikate nicht ausnutzen. Das ist ein gutes Zeichen.

Noch einen letzten Hinweis, wo wir als Landespolitiker aufmerksam sein sollten: Wenn der CO2-Zertifikatehandel in seine zweite Runde geht, werden erhebliche Mittel in den Bundeshaushalt fließen. Wir als Landespolitiker sollten darauf achten, dass die hohen Beträge, die dann für Umweltprojekte verwandt werden sollen, nicht nur durch den Bund verantwortet wieder zurückfließen sollen, sondern hier sollten sich auch die Länder aufstellen und sagen: Auch wir wollen daran beteiligt werden, damit wir in Brandenburg, die wir ja doch ein großer Verur

sacher von klimaschädlichen Gasen sind, Umweltprojekte fördern können. - Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf Folgendes aufmerksam machen: Es ist zwar noch nicht so weit, dass wir jetzt handeln müssten, aber das Thema müssen wir bei uns besetzen. Nicht nur den Umweltpolitikern, sondern auch den Finanzpolitikern und allen anderen Abgeordneten muss klar sein, dass wir uns kümmern müssen, damit der Bundesumweltminister - egal, wie er in der nächsten Runde heißen mag - das viele Geld nicht alleine verwenden muss. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Die Debatte zu diesem Punkt ist beendet, und Sie haben den Bericht der Landesregierung damit zur Kenntnis genommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Katastrophenschutz in Brandenburg sichern

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

Drucksache 4/7404

Der Abgeordnete Schippel eröffnet die Debatte für die SPDFraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor gut acht Wochen wurde mit der Novellierung des Zivilschutzgesetzes des Bundes eines der letzten Überbleibsel des Kalten Krieges geändert. Die Bedrohungen der Neuzeit gingen nicht mehr von militärischen Blöcken aus, nein, die modernen Bedrohungen werden mit Terrorismus, Pandemien, Störungen der Energieversorgung oder Systemausfällen im IT-Bereich verbunden. Insofern ist die neue Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern folgerichtig.

Folgerichtig sind dann auch Veränderungen in der Finanzierung des Katastrophenschutzes durch den Bund und die Länder. Für Brandenburg heißt dies, dass derzeit zum Beispiel die Diskussion über Fahrzeuge stattfindet, die zum Teil noch dem Bund gehören, aber in den örtlichen Feuerwehren oder Katastrophenschutzeinheiten stehen. Diese Diskussion wird in den Betreuungs- und Sanitätszügen, bei den Feuerwehren und den Kreisverwaltungen geführt.

Der Bund will diese Fahrzeuge als sogenannte Schenkungsmasse den Ländern überlassen, allerdings logischerweise nicht mehr für ihre Betriebskosten aufkommen. Vor dem Hintergrund dieser Diskussion ist die Forderung der Koalitionsfraktionen nach einer Bestandsaufnahme und einem Konzept der Landesregierung absolut gerechtfertigt.

Lassen Sie mich abschließend auf eine weitere Komponente hinweisen: Das sind die personellen Ressourcen im Bereich des Katastrophenschutzes. Ich selbst habe als Angehöriger des Arbeiter-Samariter-Bundes mit unserem Lkw während des

Hochwassers Sandsäcke nach Perleberg oder Feldbetten nach Mühlberg gefahren. Die Soll-Stärke unseres Betreuungszuges wären 42 Helfer. Die Stärke auf dem Papier ist 26, und bei einer Alarmierung hätten wir 10 bis 12 Helfer, also etwa 25 % der Soll-Stärke zur Verfügung. Ähnlich sieht es in Bereichen des Brandschutzes aus.

Wir wollen mit diesem Bericht und mit der Konzeption erreichen, dass die jetzige Landesregierung finanzielle Vorsorge in der jetzt beginnenden Haushaltsplanung trifft. Darüber hinaus wollen wir damit für den neuen Landtag die Grundlage schaffen, dass diese Probleme schnell und umfassend angegangen werden können. Dazu könnte - wie gerade in Thüringen beschlossen - eine Ehrenrente für Brand- und Katastrophenschützer gehören. Denn die personellen Ressourcen sind es, die wir bei allem Einsatz der Technik nicht mehr garantieren können.

Fest steht: Wir, die Landes- und die Kommunalpolitiker, sind zukünftig stärker gefordert. Unser Antrag ist dafür eine gute Voraussetzung.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU sowie Beifall des Abgeordneten Dr. Scharfenberg [DIE LINKE])

Wir setzen mit dem Beitrag des Abgeordneten Dr. Scharfenberg für die Fraktion DIE LINKE fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen haben mit diesem Antrag zur Lage des Katastrophenschutzes im Land Brandenburg nach den Änderungen auf Bundesebene ein zweifellos drängendes Thema auf die Tagesordnungen gesetzt. Durch die Änderung des Zivilschutzgesetzes gibt es einen faktischen Ausstieg des Bundes aus der flächendeckenden Grundversorgung des Katastrophenschutzes.

Der Katastrophenschutz im Land Brandenburg, wahrgenommen durch die Kreise und kreisfreien Städte mit den Feuerwehren der Gemeinden und Ämter und unterstützt durch die fünf privaten Hilfsorganisationen, steht durch diesen Rückzug des Bundes vor neuen Herausforderungen. Kollege Schippel hat das dargestellt.

Das größte und wichtigste Einsatzpotenzial stellen die Feuerwehren dar, die allerdings jetzt schon vor großen Problemen stehen. Das sind die sich schwierig gestaltende Nachwuchsgewinnung und die Einsatzbereitschaft, die in vielen Wehren nicht gegeben ist. Das ist regional sehr unterschiedlich, aber die demografische Entwicklung, das veränderte Leben in den Dörfern, die Arbeitsplatzsituation hinterlassen ihre Spuren.

Deshalb muss dieses Ehrenamt deutlicher und effektiver gefördert werden, als das bisher der Fall ist. Ich denke, auch da haben wir Übereinstimmung.

Angehörige der Feuerwehren in Brandenburg riskieren ihre Gesundheit und mitunter auch ihr Leben für uns alle. Das kann nicht hoch genug gewürdigt werden.

Meine Damen und Herren, die Koalition beantragt die Vorlage eines Berichts über die Lage und Einsatzbereitschaft der Kata

strophenschutzkräfte, die Verwendung der Feuerschutzsteuer sowie die Vorlage eines Konzepts.

Nach meiner Kenntnis wird dieses Konzept in den Kreisen seit Monaten diskutiert und ist dort im Wesentlichen auf Zustimmung gestoßen. Auf diesen Stand müssen wir jetzt, denke ich, aufbauen und darauf achten, dass hier die richtigen Weichenstellungen vorgenommen werden.

Richtig ist, dass das Land das reduzierte Engagement des Bundes ausgleichen muss, wenn denn das Schutzniveau für die Bevölkerung - darin sind wir uns sicherlich auch einig - erhalten bleiben soll. Die Linke geht davon aus, dass das neue Konzept des Bundes mehr Haushaltsmittel im Land erfordern wird. Dabei geht es um die Ersatzbeschaffung von Altfahrzeugen, Ausbildung und Wartung und die entsprechende Schaffung von Grundstrukturen.

Aber ich muss annehmen, dass die Landesregierung dies alles bedacht hat, als sie dem Bundesgesetz zugestimmt hat.

Sie verlangen auch einen Bericht zur Verwendung der Feuerschutzsteuer. Vielleicht können Sie sich noch daran erinnern, dass die Linke in dieser Legislaturperiode schon einmal einen Antrag zur sachgerechten Verwendung der Feuerschutzsteuer gestellt hat. Sie haben dem Antrag damals nicht zugestimmt, und ich frage mich schon, was Sie mit dem jetzt geforderten Bericht erreichen wollen, wenn es denn nicht auch in diese Richtung gehen soll.

Weil das Thema zweifellos drängend ist, frage ich mich auch, wieso die aktuelle Situation im Katastrophenschutz nicht, wie ursprünglich von Ihnen beantragt, in der Sitzung des Innenausschusses Ende März diskutiert werden konnte. Obwohl alle Fachleute des Ministeriums damals anwesend waren und eine zeitnahe Verständigung möglich gewesen wäre, haben Sie das Thema wieder von der Tagesordnung gestimmt und einen entsprechenden Antrag angekündigt. Leider hatte man die Einreichungsfrist für diesen Antrag offensichtlich verschlafen, sodass uns dieses wichtige Thema erst heute beschäftigt. Und wenn es ein dringliches ist, heißt das, dass wir bisher eigentlich nicht dringlich gehandelt haben. Uns ist dieses weiterentwickelte Konzept für einen landesweiten Katastrophenschutz wichtig. Deshalb stimmen wir dem Antrag der Koalition trotz der genannten Fragwürdigkeiten zu. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Der Abgeordnete Petke spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Dr. Scharfenberg, wir bedanken uns für die Zustimmung der Linken, denn das ist wirklich ein wichtiger Gegenstand, über den wir heute diskutieren. Wir wollen nicht erst darüber reden, wenn es zu einer Katastrophe gekommen ist. Diese Situation hatten wir ja schon mehrfach in der relativ kurzen Geschichte des Landes Brandenburg seit der Wiedergründung. Wir haben damals bei den Hochwassern und den anderen Ereignissen erfahren, wie wichtig es ist, einen funktionierenden Katastrophen- und Zivilschutz zu haben.

Wir möchten jetzt darüber informiert werden, welches Konzept die Landesregierung nach den Veränderungen auf der Bundesebene vorlegt. Wir wissen, dass dies vor Ort diskutiert wird, und ich denke, der Antrag hat die richtige Zielrichtung. Zu der Zielrichtung gehört eben auch, dass man, wenn man über Katastrophenschutz, über Brandschutz spricht, natürlich nicht vergessen darf, dass das alles Geld kostet. Das ist ja nicht allein ehrenamtliches Engagement. Da geht es um die Technik und um die Aufwendungen, da geht es um die Frage, wie man sich neuen, vor allen Dingen auch technischen Voraussetzungen stellt. Das alles ist nicht ohne entsprechende Haushaltsmittel zu haben. Auch darüber wollen wir reden. Da stellt sich nicht nur die Frage, was das Land möglicherweise mehr tun muss aufgrund der Veränderungen auf der Bundesebene, sondern es geht auch um die Frage, wie wir den Kommunen helfen können, ihren Verpflichtungen gerecht zu werden.

Deswegen freue ich mich, dass es eine große Übereinstimmung, eine große Zustimmung zu dem Antrag gibt, und ich denke, dass wir noch in dieser Legislaturperiode zu entsprechenden Ergebnissen kommen werden. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und des Abgeordneten Schippel [SPD])

Der Abgeordnete Claus spricht für die DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Die Kommunen sollen jetzt auslöffeln, was eine schwache Landesregierung im Bundesrat verabsäumt hat. Mit dem Bundesgesetz zur Änderung des Zivilschutzgesetzes wurden strukturelle Konsequenzen aus der vom Bund und von den Ländern gemeinsam verabredeten „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ - so heißt der Titel - der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom Juni 2002 gezogen und wurde eine einfachgesetzliche Grundlage für die Katastrophenhilfe des Bundes geschaffen.