der auch musikalisch und in Vereinen und Verbänden praktizierender Kulturmensch ist, kann ich das Anliegen, dem der Antrag dient, eigentlich nur unterstützen. Als ich das Thema las, hatte ich eine gewisse Hoffnung, dass wir uns an der Stelle würden einigen können. Ich bin der Meinung, dass man dieses Anliegen durchaus unterstützen sollte. Im Antrag sind auch einige Ansätze enthalten, die wir durchaus teilen. Wenn Sie zum Beispiel schreiben, dass es eines ganzheitlichen Ansatzes in der Früherziehung bedarf oder dass eine ressortübergreifende Sicht nötig sei, dann ist das durchaus zu unterstützen. Das gilt ferner für den Satz, dass Schlüsselkompetenzen in einer demokratischen Gesellschaft im Wesentlichen durch kulturelle Bildung erworben werden.
Als ich dann allerdings weiterlas, bin ich auf Dinge gestoßen, bei denen ich etwas stutzig wurde. Sie implizieren zum Beispiel wieder, dass Bildungsbeteiligung oder der Bildungsgrad primär vom sozialen Status des Elternhauses abhängig sind. Das ist aber so durchgängig nicht ganz wahr. Darüber hinaus müssen Sie mir bitte einmal erklären, ob man bisher allgemeine ethische Werte nicht erlernen konnte; jedenfalls impliziert eine Formulierung von Ihnen dies.
Von daher bedarf es schon der kritischen Betrachtung dieses Antrages. Es sind einige Ansätze genannt worden. Es gibt aber auch noch andere. Ich will einige nennen. Zum Beispiel hat der Brandenburgische Chorverband im vergangenen Jahr eine Tagung unter dem Titel „Schulensembles in der Krise“ initiiert; der Landesmusikrat hat dieses Thema an sich gezogen und bearbeitet es jetzt weiter. Vor nicht allzu langer Zeit hat es einen Appell des Bundesverbandes der Deutschen Orchesterverbände gegeben, der genau in diese Richtung geht. Ferner vergibt der Chorverband die Auszeichnung „FELIX“ für Kitas, in denen täglich gesungen wird. Wir haben schließlich Erfahrungen mit dem Ganztag gemacht, vielleicht an einigen Stellen nicht immer die allerbesten. Jedenfalls wird vom Musikschulverband einiges bei der Umsetzung der betreffenden Rahmenvereinbarung beklagt. Last, not least - darauf gehen Sie ja ganz besonders ein - hat die Enquetekommission eine ganze Reihe von Empfehlungen gegeben. Ich denke, diese Empfehlungen sollte man aufgreifen und schauen, welche von ihnen umsetzbar sind.
Dann bin ich zu Punkt 2 Ihres Antrags gekommen. Da wurde ich schon etwas stutziger, denn da kam mir vieles sehr zentralistisch und dirigistisch vor.
Da habe ich ein bisschen an meine Berufserfahrung aus der DDR zurückgedacht und habe versucht, den einen oder anderen Vergleich zu ziehen und mir die eine oder andere Erfahrung ins Gedächtnis zurückzurufen. Da muss ich schon sagen: Damit, wie Sie hier das eine oder andere formuliert haben, haben Sie sich keinen Gefallen getan. Wenn Sie sich den Bericht der Enquetekommission durchlesen, werden Sie merken: Die Enquetekommission gibt lediglich Empfehlungen. Jeder Satz beginnt mit „Die Enquetekommission empfiehlt...“. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu dem, was Sie hier formulieren; denn Sie erheben gleich Forderungen.
Ich habe mir ein paar Punkte angestrichen, bei denen ich durchaus sagen kann: Sie sind nachvollziehbar. Es gibt andere Punkte, bei denen ich sage: Darüber müssen wir wirklich noch
Deswegen teile ich auch den Ansatz des Kollegen Kuhnert, nämlich dass wir zuerst eine Bestandsaufnahme machen sollten. Dabei geht es, Kollege Dr. Hoffmann, nicht darum, dass irgendjemand nicht will oder dass einer der Koalitionspartner nicht wollte. Vielmehr wollen wir genau dieses umsetzen. Aber dazu müssen wir zunächst einmal wissen: Was ist im Lande los? Welche kulturelle Bildung gibt es? - Deswegen haben wir unseren Entschließungsantrag formuliert. Wir sollten uns in dieser Frage durchaus auch mit Verbänden, Vereinen und Institutionen ins Benehmen setzen, die sich mit kultureller Bildung beschäftigen.
Wir sollten es uns im Kulturausschuss zur Aufgabe machen, der Frage nachzugehen: Wie können wir die Empfehlungen der Enquetekommission umsetzen? - Wenn wir uns mit der kulturellen Bildung beschäftigen, bin ich schon dafür, dass wir alle Punkte durchgehen und schauen: Wo haben wir etwas? Wo haben wir noch Defizite? Wo können wir auf die Erfahrung von anderen zurückgreifen?
Meine letzte Anmerkung. Ich möchte anregen, dass wir uns eben nicht nur mit dem Teil „kulturelle Bildung“ beschäftigen, sondern dass wir uns auch den gesamten Bericht der Enquetekommission vornehmen und schauen sollten: Was wäre für das Land Brandenburg daraus ableitbar? Was könnten wir in unserem Bereich davon umsetzen?
In diesem Sinne ist das Thema nicht vom Tisch. Nur, wir wollen es auf eine andere Art und Weise qualifizieren, als es Ihr Ansatz tut.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kulturelle Bildung hat einen wichtigen Platz in unseren Bildungseinrichtungen, und zwar in ihrer ganzen Breite. Ich möchte diese These mit drei Beispielen belegen.
Wir alle sind uns sicher darin einig, dass kulturelle Bildung sehr früh beginnen muss, und wir sind uns sicher ebenso darin einig, dass die Grundlagen für die Fähigkeit zum eigenen kreativen Gestalten schon in der frühen Kindheit gelegt werden. Die Grundsätze elementarer Bildung, die das Grundgerüst der pädagogischen Arbeit in unseren Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind, gehen deshalb auch gesondert auf das Erlernen elementarer Kulturtechniken ein. Das beginnt beim Sammeln ästhetischer Erfahrungen im Umgang mit Sprache, Kommunikation und Schriftkultur und führt über die Beschäftigung mit Musik zum Darstellen und Gestalten. Jeder dieser aufgezählten Lernbereiche wird in den Grundsätzen ausgeführt. Daher ist auch jede Kindertagesstätte in Brandenburg aufgefordert, den Kindern im Rahmen ihres Bildungsauftrags den Zugang zur Kultur zu eröffnen.
dertagesstätten, und ich habe in dieser Beziehung einen sehr guten Eindruck gewonnen. Ich glaube wirklich, dass kulturelle Bildung dort in der täglichen Praxis einen hohen Stellenwert hat.
In unseren Schulen ist kulturelle Bildung eine Querschnittsaufgabe. Es würde sicher zu weit führen, wenn ich Ihnen aufzählen wollte, wo überall in den Rahmenplänen kulturelle Bildungsziele aufgeführt sind. Ihre konkrete Umsetzung finden diese Vorgaben in schuleigenen Lehrplänen, aber auch in den verpflichtenden Schulprogrammen. Ich freue mich, dass immer mehr Schulen erkennen: Ästhetische Bildung hilft, die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft aller Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Besondere Begabungen, die es glücklicherweise in großer Zahl in unseren Schulen gibt, können gefördert werden, zum Beispiel über die Leistungs- und Begabungsklassen. Ich glaube auch, die vielfältigen kulturellen Schülerwettbewerbe haben eine sehr positive Rolle in unserem Land.
Kulturelle Bildung geschieht im pädagogischen Alltag, aber nicht nur da und vor allen Dingen nicht nur im Unterricht, sondern auch in offenen Formen, also in der Freizeitgestaltung. Die Gelegenheit dazu bietet sich überall dort, wo wir in unseren Schulen beispielsweise Ganztagsangebote unterbreiten.
Da wird nämlich mit außerschulischen Partnern kooperiert, und hier gibt es eine Vielzahl von Kooperationspartnern aus dem Kulturbereich. Einige von ihnen verfügen über eine langjährige Praxis in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit Schulen. Das sind selbstverständlich die Musikschulen in unserem Land, sind aber auch die Einrichtungen, die sich in der Landesarbeitsgemeinschaft „Kunstschulen und kulturpädagogische Einrichtungen“ zusammengeschlossen haben. Es gibt vielfältige Kooperationen, zum Beispiel mit Museen, mit Bibliotheken, mit freien Künstlerinnen und Künstlern.
Meine Damen und Herren, ich könnte noch eine Weile fortfahren, aber ich glaube - das war mein Ziel -, es ist deutlich geworden, dass kulturelle Bildung ein wichtiger Bestandteil der Arbeitskultur - um das Wort hier auch zu gebrauchen - all unserer Bildungseinrichtungen in unserem Land geworden ist. Das soll auch künftig so bleiben, und dafür stehe ich. - Danke schön.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Da Herr Abgeordneter Hoffmann den Rest seiner Redezeit doch noch in Angriff nehmen möchte - das Signal sah zunächst so aus, als wollte er darauf verzichten -, erhält er noch einmal für eine Minute das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, Sie können sicher sein, dass wir den dicken Bericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ Punkt für Punkt abarbeiten wollen und den Landtag damit beschäftigen werden, weil das in Ordnung ist. Da ist im Bundestag eine wirklich gute Arbeit parteiübergreifend geleistet worden. Es sind 465 Handlungsempfehlungen, die fast alle irgendwie auch etwas mit dem Landtag
Brandenburg zu tun haben. Da steht eine riesengroße Aufgabe vor uns. Gemessen daran ist Ihr Zettel, auf dem „Entschließungsantrag“ steht, einfach nicht angemessen.
Uns dann kritisieren zu wollen, dass wir einige Punkte vergessen haben, ist nun fast ein Witz, Herr Werner. Wir machen das schon. Es kann durchaus sein, dass Sie, was die Kulturpolitik in früheren Zeiten und Zentralismus betrifft, mehr Erfahrung haben. Wir folgen mit unserem Antrag jedenfalls der Logik des Berichts der Enquetekommission. Darin ist von Zentralismus nichts enthalten. Da ist durchaus berücksichtigt, dass wir ein föderales Prinzip erhalten wollen, dass wir das gut finden. Das wird sehr viel Arbeit machen.
Im Übrigen können Sie uns dankbar sein: Der Orchesterverbund der Bundesrepublik Deutschland hat angefragt, in welchen Ländern denn dieser Enquetebericht bisher eine Rolle gespielt habe. Das Land Brandenburg gehört zu den vier Bundesländern, in denen kulturelle Bildung bzw. der Bericht der Enquetekommission eine Rolle gespielt hat. Das immerhin haben Sie uns zu verdanken.
Also lassen Sie uns gemeinsam arbeiten, stimmen Sie zu! Ihre Argumente, mit denen Sie begründen wollten, warum das nicht gehe, waren doch etwas an den Haaren herbeigezogen. Ich glaube, das war nicht das, was Sie meinten.
Ihnen liegt der Antrag in Drucksache 4/6373 - „Kulturelle Bildung“ -, eingebracht von der Fraktion DIE LINKE, vor. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Wer enthält sich? - Es ist mehrheitlich gegen diesen Antrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag in der Drucksache 4/6485, eingebracht von SPD und CDU. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Diesem Entschließungsantrag ist einstimmig zugestimmt worden. Er ist somit angenommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im September 2006 titelte eine in der Lausitz ansässige Tageszeitung „Ab 2011 schneller mit der Bahn von Cottbus nach Berlin!“ Zwischen dem Land Brandenburg und der Deutschen Bahn AG wurde eine Vereinbarung zum Ausbau der Strecke Cottbus-Berlin bis zum Jahr 2011 für eine Geschwindigkeit von 160 km/h unterzeichnet. Hierdurch sollte sich die Fahrzeit auf etwa 63 Minuten verkürzen. Brandenburg hat entsprechend dieser Vereinbarung 5,5 Millionen Euro für die Planungskosten vorgesehen.
Knapp zwei Jahre später - im Juni dieses Jahres - mussten wir in derselben Tagespresse lesen: „Wortbruch! Bahn schleicht weiter nach Berlin!“ Anlass war die Mitteilung der Deutschen Bahn AG, den Ausbau von Teilen der Strecke Cottbus-Berlin auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Befremdlich, dass der zuständige Bundesminister die Stadt Cottbus nicht vorab informierte, sondern dies über die Presse erfolgen ließ. Er ist ja immerhin auch Aufbauminister Ost und somit eigentlich für das Thema zuständig.
Sämtliche mit dem seit dem Jahr 2006 avisierten Ausbau der Bahnstrecke verbundenen Chancen wurden so salopp gesagt, einfach über den Haufen geworden. Diese Chancen waren ja nicht wenige. Der Ausbau der Verbindung von Cottbus nach Berlin hat eine immense Bedeutung für die Lausitz und ist deshalb dringend notwendig. Händler, Wirtschaft und Touristen würden von der Verkürzung der Fahrzeit profitieren. Wir alle wissen, wie gewinnbringend in jeglicher Hinsicht kurze und schnelle Wege zum Ausbildungsplatz, zum Arbeitsplatz, zu Unternehmenspartnern oder nächstgelegenen touristischen Attraktionen sein können.
Diese Strecke ist die Anbindung des Oberzentrums Cottbus nach Potsdam und Berlin. Sie hat Bedeutung für die Verbindung von und nach Polen und in naher Zukunft vor allen Dingen zum Flughafen BBI. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Ausbau dieser Bahnstrecke unbedingt erfolgen muss. Wir müssen und sollten deshalb die Landesregierung auffordern, sich bei der Deutschen Bahn AG und vor allem beim Bundesverkehrsministerium hierfür einzusetzen. Diese Strecke ist eine lebensnotwendige Ader für die Lausitz. Deshalb brauchen wir sie. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hatten ja schon Gelegenheit, im RBB unsere Meinungen auszutauschen - Sie waren nicht dabei, deswegen machen wir das hier noch einmal -, und zwar auch sehr kritisch. Die Redezeiten im RBB sind sogar noch kürzer.
Ich will - insbesondere die Kollegen von der SPD - daran erinnern: Wir hatten die Absicht, den Landesnahverkehrsplan im Parlament zu diskutieren. Damit hätte er die Akzeptanz und auch die Problemsicht des Parlaments erfahren. Das wollten
Jetzt gibt es ein Einzelproblem, und da sind Sie sehr betroffen zu Recht sehr betroffen -, denn nun ist das Kind in den Brunnen gefallen, und nun wollen Sie, dass wir hier ganz stark einheitlich handeln. Dafür sind wir auch, aber wir sollten es zum richtigen Zeitpunkt tun.
Ich will daran erinnern: Es gibt mittlerweile mehrere Pannen in der Bahnpolitik des Landes. Die eine ist - darauf kommen wir sicherlich bei Gelegenheit zurück -: Die gesamte Anbindung des teuren Flughafenbahnhofs ist bisher nicht gelungen. Bisher sieht es wie ein Flop aus, weil die Planungen 1997 abgebrochen worden sind, der Bahnhof - das haben Sie ja zur Kenntnis genommen, es gab große Feiern - trotzdem gebaut wurde und nicht nutzbar ist. Das ist aus unserer Sicht, was die Bahnpolitik betrifft, schon ein Problem. Wie gesagt, wir kommen darauf zurück, denn 50 % der Fluggäste sollen ja über die Bahn zum Flughafen gelangen.