Im Januar, so ja die Meldung, die wir alle vernehmen konnten, haben zahlreiche Unternehmen Kurzarbeit für ihre Beschäftigten angekündigt. Ich frage Sie: Welche Auffassung haben Sie als Arbeitsministerin dazu, dass neben der Ausweitung des Bemessungszeitraums für Kurzarbeit, die auch der Ministerpräsident eben angesprochen hat, auch an eine Verlängerung der Bezugsdauer für Arbeitslosengeld I für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 12 auf mindestens 24 Monate gedacht
wird, um einen Schutzschirm nicht nur im Bereich des Instruments Kurzarbeit, sondern auch im Bereich der Absicherung über ein Arbeitslosengeld für die Beschäftigten aufzuspannen?
Mir ist nicht bekannt, sehr geehrter Herr Görke, dass außer der Linken jemand darüber nachgedacht hat.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2123 (Effizienzreser- ven im Gesundheitswesen), die die Abgeordnete Schier stellt.
Die Initiative „Neue soziale Marktwirtschaft“ nimmt in einer Pressemitteilung Stellung zu den Effizienzreserven der gesetzlichen Krankenkassen. Kritisiert wird der mangelnde Wettbewerb im Verhältnis der Kassen zu den Leistungserbringern. Die Effizienzreserve wird auf insgesamt 5,6 bis 9,8 Milliarden Euro beziffert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schier, zu den Handlungsoptionen, wenn ich es überspitzt sagen soll: In den Papierkorb damit! Die Landesregierung sieht in der vom RWI Essen und dem Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie der Universität Duisburg-Essen erstellten Studie eben keine geeignete Grundlage für gesundheitspolitische Handlungsoptionen. Ich will das auch erläutern.
Die Studie beruht auf einem sehr fragwürdigen Vergleich von Daten zur medizinischen Versorgung in den Bundesländern, der die jeweiligen strukturellen Besonderheiten in den Bundesländern völlig unberücksichtigt lässt. So wird zum Beispiel die unsinnige Behauptung aufgestellt, Brandenburg wäre mit Fachärzten eher überversorgt. Wir als die Fachleute wissen, dass das ganz und gar nicht der Fall ist. Es werden auch ganz wichtige Reformergebnisse aus dem Weiterentwicklungsgesetz von 2007 überhaupt nicht in diese Studie mit eingearbeitet. Zum Beispiel die Neugestaltung der vertragsärztlichen Vergütung oder aber die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs, den gerade wir in Brandenburg so sehr begrüßt haben, weil wir mit unseren Kassen am meisten daran partizipieren, spiegeln sich überhaupt nicht wider. Das kommt in der Studie überhaupt nicht vor. Deshalb sage ich: Beiseite legen und auf gute Studien warten!
Frau Ministerin, das ist so. In der Studie gibt es wirklich fragwürdige Zahlen. Meine Frage richtet sich aber noch einmal auf die Gemeindeschwester, die nun in Brandenburg, in Mecklenburg-Vorpommern usw. etabliert ist. Ist es nicht für das Land wichtig, Bericht zu erstatten und diese Handlungsoption für die gesamte Republik zu eröffnen, zum Beispiel in Bezug auf die Gemeindeschwester?
Frau Schier, das ist ja auch schon geschehen. Es geht jetzt auf Bundesebene in dem gemeinsamen Bundesausschuss nur noch um die Vergütung der Gemeindeschwester. Dort haben sich die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung bisher nicht einigen können. Der Bund muss jetzt darüber nachdenken - sie haben noch eine Frist bis Ende Januar gesetzt -, ob er diese Auflage dann einfach erhebt und eine Vergütung festlegt. Es ist aber eigentlich einmalig in der Geschichte des Gesundheitswesens, dass der Staat so weit gehen muss und die verantwortlichen Vertragspartner zu keinem Ergebnis kommen.
Wir haben wirklich erfolgreich dafür gekämpft, dass sich dieses Gemeindeschwestermodell bundesweit etablieren kann, und wir werden dafür sorgen, dass es eine Finanzierungsgrundlage gibt. Wir müssen dafür dankbar sein, dass unsere Kassenärztliche Vereinigung und unsere Krankenkassen übergangsweise eine Vereinbarung zur Weiterfinanzierung unseres Modells getroffen haben. Da sind wir wirklich ein großes Stück weiter als andere Länder. Dafür muss man auch dankbar sein. Aber der Kampf geht auf Bundesebene weiter.
Im Jahr 2007 gab es laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 1 780 Brandstiftungsdelikte in Brandenburg. Auf eine Kleine Anfrage von mir teilte die Landesregierung mit, dass sie keinen landesweiten Aktionsplan im Kampf gegen Brandstiftungsdelikte aufzulegen beabsichtigt.
Deshalb frage ich heute die Landesregierung: Was kann und was wird sie unternehmen, um die Zahl der Brandstiftungsdelikte hier im Land Brandenburg zu reduzieren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Fechner, Brandstiftungsdelikte stellten im Jahr 2007 0,8 % der Gesamtkriminalität dar und sind seit 2003 rückläufig. Insofern waren die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung zur Reduzierung dieser Delikte erfolgreich. Dazu gehörte unter anderem die Brandschutzerziehung, die den amtsfreien Gemeinden, den Ämtern und den kreisfreien Städten obliegt. Die Verbände
der Feuerwehren wirken dabei mit, und die Landesregierung unterstützt die Aufgabenträger durch die Ausreichung von Lottomitteln. Darüber hinaus wird im Rahmen von Partnerschaften der Polizei und der Schulen Rechtsbewusstsein vermittelt und über die Konsequenzen von Straftaten aufgeklärt. Hierbei werden auch Erscheinungsformen wie Vandalismus, Sachbeschädigung sowie Brandstiftung thematisiert. Die Entwicklung der vorsätzlichen Brandstiftung ist Gegenstand einer ständigen Lageanalyse durch die Polizei. Auf örtliche oder zeitliche Schwerpunkte wird entsprechend den dafür vorgesehenen Maßnahmen wie Gefährdungsanalysen, Bildung von Einsatzkommissionen, Schutzmaßnahmen zu Räumen und Gebäuden und vieles andere mehr reagiert. Für einen landesweiten Aktionsplan sehen wir daher keinen Anlass und keinen Bedarf.
Frau Ministerin, durchschnittlich finden im Land Brandenburg täglich fünf Brandstiftungen statt. Sehen Sie vor diesem Hintergrund wirklich keinen erweiterten Handlungsbedarf?
Ich sehe insofern keinen erweiterten Handlungsbedarf, als die Maßnahmen, wie die Entwicklung der Brandstiftungen zeigt, wirksam sind. Die Überzeugung, dass ein Aktionsplan da ein anderes Ergebnis zeitigen könnte, teilen wir nicht.
Die beiden folgenden Fragen, Frage 2125 und Frage 2126, befassen sich mit dem Konjunkturpaket und finanzschwachen Kommunen. Ich setze Ihr Einverständnis voraus, dass wir sie gemeinsam beantworten lassen. Zuerst stellt die Abgeordnete Melior die Frage 2125 (Konjunkturpaket II: Zusätzliche Inves- titionen für Kommunen).
Das Leben spielt sich in Brandenburg vor allem in den Städten und Gemeinden ab, also in den Kommunen. Von daher frage ich die Landesregierung, wie wir es schaffen wollen, dass die mit dem Konjunkturpaket II zur Verfügung gestellten Mittel auch auf die kommunale Ebene kommen, die Kommunen von zusätzlichen investiven Mitteln profitieren können und eine enge Abstimmung mit der kommunalen Familie erfolgen kann.
Die Frage 2126 (Unterstützung für finanzschwache Kommu- nen zur Umsetzung der Rettungspakete von Bund und Land) stellt der Abgeordnete Domres.
In der Fragestunde am 18. Dezember 2008 erhielt ich auf die Frage: „Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung die vom Bund geforderte Unterstützung für finanzschwache Kommunen leisten, um die Investitionsmöglichkeiten von Kommu
nen in strukturschwachen Gebieten zu verbessern?“ die Antwort: „Zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf die gestrige Regierungserklärung des Ministerpräsidenten.“ Ungeachtet dessen, dass diese Antwort wohl nicht mit Artikel 56 Abs. 2 der Landesverfassung vereinbar ist, hat der Ministerpräsident zu dieser Frage keine Aussage gemacht.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Mit welchen Maßnahmen wird sie die vom Bund geforderte Unterstützung für finanzschwache Kommunen leisten, um die Investitionsmöglichkeiten von Kommunen in strukturschwachen Gebieten zu verbessern?
Herr Domres, dann versuchen wir es jetzt mit der Antwort des Chefs der Staatskanzlei. - Bitte, Herr Appel.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es sind im Wesentlichen zwei Dinge abgefragt. Das eine ist die Einbindung der Kommunen in den Prozess, das andere befasst sich mit den finanzschwachen Kommunen. Bei der Einbindung der Kommunen in den Prozess rede ich jetzt über das Paket II, nicht über das Paket I; denn das ist in den Kommunen dem Programm nach bekannt.
Zum Paket II sind am 13. und 14. Januar die Bürgermeister und Oberbürgermeister der Kommunen in Brandenburg durch das Innenministerium informiert worden über das, was bis dahin bekannt war. Man muss ja sagen: Den Text des Gesetzes bekommen wir erst heute Vormittag und können ihn bis heute Abend kommentieren. Der Chef des Bundeskanzleramtes hat am 14. Januar die Bundesgremien der Städte und Gemeinden über den aktuellen Stand informiert, und die bereits erwähnte Arbeitsgruppe der Staatssekretäre wird im Verlaufe der nächsten zwei Wochen auch wieder über den aktuellen Stand, der dann wieder ein konkreterer sein wird - die Verwaltungsvereinbarung kennen wir nämlich auch noch nicht -, die Städte und Gemeinden unterrichten.
Der zweite Punkt befasst sich mit den finanzschwachen Kommunen. Wir waren als Länder am 23. Dezember beim Chef des Bundeskanzleramtes. Eines der wesentlichen Themen war: Was können wir für die finanzschwachen Kommunen tun? Wie können wir verhindern, dass die ausgeschlossen sind, weil sie die Eigenanteile nicht erbringen können?
Ich sage aber auch eines: Der Beschluss der Koalition über dieses Konjunkturpaket II besagt, Bund, Länder und Kommunen werden ihren Beitrag leisten. „Und Kommunen“ - ich wiederhole das.
Dass es einen kommunalen Eigenanteil auch bei finanzschwachen Kommunen gibt, hat seinen inhaltlichen Grund. Die Kommune macht dadurch deutlich, dass sie an einem bestimmten Projekt, an einer bestimmten Maßnahme ein sehr klares Interesse hat. Das dokumentiert sie, indem sie sagt: Wir beteiligen uns auch finanziell.
Ich sage es noch einmal, damit die Bäume bei den Kommunen nicht in den Himmel wachsen: Wir werden jetzt in dieser Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeiten, die eine irgendwie geartete
- sei es nur eine symbolische - Beteiligung der Kommunen beinhalten werden. Letztlich wird das Kabinett darüber entscheiden, ob wir das so machen.
Ich möchte dieses Hohe Haus auf ein anderes Problem hinweisen. Wir sollen möglichst laufende Programme nehmen und keine neuen erfinden, weil das sonst länger dauerte. Wir haben bei Programmen aber teilweise Eigenanteile der Kommunen bis zu 25 %. Es besteht die Gefahr - ich möchte das nur andeuten; wir werden auch dazu Vorschläge machen -, dass einzelne Kommunen Anträge aus anderen bzw. bestimmten Programmen zurückziehen, weil sie sagen: Wir wollen jetzt gern die Mittel aus dem Konjunkturpaket II haben. - Das müssen wir verhindern. Der Bund hat nämlich gesagt, es muss sich um zusätzliche Maßnahmen handeln, und es darf nicht das substituiert werden, was eigentlich sowieso vorgesehen war. - Wir werden dem Kabinett in den nächsten zwei Wochen vorschlagen, wie man auf der einen Seite beide Effekte möglichst verhindern kann und auf der anderen Seite ermöglicht, dass finanzschwache Kommunen nicht ausgeschlossen sind. - Vielen Dank.
Es gibt ein weiteres Problem, auf das ich hinweisen möchte. Ich frage Sie daher, wie weit man die Abstimmung mit den Spitzenverbänden berücksichtigen wird - Sie haben es angesprochen und wie weit man darauf eingehen kann. Kommunen, die zusätzliche Investitionen anschieben, belasten in den Folgejahren ihren Verwaltungshaushalt mit Folgekosten für die Unterhaltung. Daher ist es ein schwieriges Spiel. Wie wollen Sie mit den Spitzenverbänden vorgehen? Gibt es eine Runde, die auf Dauer eingerichtet wird? Wie kann man sich das vorstellen?
Das wird eine wesentliche Aufgabe dieser Arbeitsgruppe der Staatssekretäre sein. Ich sage: Ein bisschen langsamer und ein bisschen Luft holen! Wir haben noch nicht einmal den Gesetzestext. Wir werden zunächst Vorschläge vorlegen, wie und nach welchen Parametern das Geld im Lande verteilt werden soll. Es gibt Überlegungen, wonach man das mit einem Schlüssel machen kann. Ich weiß nicht, ob das funktioniert. Nach welchen Parametern bitte: Einwohner, Fläche, Schulen, Hochschulen, die dort vorhanden sind? Es gibt Möglichkeiten, das nach Projekten zu machen, die für bestimmte Bereiche angemeldet werden. Das halte ich für wahrscheinlicher.
Die Arbeitsgruppe der Staatssekretäre wird in der nächsten Woche Vorschläge mit Vor- und Nachteilen erarbeiten. Diese werden wir dem Kabinett vorlegen. Das Kabinett wird dann entscheiden, welchen Weg wir gehen. - Weitere Nachfragen?
Die erste Frage: Gibt es Überlegungen in Ihrem Hause, eine erneute Investitionspauschale aufzulegen?
Die zweite Frage: Wie gehen Sie mit Kommunen um, die in der Haushaltssicherung sind? Stichwort: Kreditaufnahme. Ihnen ist untersagt, Kredite aufzunehmen. Nun gibt es schon Überlegungen in Kreisen, Kredite auch in Kommunen mit einem Haushaltssicherungskonzept zu genehmigen. Wie werden Sie damit umgehen?
Die dritte Frage: In den vergangenen Monaten und Jahren haben wir erlebt, dass bei der Förderung eine Fokussierung auf Wachstumskerne und auf Zentren stattgefunden hat. Werden die Maßnahmen, die aus dem Konjunkturpaket II kommen, ebenfalls diese Fokussierung haben, oder öffnen Sie die Förderung?
Ich fange einmal mit der Beantwortung der letzten Frage an. So die Maßnahmen thematisch in das Konjunkturpaket II hineinpassen, sind die RWKs auch deshalb vorn dran, weil sie schon Schwerpunktmaßnahmen benannt haben, an denen bereits gearbeitet wird, sodass diese relativ schnell umsetzbar sein dürften.
Ich sage aber genauso deutlich, dass es in vielen anderen Bereichen, insbesondere in dem Bereich Bildung - das heißt: Schule, Kita, Hochschule -, nicht nur um die RWKs geht. Bei den Hochschulen sind es fast nur die RWKs, während es bei Schulen anders ist. Das bedeutet sicherlich ein Prä für die RWKs. Das war unsere Förderpolitik in diesem Lande. Wir haben sie darauf eingerichtet. Man kann aber jetzt nicht sagen, dass alle Investitionsmittel aus dem Konjunkturpaket II nur in die RWKs fließen werden.
Die erste Frage war: Investitionspauschale neu auflegen? Weiß ich nicht. Das ist derzeit nicht beabsichtigt, aber warten wir den nächsten Montag ab. Der Ministerpräsident hat es deutlich gesagt: Es gibt keine Denkverbote für diese Arbeitsgruppe der Staatssekretäre. Ich sage es noch einmal: Wir werden den Gesetzestext heute im Verlauf des Tages erhalten, den Entwurf der Verwaltungsvereinbarung hoffentlich morgen. Anhand dieser Texte können wir dann Vorschläge für das Kabinett erarbeiten. - Danke schön.