Wir als DVU-Fraktion sind der Ansicht, dass angesichts dieser Erfahrung mit real existierendem Aufklärungsinteresse fürderhin nicht nur die Regierung der parlamentarischen Kontrolle, sondern auch das Kontrollorgan als solches auch der Kontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger zumindest über die Medienöffentlichkeit zugänglich sein muss. Immerhin ist auch der Untersuchungsausschuss ein politisches Organ, dessen Arbeit für den Bürger jederzeit transparent und nachprüfbar sein muss.
Das absolute Verbot von Ton- und Filmaufnahmen ist - das habe ich im ersten Teil meiner Rede ausführlich dargelegt und dies kommt in der Begründung zu unserem Antrag vertieft zum Ausdruck - nicht mit dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit zu vereinbaren. Wir als Politiker der DVU-Fraktion werden indes regelmäßig vom Bürger gefragt, was im Landtag gegen all diese Missstände im Land, zum Beispiel bei der LEG, bei der Chipfabrik und beim Flughafenprojekt BBI, eigentlich getan wird.
Herr Schuldt, ich frage nur, damit die Öffentlichkeit ein richtiges Bild bekommt: Können Sie mir zustimmen, dass die Beratungen des Untersuchungsausschusses erstens öffentlich sind, dass zweitens Journalisten die Beratungen im Untersuchungsausschuss verfolgen können und dass sich die Öffentlichkeit demzufolge - wenn auch nicht durch ein Fernsehbild, so doch durch das geschriebene Wort - auch ein Bild machen kann? Können Sie mir drittens zustimmen, dass es nur eine ganz bestimmte Bevölkerungsgruppe, möglicherweise auch Partei, gibt, die dem Wort misstrauend zusätzlich das Bild braucht, um die Vorgänge zu verstehen?
Herr Vietze, dem kann ich in der Form nicht zustimmen. Sie haben sich versprochen, indem Sie sagten, dass kein Bild nach außen gebracht wird. Die Bildaufnahme ist aber notwendig, damit die Bürgerinnen und Bürger - der Souverän in diesem Land - sehen können, wer hier was tut.
Wir als Politiker der DVU-Fraktion werden indes regelmäßig vom Bürger gefragt, was wir tun, Herr Vietze. Sie sehen daran, dass der Bürger daran interessiert ist, am Fernsehschirm zu sehen, was hier im Landtag passiert.
Die wesentliche Arbeit im Sinne der Aufklärungsarbeit ist in einem Untersuchungsausschuss die möglichst lückenlose Beweiserhebung. Wenn das Untersuchungsausschussgesetz die Aufnahme von Bild- und Tonaufnahmen verbietet, dann muss dies im Rahmen der Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger auf verfassungsrechtlich begründeter Ebene korrigiert werden. Es geht dabei nicht um Schauprozesse oder Tribunale wie bei der amerikanischen Strafjustiz, sondern darum, die Publizität politischer Entscheidungsvorgänge zu gewährleisten.
Das geschieht am besten dadurch, dass die konkrete Art und Weise der rechtsstaatlichen Kontrolle und ihrer Funktionsweise der öffentlichen Kritik zugänglich ist. Dass in Einzelfällen Ausnahmen nötig sind, weil zum Beispiel der Schutz des Persönlichkeitsrechts, die Sicherheit von Zeugen oder andere berechtigte individuelle oder öffentliche Geheimhaltungsinteressen dem Zugang der Medienöffentlichkeit entgegenstehen, muss natürlich beachtet werden. Diesbezüglich gebe ich Ihnen Recht, Herr Vietze. Dies haben wir allerdings auch so in unserem Gesetzentwurf verankert.
Dem haben wir lückenlos, aber indes schon dadurch Rechnung getragen, dass wir, Herr Vietze, das Verbot von Ton- und Filmaufnahmen in § 11 Abs. 2 als konkrete Aufforderung des Aus
Jeder Politiker in diesem Hause, der ein echtes Interesse daran hat, dass fehlerhafte Regierungspolitik oder gar Staatsunrecht schonungslos aufgedeckt werden können, kann kein Interesse daran haben, dass zukünftig das Beweiserhebungsverfahren bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen einem uneingeschränkten Medienverbot unterliegt.
Danke. Die Koalitionsfraktionen möchten ihre Redezeit ausschöpfen. Der Abgeordnete Schulze spricht noch einmal.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Es zwingt einen noch einmal ans Podium; denn das Gesagte kann man nicht unkommentiert hinnehmen. Es war von Medienverbot, Staatsverbrechen etc. die Rede.
Dieser Artikel ist im Grundgesetz so verankert worden, weil in der Zeit vor In-Kraft-Treten des Grundgesetzes die Grund- und Persönlichkeitsrechte von Menschen mit Füßen getreten worden sind, und zwar von einer Politik und einer Ideologie, denen einige heute wieder nahe treten oder die einige heute wieder indirekt propagieren und herbeiführen wollen.
Was heute durch den Abgeordneten Schuldt vorgetragen wurde, ist der Versuch einer Skandalisierung der Arbeit dieses Parlaments, der Abgeordneten und seiner Gremien. Sie versuchen zu inaugurieren und den Besuchern und den jungen Menschen, die hier anwesend sind, und vielleicht denen, die an den Bildschirmen sitzen, weiszumachen, die Abgeordneten würden ihre Arbeit nicht tun. Das ist aus meiner Sicht schlicht und einfach ein Skandal.
Alle Vertreter der Medien, die Kollegen, die Menschen aus diesem Land, die an Untersuchungsausschüssen, die während der Beweisaufnahme öffentlich tagen, teilgenommen haben, wissen, dass die Abgeordneten der demokratischen Fraktionen ihre Arbeit sehr gut gemacht haben.
Dabei waren es die Abgeordneten der DVU-Fraktion, die ihre Arbeit nicht gemacht haben. Sie saßen in den Untersuchungs
Heute ziehen sie über uns her und versuchen, durch bewusste Falschdarstellung etwas zu kreieren, das mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Dagegen wehren wir uns.
Diese bewusste Falschdarstellung ist Ihr Versuch, die Öffentlichkeit zu beeinflussen und vom demokratischen System abzubringen.
Ich finde das geradezu niederträchtig. Worum es geht, ist die Frage, was mit dem Menschen, der in einem Untersuchungsausschuss vor dem versammelten Gremium vernommen wird, passiert.
Ich habe es vorhin schon angedeutet: Der Zeuge wird belehrt, und zwar mit einer Formel, bei der man sich, auch wenn man das schon öfter hat über sich ergehen lassen, am Kopf kratzt und auf den Hosenboden setzt, weil sie ziemlich hart ist. Er wird belehrt, dass er die Wahrheit sagen muss. Wenn er nicht die Wahrheit sagt oder unvollständige Aussagen macht, kann er mit Gefängnis bestraft werden etc.
Der Zeuge - in der Regel ist das ein unbescholtener Bürger, der befragt wird - ist nicht Täter, sondern jemand, den man herbeizieht, um herauszufinden, was ein anderer Mensch getan hat. Beim Hören der Belehrungsformel sind viele Zeugen völlig verschüchtert und müssen sich dann den bohrenden Fragen von Abgeordneten stellen. Häufig gleicht das einem Kreuzverhör. Diese Menschen sollen dann in der Öffentlichkeit vorgeführt werden?
Ich möchte Sie bitten: Versetzen Sie sich einfach einmal in die Person des Zeugen. Denken Sie sich, Sie wären vor einem Untersuchungsausschuss, Sie hätten sich nichts zuschulden kommen lassen, sondern würden nur gefragt, was Ihr Chef oder jemand anderes an einem bestimmten Tag gesagt oder getan hat. Ich glaube, Sie würden nicht wollen, dass alles, was Sie sagen und wie Sie sich verhalten, in alle Welt übertragen wird. Sie würden sagen: Es ist schon schlimm genug, dass ich hier sein muss und mich dieser Sache nicht entziehen kann. Schließlich habe ich mir nichts zuschulden kommen lassen.
Dass das alle Welt als Spektakel und Schauspiel mitverfolgt, muss nicht sein. Ich finde, es war eine weise Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das nicht zuzulassen, und dabei
sollte es bleiben. Im Mittelpunkt der Politik sollte der Mensch stehen und nicht die Skandalisierung einer Institution, eines Gremiums oder einer Rechtsordnung.
Die DVU-Fraktion beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs - Drucksache 4/209 - an den Hauptausschuss zur federführenden Beratung und an den Rechtsausschuss zur Mitberatung. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Damit ist der Antrag auf Überweisung mit den Stimmen der PDS-, der SPD- und der CDU-Fraktion abgelehnt worden; die DVU-Fraktion hat dafür gestimmt.
Für den Fall der Ablehnung des Überweisungsantrags wird über die Vorlage in der Sache abgestimmt. Wer dem Gesetzentwurf in der Sache zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der PDS-, der SPD- und der CDU-Fraktion abgelehnt, wobei die DVU-Fraktion dafür gestimmt hat.
Gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Landtag Brandenburg vom 19. September 2004 erhobene Wahleinsprüche