(Schulze [SPD]: Herr Domres, ich wollte einmal wissen, ob Sie dieses hohe Tempo anschlagen, um zu testen, wie schnell die Stenografin schreiben kann! - Vereinzelt Hei- terkeit)
Wir waren bei der GEZ. Der Ausschuss hat die aktuellen Regelungen seinerzeit zum Teil als unbefriedigend angesehen und beschlossen, den zuständigen Fachausschuss des Landtages, den Hauptausschuss, über die in den Petitionen angesprochenen Themen zu unterrichten. Darüber hinaus hat der Ausschuss der Landesregierung empfohlen, diese Probleme bei der Beratung des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu berücksichtigen. Der Ausschuss wünscht sich in solchen Fällen eine zeitnahe Information über eingeleitete Schritte und Ergebnisse.
Stichtwort Hartz IV: Der Ausschuss konnte im vergangenen Jahr feststellen, dass die Zahl der Beschwerden über die Dauer der Verfahren beim Petitionsausschuss abgenommen hat. Offensichtlich ist es gelungen, die Bearbeitungszeiten in den Arbeitsgemeinschaften bzw. bei den Landkreisen zu verkürzen. Auf immer noch hohem Niveau im aktuellen Berichtszeitraum sind die Beschwerden über inhaltliche, über Leistungsentscheidungen.
Das seinerzeit bereits geschilderte Problem der unterschiedlichen Zuständigkeit für einzelne Teilbereiche des ALG II Bund, Länder oder Kommunen - besteht weiter, insbesondere dann, wenn sich die Petenten nicht in erster Linie über das Ergebnis der Bearbeitung ihrer Anträge beschweren, sondern über das Verhalten der Mitarbeiter. Der Petitionsausschuss hofft, dass im Rahmen der Überarbeitung der Strukturen die notwendigen Neuregelungen der Organisation und Aufgabenbereiche der Arbeitsgemeinschaften bis Ende 2010 erfolgt. Außerdem müssen Regelungen gefunden werden, welche die Zuständigkeit innerhalb der Arbeitsgemeinschaften und die der Aufsichtsbehörden für den Bürger verständlicher machen.
Die Vertretung der Beamten einer Landesdienststelle wandte sich an den Petitionsausschuss und beklagte, dass die Bearbei
tung von Beihilfeanträgen durch die zuständige Landesbehörde regelmäßig zwei bis drei Monate dauere. Der Petitionsausschuss hinterfragte daraufhin kritisch die vom Ministerium zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten eingeleiteten Maßnahmen und drang darauf, dass nunmehr effektive Maßnahmen zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten ergriffen werden. Zwei Monate später konnte der Ausschuss feststellen, dass sich die Bearbeitungszeit nunmehr auf sechs Wochen reduziert hat. Perspektivisch sollte sie auf vier Wochen verkürzt werden. So war der Stand 2006.
Im Jahr 2007 sieht die Sache allerdings schon wieder anders aus. Dem Petitionsausschuss ist bekannt, dass die Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen derzeit wieder auf zehn Wochen angewachsen sind. Dies kann nicht zufriedenstellen. Die seinerzeit eingeleiteten Maßnahmen lassen jedenfalls nicht auf Nachhaltigkeit schließen. Der Ausschuss wird sich dieser Problematik weiter zuwenden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir einige Ausführungen zu ausgewählten Petitionen.
Der demografische Wandel und die damit verbundenen Entwicklungen machen um den Petitionsausschuss keine Bogen. Dies betrifft beispielsweise die Schule und die gesundheitliche Versorgung.
In einer Vielzahl von Petitionen beklagen die Bürgerinnen und Bürger weite Schulwege und zunehmend auch fehlende Möglichkeiten, Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu besuchen. Außerdem kritisieren sie die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. So hat sich der Ausschuss in seiner 47. Sitzung am 6. November 2007 mit mehreren Petitionen befasst, bei denen es um die Lösung der Probleme vor Ort geht, insbesondere von Ortschaften in Randlage zum Bundesland MecklenburgVorpommern. Die Petitionen hatten insbesondere die Problemkreise Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst sowie Zahlung von Schulkostenbeiträgen für Brandenburger Kinder, die eine Schule in Mecklenburg-Vorpommern besuchen, zum Gegenstand.
Ein wesentlicher Grund für die Verschlechterung der Situation an der Landesgrenze sind die Maßnahmen, die vom Land Mecklenburg-Vorpommern bzw. der dortigen Kassenärztlichen Vereinigung ergriffen wurden. Zwar ist die ambulante medizinische Versorgung durch brandenburgische Ärzte auch in der Randlage gewährleistet, doch die Bürger aus diesen Regionen besuchen lieber regelmäßig die besser erreichbaren Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern. Sie wünschen sich aber auch eine ärztliche Behandlung außerhalb der Sprechzeit durch diese Ärzte, und dies ist nicht mehr möglich, weil die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern ihre Ärzte auf die territoriale Zuständigkeit hingewiesen hat. Die Folge ist offensichtlich, dass in Mecklenburg-Vorpommern niedergelassene Ärzte nicht mehr außerhalb der Landesgrenze MecklenburgVorpommerns arbeiten. Betroffen ist vor allem der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst.
Petitionen im Zusammenhang mit einem Schulkostenbeitrag ergeben sich aus einer entsprechenden Änderung der gesetzlichen Vorschriften. Nach Auslaufen einer Übergangsfrist führt dies zunehmend dazu, dass Schulträger im Land MecklenburgVorpommern die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus anderen Bundesländern davon abhängig machen, ob sich
die Gemeinde, der Landkreis oder das Land, in dem die Schülerin oder der Schüler wohnt, freiwillig bereit erklärt, die Kosten für den Schulbesuch zu erstatten. Aus der Sicht des Bildungsministeriums wird für einen länderübergreifenden Schulkostenbeitrag hingegen keine Rechtsgrundlage gesehen. Da die Interessen von Schülerinnen und Schülern, die in räumlicher Randlage wohnen, nicht außer Acht gelassen werden dürfen, wird sich der Ausschuss weiterhin damit befassen und sich für eine Lösung des Problems einsetzen. Ähnlich verhält es sich natürlich hinsichtlich der medizinischen Versorgung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In einer anderen Petition wandte sich eine Familie ausländischer Herkunft, die von Abschiebung bedroht war, an den Petitionsausschuss. Sie bat darum, sich für die Aussetzung der Abschiebung bzw. die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung einzusetzen; Näheres können Sie im Bericht nachlesen. Der Petitionsausschuss sah sich wegen der bestehenden Sachlage veranlasst, der Landesregierung zu empfehlen, sich für eine längerfristige Duldung der Familie von sechs Monaten einzusetzen; dadurch könnten der psychische Druck von den Familienmitgliedern genommen und eine umfassende Prüfung der komplexen ausländerrechtlichen Situation der Familie ohne Zeitdruck erfolgen. Wir wiesen darauf hin, dass es den Ausländerbehörden durchaus möglich ist, längerfristig erteilte Duldungen aufzuheben und zurückzunehmen, wenn sich innerhalb des Duldungszeitraums Änderungen der Sach- und Rechtslage ergeben.
Lieber Kollege Domres, jetzt muss ich aber doch darauf hinweisen, dass Sie bereits zwei Minuten über der vereinbarten Zeit sind.
Ein, zwei Sätze noch. - Anfang 2007 sah sich die Ausländerbehörde in der Lage, eine längerfristige Duldung von drei Monaten zu erteilen. Seit der Empfehlung des Petitionsausschusses sind nunmehr zehn Monate vergangen, ohne dass in der Frage der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung abschließend entschieden worden ist. In dem von mir beschriebenen Fall standen wohl nicht unbedingt der Mensch und die Familie im Mittelpunkt des Verwaltungshandelns. Der Petitionsausschuss würde es begrüßen, wenn zukünftig großzügiger längerfristige Duldungen ermöglicht würden, um unerwünschte Kettenduldungen und somit unnötigen Druck und Ängste bei den betroffenen Menschen zu vermeiden.
Nicht nur die im Bericht geschilderten Fälle machen deutlich, dass es sich lohnt, an den Petitionsausschuss zu schreiben, und dass der Petitionsausschuss kein zahnloser Tiger oder ein demokratisches Feigenblatt ist. Der Petitionsausschuss registriert, was die Menschen bewegt. Die Anzahl bestimmter Eingaben sollte als Frühwarnzeichen und als Hinweis verstanden werden, dass entsprechender Handlungsbedarf für die Politik besteht.
Ich wünsche mir für die Zukunft, dass Empfehlungen an die Landesregierung nicht folgenlos bleiben, dass Befassungen in den Fachausschüssen mit noch größerer Intensität durchgeführt werden und dass zur Kenntnis gegebene Petitionen Eingang in die politische Diskussion und Berücksichtigung finden; darin können wir alle noch besser werden. Dies ist meines Erachtens der Wunsch aller Ausschussmitglieder. Nur so machen die Bürgerinnen und Bürger die Erfahrung, dass ihre Probleme ernst genommen werden und ihre Hinweise und Anregungen willkommen sind. Auch damit kann einer zunehmenden Politikverdrossenheit begegnet werden, und die Bürgerinnen und Bürger können wieder Vertrauen in unsere Demokratie gewinnen, meine Damen und Herren. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Wir bedanken uns bei dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, der uns in 14 Minuten und 13 Sekunden seinen Bericht dargestellt hat. Der Jahresbericht ist damit zur Kenntnis genommen. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich schließe den Tagesordnungspunkt 12. Ich habe, weil wir jetzt vor mehreren Wahlhandlungen stehen, mehrfach ein entsprechendes Signal gegeben; ich wollte allen noch die Möglichkeit geben, in den Raum zu kommen.
Zustimmung zur Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Brandenburgischen Schlösser GmbH Gemeinnützige Betriebsgesellschaft
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Ich stelle also den Antrag in der Drucksache 4/5914 sofort zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Wer enthält sich? - Bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt worden. Er ist damit angenommen worden; der Mitgliedschaft von Frau Ministerin Prof. Dr. Wanka im Aufsichtsrat der Brandenburgischen Schlösser GmbH ist somit zugestimmt.
Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Deshalb können wir sofort zur Abstimmung kommen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das
Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist diesem Antrag und damit den Mitgliedschaften von Herrn Minister Junghanns und Herrn Minister Dr. Woidke im Verwaltungsrat der InvestitionsBank des Landes Brandenburg mehrheitlich zugestimmt worden.
Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass wir direkt zur Abstimmung kommen können. Wer also dem Antrag in Drucksache 4/5919 seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Diesem Antrag ist einstimmig zugestimmt; er ist somit angenommen.
Auch hierzu ist vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass wir direkt zur Abstimmung kommen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist diesem Antrag zugestimmt; er ist damit angenommen. Die Abgeordneten Frau Melior, Herr Günther und Herr Dr. Klocksin sind als Mitglieder sowie die Abgeordneten Frau Fischer, Herr Christoph Schulze und Herr Bischoff als stellvertretende Mitglieder gewählt.