Protocol of the Session on November 19, 2008

Herr Staatssekretär, es gibt Nachfragebedarf. - Bitte, Frau Schier.

Herr Staatssekretär, ich habe nur eine kurze Nachfrage. Auch gerade in Vorbereitung des betreffenden Gesetzes gab es ja Be

denken hinsichtlich der Praktikabilität, was die Rolle der Ärzte angeht. Können Sie diese Bedenken mittlerweile entkräften? Gibt es also nach der Untersuchung der Kinder wirklich auch von allen Ärzten eine kontinuierliche Rückmeldung?

Am Anfang gab es zwar eine starke Zurückhaltung; nachdem wir intensiv den Kontakt zu den Ärzten gesucht haben, läuft es inzwischen aber ganz gut.

Vielen Dank. - Die Frage 2012 (Kürzungen bei der Ausstattung des Katastrophenschutzes) wird vom Abgeordneten Schippel gestellt.

Der Bund wird ab 2010 seine Aufwendungen für die Ausstattung im Katastrophenschutz in den Bundesländern erkennbar kürzen, indem er sich vom bisherigen System des flächendeckenden Grundschutzes abwendet und künftig nur noch Spezialfähigkeiten vorhalten wird. Die Auswirkungen dieser Reduzierung werden zurzeit nicht nur auf der Landkreisebene, sondern auch unter den ehrenamtlichen Helfern des Katastrophenschutzes vor Ort diskutiert.

Ich frage die Landesregierung: Welche konzeptionellen Vorstellungen bestehen seitens des Landes, um die Kürzung bei der Ausstattung des Katastrophenschutzes zu kompensieren und so das Schutzniveau für die Bevölkerung des Landes Brandenburg zu erhalten?

Herr Innenminister, wir bitten um die Antwort. Wenn alles gut geht, dann ist das das letzte Mal in dieser Fragestunde.

Herr Kollege Schippel, ich stimme Ihnen zu, dass wir uns anstrengen müssen, um einen gesicherten Katastrophenschutz zu gewährleisten. Hierzu hat es auch schon Arbeitsgruppen zwischen den Länderinnenministern und dem Bundesinnenminister gegeben. Wir sind noch nicht zu einem endgültigen Ergebnis gekommen.

Vor dem Hintergrund der veränderten Bedrohungslage hat die Innenministerkonferenz eine neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland beschlossen. Dabei geht der Bund davon aus, dass es eine stärkere Verzahnung von Bundes- und Landespotenzialen und eine gegenseitige Hilfestellung gibt. Das entspricht auch meinen Vorstellungen, dass es ein Ressourcenmanagement gibt, und wir wissen, wo Spezialfähigkeiten verfügbar sind.

Aber der Bund hat ein neues Ausstattungskonzept bzw. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zivilschutzgesetzes erarbeitet, der dem Bundesrat zurzeit zur Stellungnahme vorliegt. Die Kollegen in den Ausschüssen des Bundestages sagen: Es ist nicht unsere Aufgabe, mit Bundesmitteln Aufgaben zu finanzieren, für die die Länder originär zuständig sind.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Bund, wie Sie schon richtig gesagt haben, vom bisherigen System des flächendeckenden Grundschutzes abgewendet, und er möchte künftig nur noch Spezialfähigkeiten, zum Beispiel ABC-Schutz und Ähnliches, finanzieren.

Die Reduzierung im Land Brandenburg ist nun vorhersehbar, und zwar insbesondere im Bereich der hier stationierten Bundesfahrzeuge. Fahrzeuge des Bundes, die seinem Konzept dann nicht mehr entsprechen, sollen den Ländern zunächst ohne Kostenersatz zur weiteren Verwendung im Katastrophenschutz übertragen werden. Im Falle von Brandenburg handelt es sich dabei um 186 Fahrzeuge; endgültige Zahlen hierzu liegen noch nicht vor. Das ist der gegenwärtige Verhandlungsstand.

Die neue Struktur bedingt neue konzeptionelle Überlegungen, um zumindest das bisherige Schutzniveau für die Bevölkerung aufrechtzuerhalten. An diesen neuen konzeptionellen Überlegungen arbeiten wir gerade. Gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie wollen wir ein Konzept für den Massenanfall von Verletzten sowie ein Gesamtkonzept für den Katastrophenschutz im Land Brandenburg erarbeiten. Hierbei ist insbesondere die Definition und Abgrenzung von Landesaufgaben gegenüber den Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörden und dem Helferpotenzial zu berücksichtigen. Unsere Katastrophenschutzbehörden, Hilfsorganisationen und die kommunalen Spitzenverbände werden in die Erörterung zu dem neuen Konzept eingebunden. Sie werden im Sinne einer zentralen Aufgabenvorsorge für die Neustrukturierung des Katastrophenschutzes sorgen müssen. Der Umfang wird Gegenstand der Haushaltsberatungen im Jahre 2010 sein.

Im Vorgriff auf all diese Entscheidungen haben wir bereits das Zentrum für Katastropenschutz eingerichtet, an dem auch die anderen Ressorts beteiligt sind. Das kann kurzfristig einberufen werden. Von Zeit zu Zeit machen wir auch Übungen, um zumindest hinsichtlich der Führungsfähigkeit und der Ressourcenmanagementfähigkeit in der Lage zu sein, die Aufgaben zu erfüllen, die auf das Land zukommen. So etwas machen wir auch zusammen mit den Kreisen, die in besonderer Weise hochwassergefährdet sind. Dort werden regelmäßig auch Gespräche geführt. Eine Maßnahme, die wir in diesem Zusammenhang vorgezogen haben, ist das digitale Geländemodell. Dieses dient dem Ziel, die Prognosefähigkeit zu verbessern für den Fall, dass irgendwo im Rahmen einer Hochwasserbedrohungslage ein Unglück passiert.

Vielen Dank, Herr Minister. Herr Schippel hat Nachfragebedarf.

Herr Minister, stimmen Sie mit mir darin überein, dass Technik und Ausrüstung sicherlich nur der eine Teil im Bereich Katastrophenschutz bzw. Brandschutz ist? Ich frage Sie in diesem Zusammenhang: Was wollen wir angesichts des demografischen Wandels und der Tatsache, dass die Aufgaben wesentlich komplizierter werden, gemeinsam tun, um auch die menschlichen Ressourcen, die wir hier benötigen, in Zukunft zu sichern?

Ich kann diese Frage nicht abschließend beantworten, möchte aber einige Gedanken dazu formulieren.

Erstens ist das eine kommunale Aufgabe, und ich wünsche mir, dass die kommunalen Aufgabenträger - ich sage das ganz platt bei Stellenausschreibungen und anderen Maßnahmen genau darauf achten. So finde ich es zum Beispiel richtig, wenn ein Bürgermeister sagt: Alle Hausmeister, die in meinem Bereich arbeiten, sollen nach Möglichkeit bei der freiwilligen Feuerwehr tätig sein.

(Vereinzelt Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

- Ich bedanke mich. - Zwar gibt es noch genug Leute bei der freiwilligen Feuerwehr, aber viele von ihnen arbeiten außerhalb. Darum ist das mit den Ausrückzeiten so schwierig. Wir müssen Möglichkeiten finden, wie das Potenzial erweitert werden kann.

Zweitens sage ich mit Blick auf den Kollegen Finanzminister Folgendes: In der Innenministerkonferenz gibt es das Thema, wie wir die Pauschalen für kommunale Aufgabenträger erhöhen können. Da das in der morgigen Innenministerkonferenz beschlossen werden soll, versuche ich seit immerhin zehn Tagen, den Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz zu erreichen. Da dieser in Berlin ist, ist das aber schwierig.

Wir werden darüber nachdenken müssen, wie wir für den freiwilligen Dienst jedenfalls Anreize geben können, wenn wir ihn auch nicht in vollem Umfang bezahlen können. Ein entsprechendes Anreizsystem könnte aus einer Pauschalierung bestehen.

Ich persönlich habe in diesem Zusammenhang einen Schwerpunkt auf die besondere Unterstützung der Jugendfeuerwehren gelegt. 85 % der mir zur Verfügung stehenden Lottomittel gebe ich ausschließlich für die Jugendfeuerwehren aus, weil dort unsere Zukunft liegt. Wir müssen wegen der schmaleren Basis doppelt so viele Jugendliche gewinnen, um den jetzigen Stand zu halten. Das ist die Aufgabe, vor der wir stehen. Insoweit sind wir alle gefordert. Ich kann Ihnen aber jetzt nicht eine komplette Lösung aufzeigen; denn das überstiege meine Kompetenzen.

Vielen Dank. - Wir kommen damit zur Frage 2013 (Sozialbe- trug in Grenzgebieten), die vom Abgeordneten Nonninger gestellt wird.

Am 21. Juli 2008 berichtete das MDR-Fernsehen in der Sendung „Fakt“ über den neuen Trend, dass immer mehr Menschen aus Polen in die sächsische Grenzstadt Görlitz ziehen und dort von deutschen Sozialleistungen leben. Auch gibt es immer mehr Menschen aus Polen, die nur zum Schein in Görlitz leben. Sie mieten Wohnungen an, um Anspruch auf Hartz IV zu erhalten, ziehen aber nicht ein. Die Scheinmieter beziehen Arbeitslosengeld II, und die Vermieter können sich auf die pünktliche Überweisung der Miete durch die Bundesagentur für Arbeit verlassen. In einigen Fällen ermittelt inzwischen die sächsische Staatsanwaltschaft.

Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse hat sie hinsichtlich der geschilderten Vorgänge über die Situation in den Brandenburger Grenzgebieten?

Herr Staatssekretär Alber, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landesregierung ist aus den Brandenburger Grenzregionen kein solcher Fall eines Sozialbetrugs bekannt. Um hier pauschale Verdächtigungen und Verunglimpfungen zu vermeiden, wäre es gut, sich über die rechtlichen Voraussetzungen kundig zu machen, unter denen es Angehörigen von Drittstaaten überhaupt nur möglich ist, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu beziehen.

Solche Fälle, wie sie der Fragesteller offenbar suggerieren möchte, dass polnische Staatsangehörige, ohne vorher in Deutschland gearbeitet zu haben, im deutschen Grenzgebiet zu Polen eine Wohnung nur zu dem Zweck anmieten, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu beziehen, wurden nach geltendem Recht bewusst ausgeschlossen. Ausländer, die nach Deutschland einreisen, ohne in Deutschland erwerbstätig zu sein, erhalten für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts ohnehin keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ausnahmen gibt es nur in eng umgrenzten Tatbeständen, zum Beispiel bei vorhergehender längerer Erwerbstätigkeit in Deutschland. Nach Ablauf der drei Monate wird geprüft, ob sich das Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche in Deutschland ergibt. Ist dies der Fall, besteht weiterhin kein Anspruch auf Sozialleistungen.

Herr Staatssekretär, es gibt Nachfragebedarf. - Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte klarstellen, dass ich nicht irgendetwas behaupte, sondern ich beziehe mich auf die Sendung „Fakt“ des NDR-Fernsehens.

(Zuruf: Auch nicht besser!)

Würden Sie mir zustimmen, dass diese Sendung, so, wie Sie es jetzt darstellen, nichts weiter als ausländerfeindliche Polemik eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders ist?

Da ich diese Sendung nicht kenne, kann ich dazu keine Äußerung abgeben.

Vielen Dank. Wir kommen zur Frage 2014 (Ausschreibungen des Stadtbahnnetzes), die die Abgeordnete Tack stellt.

Die Länder Berlin, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben sich auf die gemeinsame Verga

be des Stadtbahnnetzes verständigt. Die Ausschreibung des Netzes erfolgt in Umsetzung des großen Bahnvertrages mit der Bahn AG. Damit will das Land Brandenburg Kosten sparen und für die Fahrgäste eine bessere Qualität bei den Beförderungsleistungen sichern.

Die Lose für die Vergabe des Stadtbahnnetzes sind so zusammengestellt, dass sich in einem Los sowohl Regionalexpressstrecken als auch Regionalbahnstrecken befinden. Bisher wurden die lukrativen Regionalexpressstrecken von der DB AG betrieben. Sie befürchtet nun als Ergebnis des Vergabeverfahrens einen großen Arbeitsplatzabbau in der Region.

Ich frage die Landesregierung: Was will sie unternehmen, damit es zu keinem massenhaften Arbeitsplatzabbau bei der Deutschen Bahn AG in der Region kommt?

Herr Minister Dellmann, bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tack, in Ihrer Frage formulieren Sie „das Land Brandenburg will ausschreiben“. Ich gehe davon aus, dass Sie sich auch als Land Brandenburg verstehen, weil gerade aus Ihrer Fraktion immer die Forderung kam, das auszuschreiben und zu besseren Konditionen zu kommen, als sie im gegenwärtigen großen Verkehrsvertrag enthalten sind.

(Beifall bei SPD und CDU)

Wenn wir ausschreiben - es gibt in vielen Punkten Einigkeit mit Frau Tack -, heißt das natürlich automatisch auch, dass nicht die DB AG in jedem Fall den Zuschlag bekommen wird, sondern diejenigen mit dem besten Angebot den Zuschlag erhalten, und zwar zu günstigen Konditionen.

(Schulze [SPD]: Das Beste ist für Brandenburg gerade gut genug!)

Dass Kolleginnen und Kollegen auch von DB Regio jetzt Sorge haben, nicht ihren Arbeitsplatz dort zu erhalten, ist verständlich und nachvollziehbar. Ich kann an dieser Stelle sagen, dass ich in dieser Woche Gespräche sowohl mit Vertretern des Betriebsrates von DB Regio als auch mit Vertretern der Gewerkschaft führen werde, in denen ich ihnen dies ein Stück weit erläutern werde.

Sie haben gefragt, wie es mit Arbeitsplätzen aussieht. Das sieht ganz klar so aus: Wir werden hinterher im Bereich der Regionalexpress- und der Regionalbahnzüge mehr Arbeitsplätze aufzuweisen haben, weil wir in den Ausschreibungen etwas verankern, was zu mehr Arbeitsplätzen führen wird. Was heißt das?

Im jetzigen großen Verkehrsvertrag ist verankert, dass nur in 95 % aller Regionalexpresszüge Zugbegleitpersonal fahren muss. Bei den Regionalbahnzügen ist der Prozentsatz sogar noch geringer. Wir setzen jetzt fest: Regionalexpresszüge 100 % Begleitung, Regionalbahnzüge 60 % Begleitung, sodass netto künftig mehr Zugbegleiter im Raum Berlin-Brandenburg beschäftigt sein werden.

Die Sorge ist, dass zum Beispiel in Wittenberge oder anderswo Kapazitäten, die für die Instandsetzung vorgehalten werden, hinterher nicht mehr genutzt werden. Dazu muss man ganz klar sagen: Wenn man in Wittenberge war, wenn man in Cottbus war und die Werke dort kennt, weiß man, dass schon heute dort sehr viele externe Leistungen ausgeführt werden. Das heißt: Fremdfirmen lassen dort ihr Wagenmaterial, auch ihre Loks warten und leisten dadurch einen Beitrag, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben oder sogar neu geschaffen werden. So wird es möglich sein, dass insbesondere in dem Werk Wittenberge auch künftig Fahrzeuge - ganz egal, ob von der DB Regio, der ODEG oder der NEB - mit gewartet werden. Daran haben wir natürlich ein großes Interesse.

Ich möchte an dieser Stelle auf das Kernproblem aufmerksam machen, das auch Gegenstand meines Gesprächs mit den Gewerkschaften sein wird. Leider ist es so, dass es einen einheitlichen Tarifvertrag für die Beschäftigten in diesem Segment nicht gibt. Jedes Unternehmen, das sich bewirbt, hat einen Tarifvertrag mit Transnet, mit GDL, mit GDBA. Es gibt selbst Gewerkschaften, die mit dem einen Verkehrsunternehmen einen Tarifvertrag und mit dem anderen Verkehrsunternehmen einen anderen Tarifvertrag haben. Hier kann ich nur den Wunsch äußern - der natürlich an die Gewerkschaften geht -, dass ein einheitlicher Tarifvertrag für alle Lokführer und alle Zugbegleiter geschlossen wird.

(Beifall des Abgeordneten Bischoff [SPD])