Protocol of the Session on May 29, 2008

nachhaltig, hier eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Also welche Argumente haben Sie konkret dagegen?

Die dritte Nachfrage: Welche Gründe gab es für Sie dafür, dass die bekanntermaßen in den Terminen und Fristen festgehaltenen üblichen Zeiträume - Sie haben sie genannt -, nämlich die Feststellung der Anmeldung zum 06.06. bzw. 09.07., in Bezug auf die Entscheidung in Strausberg ignoriert wurden und bereits Ende April die Nichteinrichtung der gymnasialen Oberstufe feststand, sodass Ihr Büroleiter mir bereits Ende April telefonisch mitteilte, dass die Entscheidung endgültig und das Engagement von Landtagsabgeordneten, Eltern und Lehrern absolut überflüssig sei?

Ihre erste Bemerkung war keine Frage, sondern Sie stellten klar, dass die Standorte innerhalb der Stadt weit auseinander liegen.

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Es bezog sich auf die Koope- ration der Standorte!)

Ja, ich komme gleich zur Kooperation. Die Standorte innerhalb einer Stadt liegen nicht so weit voneinander entfernt wie es bei Schulstandorten im ländlichen Raum der Fall ist. Insofern ist es einem 16- oder 17-jährigen Schüler - um die geht es beim Ü-11-Verfahren - zuzumuten, dass er innerhalb der Stadt nicht zur Schule a fährt oder läuft, sondern zur Schule b.

Das Thema Kooperation wird immer wieder dann gebraucht, wenn man einen Standort erhalten will. Kooperation ist ein Hilfsmittel, das wir anwenden können, wenn in einem Raum kein paralleles Angebot mehr gehalten und durch eine Kooperation ein Bildungsgang gerettet werden kann.

In diesem Fall wäre es der 13-Jahre-Bildungsgang. Das ist hier absolut nicht notwendig, denn er ist am beruflichen Gymnasium vorhanden und wird gut angewählt. Ich möchte die Zahlen nicht wiederholen; sie brechen auf die Hälfte ein, und wir werden drei gymnasiale Oberstufen in Strausberg nicht mit der entsprechenden Schüleranzahl ausstatten können. Für eine Kooperation sehe ich keine Notwendigkeit, weil beide Angebote zum Abitur, die es gibt, in einer Stadt vorhanden sind.

Es geht in diesem Fall überhaupt nicht um Lehrereinsparung. Das lasse ich mir nicht vorwerfen. Es kann sein, dass es positive Effekte gibt, die das Gesamtsystem entlasten, aber das sind nicht primäre Ziele. Wir sparen nicht Schulen tot. Diesen Vorwurf lasse ich mir nicht gefallen.

Sie haben gesagt, die Schule habe Ganztagsmittel erhalten, die eventuell als investive Mittel in das Gebäude investiert worden sind. Ich bin nicht darüber informiert, was mit dem Gebäude wird, ob es nachgenutzt wird, ob es vielleicht einen Ringtausch zwischen den Schulen gibt, was es schon gegeben hat und was sinnvoll ist. Das Ganztagsangebot galt zu einer Zeit, als die Schule offensichtlich noch bessere Prognosezahlen hatte;

(Zuruf der Abgeordneten Kaiser [DIE LINKE])

denn es heißt immer, Ganztagsmittel aus dem IZBB-Programm fließen nur dort, wo eine Schule im Bestand gesichert ist. Offensichtlich hat man für die Schule vor einigen Jahren eine positive Prognose erstellt, nur wird sie jetzt nicht entsprechend angewählt.

Die Anwahlzahl ist bekannt. Ich war ein bisschen ärgerlich, als ich nach dem Gespräch in Landsberg erfuhr, dass mir die Anmeldezahlen genannt wurden, mir jedoch verschwiegen wurde, dass ungefähr die Hälfte dieser Schüler zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht die Berechtigung zum Zugang zur Oberstufe hatte; denn es geht nur um geeignete Kandidaten. Diejenigen, die keine Zugangsberechtigung haben, müssen wir von der Zahl der Anmelder abziehen. Die Information ist mir damals - ich will nicht unterstellen, das es wissentlich geschah vorenthalten worden. Da hatte ich nur die bloße Anmeldezahl.

Diese vorzeitige Information verteidige ich noch einmal. Die Zahl kann normalerweise vom Beginn des Jahres an bis zum Sommer nur noch geringer werden, weil Schülerinnen und Schüler ihre Planung ändern und beispielsweise irgendwann zu dem Entschluss kommen: Ich will kein Abitur mehr machen, sondern mir stattdessen eine Lehrstelle suchen und vielleicht später einmal studieren. - Das heißt, die Zahl wird bis zum Stichtag im Juli nicht größer, sondern teilweise bedeutend kleiner. Das heißt, die Zahl der gemeldeten 31 Schüler kann bis zum Stichtag sogar noch sinken, und insofern fand ich es korrekt, dass das Schulamt gesagt hat: Es steht definitiv fest, dass die Einrichtung des Jahrgangs nicht möglich ist, und deshalb sagen wir es jetzt und nicht erst in vier Monaten, wenn die Schülerinnen und Schüler immer noch die Hoffnung haben. Hier landen wir wieder beim Thema Berechenbarkeit und auch ein Stück weit beim Thema Ehrlichkeit, wenngleich es für die Schule bitter ist. Ich kann das nachvollziehen.

Frau Große hat noch Nachfragebedarf.

Die Anne-Frank-Schule wird keine 7. Klassen einrichten, die Lise-Meitner-Schule wird dann in der Jahrgangsstufe 7 fünfzügig sein, womit sich wieder eine gymnasiale Oberstufe ergeben könnte. Ich frage Sie: Inwieweit wären Sie bereit, über eine Ausnahme nachzudenken, dass man diese Schule nicht gleich im kommenden Schuljahr, wie es nach bisherigen Regeln sein müsste, zu einer Oberschule umwidmet, sondern ihr zumindest die Chance eröffnet, Gesamtschule zu bleiben?

Die zweite Frage: Teilen Sie meine Befürchtung, dass wir, wenn wir dort die gymnasiale Oberstufe wegnehmen und die Gesamtschule zu einer Oberschule machen - demzufolge dann auch den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in Jahrgangsstufe 7 nicht mehr anbieten können -, damit auch die gymnasiale Oberstufe des beruflichen Gymnasiums gefährden; denn viele Schüler gehen aus den Gesamtschulen dann noch einmal an ein Oberstufenzentrum?

Zur ersten Frage: Das würde einen Paradigmenwechsel bedeuten. Ich bin gern bereit, mit Ihnen noch einmal darüber zu reden. Vielleicht können wir den Diskussionskreis auch größer gestalten. Bisher gibt es eine klare Regel: Wenn eine Gesamtschule in der 11. Jahrgangsstufe aufgrund zu geringer Anmeldungen den Jahrgang nicht einrichten kann, dann wird sie im darauffolgenden Jahr in eine Oberschule umgewandelt. Es gab hier und da Diskussionen darüber, ob diese Regelung so starr sein muss. Ich beteilige mich gern an der Diskussion, kann dazu

aber heute nichts sagen, denn ich bin nicht der Alleinentscheider. Ich kann hier nicht sagen: Ich mach das - und fertig ist das.

Ich sehe keine Gefährdung der gymnasialen Oberstufe am Oberstufenzentrum. Die Anmeldezahlen sprechen klar dagegen. Wir haben zwei gesicherte Standorte. Schön ist, dass es alternative Standorte sind: 12 Jahre und 13 Jahre bis zum Abitur. Es gibt viele Orte in Brandenburg, die sich von Herzen wünschten, das auch von ihrem Ort sagen zu können. - Danke.

Wir kommen zur Frage 1782 (Sitzung der Ständigen Konfe- renz der Innenminister und -senatoren der Länder am 18. April 2008 in Bad Saarow), die der Abgeordnete Werner stellen wird.

Mitte April fand die Frühjahrssitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und des Bundes in Bad Saarow statt. Den Vorsitz hatte der Innenminister des Landes Brandenburg.

Ich frage die Landesregierung: Welche wesentlichen Beschlüsse gibt es von der Frühjahrssitzung zu vermelden?

Diese Frage kann niemand besser beantworten als der Innenminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Werner, zunächst einmal: Das Erfolgreiche war, dass einige Kollegen zum ersten Mal so weit im Osten Deutschlands waren. Der bayerische Ministerpräsident Beckstein, den wir dort verabschiedet haben, sagte zu mir: „Jörg, ich wusste gar nicht, wie schön Brandenburg so weit im Osten ist.“ - Von daher gesehen war das der erste Erfolg.

Nun aber zum Inhaltlichen: Wir haben uns intensiv mit den Ermittlungen gegen die islamistische Terrorzelle, der Änderung des BKA-Gesetzes, befasst und festgestellt, dass es damals in Bund und Ländern in dem Bereich sehr gut funktioniert hat. Daraus haben wir gesetzliche Ableitungen und auch strukturelle Änderungen vorgenommen. Die Zusammenarbeit zwischen den Innenministern in diesem Bereich ist besonders erfolgreich und besonders gut.

Wir haben weiterhin beschlossen, das Programm Innere Sicherheit fortzuschreiben, das 1994 unter Leitung des Kollegen Ziel als Vorsitzendem der IMK verabschiedet wurde. Die erste Sitzung findet in der nächsten Woche unter meiner Leitung in Potsdam statt.

Ich war, wie Sie vielleicht wissen, im März fünf Tage in Afghanistan und habe mich mit den dortigen Behörden und der Polizei intensiv mit der Aufbauhilfe in Afghanistan befasst. Die Innenministerkoferenz ist übereingekommen, den dortigen Aufbau in gemeinschaftlicher Arbeit mit der Europäischen Union - der Eupol-Mission - und bilaterale Projekte, die zwischen der Bundesregierung und der afghanischen Regierung derzeit verhandelt werden, intensiv zu unterstützen.

Wir haben weiterhin dem Vorschlag von Bundesinnenminister Schäuble zugestimmt, im Rat der europäischen Innenminister dafür zu werben, eine europäische Initiative zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge, die wegen ihrer Religion verfolgt werden, zu ergreifen. Wir haben dies unterstützt. Die Diskussion findet jetzt im Europäischen Rat statt.

Wir haben uns weiterhin mit der Fußball-Europameisterschaft und der Sicherheit in den Stadien befasst. Sie wissen, dass der DFB die Stadionverbote verändert hat, ohne dies mit uns abzustimmen. Wir sind damit nicht einverstanden, und ich werde nach der Fußball-Europameisterschaft mit dem Präsidenten, Theo Zwanziger, und anderen darüber sprechen, wie wir die Zusammenarbeit verbessern können, um sicherzustellen, dass Gewalt in den Stadien reduziert wird.

Weiterhin werden deutsche Polizisten vor allen Dingen in Österreich zur Unterstützung der dortigen Polizei im Rahmen der Europameisterschaft eingesetzt.

Wie Sie sich entsinnen können, hat die Jugendgewalt im hessischen Wahlkampf im Januar eine große Rolle gespielt. Wir haben den Zwischenbericht einer Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen. Ich möchte nicht näher darauf eingehen, weil wir in Brandenburg unsere eigenen Programme haben, jedoch sagen, dass wir den Erfahrungsaustausch verstärken wollen. Das, was auf Bundesebene zu tun ist, soll dort erfolgen, aber die Länder bleiben in der Pflicht. Es ist ihre ureigenste Aufgabe, sich damit auseinanderzusetzen. Dazu haben wir wichtige Lösungsansätze erarbeitet, die wir in Brandenburg schon umsetzen.

Den Zivil- und Katastrophenschutz haben wir ebenfalls aufgenommen, denn hierbei sind Änderungen erforderlich, die sich aus der veränderten gesamten Sicherheitslage ergeben. Es gibt diesbezüglich eine grundsätzliche Abstimmung im Bund. Das läuft gut.

Ein Thema habe ich auf die Tagesordnung gesetzt: Die Aufarbeitung der Geschichte der Polizei im Nationalsozialismus. Wir haben uns darüber verständigt, dass unter der Leitung der Deutschen Hochschule der Polizei und unter Beteiligung des Deutschen Historischen Museums eine Ausstellung erarbeitet wird, die in Deutschland in verschiedenen Bereichen gezeigt wird. Das ist besonders wichtig. Weil sich in Brandenburg eine unserer Fachhochschulen in unmittelbarer Nachbarschaft zum KZ Sachsenhausen befindet, tun wir diesbezüglich schon sehr viel. Wir wollen das auf eine breitere Basis stellen und es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stellen, um deutlich zu machen, dass wir uns vor diesem Thema nicht drücken.

Das sind die wesentlichsten Ergebnisse. Die nächste Konferenz findet im November in Potsdam statt, auf der ein Teil dessen, was ich hier angesprochen habe, umgesetzt werden wird.

Wir kommen zur Frage 1783 (Notstand am Gymnasium Fal- kensee), die der Abgeordnete Nonninger formulieren wird.

Nach Medienberichten leidet das Lise-Meitner-Gymnasium in Falkensee seit geraumer Zeit unter hohem Unterrichtsausfall. Bereits im Februar wurden die Probleme auf einer Elternkonfe

renz unter Anwesenheit des zuständigen Schulrates vom Staatlichen Schulamt angesprochen. In letzter Zeit kam es zu einer weiteren Verschärfung der Situation. Zu Maßnahmen seitens des Schulamtes soll es jedoch nicht gekommen sein.

Ich frage die Landesregierung: Durch welche wirksamen Maßnahmen kann sie Einfluss nehmen bzw. die Situation entschärfen?

Herr Minister Rupprecht antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Nonninger, ich kann Sie zunächst einmal beruhigen: Die Situation am Lise-Meitner-Gymnasium ist inzwischen entschärft; das ist natürlich in Zusammenarbeit von Schule und Staatlichem Schulamt geschehen. Es gab dort wirklich eine dramatische Häufung von Krankheitsfällen, die erheblichen Unterrichtsausfall nach sich zogen; das ist nicht wegzudiskutieren. Die Ursache liegt in mehreren langfristigen Erkrankungen besonders in den Monaten März und April. Dadurch fielen kurzfristige Erkrankungen, die man sonst durch organisatorische Maßnahmen ganz gut vertreten kann, zusätzlich ins Gewicht. Das Ganze mündete in ein Ausfallvolumen, das die Alarmglocken schellen ließ; der eine oder andere hat von Notstandssituationen gesprochen. Dem Schulamt gelang es - das muss man sagen - in dieser Phase auch nicht, zeitnah Nachschub zu liefern, weil das relativ schwierig ist, dann passgenau Lehrerinnen und Lehrer zu finden.

Inzwischen hat sich die Lage, wie ich bereits angedeutet habe, deutlich entspannt. Ende April fehlten zwar immer noch drei langzeiterkrankte Lehrkräfte, die aber auch bis Jahresende wahrscheinlich nicht zurückkommen werden. Eine dieser Lehrkräfte ist inzwischen durch eine Neueinstellung komplett ersetzt. Bei einer zweiten wird durch eine befristete Wiedereinstellung eines inzwischen pensionierten Mathematiklehrers sowie durch interne Umorganisation Abhilfe geschaffen. Die dritte Lehrkraft ist erst seit dem 19. Mai 2008 erkrankt. Auch da hat die Schule inzwischen dankenswerterweise eine schulinterne Möglichkeit durch Umorganisation gefunden.

Klar ist: Das Schulamt muss einen Fokus auf diese Schule richten. Bei der Einrichtung für das neue Schuljahr - sollte es dann immer noch diese beiden Langzeiterkrankungen oder eventuell sogar noch mehr Krankheitsfälle geben -, ist das Schulamt verpflichtet, diese Schule mit einem vollständigen Kollegium ins Rennen zu schicken. Dafür wird das Schulamt dafür sorgen; ich habe auch ein Augenmerk darauf, denn das Problem war wirklich sehr gravierend, aber glücklicherweise nicht typisch.

Vielen Dank. - Die Frage 1784 wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zur Frage 1785 (Regelleistungen für Kinder), die von der Abgeordneten Wöllert gestellt wird.

Der Bundesrat hat in seiner 844. Sitzung am 23. Mai unter anderem einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialgesetzbu

ches II und des Sozialgesetzbuches XII sowie eine Entschließung zur Berücksichtigung des kinderspezifischen Bedarfs bei der Bemessung der Regelleistungen nach dem SGB II und SGB XII behandelt.

Meine Frage lautet: Welche inhaltliche Position hat die Landesregierung zu diesen Initiativen im Bundesrat vertreten?

Staatssekretär Alber wird uns die Antwort geben.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Wöllert, Sie zitieren die Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz und den Entschließungsantrag des Bundesrats, den das Land Nordrhein-Westfalen in die Bundesratsausschüsse eingebracht hat. Daneben gab es noch eine Reihe von anderen Entschließungsanträgen, die im Vorfeld in den Ausschüssen des Bundesrats behandelt worden sind, und die dann einvernehmlich in den Entschließungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen einbezogen wurden.

Zur Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz wurde demgemäß der Antrag auf sofortige Sachentscheidung zurückgezogen. Insofern ist hierüber dann in der Sitzung des Bundesrats nicht abgestimmt worden.

Dem Entschließungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Land Brandenburg zugestimmt und ist zugleich Mitantragsteller geworden.

Es gibt eine Nachfrage.