Wir werden uns morgen anlässlich einer weiteren Beratung, die eine andere Fraktion beantragt hat, seriös damit befassen. Ich empfehle Ihnen das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, welches wir in Auftrag gegeben haben, das, denke ich, morgen für alle verfügbar sein wird.
Wenn Sie das gelesen haben werden, werden Sie sehr schnell feststellen, dass das, was Sie hier fordern, unsinnig ist. Es tut mir leid, das so nennen zu müssen. Das ist es aber. Nicht erfüllbaren Forderungen kann man nicht zustimmen, das funktioniert nicht. Ich kann jedenfalls für meine Fraktion und auch für unseren Koalitionspartner, die CDU-Fraktion, nur sagen: Wir arbeiten sehr ernsthaft an der Lösung des Problems, das dort entstanden ist. Allerdings ist die Beschreibung der Ursachen, die der Abgeordnete Claus vorgenommen hat, völlig falsch. Die Ursachen liegen in viel älteren Vorgängen im Rahmen der Herstellung der deutschen Einheit und haben auch mit der Rechtsprechung der 90er Jahre zu tun. Es ist nicht immer gesetzgeberisch richtig reagiert worden, aber die pauschale und sehr vereinfachte Schuldzuweisung ist einfach unrichtig und unsachlich und löst das Problem nicht.
Wir lehnen den Antrag ab. Wir werden uns morgen sachlich mit den Kollegen der anderen Fraktionen über das Problem unterhalten. Dies ist jedenfalls kein Beitrag dazu.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann nahtlos an meinen Vorredner anschließen. Wir nehmen dieses Problem sehr ernst und haben deshalb für die morgige Sitzung einen entsprechenden Antrag eingebracht. Ich denke, wir werden morgen ausreichend Gelegenheit haben, uns auf der Grundlage des Ansatzes, den wir Ihnen bieten werden, mit dem Problem zu beschäftigen. Ich bin mir auch sicher, dass wir zu einem entsprechenden Ergebnis kommen werden.
Herzlichen Dank. - Die Landesregierung verzichtet. Demzufolge erhält der Abgeordnete Claus noch einmal das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Herr Kollege Scharfenberg, was Sie mit Ihrer Stichtagsregelung machen wollen, funktioniert nicht. Lesen Sie doch nach, was darin steht!
Herr Kollege Schulze, irgendwie kann ich Ihre Schönrederei zu diesem Thema, die Sie gerade vorgenommen haben, verstehen: Schließlich haben Sie mit dem Kommunalabgabengesetz und dem Kommunalentlastungsgesetz einen Stein ins Rollen gebracht, und Sie wissen nicht, wie Sie ihn aufhalten sollen. Das ist Fakt und Tatsache.
Das Ganze erinnert irgendwie an den Zauberlehrling, meine Damen und Herren. Dort heißt es: „Die Geister, die ich rief, werd’ ich nun nicht los.“ So ist es, und so wird es auch mit diesem Gesetz geschehen.
In der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss - das sprachen Sie, Herr Kollege Schulze, auch an - hat sich gezeigt, dass Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, und Sie, Herr Ministerpräsident, die Kommunen abgabenrechtlich in die Sackgasse getrieben haben. Das haben die Rechtsanwälte eindeutig gesagt.
Die DVU-Fraktion sieht jedenfalls nicht ein, dass das Ganze auf dem Rücken der ohnehin steuer- und abgabenrechtlich gebeutelten Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg geschehen soll. Wir erwarten - mit den Kommunen und Zweckverbänden - eine zügige Lösung des Problems durch die Landesregierung. Nichts anderes steht in unserem Antrag, Herr Kollege Schulze.
Die Zeit drängt, meine Damen und Herren; denn die Aufgabenträger müssen gegenüber den Eigentümern altangeschlossener Grundstücke Beitragsbescheide erlassen, wenn dieses Haus nicht schnellstmöglich Änderungen im Kommunalabgabegesetz vornimmt, dies aber nicht in der Weise - wie Innenminister Schönbohm sagte -, dass am Freitag etwas hinausgehen soll, mit dem die Kommunen zurückgehalten werden sollen, die Beiträge zu erhöhen oder überhaupt etwas hinauszuschicken.
Die Landesregierung ist gefordert, bei ihrem Gesetzentwurf die gebotene Sorgfalt walten zu lassen, meine Damen und Herren, insbesondere hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen der Beitrags- und der Gebührenerhebung. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind nämlich alle Grundstücke, die an einer öffentlichen Anlage der Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung angeschlossen sind, gleichmäßig zu einem Beitrag heranzuziehen. Wird ein Teil der Grundstücke nicht zu einem Beitrag herangezogen, müssten nach der derzeitigen Rechtslage unterschiedliche Gebühren für Beitragszahler und Nicht-Beitragszahler eingeführt werden. Das würde neue Ungerechtigkeiten schaffen, meine Damen und Herren. Das wol
Eine Gesetzesänderung darf nicht dazu führen, dass zwingend höhere Gebühren für die Altanschließer als Nicht-Beitragszahler eingeführt werden, aber auch nicht dazu, dass Beitragseinbußen von den verbliebenen Beitragszahlern - den Neuanliegern - finanziert werden müssen. Das ist die Zielsetzung und die Hausaufgabe, die wir der Landesregierung mit auf den Weg geben. Notfalls, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, muss das Land - dieses hat das Dilemma im Prinzip auch ausgelöst - den Kommunen und Zweckverbänden Ersatz leisten. Das ist nun einmal so.
Wir erwarten von der Landesregierung eine professionelle Gesetzgebung und keine Ablehnung unseres Antrages, Herr Kollege Schulze. Damit würden Sie, meine Damen und Herren der Fraktionen der SPD und CDU, den abgaberechtlichen Offenbarungseid leisten und letztlich die Inkompetenz der Landesregierung bestätigen. Ich bitte noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön.
Herr Kollege Schulze hat signalisiert, dass er noch Redebedarf hat. Bitte schön, Sie haben die Möglichkeit zu sprechen.
Die Antragstellerin hat hier gezeigt, dass es ihr nicht um eine Lösung des Problems geht, sondern um Polemik; schließlich hat sie die Aufgabe auch an alle anderen verwiesen. Ich fordere Ihre Fraktion einfach auf: Legen Sie einen eigenen Gesetzentwurf vor. Es gibt den Wissenschaftlichen Dienst. Sie können sich der Juristen bedienen.
Dann werden wir sehen, ob Sie in der Lage sind, einen Gesetzentwurf, der rechts- und verfassungskonform ist, zu formulieren. Ich bestreite das und gebe hier auch ausdrücklich zu Protokoll, dass das, was Sie fordern, nicht geht. Deswegen legen Sie auch keinen Gesetzentwurf vor und fordern nur von anderen etwas.
Hinsichtlich Ihrer Interpretation der Anhörung und der Sachund Rechtslage kann ich nur Folgendes sagen:
Konfuzius hat folgenden Lehrsatz formuliert: Lernen ohne nachzudenken ist sinnlos; nachdenken, ohne Wissen zu haben, führt zu gefährlichen Überlegungen. - Genau damit haben wir es zu tun. Ihnen fehlt ein Mindestmaß an Sach- und Rechtsverständnis hinsichtlich der kommunalen Abgabenproblematik. Sie haben die Oberverwaltungsgerichtsurteile offensichtlich gelesen, aber nicht verstanden. Nur so kann man zu solchen Schlussfolgerungen kommen. Es ist bedauerlich, dass wir uns hier einen solch kruden Unsinn anhören müssen, aber leider ist es so.
Die Fraktion der DVU beantragt die Überweisung des Antrags, der Ihnen in der Drucksache 4/6197, Neudruck, vorliegt, an den Ausschuss für Inneres - federführend - und an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Mehrheitlich ist gegen diese Überweisung gestimmt worden.
Wir kommen demzufolge zur Abstimmung über den Antrag, der Ihnen in der Drucksache 4/6197, Neudruck, vorliegt, in der Sache. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Mehrheitlich ist gegen den Antrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Frau Abgeordnete Steinmetzer-Mann, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Gegenwärtig laufen in der Europäischen Union Schutzklauselverfahren, insbesondere weil dieser transgene Mais MON 810 in der Neuzulassung ist. Die Neuzulassung ist beantragt. Eine Entscheidung steht noch aus. Vor allem deswegen sind wir der Auffassung, dass unser Antrag jetzt wichtig und richtig ist.
Die Grüne Gentechnik findet auf Feldern statt, in einem völlig offenen System. Deswegen ist es, einmal freigesetzt, auch nicht mehr rückholbar. Sie können mir glauben, meine Damen und Herren, mein Herz schlägt für die Landwirte und für die Situation der Landwirtschaft, aber auch für die Umwelt und für die Sicherheit.
Wer sieht, wie schwer sich die Landwirte mit einer einheitlichen Position tun, der weiß, dass ihnen mit der Entscheidung der Nichtzulassung vielleicht ein Konflikt, eine Versuchung und eine unkalkulierbare Gefahr erspart bleiben.
Bevor ich auf die Inhalte des Antrages eingehe, lassen Sie mich einige Ausführungen zu dem transgenen Mais MON 810 machen. Worum geht es? - Es geht um einen gentechnisch veränderten Mais, bei dem Gene - Bacillus thuringiensis - in die Erbsubstanz transferiert wurden; daher „Bt-Mais“. Dieser transge
Frankreich ist zu dem Ergebnis gekommen, den Mais zu verbieten. Der Schädling kann sich auch in Brandenburg ausbreiten, wenn keine ackerbaulichen Maßnahmen getroffen werden. Es gibt dazu bereits eine länger zurückliegende Antwort des Agrarministeriums, die klar zum Ausdruck bringt: Ein Einsatz von Genmais ist unnötig, um dem Maiszünslerbefall zu begegnen.
Welche Möglichkeiten zur Bekämpfung gibt es also? - Es gibt die gute ackerbauliche Vorsorgestrategie: ein möglichst früher Erntetermin, ein tiefer Schnitt bei Silomais, ein tiefes Zerschlagen der Maisstoppeln unmittelbar nach der Ernte, ein sauberes Unterpflügen. Dadurch kann die Populationsdichte der Elterngeneration des Zünslers im folgenden Jahr um 99 % reduziert werden. Sehr wichtig ist auch die Fruchtfolge. Für den Erfolg dieser Maßnahmen ist mit entscheidend, dass sich möglichst viele Landwirte daran beteiligen und diese auch konsequent umsetzen. Deswegen, Herr Minister Woidke, unsere Forderung, die offizielle Agrarberatung zu stärken.
Für die Betriebe ist es nicht einfach, sich auf diese Situation einzustellen. Vor diesem Hintergrund kam der Chemie- und Agrarkonzern Monsanto mit einem genveränderten Mais auf den Markt, der gegen den Maiszünsler resistent ist. Eine ganze Reihe von Menschen - Maislobbyisten oder jene, die mit der Gentechnik irgendwie verbunden sind - haben diesen Mais in den hellsten Farben angepriesen. Insbesondere die Monsanto-Berater sind es, die, wenn sie überhaupt über alternative Bekämpfungsmöglichkeiten sprechen, nur die chemischen gelten lassen. Warum? - Das Ergebnis liegt auf der Hand. Monsanto - ein weltweit agierender Konzern - verkauft gentechnisch verändertes Saatgut und Chemikalien oft im Doppelpack, ohne sich groß um die ökologischen oder gesundheitlichen Folgen zu kümmern.
Aufgrund dieser Tatsache muss man sich schon die Frage stellen, wer von den gentechnisch veränderten Pflanzen wirklich profitiert. Die Bauern, die oft gegen großen sozialen Widerstand die Pflanzen anbauen, den Dorffrieden gefährden und aus diesem Grunde oft bereits angemeldete Flächen wieder zurückziehen? Oder die Agrarmultis, die große Gewinne mit gentechnisch verändertem Saatgut und den dazu passenden Pflanzenschutzmitteln erzielen wollen?
Ich möchte noch einmal auf die Sicherheitsforschung eingehen. Ausgerechnet Umweltkommissar Dimas hat die EU-Zulassungspraxis für gentechnisch veränderte Organismen grundsätzlich kritisiert. Ein Grund: Es liegen Studien aus den letzten drei Jahren vor, die die Risiken von MON 810 viel höher bewerten, als es bei den Einschätzungen der 90er Jahre der Fall war. Erst letztes Jahr hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Inverkehrbringung dieses Mais untersagt. Der Anbau und die Verwertung des Mais MON 810 stellt eine Gefahr für die Artenvielfalt, für viele Kleintiere und für Schutzgebiete dar und gefährdet zunehmend auch ökologisch wirtschaftende Betriebe, die den Standard „gentechnikfrei“ einhalten müssen, wenn sie ihre Zertifizierung nicht verlieren wollen.
Die Maispollen verbreiten sich viel weiter als bislang angenommen und werden durch Unwetter kilometerweit getragen. Das bedeutet für Ökobetriebe und Schutzgebiete ein großes Problem, welches durch die gesetzlich vorgegebenen Abstandsregeln nicht gelöst wird. So deckten Studien auf, dass to
xische Effekte gerade die Bodenlebewesen gefährden können. Unsere Schmetterlinge sind ebenfalls davon betroffen. Brandenburg hat ja auch deswegen für Naturschutzgebiete eine entsprechende Abstandsregelung getroffen. Das Bt-Toxin könnte in die Nahrungskette eingeschleust werden und auch im Wasser verbleiben.