Protocol of the Session on September 17, 2008

Begrüßenswert ist auch die Aufnahme des Bachelor-Studiengangs „Bildung und Erziehung in der Kindheit“. Darin sehen wir einen ersten Schritt zur Verbesserung der Ausbildung der

Kita-Erzieherinnen. Doch geht uns dieser Schritt nicht weit genug. Wir fordern nicht nur eine Fachschulausbildung für künftige Kita-Leiterinnen, sondern für alle Kita-Erzieherinnen langfristig auch eine Hochschulausbildung.

Ich gehe davon aus, dass es in den Ausschüssen sehr interessante Diskussionen geben wird. Konsequent wäre es schon, wenn über den vorliegenden Gesetzentwurf auch im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport diskutiert würde. In diesem Sinne beantragt meine Fraktion die entsprechende Überweisung des Gesetzentwurfs. - Danke.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Die Abgeordnete Lehmann spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe zu: Die Koalition hätte sich damit anfreunden können, auch diesen Gesetzentwurf ohne Debatte an den Fachausschuss zu überweisen. Die Ministerin hat in ihrem Statement alles fachlich-inhaltlich Wichtige gesagt und das Grundanliegen des Gesetzes verdeutlicht. Damit ist klar, warum das Sozialberufsgesetz heute erforderlich ist.

Auch wir möchten sehr gern zunächst einmal die inhaltliche Diskussion im Fachausschuss führen, um dort die Argumente, die Sie, Frau Bednarsky, hier vorgetragen haben, eingehend zu erörtern und um zu klären, ob und, wenn ja, welche Punkte im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch berücksichtigt werden sollten.

Ich will deutlich sagen, dass wir kein Problem haben, Ihren Antrag insofern zu unterstützen, als dieser Gesetzentwurf auch an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen und dort noch einmal beleuchtet wird.

(Vereinzelt Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Wir freuen uns dann gemeinsam auf eine Diskussion, wenn der Gesetzentwurf wieder hier auf dem Tisch liegt, denn wir treffen uns zu diesem Anliegen noch einmal. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Vielen Dank für diesen konsensualen Beitrag. - Wir setzen mit dem Beitrag der DVU-Fraktion fort. Die Abgeordnete Fechner spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich könnte es eigentlich noch kürzer machen als Frau Lehmann.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD und bei der Fraktion DIE LINKE)

Ich könnte sagen: Wir schließen uns den Ausführungen von Frau Lehmann an. - Das machen wir auch.

(Dr. Klocksin [SPD]: Lieber nicht!)

Nur noch eine kleine Ergänzung, denn einen Punkt hat keiner erwähnt: Das Landesrecht muss nun aufgrund der EU-Richtlinie geändert werden. Die EU hatte ja den Termin Oktober 2007 vorgegeben. Bis dahin sollte normalerweise schon gesetzlich darauf reagiert werden. Diesen Termin hat aber die Landesregierung verschlafen.

Nichtsdestotrotz wird die DVU-Fraktion einer Ausschussüberweisung zustimmen.

(Beifall bei der DVU)

Die Abgeordnete Schier spricht für die CDU-Fraktion. - Sie verzichtet darauf.

Ich lasse also über die vorliegenden Anträge abstimmen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/6676 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie.

(Frau Lehmann [SPD]: Plus!)

- Um keine Irritationen aufkommen zu lassen, lasse ich über beide Überweisungsanträge einzeln abstimmen.

Wer dem ersten Überweisungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.

Die Linksfraktion beantragt die Überweisung zur Mitberatung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Einige Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen sowie einigen Nichtteilnahmen ist dem Überweisungsantrag Folge geleistet worden, und der Gesetzentwurf wird in beiden Ausschüssen beraten.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Sechstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/6677

1. Lesung

Minister Schönbohm eröffnet die Debatte für die Landesregierung. Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor zwei Jahren waren Sie mit der vierten Novelle des Brandenburgischen Polizeigesetzes befasst. Die damit verbundene Einführung neuer polizeilicher Befugnisse und die Modifizierung schon bestehender Vorschriften haben zu lebhaften Diskussionen so

wohl in den Ausschüssen als auch in der Öffentlichkeit geführt. Dabei ging es um die Frage, wie die Ausstattung der Polizei mit modernen Instrumenten und eingriffsintensiven Befugnissen in ein ausgewogenes Verhältnis zu dem Freiheitsanspruch und den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu bringen ist. Ich halte solche Auseinandersetzungen für wichtig, weil sie zeigen, dass es genau um diesen Ausgleich geht: wie viel Freiheit und wie viel Sicherheit?

Die dafür gefundene Lösung sah unter anderem eine im Vergleich zu anderen Polizeigesetzen strenge parlamentarische Kontrolle der praktischen Anwendung dieser neuen Vorschriften vor. So habe ich, diesem gesetzlichen Auftrag entsprechend, erstmals am 21. Dezember 2007 dem Ausschuss für Inneres über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung aufgrund des Brandenburgischen Polizeigesetzes berichtet. Daneben sind die Befugnisse für die Datenerhebung durch Eingriffe in die Telekommunikation und zur Verhinderung und Unterbrechung von Telekommunikationsverbindungen nach § 33 b Abs. 3 Brandenburgisches Polizeigesetz sowie die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung nach § 36 a Brandenburgisches Polizeigesetz auf zwei Jahre befristet worden. Der Zeitraum der Befristung endet am 20. Dezember dieses Jahres.

Daher liegt Ihnen der von der Landesregierung verabschiedete Gesetzentwurf für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes vor. Zweck dieses Gesetzes ist es, die mit der vierten Polizeigesetznovelle neu eingeführten und befristeten polizeilichen Befugnisse für einen Zeitraum von weiteren drei Jahren bestehen zu lassen. Das ist notwendig, damit der Polizei wichtige Ermittlungsinstrumente zur Gefahrenabwehr nicht aus der Hand genommen werden, die sie für den Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter wie Leben und Freiheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes benötigt.

Gleichzeitig werden daneben notwendige redaktionelle Folgeänderungen umgesetzt, die aufgrund einer Neufassung des § 100 a der Strafprozessordnung sowie aufgrund einer zwischenzeitlichen Änderung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes erforderlich geworden sind.

In meinem Bericht vom 27. Dezember 2007 an den Innenausschuss habe ich unter anderem festgestellt, dass die neuen Befugnisse in der Praxis gut aufgenommen worden sind und überwiegend positiv bewertet werden. Die Polizeibehörden haben bei der Inanspruchnahme dieser Befugnisse ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein gezeigt. Zudem ist ein effektiver Grundrechtsschutz gewährleistet. Dies belegen vor allen Dingen die Erfahrungen mit den richterlichen Anordnungen für Eingriffe in die Telekommunikation. Nicht einer der entsprechenden Anträge ist von den Gerichten abgelehnt worden.

Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht zwischenzeitlich in mehreren Entscheidungen, etwa zum repressiven Einsatz des IMSI-Catchers oder zur automatischen Kennzeichenfahndung, klargestellt, dass diese Befugnisse unter den Voraussetzungen, wie sie auch in unserem Polizeigesetz normiert sind, verfassungsgemäß sind. In seiner Entscheidung zur automatischen Kennzeichenfahndung in den Ländern Hessen und Schleswig Holstein hat das Gericht die brandenburgische Regelung sogar ausdrücklich als eine die Verhältnismäßigkeit wahrende Vorschrift hervorgehoben. Sie sehen also: Unsere Diskussionen haben sich gelohnt.

Schließlich haben sich die Kennzeichenfahndung, die Telekommunikationsüberwachung und andere Eingriffe in die Telekommunikation mittlerweile zu polizeilichen Standardmaßnahmen entwickelt, die ihren Niederschlag auch in vielen Polizeigesetzen anderer Bundesländer sowie im Entwurf der Bundesregierung für ein neues BKA-Gesetz gefunden haben.

Die Regelungen in unserem Gesetz waren dabei oft beispielgebend. Erst vor kurzem ist das Ministerium des Innern vom Hessischen Landtag gebeten worden, sachverständig zur dort geplanten Regelung, insbesondere zur automatischen Kennzeichenfahndung, Stellung zu nehmen.

Ein weiteres, zumindest befristetes Bestehen der genannten Regelung ist erforderlich. Ihr Außerkrafttreten wäre weder aus rechtlichen noch aus tatsächlichen Gründen zu rechtfertigen.

Die entsprechende Entwicklung der Polizeigesetze anderer Bundesländer sowie die Rechtsprechung, die abzuwarten Anlass für die anfängliche Befristung waren, lassen den weiteren Verbleib dieser Befugnisse nunmehr zu.

Die Landesregierung hat wegen der im Zusammenhang mit diesen Eingriffsbefugnissen gegenwärtig noch geführten rechtspolitischen Diskussionen auf Bundes- und EU-Ebene mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine nochmalige Befristung der Regelung auf weitere drei Jahre beschlossen.

Offen gesagt: Ich hätte auch gut mit einer unbefristeten Regelung leben können, denn ich bin der Auffassung, dass sie sich bewährt hat. Ich bin nicht nur der Meinung, dass die Instrumente, die der Polizei in die Hand gegeben werden, notwendig sind; ich bin vor allen Dingen davon überzeugt, dass der Überprüfungszeitraum von zwei Jahren ausreichend für die Feststellung war, dass diese Instrumente sich in rechtlicher sowie in tatsächlicher Hinsicht bewährt haben. Dies wurde, wenn auch in einem anderen Verfahren, vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Eine weitere Befristung sichert den Fortbestand dieser Befugnisse, wird nach meiner Auffassung jedoch keine neuen Erkenntnisse liefern.

Wie Sie sehen, geht das sechste Änderungsgesetz nicht mit neuen Eingriffsbefugnissen für die Polizei einher. Es soll lediglich die mit der vierten Novellierung geschaffenen Befugnisse, die sich bewährt haben, weiterhin sichern. Mit diesem Gesetzentwurf wird die begonnene Überführung der Polizei des Landes Brandenburg in eine den zukünftigen Anforderungen einer zunehmend globalisierten Welt gewachsenen und modernen Organisation fortgesetzt. Ich bitte Sie daher, diesen Gesetzentwurf bei Ihren Beratungen sachgerecht zu behandeln und ihn im Interesse der allgemeinen Rechtssicherheit und des Vertrauens auf Beständigkeit und Kontinuität des brandenburgischen Polizeirechts alsbald zu beschließen. Ich gehe davon aus, dass wir in drei Jahren die Diskussion an diesem Ort fortführen werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Vielen Dank. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der Linksfraktion fort, für die der Abgeordnete Dr. Scharfenberg spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat sich entschlossen, die vor zwei Jahren eingeführten umstrittenen Mittel der automatischen Kennzeichenfahndung und des Einsatzes technischer Mittel zur Telefonüberwachung um weitere drei Jahre zu verlängern.

Datenschützer, Juristen, Anwaltsverein hatten vor etwa zwei Jahren hier in diesem Haus die Einführung insbesondere dieser beiden polizeilichen Mittel deutlich kritisiert. Innenminister Schönbohm hatte ausgeführt, dass mit dem Gesetz eine Anpassung der polizeilichen Möglichkeiten an die technische Entwicklung erfolge und dass die erweiterten Befugnisse nicht die Freiheitsrechte der Menschen einschränken, sondern für mehr Sicherheit sorgen würden.