Protocol of the Session on October 16, 2008

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Ich eröffne die Aussprache. Der Abgeordnete Domres erhält das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Themen in diesem Land, die Legislaturperioden, Ministerinnen und Minister, Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten überdauern - leider.

(Bochow [SPD]: Leider auch Landtagsabgeordnete!)

- Landtagsabgeordnete auch, Herr Bochow. - Eines dieser Themen ist der Streit zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten und der Landesregierung um die Kostenerstattung. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 28. Juli zum § 4 Abs. 2 AG-BSHG SGB XII geht dieser Streit nun in eine neue Runde. In der 3. Legislaturperiode stand die Kostenerstattung für Landkreise und die kreisfreien Städte für geleistete Leistungen entsprechend dem Bundessozialhilfegesetz im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. Seit 2005 ist es die Kostenerstattung für die Grundsicherung nach dem SGB XII. Es gab Anhörungen und Diskussionen in den Ausschüssen und hier im Plenum. Es gab und gibt Klagen vor Gerichten und Urteile des Verfassungsgerichts, und eines muss ich leider resümieren: Das Problem einer verfassungskonformen Kostenerstattung für die Landkreise und kreisfreien Städte ist bis zum heutigen Tage nicht gelöst.

Vielmehr stelle ich fest, dass die Landesregierung auf Zeit spielt, eine Problemlösung vor sich herschiebt, und zwar zulasten der Kommunen und nicht zuletzt der Kommunalfinanzierung. Das werde ich nachher näher erläutern. Worum geht es? Es geht um die Frage, ob die Landkreise und kreisfreien Städte einen Anspruch auf Erstattung der Kosten durch das Land haben oder nicht. Es handelt sich um Kosten, die den Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2005 und 2006 durch die Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung nach § 41 SGB XII für Personen in stationärer Betreuung entstanden sind. Es geht also um die Frage, ob und, wenn ja, wie die Landesregierung eine Kostenerstattung vornehmen muss. Diese Frage hat das Landesverfassungsgericht am 28.07.2008 klar beantwortet. Das Land hat mit der Wahrnehmung seiner Aufgabenübertragungsbefugnis eine Mehrbelastungsausgleichspflicht aus Artikel 97 Abs. 3 Satz 2 und 3 der Landesverfassung aktiviert. Landkreise und kreisfreie Städte haben somit eine Rechtsgrundlage für die Erstattung der Kosten durch das Land, die ihnen in den Jahren 2005 und 2006 durch die Wahrnehmung der Aufgabe der Grundsicherung entstanden sind. Dies hat die Linksfraktion im Übrigen nie anders gesehen. Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie hat im September auf meine mündliche Anfrage, wann und nach welchen Verfahren die Landkreise und kreisfreien Städte den Ausgleich für die entstandenen Kosten erhalten, geantwortet, dass die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung zu den rechtlichen und haushalterischen Auswirkungen des Landesverfassungsgerichtsurteils noch nicht abgeschlossen sei. So weit, so gut bzw. nicht gut.

Sie teilte des Weiteren mit, dass ungeachtet dessen das Landesamt für Soziales und Versorgung derzeit vorsorglich die bisher erlassenen Bescheide unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Landesverfassungsgerichts prüft. Dabei werden die für die Jahre 2005 und 2006 von den Landkreisen und kreisfreien Städten geltend gemachten Aufwendungen für Grundsi

cherung im stationären Bereich analog zu den übrigen Leistungspositionen auf Schlüssigkeit und ihre grundsätzliche Erstattungsfähigkeit geprüft. Aufgrund der umfangreichen Zahlenwerke wird diese Prüfung jedoch nicht vor Ende September 2008 abgeschlossen sein.

Meine Damen und Herren, wir haben bereits Mitte Oktober, und in der Landesregierung herrscht, wie so oft, noch Funkstille. Die Ministerin behält das Ergebnis der Prüfung für sich, was nicht nur ich bedauerlich finde. Hier ist Geheimniskrämerei völlig fehl am Platz. Die Linke erwartet eine umfassende Information und eine transparente Entscheidungsfindung.

Um es einmal deutlich zu machen, worum es in Summe geht: Es gibt eine Erhebung, die besagt, dass den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Kostenerstattung von ca. 32 Millionen Euro für die Jahre 2005 und 2006 zusteht. Selbst wenn die Prüfung ergibt, dass es nur 28 Millionen Euro sind, ist das sehr viel Geld, das den Kommunen vorenthalten wird. Um es noch deutlicher zu machen: Nach der Kommunalwahl am 28. September ist der mehr oder weniger glückliche Umstand zu verzeichnen, dass Mitglieder des Landtages und sogar Minister zugleich Kreistagsabgeordnete sind; und ich möchte einige alarmierende Zahlen aus den Kreisen nennen: Die Ministerin und Kreistagsabgeordnete Dagmar Ziegler sieht sich mit einer Forderung von ca. 1,6 Millionen Euro aus ihrem Landkreis konfrontiert. Das sind für 2005 ca. 766 000 Euro und für 2006 ca. 807 000 Euro. Aus dem Wahlkreis des Ministerpräsidenten, der Uckermark - einer der beiden Beschwerdeführer beim Verfassungsgericht -, gibt es die Forderung von ca. 2,5 Millionen Euro für die Jahre 2005 und 2006. Einen dritten Landkreis möchte ich nennen: Potsdam-Mittelmark. Der erfolgreiche Beschwerdeführer gegen das Ausführungsgesetz zum Bundessozialhilfegesetz im Jahre 2002 ist für die Jahre 2005 und 2006 mit ca. 2 Millionen Euro dabei, Herr Baaske.

Die Liste ließe sich fortsetzen, doch das erspare ich Ihnen und mir. Die dringend zu beantwortende Frage lautet: Wie geht es weiter, und was ist zu tun? - Die Linksfraktion fordert mit ihrem Antrag, dass die Landesregierung den Landkreisen und kreisfreien Städten unverzüglich die Kosten erstattet, die ihnen in den Jahren 2005 und 2006 durch die Wahrnehmung der Aufgabe der Grundsicherung für Personen im stationären Bereich entstanden sind. Dies ist aus unserer Sicht die einzig redliche Antwort auf die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts. Mir ist bekannt, dass es im MASGF auch die umstrittene Rechtsauffassung gibt, dass es trotz der Entscheidung des Verfassungsgerichts keinerlei Rechtspflicht des Landes zur Kostenerstattung gibt. Die Begründung der verfassungsgerichtlichen Entscheidung verpflichtet das Land angeblich nicht. Die Ausführungen des Gerichts vom 28.07. in den Entscheidungsgründen seien angeblich ohne verbindliche und rechtliche Wirkung. Dies sieht meine Fraktion ausdrücklich anders, und aus Gesprächen ist mir bekannt, dass auch die Landkreise und die kommunalen Spitzenverbände diese Sicht nicht teilen. Sollte dies die Auffassung der Regierung werden, wird es erneut zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen. Ich frage mich, was die Verfassungsrichter dazu sagen würden.

Meine Damen und Herren, ein weiterer langwieriger Rechtsstreit - und es sind ja in dieser Frage noch einige anhängig - ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel und muss deshalb verhindert werden. Neben der rechtlichen Akzeptanz der Verfassungsgerichtsentscheidung muss es eine politische Entscheidung geben,

die das Kabinett zu treffen hat. Da sich das Kabinett aber bis zum heutigen Tag nicht dazu geäußert hat, wie die Problematik gelöst werden soll, hält meine Fraktion eine Positionierung des Landtags für notwendig. Die kommunalen Spitzenverbände haben ebenfalls darauf verwiesen, dass es nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts vollkommen unzweifelhaft sei, dass den Landkreisen die vollständige Erstattung ihrer Hauptforderung zuzüglich der in den Klageverfahren entstandenen Nebenkosten und gegebenenfalls aufgelaufener Zinsen zustehe.

Wir stehen in der Pflicht, für klare Positionen zu sorgen. Das Verfassungsgericht hat am 28.07.2008 entschieden. Das ist fast ein Vierteljahr her, und Urlaubs- und Krankenzeiten dürfen als Begründung für eine fehlende Entscheidung deshalb nicht länger herhalten. Fast drei Monate nach dem Urteil muss es Entscheidungen oder wenigstens zielführende Gespräche und Angebote über die Höhe und Angemessenheit der geltend gemachten Kostenerstattungsforderung geben. Anderenfalls drohen neue Streitverfahren zum Beispiel vor den Sozialgerichten, die ohnehin schon überlastet sind.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Thema der Kostenerstattung wird uns weiterhin beschäftigen, weil auch die Kostenerstattung nach 2006 strittig ist. Deshalb muss für die Jahre 2005 und 2006 eine Lösung schnell gefunden werden. Der Lösungsvorschlag der Linken liegt Ihnen vor.

Einen letzten Aspekt, warum dies schnell geschehen muss, möchte ich noch nennen. Damit komme ich auf die Finanzsituation der Landkreise zu sprechen. Es ist eigentlich ein Stück aus dem Tollhaus, wenn die Landesregierung hergeht und auf der einen Seite den Landkreisen Geld aus dem Ausgleichsfonds zahlt und auf der anderen Seite den Landkreisen keinen verfassungskonformen Kostenausgleich gewährt. Auch hierzu möchte ich Ihnen drei Beispiele nennen.

Der Landkreis Uckermark hat im Jahre 2008 aus dem kommunalen Ausgleichsfonds 7,9 Millionen Euro erhalten und hat einen Anspruch auf Kostenausgleich in Höhe von ca. 2,5 Millionen Euro. Der Landkreis Prignitz hat aus dem kommunalen Ausgleichsfonds eine Summe von 3,7 Millionen Euro erhalten und macht ca. 1,6 Millionen Euro als Kostenausgleich geltend. Der Landkreis Spree-Neiße schließlich hat aus dem kommunalen Ausgleichsfonds ca. 12,8 Millionen Euro erhalten und erwartet einen Kostenausgleich in Höhe von 2,2 Miliionen Euro. Auch diese Liste ließe sich fortsetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag; denn es geht um Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und Vertrauen in die Landespolitik und nicht zuletzt um die Achtung des Landesverfassungsgerichts. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält jetzt die Abgeordnete Lehmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Domres, ich kann Ihre

Hektik in der Sache nun wirklich überhaupt nicht nachvollziehen. Die Informationen, die wir darüber haben, wie dieser Sachverhalt innerhalb der Landesregierung abgearbeitet wird, lassen uns durchaus zuversichtlich sein. Ich kann daran nicht erkennen, dass wir jetzt in irgendeine Hektik verfallen und Sorge haben müssten, dass hier etwas vertuscht oder verschleiert werden soll.

Richtig ist - Sie haben darauf abgestellt -: Das Landesverfassungsgericht hat zu der Frage der Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung für Personen ab dem 65. Lebensjahr und bei dauerhaft erwerbsgeminderten volljährigen Personen entschieden. Zwar hat das Gericht die Klage zweier Landkreise abgewiesen, aber in der Sache gesagt, dass das Land Brandenburg für die Jahre 2005 und 2006 - es geht also um die Jahre 2005 und 2006 und nicht um die Zeit danach - verpflichtet ist, die betreffenden Leistungen den Kommunen zu erstatten. Das ist richtig. Das ist klar. Dazu stellt sich die Landesregierung, und dazu stellen auch wir uns.

Frau Lehmann, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Bitte schön.

Frau Kollegin Lehmann, ich habe erst einmal auch nur über die Jahre 2005 und 2006 gesprochen. - Meine Frage an Sie, Frau Kollegin, lautet: Welche Informationen liegen Ihnen denn darüber vor, wie die Landesregierung damit umgehen möchte? Die letzte Information, die wir dazu haben, lautet, dass der Meinungsbildungsprozess nach einem Vierteljahr noch nicht abgeschlossen ist.

Ich sagte ja schon, Herr Domres, dass Sie zu hektisch sind. Bleiben Sie ganz ruhig und warten meine weiteren Ausführungen ab.

(Unruhe bei der Fraktion DIE LINKE)

Wir vertreten zu dem Urteil schlicht und einfach eine andere Auffassung. Danach ist die Devise nicht, zügig Geld in die Hand zu nehmen und dieses Geld den Kommunen rüberzureichen; vielmehr ist unserer Auffassung nach der Sachverhalt als solcher unverzüglich ganz genau zu prüfen. Genau in dieser Phase befindet sich die Landesregierung.

In den Jahren 2003 und 2004 sind für die betreffenden Leistungen 9,3 Millionen Euro geflossen, wobei in diesen Jahren nach dem Grundsicherungsgesetz die Zuständigkeit bei den Landkreisen bzw. bei den Kommunen lag. Das Land hat den Betrag den Kommunen in diesen Jahren freiwillig erstattet. Bei einer solchen Betrachtung des Gesamtsachverhalts ist schon die Frage, wie man mit dieser Finanzierung in den Jahren 2003 und 2004 umgeht.

Bei der Grundsicherung im Alter wurde bekanntlich darauf verzichtet, die Einkommenssituation der betroffenen Personen mit zu betrachten. Das bedeutete für die Kommunen natürlich finanzielle Aufwendungen. Für diese Aufwendungen hat der Bund insgesamt 409 Millionen Euro erstattet. Das Land hat davon 6,5 Millionen Euro erhalten und diese Mittel in gleicher Höhe den Kommunen zugewiesen, und zwar auch für die Jahre 2005 und 2006.

Wenn der Sachverhalt als solcher jetzt geprüft wird, dann muss mit den Kommunen natürlich auch darüber gesprochen werden, wie mit dieser Position umgegangen werden soll, wenn die Zuständigkeit in den Jahren 2005 und 2006, wie das Verfassungsgericht sagt, beim Land lag. Insofern muss auch ein Teil dieses Betrages dem Land zugerechnet werden. Darüber muss also gesprochen werden; das muss geprüft werden.

Insgesamt ist die verwaltungsrechtliche Situation hier kompliziert. Zwei Landkreise haben beim Verfassungsgericht geklagt. 13 Landkreise sind gegen die Kostenerstattungsbescheide in Widerspruch gegangen. Einige befinden sich also bereits im Klageverfahren, andere noch im Widerspruchsverfahren. Es gibt im Übrigen Landkreise - dazu zählt der Landkreis Potsdam-Mittelmark, den Sie, Herr Domres, ebenfalls angeführt haben -, die gar nichts gemacht haben. Diese haben rechtskräftige Kostenerstattungsbescheide, wobei der Landkreis Potsdam-Mittelmark gar nichts bekommen dürfte. Auch hier ist genau zu prüfen, wie mit diesen Landkreisen umzugehen ist.

Ich will damit Folgendes sagen: Es ist alles schwierig, alles kompliziert. Dass das Land hier gefordert ist, dass wir hier etwas tun müssen, ist allen Beteiligten klar. In der Fraktion haben wir eindeutig gesagt: Liebe Landesregierung, bitte unverzüglich prüfen, wobei es dafür einiger Zeit bedarf. Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, dann bitte Wiedervorlage in der Fraktion! - Ich denke, das wird recht zügig bzw. unverzüglich geschehen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zurufe von der Fraktion DIE LIN- KE)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete Fechner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Worum geht es? Wieder einmal hat das Landesverfassungsgericht festgestellt, dass das Land Brandenburg verfassungswidrig gehandelt hat. Normalerweise müsste sich der Verfassungsschutz einmal damit beschäftigen. Aber der beschäftigt sich ja lieber mit seinem selbst geschaffenen Schreckgespenst Rechtsextremismus.

(Zurufe von der SPD und der Fraktion DIE LINKE)

Für die wirklichen Verfassungsfeinde haben die Mitarbeiter dieser Spitzelbehörde natürlich keine Zeit. Das erklärt auch, warum sich diese Verfassungsbrüche in den Verfassungsschutzberichten nicht wiederfinden.

(Schulze [SPD]: Sie müssten sich einmal hören; dann wüssten Sie, warum man Sie nicht ernst nehmen kann!)

Auch die verfassungsfeindliche Äußerung des Ministerpräsidenten Platzeck gestern, der die Systemfrage stellte,

(Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)

wird sich mit Sicherheit in den Verfassungsschutzberichten nicht wiederfinden. Etwas anderes wäre es natürlich, wenn ein Mitglied meiner Fraktion eine ähnliche Äußerung getätigt hätte. Dann würde selbstverständlich in sämtlichen Verfassungsschutzberichten darüber berichtet.

Damit komme ich wieder zu dem Antrag der PDS bzw. der Linken. Mit dem Urteil vom 28. Juli wurde nicht nur das verfassungswidrige Handeln des Landes Brandenburg festgestellt, nein, es wurde auch festgestellt, dass Mehrbelastungen, die den Kommunen durch eine Ermessensentscheidung des Landes auferlegt werden, vom Land auch ausgeglichen werden müssen. Mit anderen Worten: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Deshalb müsste das Land den Kommunen gemäß Rechtsprechung auch die dafür notwendigen Kosten erstatten, auch wenn die linken Genossen heute hier diesen Antrag nicht gestellt hätten. Allerdings steht in dem Urteil nicht, bis wann die Kostenerstattung zu erfolgen hat.

Normalerweise bedürfte es dieses Antrags nicht; denn es müsste eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Kosten den Landkreisen unverzüglich erstattet werden. Aber erfahrungsgemäß tut sich die Landesregierung sehr schwer damit, Fehler einzugestehen und sie auch auszubaden. Deshalb ist der Antrag vielleicht gar nicht so verkehrt, die Landesregierung zu einer sofortigen Zahlung aufzufordern. Allerdings, muss ich sagen, ist dieser Antrag nicht sehr realistisch; denn - Herr Domres, Sie sagten es bereits - die Erstattungssumme beträgt zwischen 28 und 32 Millionen Euro. Das ist doch ein ganz schöner Batzen Geld. Ich weiß nicht, inwieweit die Landesregierung ohne Nachtragshaushalt hier sofort tätig werden kann.

Ich mache es kurz: Die DVU-Fraktion wird diesen Antrag nicht ablehnen; wir werden uns der Stimme enthalten.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort erhält jetzt die Abgeordnete Schier.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Domres, Sie haben alles in einen Topf geschmissen und gleich noch das Jahr 2007 angefügt - SGB XII ab 2007 - und haben dazu gesagt, da reiche das Geld auch nicht. Ich habe andere Signale aus den Landkreisen. Da reicht das Geld für 2007 sehr wohl.

Sie haben auch gesagt: Die Regierung spielt auf Zeit. - Es geht hier um Geld, das die Kreise zu Recht einfordern. Das Landesverfassungsgericht hat im Juli entschieden. Wir haben jetzt Anfang Oktober. Ja, das Gericht hat entschieden. Ja, es gibt Abstimmungen zwischen dem MdF und dem MASGF. Ja, es wird Erstattungen geben. Aber: Es wird Einzelfallentscheidungen geben. Deswegen möchte ich zu dem Antrag, unverzüglich auszuzahlen, sagen: Dann müsste es ja wieder Pauschalen geben, und wir müssten wieder zurückrechnen. Ich verstehe, dass die Kreise ihr Geld haben wollen, gestehe aber den beiden Minis