Protocol of the Session on January 19, 2005

Ich bedanke mich für die zügige Beratung. Es wurde gesagt, sie reiche nicht aus. Aber wir reden vom Haushalt 2002. Im Übrigen können wir feststellen, dass in den Haushaltsjahren 2003 und 2004 der Kreditrahmen nicht ausgeschöpft worden ist. Das wurde möglich, weil angesichts der Erfahrungen des Jahres 2002 eine erheblich konservativere Schätzung der zu erwartenden Einnahmen vorgenommen wurde. Somit konnten wir auf einer sicheren Grundlage planen.

Dieser Weg ist notwendig und sinnvoll; denn über alle Fraktionen hinweg lautete die Grundaussage: Die Verschuldungssituation des Landes wird in Zukunft eines der größten Probleme darstellen. - Dies werden wir am 1. Februar zu berücksichtigen haben. Wir werden im Interesse der Konsolidierung des Haushalts alles tun, um Einsparmöglichkeiten insbesondere im konsumtiven Bereich zu erlangen.

Ich gehe davon aus, dass alle Ressorts einschließlich Finanzministerium die Hinweise, die ihnen aus dem Haushaltsvollzug 2002 gegeben worden sind, schon in den Haushaltsjahren 2003 und 2004 berücksichtigt haben, sodass der Landesrechnungs

hof, wenn er sich die beiden Haushaltsabschlüsse ansieht, Verbesserungen feststellen wird.

Zu Spezialfragen gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Das betrifft beispielsweise die Zusammenführung des Risikomanagements bzw. der Risikobetrachtung. Hierzu konnte zwischen dem Ausschuss und der Landesregierung keine Klärung erreicht werden. Die Landesregierung bleibt bei ihrer Position. Im Wesentlichen werden die erteilten Auflagen und die gegebenen Hinweise aber berücksichtigt und beim Vollzug der künftigen Haushalte beachtet.

Das war aus der Sicht der Landesregierung anzumerken.

Ich bedanke mich noch einmal für die Hinweise und versichere Ihnen, dass wir in Bezug auf die Aufstellung der beiden kommenden Haushalte den Grundsatz, den auch die PDS-Fraktion vertritt, beachten werden. Wir werden auch für die Zukunft darlegen, wo wir Konsolidierungsmöglichkeiten sehen. Ich hoffe insoweit auf Ihre Unterstützung. Im Wort ist sie heute gegeben worden; aber wenn es an die Details geht, werden die politischen Sichtweisen sicherlich wieder auseinander gehen und es werden Forderungen aufgestellt, die im Interesse der Konsolidierung des Landeshaushalts nicht erfüllt werden können. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zur Abstimmung über die vier vorliegenden Beschlussempfehlungen.

Die PDS-Fraktion hat für die zweite Beschlussempfehlung Einzelabstimmung beantragt, sodass wir fünf Abstimmungen vor uns haben.

Ich stelle die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/403, Rechnung des Präsidenten des Landtages für das Rechnungsjahr 2002, zur Abstimmung. Die Empfehlung lautet auf Entlastung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden. Präsident a. D. Knoblich wird sich freuen.

Bei der nächsten Abstimmung geht es um die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/404 zur Haushaltsrechnung des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2002. Der erste Punkt der Beschlussempfehlung umfasst den Maßnahmenplan, Maßnahmensachverhalte und Termine. Die Empfehlung lautet auf Bestätigung. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen ist der Punkt 1 der Empfehlung angenommen worden.

Punkt 2 der Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/404 beinhaltet die Empfehlung zur Entlastung für die Haushaltsrechnung des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2002. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer deutlichen Anzahl von Gegenstimmen ist der Punkt 2 der Empfehlung mehrheitlich angenommen worden.

Bei Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/405 geht es um die Rechnung des Landesrechnungshofes für 2002. Die Empfehlung zielt auf Entlastung. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Die vierte Beschlussempfehlung, enthalten in der Drucksache 4/406, betrifft die Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes und lautet ebenfalls auf Entlastung. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch diese Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Anhebung der Altersgrenze für BSE-Tests bei Schlachtrindern auf 30 Monate

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

Drucksache 4/429

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der SPD-Fraktion. Der Abgeordnete Folgart spricht zu uns.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Anhebung der Altersgrenze für BSE-Tests bei Schlachtrindern auf 30 Monate. Wir haben in Deutschland eine Regelung, die meines Wissens jetzt nur noch in Spanien gilt. Frankreich und Italien haben vor kurzem eine Regelung, die ähnlich gelagert war, revidiert und sind auf 30 Monate Testalter zurückgegangen.

Seit der Einführung der BSE-Routinetests wurden in Deutschland bisher mehr als 9,1 Millionen Rinder gesund geschlachtet. Diese wurden auch auf BSE untersucht. Es wurde in keinem Fall in Deutschland bei einem gesund geschlachteten Rind, welches jünger als 30 Monate war, BSE festgestellt.

Der vorliegende Antrag richtet sich an das Parlament, in drei Punkten zu beschließen. In Bezug auf den ersten Punkt betone ich zunächst einmal, dass der Verbraucherschutz auch für uns an erster Stelle steht. Deshalb beteiligen wir uns nicht an der Diskussion, dass die Abschaffung der BSE-Tests das Zeichen der Zeit sei, das gesetzt werden sollte.

Im ersten Punkt wird der Landtag aufgefordert, sich bis zum Vorliegen anderweitiger gesicherter Erkenntnisse für die strikte Beibehaltung der BSE-Tests bei über 30 Monate alten Schlachtrindern und die Entfernung des Risikomaterials als wesentliche Maßnahme des gesundheitlichen Verbraucherschutzes auszusprechen und daran festzuhalten. Dieser erste Punkt bezieht sich, wie gesagt, an oberster Stelle auf den Verbraucherschutz.

Zweiter Punkt: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass - erstens - die Altersgrenze für BSETests bei Schlachtrindern auf 30 Monate angehoben wird und

in der Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung Forschungsergebnisse der Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin berücksichtigt werden. Hierbei geht es darum, EU-Konformität herzustellen. Das betrifft die 30-MonateRegelung, die ich vorhin angesprochen habe.

Zweitens wird die Landesregierung aufgefordert, sich gegen eine Regelung zur Kohortentötung, wie sie zurzeit besteht, auszusprechen. Sie führt zu keiner Erhöhung des Verbraucherschutzniveaus und soll künftig nicht mehr angewendet werden. Es geht darum, die BSE-Erkrankung wirklich als Einzeltiererkrankung anzuerkennen.

Drittens ist es sehr wichtig, dass die wissenschaftliche Forschung und Begleitung auf dem Gebiet der Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathie - TSE - weiter vorangetrieben wird. Also die Rolle der Wissenschaft soll hervorgehoben werden.

Im dritten Punkt wird die Landesregierung gebeten, die fachliche Notwendigkeit für das totale Tiermehlverfütterungsverbot zu überprüfen und gegebenenfalls im Bundesrat auf eine Änderung hinzuwirken.

Lassen Sie mich das kurz begründen: Der BSE-Test hat sich auch unserer Meinung nach bewährt und zu einer größeren Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher geführt. Die Aussagekraft von BSE-Tests bei Rindern unter 30 Lebensmonaten ist sehr gering und verbessert den Verbraucherschutz in keiner Weise - hierauf liegt die Betonung -, zumal das Risikomaterial ohnehin entfernt wird und der Kostenaufwand erheblich ist. Ein BSE-Test kostet zurzeit 24 Euro.

Die derzeit vorgeschriebene Kohortentötung dient in keiner Weise dem Verbraucherschutz, da die gesunden Tiere eines betroffenen Bestandes auch im Rahmen ihrer späteren Schlachtung auf BSE getestet werden. Sie kommen also bei BSE-positiv-Testung nicht in die Nahrungskette und das Risikomaterial wird ohnehin bei allen Schlachtrindern entfernt. Auch als Maßnahme der Seuchenbekämpfung wirkt die Kohortentötung nicht, da ein dazu erforderlicher Test am lebenden Tier noch nicht verfügbar ist und somit eine Selektion kranker von gesunden Tieren nicht durchgeführt werden kann.

Die bislang erarbeiteten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung lassen trotz des beträchtlichen Zugewinns an Informationen und an Erkenntnissen derzeit noch keine vollständige Aussage zur abschließenden Beurteilung von BSE zu. Die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der TSE, zu denen auch BSE gehört, muss verstärkt werden, um einen umfassenden Verbraucherschutz zu gewährleisten und gegebenenfalls auch weiterhin wissenschaftlich begründete Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in den Tierbeständen im Interesse einer höheren Produktionssicherheit durchführen zu können.

Nahezu alle Fachleute befürworten heute das totale Verbot des Verfütterns von Tiermehl an Wiederkäuer. Das ist auch aus unserer Sicht unstrittig. Viele Experten beklagen jedoch, dass aufgrund des umfassenden Verfütterungsverbotes diese aus gesamtgesellschaftlicher Sicht wertvolle Eiweißquelle für die Aufzucht von Schweinen, Geflügel und Fischen verloren geht. Dieses Verbot ist sowohl seuchenmedizinisch als auch ernährungsphysiologisch kaum begründet. So hat das Verfüttern von Tiermehl zum Beispiel aus Geflügel an den Allesfresser

Schwein weder gesundheitliche Folgen für die Tiere noch für den Endverbraucher Mensch.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem gemeinsamen Antrag. Ich würde diese Zustimmung jetzt auch sehr gerne anlässlich der Grünen Woche bekommen, um damit den politischen Ansatz zu haben, für Deutschland eine sinnvolle Lösung zu erreichen. - Danke schön.

(Beifall bei SPD und CDU)

Für die PDS-Fraktion spricht die Abgeordnete Wehlan.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Folgart, der vorliegende Antrag beinhaltet in Punkt 2 Beschlüsse des Bundesrates vom Herbst des vergangenen Jahres, die die Bundesregierung nach wie vor ablehnt. Die Landesregierung hat an den Forderungen des Bundesrates zur Heraufsetzung der Altersgrenze für BSE-Tests bei Schlachtrindern auf 30 Monate, zur Nichtanwendung der Kohortentötung und zur Forcierung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auf dem Gebiet der TSE aktiv mitgewirkt. Deshalb bedarf es keiner nochmaligen Aufforderung des Landtages an die Landesregierung. Dieser Teil des Antrages ist und wird bereits erfüllt.

Das eigentliche Problem ist die Bundesregierung. So äußerte deren Staatssekretär Dr. Thalheim, SPD, nach der Entscheidung im Bundesrat zur Heraufsetzung der Altersgrenze bei BSE-Tests auf 30 Monate, dass man die Zeit für die Heraufsetzung des Testalters für noch nicht gekommen ansehe.

Maßgeblich für diese Haltung sei der Rat der Wissenschaftler. Angesichts des geringen wirtschaftlichen Vorteils wäre es nicht zu verantworten, das wiedergefundene Vertrauen der Verbraucher wegen eines verhältnismäßig geringen wirtschaftlichen Vorteils aufs Spiel zu setzen.

Der Antrag ist also auch mit einer heutigen Beschlussfassung folgenlos, wenn es Ihnen, Herr Folgart, verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, nicht gelingt, Ihre Parteistrategen in der Bundesregierung vom anderen Herangehen zu überzeugen.

Im Punkt 1 Ihres Antrages wird der Landtag aufgefordert, sich für BSE-Tests bei über 30 Monate alten Schlachtrindern, entgegen der bisherigen Praxis mit 24 Monaten, auszusprechen. Das ist legitim, schließt aber die fachliche Begleitung durch den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz ein.

Eine solche hat leider bis heute noch nicht stattfinden können und wird deshalb von uns beantragt.

Das Land Brandenburg ist als eines von nur sechs Bundesländern Mitglied in der Beratergruppe BSE beim Bundesministerium. Wir erwarten von der Landesregierung im Fachausschuss eine Information über den aktuellen Sachstand zu BSE und über die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse des TSEForschungszentrums.

Zu beachten ist dabei sicherlich auch, dass eine Entscheidung maßgeblich von der Garantie getragen sein wird, dass jene Rin

der von Geburt an bis zum Alter von 30 Monaten ohne Tiermehl ernährt wurden.

Beachtung finden muss natürlich auch, dass die EU die Tests ebenfalls erst ab einem Alter von 30 Monaten vorschreibt. Seien wir doch ehrlich: Diese Wettbewerbsverzerrung ist es eigentlich, was Landwirte gegenwärtig umtreibt. Es ist inakzeptabel, dass die Bundesregierung - wie es auch an anderer Stelle praktiziert - einen höheren Standard als die EU ansetzt und die Kosten einseitig auf Landwirte abwälzt. Wäre nicht der Fakt der Finanzierung der Tests, hätte der Landwirt nichts dagegen, dass in Deutschland höhere Verbraucherstandards gelten als auf EU-Ebene.

Besonders dringlich erscheint mir der Punkt 3 des Antrags. Allein die ökonomische Vernunft gebietet es, dafür zu sorgen, dass das Verbot der Verfütterung von Tiermehl an Schweine und Geflügel bald aufgehoben werden kann. Immerhin hat Tiermehl einen unübertroffen hohen Proteingehalt und ist von bester Verdaulichkeit. Diese Eiweißressource nicht mehr zu nutzen ist ein Frevel und auch gegenüber Entwicklungsländern unverantwortlich. Bei einem Preisverhältnis Tiermehl zu Soja von 1 : 10 provoziert es überdies zu illegalen Handlungen. So müssen in Brasilien Kleinbauern ebenso wie der tropische Regenwald dem Großanbau von Sojabohnen weichen. Hinzu kommt, dass die gesetzlich erzwungene Verwandlung des Hausschweins vom Allesfresser zum Vegetarier - die Vegetarier in meiner Fraktion mögen das entschuldigen - kaum verdienstvoll, sondern eher tragisch-komisch ist.

Der Grund für das totale Tiermehlverfütterungsverbot war, zu verhindern, dass durch kriminell Handelnde zum Beispiel für Schweine bestimmtes Tiermehl bei Rindern landet. Deshalb ist es unerlässlich, Bedingungen für die Verfütterung von Tiermehl an Schweine, Geflügel und Fische zu formulieren, die den genannten Missbrauch verhindern. Das ist die Kernfrage. Von ihr hängt ab, ob die beantragte Überprüfung der fachlichen Notwendigkeit, wie im Antrag formuliert, für das totale Tiermehlverfütterungsverbot zum gewünschten Ergebnis führen wird. Deshalb ist es nicht nur unseriös, dass Sie den Wortlaut Ihrer Begründung zum Punkt 3 aus dem Foodwatch-Tiermehlreport vom Oktober 2004 abgeschrieben haben, ohne auf die Quelle zu verweisen. Überdies wird es noch ein Stück weit unlauter, nur das abzuschreiben, was Ihrer Intention entspricht. So haben Sie zum Beispiel die dort formulierten Bedingungen für die Verfütterung von Tiermehl der niedrigsten Risikokategorie K 3 einfach einmal weggelassen.

Ich beantrage deshalb, dass der 33-seitige Bericht im Agrarausschuss im Zusammenhang mit einer Stellungnahme des Ministeriums diskutiert wird. Es wäre schade, wenn Sie mit einer Ablehnung des Antrags auf Ausschussüberweisung Ihren in der Intention unterstützenswerten Antrag selbst zu einem Schauantrag abqualifizierten. - Danke.

(Beifall bei der PDS)