Protocol of the Session on January 21, 2009

Im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes der Bundesregierung unterstützt der Bund die Investitionen von Ländern und Kommunen mit 10 Milliarden Euro. Die Länder beteiligen sich mit weiteren 3,3 Milliarden Euro daran. Mich freut besonders, dass zwei Drittel dieser Mittel in den Investitionsschwerpunkt Bildung fließen sollen. Davon sind insbesondere Kindergärten, Schulinfrastruktur, Hochschulen und Forschung in positivem Sinne betroffen.

Ich frage die Landesregierung: Wann ist mit der Umsetzung und Verwendung dieser Mittel zu rechnen?

Für die Landesregierung antwortet der Ministerpräsident.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Frau Lieske, mit dem jetzt vorliegenden Konjunkturpaket II hat die Große Koalition in Berlin aus meiner Sicht ihre Handlungsfähigkeit bewiesen. Das vorgesehene Mittelvolumen von insgesamt 50 Milliarden Euro wird nach unserer Einschätzung wirksame Impulse zur Steigerung der Nachfrage auslösen. Das wird die konjunkturelle Situation stabilisieren.

Die Landesregierung begrüßt es daher, dass im Konjunkturpaket II - Sie haben es in der Fragestellung erwähnt - sowohl Investitionen in die Zukunft als auch Entlastungen bei Abgaben und Steuern für die Menschen vorgesehen sind. Besonders wichtig ist dabei, dass mit dem Konjunkturpaket in erheblichem Maße Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand vorgesehen sind.

Das Land Brandenburg wird aus den Mitteln ca. 343 Millionen Euro für investive Zwecke erhalten. Wir werden zu dem Investitionspaket einen Landesbeitrag von 115 Millionen Euro zusätzlich zu diesen 343 Millionen Euro leisten. Klar ist, dass diese Mittel zu ca. 65 % im Bildungs- und Hochschulbereich investiert werden sollen. Die verbleibenden 35 % sollen in Infrastrukturmaßnahmen, beispielsweise den Ausbau und die Modernisierung von Krankenhäusern, aber auch den Stadtumbau oder in Informationstechnologien investiert werden.

Von großer Bedeutung sind für uns darüber hinaus die beschlossenen Maßnahmen zur besseren Nutzung des Kurzarbeitergeldes. Die Übernahme von mindestens der Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit übrigens, wenn gleichzeitig Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden, werden die Beiträge zu 100 % von der Bundesagentur übernommen - macht die Nutzung von Kurzarbeit gerade für kleinere und mittlere Unternehmen einfacher. Bisher gab es diese Regelung so nicht, da mussten die Unternehmen diese Beiträge weiter zahlen.

Ich freue mich, dass ein entsprechender Vorschlag, der auch von uns gemacht wurde, bei dem Konjunkturpaket aufgegriffen wurde. Auch begrüße ich sehr, dass im Rahmen des Konjunkturpakets die Förderung von Kindern, deren Eltern Arbeitslosengeld II empfangen, um 10 % erhöht worden ist. Gerade für diese Familien ist das eine wichtige Entlastung.

Wie werden wir das innerhalb des Konjunkturpakets vorgesehene Investprogramm in Brandenburg umsetzen? Zunächst zu den vom Bund vorgesehenen Zeitabläufen.

Wie Sie wissen, liegt die Entscheidung des Koalitionsausschusses seit dem 13. Januar vor. Gegenwärtig wird im Bund daran gearbeitet, die verabredeten Vorhaben - das muss ja nun passieren - in Gesetzesform zu gießen. Über den Großteil der gesetzlichen Änderungen soll das Bundeskabinett am 27. Januar beschließen. Die 1. Lesung im Bundestag ist dann bereits für den 30. Januar vorgesehen. Die 2. und 3. Lesung soll am 13. Februar stattfinden. Das ist also ein sehr kompakter Ablauf. Noch am selben Tag, also am 13. Februar, wird das Gesetzespaket in den Bundesrat eingebracht. Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach auch noch im Februar in einer Sondersitzung endgültig darüber abstimmen. Damit werden die rechtlichen Vorgaben für die Umsetzung des geplanten Investprogramms voraussichtlich Ende Februar gegeben sein.

Derzeit ist die Landesregierung durch die Mitte Dezember eingerichtete Arbeitsgruppe „Stabilisierung der Konjunktur“ dabei, die konkrete Umsetzung in unserem Lande vorzubereiten. Eine wichtige Rolle spielt dabei die zwischen Bund und Ländern zu schließende Verwaltungsvereinbarung. Der erste Entwurf soll uns in den nächsten Tagen zugeleitet werden. Dabei werden wir, verehrte Frau Lieske, insbesondere darauf achten - ich nehme an, dass Ihre Frage auch dahin zielt -, dass der Handlungsspielraum der Länder sowohl mit den zu erarbeitenden Gesetzestexten als auch über die Verwaltungsvereinbarung nicht übermäßig eingeschränkt und die Umsetzung der Investitionen vor allem nicht durch zu viele bürokratische Hemnisse erschwert wird. Der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung soll bis Ende Januar, spätestens jedoch bis zur Entscheidung des Bundesrats erfolgen. Dabei wollen wir die aus dem Investitionsprogramm für Brandenburg zur Verfügung stehenden Mittel zentral und mit klaren Prioritäten, die ich vorhin schon grob umrissen habe, einsetzen. Die Koordinierung wird über die Arbeitsgruppe der Staatssekretäre erfolgen. Das Kabinett wird dazu beschließen.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass die rechtlichen Grundlagen des Pakets bis Ende Februar vorliegen sollen. Danach soll mit der Umsetzung zügig begonnen werden. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt Nachfragebedarf. Zunächst die Fragestellerin. Bitte, Frau Lieske.

Zum Thema des unbürokratischen Umgangs mit dem Programm haben Sie sich, Herr Ministerpräsident, schon geäußert. Ich setze meine Hoffnung darauf, dass den Antragstellern unbürokratisch die Möglichkeit gegeben wird, das Programm dann auch in Anspruch zu nehmen.

Da können Sie sich auf die Landesregierung verlassen, Frau Lieske!

Vielen Dank. - Mich würde interessieren, welche Möglichkeiten Sie gerade den finanzschwachen Kommunen bieten, die Programme dann in Anspruch zu nehmen. Ist bei den einzelnen Programmen ein gestaffeltes Verfahren geplant, oder wie ist das?

Genau damit wird sich die Arbeitsgruppe beschäftigen. Wir wollen es ermöglichen, dass Kommunen, die zum Beispiel mit einem Haushaltssicherungskonzept arbeiten, von dem Programm nicht ausgeschlossen sind. Vielmehr sollen auch diese Kommunen daran teilnehmen können. Es ist auch vom Bund so intendiert, dass sich auch diese Kommunen an dem Investitionsprogramm beteiligen können. Gerade für diese Kommunen ist es ja auch wichtig, in der Zukunft besser dazustehen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die energetische Sanierung von Gebäuden, wodurch die Betriebskosten für die Gebäude später dann vermindert werden. Das soll ja auch ein Schwerpunkt des Programms werden.

Frau Kaiser hat weitere Fragen.

Es ist schade, Herr Ministerpräsident, dass jetzt nicht, wie bei Ihrem Auftritt im Bundestag, nun auch vor dem Landtag eine Regierungserklärung erfolgt ist. Deshalb mache ich das jetzt ganz kurz in Frageform.

Wie Sie so befürworten auch wir die Investitionen. Aber denken Sie nicht auch, dass, bildlich gesprochen, Investitionen in die Dächer von Schulen, Hochschulen oder Kindertagesstätten nicht ausreichen, sondern wir auch Investitionen in die Köpfe auf den Weg bringen sollten?

(Unruhe bei SPD und CDU)

Meine erste Frage also: Begeben Sie sich bei der Ausgestaltung des Investitionspakets mit uns auf den Brandenburger Weg?

Meine zweite Frage betrifft den „Schutzschirm gegen Armut“, den wir hier nicht als gegeben ansehen. Nach unserer Auffassung müsste hier ein Sozialpaket folgen.

(Unruhe bei SPD und CDU)

Sehen Sie, da 90 % der Hilfeempfänger durch die jetzt beschlossenen Maßnahmen nicht bedacht werden, nicht auch die Notwendigkeit, hier nachzusteuern?

Verehrte Frau Kaiser, wir haben im Rahmen unserer Landesmöglichkeiten bekanntlich bereits erste Schritte eingeleitet. Wir haben ein 400-Millionen-Programm zur Sicherung von Unternehmen aufgelegt. Mit dieser Sicherung von Unternehmen sollen ja Arbeitsplätze in diesem Land gesichert werden. Das halte ich für ein hochsoziales Ziel.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das sollte man also nicht in irgendeinen anderen Topf tun.

Das wichtigste Ziel ist, dass wir durch die Krise kommen und dabei möglichst vielen Menschen die Möglichkeit erhalten, in Arbeit zu bleiben. Deshalb sage ich, wie ich es auch gestern Abend bei einer Veranstaltung der Unternehmensverbände gesagt habe: Passt in dieser Krise auf eure Leute auf! Es wird eine der wichtigsten und höchsten Aufgaben sein, Menschen in Arbeit zu halten. Deshalb halte ich auch die Kurzarbeiterregelung - um einen zweiten Punkt anzusprechen, das heißt die Verlängerung der Bezugsdauer auf 18 Monate, die jetzt von Olaf Scholz eingeleitet wurde - für eine hochsoziale Maßnahme, verehrte Frau Kaiser, weil dadurch ermöglicht wird, dass Menschen ihre Perspektive durch den Arbeitsplatz weiter erhalten.

Im Übrigen werden wir das Investitionspaket des Bundes nicht anders als in dem Rahmen nutzen können, in dem es angelegt ist.

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Wir könnten es ergänzen!)

Wenn auch bestimmte Erscheinungen zu verzeichnen sind - das sehe ich ja auch; in der Debatte befinden wir uns -, was beispielsweise den Betreuungsschlüssel in Kitas angeht, so werden wir eine Kita doch nicht etwa deshalb nicht reparieren bzw. nicht sanieren. Die Reparatur bzw. Sanierung ist doch schon für sich genommen eine wichtige Aufgabe. Wenn auch über den Betreuungsschlüssel noch diskutiert wird, so ist doch eine sanierte Kita allemal besser als eine nicht sanierte Kita, verehrte Frau Kaiser.

(Beifall bei der SPD)

Die nächste Frage!

Die nächste Frage stellt Frau Große.

Herr Ministerpräsident, meine Frage geht dahin, ob Sie die von Ihnen eingerichtete Arbeitsgruppe auch damit beauftragt haben, neben dem Überwinden bürokratischer Hemmnisse auch heilige Kühe wie etwa das Raumprogramm, welches bisher gilt und welches einer modernen Lernkultur nicht entspricht, anzugehen.

(Unruhe bei SPD und CDU)

Meine Frage also, ob bisher laufende Programme mit angefasst werden, schnell verändert werden, damit die zur Diskussion stehenden Investitionen auch vernünftig für eine nachhaltige Bildung eingesetzt werden.

(Unruhe bei SPD und CDU)

Die Arbeitsgruppe unterliegt keinerlei Tabus im Denken und Handeln. Aber ich sage noch einmal: Wichtig ist für mich, dass die Maßnahmen zügig und zielgenau umgesetzt werden; denn die Maßnahmen sollen in den anstehenden schwierigen Zeiten, die in diesem Jahr auf uns zukommen, stabilisierend wirken. Mein Hauptziel ist, dabei Arbeitsplätze zu sichern und zu er

halten. Das steht als Überschrift über unserem Handeln. - Danke schön.

(Beifall bei SPD und CDU)

Damit kommen wir zur Frage 2122 (Anträge auf Kurzarbeit), die vom Abgeordneten Görke gestellt wird.

Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit meldeten die Unternehmen in Deutschland für Dezember 2008 für fast 300 000 Beschäftigte Kurzarbeit an. Das waren fast doppelt so viele wie im vorangegangenen Monat.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie viele Anmeldungen auf Kurzarbeit haben die Unternehmen in Brandenburg für ihre Beschäftigen bei der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg im November und Dezember getätigt?

Frau Ministerin Ziegler wird es uns sagen.

Sehr geehrter Herr Görke, bei den Anträgen handelt es sich um Anzeigen von Unternehmen, die gemäß § 173 SGB III grundsätzlich vor Beginn der Kurzarbeit erstattet werden müssen. Über die von Kurzarbeit tatsächlich betroffenen Betriebe und deren Mitarbeiter können deshalb auch nur zeitversetzt Angaben gemacht werden. Aufgrund der erstatteten Anzeigen werden den betroffenen Betrieben für jeden Kalendermonat mit Kurzarbeit Betriebsmeldungen zugesandt, die die Betriebe gemäß § 320 Abs. 4 SGB III am Ende des Quartals für die betreffenden drei Kalendermonate ausgefüllt bei den Agenturen für Arbeit einreichen müssen. Aus diesem Grunde müssen Sie sich bis Februar 2009 gedulden.

Im Land Brandenburg wurde für November 2008 in 275 und für Dezember 2008 in 689 Fällen von Unternehmen Kurzarbeit angezeigt, was aber noch nichts darüber besagt, ob die Unternehmen das auch in diesem Umfang in Anspruch nehmen. Im November 2008 waren davon 4 674 und im Dezember 13 073 Personen betroffen. Dies gibt aber, wie gesagt, nur die Zahl der Antragstellungen wieder.

Der Fragesteller hat weitere Fragen.

Im Januar, so ja die Meldung, die wir alle vernehmen konnten, haben zahlreiche Unternehmen Kurzarbeit für ihre Beschäftigten angekündigt. Ich frage Sie: Welche Auffassung haben Sie als Arbeitsministerin dazu, dass neben der Ausweitung des Bemessungszeitraums für Kurzarbeit, die auch der Ministerpräsident eben angesprochen hat, auch an eine Verlängerung der Bezugsdauer für Arbeitslosengeld I für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 12 auf mindestens 24 Monate gedacht