Meine Damen und Herren von der LINKEN, noch einmal zu Ihrem Antrag: Kollege Baaske hat schon richtigerweise darauf hingewiesen, weshalb man Ihrem Antrag nicht zustimmen muss. Vielleicht steckt eine gewisse Anmaßung darin. Es geht auch nicht darum, dass die CDU das nicht will. Das ist überhaupt nicht das Thema. Dieser Landtag hat auch schon Anträgen der PDS-Fraktion zugestimmt, und wir leben trotzdem alle noch.
Wenn Sie aber in Ihrem Antrag gemeinsame Aktionen der Präsidenten der Landtage fordern, dann frage ich Sie: Welche Aktionen sollen das sein? Sollen sie sich anketten? Was erwarten Sie sich eigentlich davon?
Dass wir als Landtag Brandenburg die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern und andere auffordern, hat man dort nicht gern. Sie haben es auch nicht nötig, von anderen Landesparlamenten oder Landesregierungen aufgefordert zu werden. Wir tun gut daran, unsere eigene Landesregierung weiterhin zu ermutigen, für eine zivile Nutzung einzutreten, weil die Menschen in der Region Klarheit wollen; das ist auch die Argumentation der CDU gewesen. Auch vor Ort ist gesagt worden: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!
Wir streben eine zivile Nutzung an. Daran besteht kein Zweifel. Aber wir wollen keine Schaufensteranträge beschließen. Deshalb wird die CDU-Fraktion, soweit ich es weiß, den Antrag der Fraktion DIE LINKE selbstverständlich ablehnen. Wir werden dem Antrag der Regierungskoalition natürlich zustimmen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion um den Übungsplatz Wittstock dauert schon mehr als 15 Jahre. Wir haben uns mehrfach und unter verschiedenen Gesichtspunkten damit befasst. Dieser Landtag hat auch schon viele Entschließungen gefasst.
Ich will daran erinnern: Wir haben der Bundeswehr am 14. April 2005 für ihren Einsatz im Land Brandenburg gedankt. Von daher gesehen wollen wir, dass die Bundeswehr in Brandenburg stationiert ist.
Dann hat sich das Verwaltungsgericht Potsdam damit befasst und am 31. Juli 2007 den Klagen gegen die weitere militärische Nutzung des ehemaligen Übungsplatzes Wittstock stattgegeben.
Daraufhin haben sich die Ministerpräsidenten Platzeck und Ringstorff im August 2007 an den Bundesminister der Verteidi
gung gewandt und ihn gebeten, dieses Urteil zu berücksichtigen. Sie forderten eine abschließende Prüfung und die Entscheidung gegen eine Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide als Luft-Boden-Schießplatz.
Sowohl der Landtag als auch die Landesregierung haben also mehrfach politische Initiativen ergriffen, um eine touristische, zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide durchzusetzen. Es ist also schon viel getan worden.
Vor diesem Hintergrund, Herr Domres, habe ich Ihre Rede überhaupt nicht verstanden. Wie gehen Sie eigentlich mit dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen um? Darin heißt es:
„Der Landtag spricht sich gegen die Einrichtung eines Luft-Boden-Schießplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide aus.“
Dafür sind Sie doch auch! Das ist doch das politische Signal. Der Landtag ist nicht dazu da, Ihre Referentenentwürfe umzusetzen; der Landtag ist dazu da, politische Signale auszusenden.
Im Weiteren wird der Antrag der Koalitionsfraktionen begründet. Dieser Vorschlag ist ein klares politisches Signal.
Erstens liegt Ihnen der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/5920 vor. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Enthält sich jemand der Stimme? Mehrheitlich ist gegen diesen Antrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.
Wir kommen - zweitens - zum Entschließungsantrag in der Drucksache 4/5950, eingebracht von den Fraktionen der SPD und der CDU. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Gegenstimmen ist diesem Entschließungsantrag mehrheitlich zugestimmt worden. Er ist somit angenommen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Drucksache 4/5869 aus der 4. Wahlperiode hat der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg seinen 3. Jahresbericht in dieser Legislaturperiode vorgelegt. Nach § 12 Abs. 1 des Petitionsgesetzes nimmt der Landtag mindestens jährlich einen Bericht über die Arbeit des Ausschusses entgegen.
Bevor ich mich dem Bericht und einigen Problemen zuwende, möchte ich mich im Namen der Mitglieder des Petitionsausschusses, aber auch persönlich bedanken. Bedanken möchte ich mich zuerst natürlich bei den Referentinnen und Referenten sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sekretariats des Petitionsausschusses für ihre Arbeit. Sie haben im Jahr 2007 unter zeitweise schwierigen personellen Bedingungen zuverlässig, engagiert und jederzeit motiviert gearbeitet und ihre Aufgaben hervorragend gemeistert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen großen Anteil daran, dass die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ausschuss und Referat auch im Jahr 2007 fortgeführt werden konnte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass alle Ausschussmitglieder froh und stolz sind, diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Referat zu haben.
Bedanken möchte ich mich aber auch bei den Mitgliedern des Ausschusses für die gute, kollegiale und verlässliche Zusammenarbeit im Ausschuss und auch zwischen den Abgeordneten im Jahr 2007, ganz besonders natürlich bei meiner Stellvertreterin Frau Prof. Dr. Heppener.
Die gute Zusammenarbeit ist eine wichtige Grundlage dafür, dass die vorgebrachten Probleme der Bürgerinnen und Bürger fach- und sachgerecht bearbeitet werden und die Probleme der Bürgerinnen und Bürger - und eben kein lähmender Parteienstreit - im Mittelpunkt stehen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, 2007 war für den Petitionsausschuss kein leichtes Jahr. Im September musste er sich mit der Bearbeitungsdauer der bei ihm anhängigen Petitionen befassen. Sie war nach Auffassung des Ausschusses nicht zufriedenstellend. Die erstmalige Behandlung einer Petition im Ausschuss, wenn diese nicht besonders eilbedürftig war, erfolgte erst nach sechs Monaten. Nach Auffassung des Ausschusses ist aber eine Bearbeitungszeit von mehr als vier Monaten kaum akzeptabel und dem Bürger auch nicht vermittelbar. Eine Bearbeitungszeit von drei Monaten ist wünschenswert.
Gemäß Artikel 24 der Landesverfassung haben die Petenten einen Anspruch auf Bescheid des Petitionsausschusses in angemessener Frist. Dem Ausschuss waren und sind stabil kürzere Bearbeitungszeiten wichtig. Deshalb hatte sich der Ausschuss in seiner 45. Sitzung zwecks einer dauerhaften Reduzierung der Bearbeitungszeit einstimmig dazu verständigt, eine zusätzliche Referentenstelle im Sekretariat des Petitionsausschusses zu fordern und sich dahin gehend an den Präsidenten und an
den Hauptausschuss zu wenden. Für die Unterstützung unseres Anliegens möchte ich mich beim Landtagspräsidenten, Herrn Fritsch, beim Direktor des Landtages, Herrn Dr. Voigt, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und nicht zuletzt bei den Mitgliedern des Hauptausschusses, insbesondere bei den Kollegen Baaske und Vietze, aber auch bei den Mitgliedern des Finanzausschusses bedanken. Mit der getroffenen Entscheidung wird es uns gelingen, die Bearbeitungszeiten zu reduzieren.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch im Jahr 2007 war der Ausschuss bemüht, die Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern. Entsprechende Hinweise nahm der Ausschuss auf und setzte sie um. So wurden der letzte Jahresbericht als Broschüre aufgelegt, der Flyer aktualisiert, ein Stand am „Tag der offenen Tür“ betreut und, wenn es nötig war, Vor-Ort-Termine durchgeführt.
Der vorgelegte Bericht ist informativer gestaltet und stellt die vielfältige Arbeit des Ausschusses anschaulich dar. Der Bericht macht deutlich, dass der Ausschuss keine technokratische und bürokratische Institution ist, die die Stellungnahmen der Landesregierung oder anderer Behörden ungeprüft und unkritisch übernimmt.
Die im Bericht geschilderten Fälle spiegeln einen Querschnitt der Petitionsthemen wider. Die meisten Petitionen stammen aus dem Schulwesen, dem Sozialwesen, dem Strafvollzug, aus dem Bereich der Justiz- und Rechtspflege sowie aus dem Bereich Natur und Umwelt.
In dieser Legislaturperiode hat sich der Eingang von Petitionen von 702 im ersten über 734 im zweiten auf 785 Petitionen im dritten Jahr erhöht. Derzeit verzeichnen wir einen weiteren Anstieg. Das hat sicher mit den vielfältigen Problemen der Menschen im Land zu tun. Der Petitionsausschuss ist aber auch bei den Bürgerinnen und Bürgern bekannter geworden und hat an Akzeptanz und Vertrauen gewonnen.
Leider ist aber auch festzustellen, dass sich Menschen mit Hoffnungen auf eine Problemlösung an den Petitionsausschuss wenden, denen jedoch wegen der Sach- und Rechtslage nicht geholfen werden kann. Dies ist unter anderem deshalb nicht möglich, weil die angesprochenen Probleme in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung bzw. der richterlichen Unabhängigkeit fallen. Der Ausschuss ist in diesen Fällen bemüht, den Petenten in verständlichen Worten entsprechende Auskünfte zu geben und die Rechtslage zu erläutern.
Auch in diesem Berichtszeitraum hat der Ausschuss von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, Petitionen an die Fraktionen zur Kenntnisnahme zu überweisen. Der Ausschuss hat sich an die Landesregierung mit Empfehlungen, Kenntnisnahmen und Überprüfungen gewandt und den Fachausschüssen Petitionen zur Mitberatung, Kenntnis- oder Stellungnahme gesandt.
Ich halte es für erforderlich, dass sich die Bearbeitung der Petitionen noch stärker in der Parlamentsarbeit widerspiegelt und die Anregungen, Hinweise und Kritiken der Bürger auch bei Gesetzesvorhaben noch stärker Berücksichtigung finden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich mich dem Jahresbericht 2007 im Konkreten zuwende, eine kurze Rückschau auf den Bericht 2006.
Stichwort GEZ: Der 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthielt wesentliche Änderungen zur Erhebung von Rundfunk- und Fernsehgebühren. Einkommsschwache Personen hatten vor dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages die Gebührenbefreiung regelmäßig beim Sozialamt beantragt und dort ihr Einkommen offengelegt.
Fragen Sie bitte mich, ob Sie eine Zwischenfrage stellen dürfen, Herr Parlamentarischer Geschäftsführer! Habe ich recht verstanden: Sie wollen eine Zwischenfrage stellen?