Protocol of the Session on April 9, 2008

Das hat natürlich eine Rückwirkung auf die kommunalen

Haushalte gehabt. Ich sage das einmal, weil eben dieser Tenor kam, wir hätten die Mittel gekürzt. Die Kommunen sind mit ungefähr 25 % an unseren Einnahmen beteiligt. So, wie es bei uns herunterging, ging es bei den Kommunen herunter. Wir haben daraufhin das Kommunale Entlastungsgesetz beschlossen.

In dem Kommunalen Entlastungsgesetz gibt es die Bestimmung, dass die Landkreise Elternbeiträge erheben dürfen,

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Müssen!)

und wir haben ausgerechnet: Man kommt ungefähr auf 9,5 Millionen Euro. - Ja, nach dem Regierungsentwurf zuerst „dürfen“ und nach dem Gesetzgebungsverfahren „müssen“. - Auf Drängen der Landkreise. Das sollten wir vielleicht in Klammern dazusagen.

Wir haben festgestellt, dass 9,5 Millionen Euro ausreichen, weil die Landkreise derzeit 8,5 Millionen Euro und nicht 4 Millionen Euro, wie es damals gesagt wurde, einnehmen. Heute nimmt man die Summe von 20 Millionen Euro an, für die man eine Erstattung wünscht. Ich denke, dass die damalige Entscheidung angesichts der großen Haushaltsnotlage richtig und nachvollziehbar war.

Dass man nun, da die Haushaltssituation eine andere ist, anders darüber denkt und wieder Lockerungen vornimmt, halte ich für vernünftig.

Dennoch, Frau Große, wenn es so wäre, wie Sie es gerade sagten, dass das Land zahlen muss, wenn die Landkreise umstellen,

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Ja!)

wäre diese Initiative nicht zulässig gewesen,

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Wieso nicht? Das ist doch ein Recht!)

weil nämlich eine Initiative, die sich gegen den Landeshaushalt richtet, den Erfordernissen einer Volksinitiative widerspricht. Das Bezeichnende ist, dass die Kolleginnen und Kollegen dieser Elterninitiative das sehr wohl wissen. Ich habe mit ihnen darüber frühzeitig und sehr engagiert diskutiert. Sie wissen sehr genau, was sie über die Volksinitiative beantragt haben, nämlich dass es den Landkreisen freigestellt wird, Elternbeiträge zu erheben. Diese Freistellung ist es letztlich, die bei weitem nicht dazu führt, dass an dieser Stelle die Konnexität greift. Wenn eine Aufgabe übertragen wird und die Mittel dieser Aufgabe nicht folgen, dann müssen wir dafür bezahlen.

Die Aufgabe wurde den Landkreisen schon 1992 übertragen; da hatten wir noch keine Konnexität in der Verfassung. Die Mittel wurden damals auch bereitgestellt, und es wurde den Landkreisen im Jahr 2003 die Möglichkeit eingeräumt, zusätzlich Einnahmen zur Erfüllung dieser Aufgabe zu kassieren. Das hat nichts mit Konnexität zu tun. Ich bin ganz entspannt, wenn ich höre, dass einige Landkreise dagegen klagen wollen. Auf diesen Prozess freue ich mich regelrecht. Wollen wir einmal sehen, was dabei herauskommt.

Sie haben eben gesagt, nach dem Jahr 2003 seien in den Landkreisen die Anzahl der Fahrten der Schülerinnen und Schüler

um ein Drittel gesunken. Das war eine Behauptung, die wir uns im Hauptausschuss auch anhören mussten.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Ja, das sind die Zahlen!)

Auf Nachfrage hat uns der VBB mitgeteilt, dass es keinen messbaren Wert gibt; in einigen Landkreisen gibt es einen Rückgang um 4 bis 6 %, nicht eingerechnet der Schülerrückgang, der in diesen Landkreisen bei 12 % lag. Wir haben daraufhin von einigen Landkreisen spitze Zahlen abgefordert; die kann ich Ihnen nachher gern geben. Glasklar kam dabei heraus: Es gibt keinen messbaren Rückgang der Schülerbeförderung in den Landkreisen seit der Einführung der Elternbeteiligung.

(Widerspruch bei der Fraktion DIE LINKE)

- Glasklar. Wir wurden - das muss ich deutlich sagen - in der Anhörung vom Landkreistag nicht gerade sehr freundlich unterrichtet, um kein schlimmeres Wort zu gebrauchen.

(Zuruf der Abgeordneten Tack [DIE LINKE])

Meine Damen und Herren vom linken Flügel, wenn er da einmal Recht hat, lassen Sie ihn doch reden!

(Frau Tack [DIE LINKE]: Aber nur, wenn er Recht hat!)

Der andere Punkt ist - unbestritten -: Die Landkreise sagen, sie nehmen derzeit 8 Millionen Euro ein. Viele Landkreise haben Satzungen, in denen die soziale Staffelung einzig darin besteht, dass die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Hartz-IVEmpfänger sind, von der Regelung ausgenommen werden. Einige Landkreise haben in ihren Satzungen eine andere Regelung, zum Beispiel für das zweite oder für das dritte Kind, gefunden. Drei Gebietskörperschaften haben keine Satzung, die eine Befreiung für Sozialleistungs- oder Hartz-IV-Empfänger vorsieht.

Wenn also zum jetzigen Zeitpunkt die Einnahmen bei 8 Millionen Euro liegen, aber schon die Einnahmeverluste durch die Hartz-IV-Empfänger nicht mitgerechnet werden können, ergibt sich durch die 4 Millionen Euro, die wir dazugeben, eine Entlastung um die Hälfte dessen, was derzeit eingenommen wird. Wenn es also keine Mehrinanspruchnahme gibt, weil es auch im Jahr 2003 und folgende keine Wenigerinanspruchnahme gab, werden die Landkreise von der Hälfte der Gebühren entlastet, die derzeit eingenommen werden. Ich behaupte, wenn die Landkreise eine einfache Satzung beschließen, werden sie ohne große Probleme sagen: Wir nehmen Haushalte mit x Euro völlig heraus. Dann ist auch der bürokratische Aufwand wahrlich nicht mehr erschreckend, sondern dann muss derjenige, dessen Haushaltseinkommen unterhalb dieses Wertes liegt, den Antrag stellen, und derjenige, der darüber liegt, seinen Beitrag zahlen. Wir reden hier wirklich von sozialem Ausgleich. Wenn nämlich derjenige, der mehr verdient, auch mehr in dieses System zahlt, Frau Große, dann kann man auch Ihrem zweiten Ansatz folgen, nämlich dieses Geld in die Qualität der Schülerbeförderung zu stecken. Das heißt also, man kann vielleicht doch

einen Bus zusätzlich fahren lassen, sodass die Kinder vielleicht einen kürzeren Weg haben, oder um den Bus nicht zu überfüllen. Da, denke ich, sind wirklich kluge Lösungen vor Ort gefragt. Ich kann nur anregen, nicht generell auf diese Beiträge zu verzichten, sondern womöglich doch mehr in Qualität zu investieren, auch mit diesen 4 Millionen Euro, die wir gerne dazugeben wollen.

Ich bedanke mich bei der Initiative für ihre Initiative. Ich weiß, es stehen sehr rührige Väter und Mütter aus Ostprignitz-Ruppin dahinter, denen es eine Herzensangelegenheit war, sich dieses Themas anzunehmen. Ich beglückwünsche Sie von hier aus noch einmal zu Ihrem Erfolg.

Ich würde mich freuen, wenn der Antrag des Hauptausschusses nachher eine breite Zustimmung findet. - Danke.

(Beifall bei SPD und CDU)

Der Abgeordnete Schuldt spricht für die DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bildung ist das höchste Gut in unserem Land. Den Schülerinnen und Schülern muss möglichst jede Hilfe zuteil werden, ihre schulische Laufbahn zu absolvieren. Dazu gehört natürlich auch die Unterstützung der Mobilität der Schüler. Sparzwänge sind eine Sache. Aber politische Verantwortung heißt hier, die Schüler bestmöglich zu fördern. Wenn man schon den Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufgabe und damit letztlich die politische Verantwortung für die Schülerbeförderung zuschiebt, dann müssen die Kommunen auch die Entscheidungsfreiheit haben, keine Schüler- oder Elternbeteiligung einzutreiben.

Die Beteiligung der Familien an den Kosten für die Schülerbeförderung schränkt den finanziellen Spielraum gerade von Eltern mit geringem Einkommen, nicht nur von Alleinerziehenden, erheblich ein. Familien mit geringen finanziellen Ressourcen sind bereits mit den Kosten für die Bildung ihrer Kinder - zum Beispiel bei der Aufwendung für Klassenfahrten, Ausflüge, Sportausstattung und Schreibmaterial - deutlich belastet. Deswegen muss es künftig Sache der Landkreise und kreisfreien Städte sein, nach eigenem Ermessen über die Schüler- bzw. Elternbeteiligung bei den Kosten für die Schülerbeförderung zu entscheiden. Die Aufgabenträger müssen selbst entscheiden können, was sie ihren Bürgern zumuten dürfen und was sie nicht mehr zumuten können. Um nichts anderes geht es bei der Volksinitiative.

Bei der Befassung im Hauptausschuss ging es jedoch im Kern um die Frage der Konnexität. Wir als DVU-Fraktion gehen indes aufgrund der öffentlichen Anhörung am 3. April davon aus, dass diese rechtliche Frage - zumindest nach dem Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes - die Zulässigkeit der Initiative nicht infrage stellt.

Mit Ihrer Stellungnahme im Hauptausschuss haben Sie, meine Damen und Herren der LINKEN, dieser Volksinitiative einen Bärendienst erwiesen. Auf der einen Seite gaukeln Sie vor, dass Sie das Anliegen der Volksinitiative für berechtigt halten

und vollumfänglich unterstützen. Allerdings haben Sie mit Ihrer schriftlichen Stellungnahme an den Ausschuss gezeigt, dass sich Ihre Absichten gerade nicht mit denen der Volksinitiative decken. Dort schreiben Sie nämlich, dass Sie mit der Änderung des § 112 des Schulgesetzes für die Landesregierung zwingend die Notwendigkeit sehen, entsprechend dem Konnexitätsprinzip die Landkreise über den bisherigen Umfang hinaus zu finanzieren. Dies mag man als - mit Verlaub - Dummheit werten oder aber als Trick, um über die Hintertür des § 5 Abs. 2 des Volksabstimmungsgesetzes die Volksinitiative selbst zu sabotieren. Ich unterstelle Ihnen einmal, Sie wissen ganz genau, dass Sie damit unmittelbare Haushaltsrelevanz ins Spiel bringen und so im parlamentarischen Verfahren die Volksinitiative rechtlich infrage stellen. Ich hoffe, dass diese politische Inkompetenz und Blockadehaltung der LINKEN möglichst vielen Schülerinnen und Schülern des Landes zur Kenntnis kommen. Unsere Fraktion jedenfalls wird dieser Volksinitiative ihre Zustimmung nicht versagen. Ich gratuliere der Volksinitiative zu diesem Erfolg. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Der Abgeordnete Lunacek spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns in der Koalition entschieden, der Volksinitiative zu entsprechen und die Elternbeteiligung an den Schülerfahrkosten künftig freizustellen. Das heißt, die Landkreise entscheiden darüber selbst.

Ich möchte an der Stelle der Volksinitiative herzlich gratulieren. Sie haben mit Ihrer Kraft und Ihrem Engagement wirklich etwas erreicht. Das ist auch das Signal an andere im Land: Es lohnt sich, sich zu engagieren, und man kann etwas erreichen. Ich sage das auch mit Blick auf die Kommunalwahl, wo wir möglichst viele Bürger brauchen, die sagen: Ich tue mit in meiner Gemeinde, in meinem Landkreis oder darüber hinaus, um etwas zu bewegen.

Es ist eine gute Nachricht für Familien mit Kindern; denn sie werden finanziell entlastet. Es war keine einfache Diskussion, das sage ich ganz offen; denn wir haben hier im Landtag abzuwägen zwischen dem Wunsch der Eltern nach finanzieller Entlastung und der Notwendigkeit, sicherzustellen, dass wir das dauerhaft finanzieren können, und zwar, ohne neue Schulden aufzunehmen. Das wäre nicht sozial, insbesondere nicht gegenüber den Eltern mit Kindern; denn auf dem Rücken dieser Kinder werden am Ende die neuen Schulden gemacht.

Wir haben uns letztlich für die finanzielle Entlastung von Familien entschieden. Das ist uns besonders wichtig; denn Familien leisten mit der Erziehung ihrer Kinder etwas ganz Wichtiges. Wir wollen das unterstützen. Wir wollen, dass Familien mit Kindern Entlastung erfahren. Wir wollen es den Familien damit auch leichter machen, sich für Kinder zu entscheiden. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe.

Den Landkreisen wird es künftig freigestellt sein, Elternbeiträge zu erheben. Sie müssen das nach der Situation vor Ort entscheiden. Wenn sie sie allerdings erheben, dann sollen sie sozial gestaffelt sein. Darauf haben wir uns in der Koalition verstän

digt. Wir wollen also nicht, dass die alleinerziehende Mutter am Ende dafür herhalten muss, dass es einem Landkreis finanziell nicht so gut geht, sondern wir wollen, dass es sozial gestaffelt ist. Das kann zum Beispiel über die Kinderzahl geschehen, dass man für das zweite oder dritte Kind weniger zahlt; da gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Wir werden dazu ein Paket beschließen; denn wir wollen die Landkreise mit der Aufgabe nicht alleinlassen. Es wird ein Stück Hilfe für die Landkreise geben; wir wollen ihnen 4 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das entscheiden wir nicht heute, das werden wir vor der Sommerpause mit einem Nachtragshaushalt festlegen. Das haben wir vereinbart. Dann können die Landkreise entscheiden. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Sie können die Schülerbeförderung künftig freistellen, dann werden sie selbst etwas dazulegen müssen; denn die Mindereinnahmen übersteigen dann die 4 Millionen Euro, die wir ihnen geben. Oder sie belassen es bei den Elternbeiträgen und investieren in die Qualität - das hat Günter Baaske ausgeführt und kommen zum Beispiel dem Ziel näher, die Schulwege sicherer zu machen, vielleicht an der einen oder anderen Stelle auch Gurte in Schulbussen einzuführen, vielleicht auch, mehr Busse einzusetzen. Oder sie verringern die Elternbeiträge; auch das ist möglich.

Meine Damen und Herren, wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Maßnahme dauerhaft finanzierbar ist; das ist wichtig. Es kann nicht sein, dass wir heute die Erhebung von Elternbeiträgen freistellen, und in wenigen Jahren die Maßnahme zurücknehmen und wieder alle beteiligen müssen. Das würde kein Mensch verstehen. Für uns ist es eine schwierige Aufgabe; denn wir wissen: Die finanzielle Situation des Landes wird in wenigen Jahren wieder schlechter sein als heute. Deshalb war der Abwägungsprozess so schwer. Ich bitte bei der Volksinitiative um Verständnis, dass man als Landespolitiker nicht sofort Ja sagen kann, sondern erst abwägen muss, ob wir etwas dauerhaft finanziell durchhalten. Das ist Ausdruck von Verantwortung, von Ehrlichkeit gegenüber den Familien mit Kindern und gegenüber den Bürgern insgesamt. Wir glauben, dass wir es dauerhaft finanziell durchhalten, aber einfach wird es nicht sein. Für uns ist wichtig: Keine neuen Schulden! Insoweit unterscheiden wir uns ein Stück weit von den Linken, die immer mehr versprechen; sie treiben ja noch andere Volksinitiativen voran.

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Aber keine neuen Schulden!)

Sie haben auch in der heutigen Aktuellen Stunde eine Reihe von Forderungen benannt. Am Ende muss alles finanzierbar sein. Wenn ich immer mehr verspreche, muss ich auch immer mehr Steuern einfordern. Wir haben gerade eine Mehrwertsteuererhöhung erleben müssen. Mehr Steuererhöhungen wollen wir nicht. Forderungen und Finanzierungsmöglichkeiten müssen sich die Waage halten. Deshalb ist es wichtig, ehrlich darüber zu diskutieren.

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Genau! Darüber reden wir morgen im Landtag!)

Ein letzter Punkt! Wir entlasten jetzt Familien mit Kindern. Das ist wichtig. Noch wichtiger ist uns allerdings, dass es kürzere Schulwege gibt.

(Beifall des Abgeordneten von Arnim [CDU])

Der Schulweg ist nicht nur ein finanzielles Problem, sondern wir wollen mehr Schulen im ländlichen Raum erhalten. Insoweit sind wir mit unserem Paket ein Stück weit vorangekommen. Wir werden kleinere Klassen mit zwei mal 12 Kindern einrichten können und wünschen uns, dass perspektivisch auch einzügige Schulen möglich sind; dann können wir mehr Schulen erhalten.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Sie haben das Schulgesetz beschlossen! Nicht zu fassen!)