Maßnahmen sind nach unseren Änderungsanträgen in angemessenen Abständen zu wiederholen. Das ist rechtlich ein sehr dehnbarer Begriff. Da muss man sich auf eine untergesetzliche Regelung verlassen. Es mag unterschiedliche Ansprüche und verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen geben, die man sehr oft wiederholen muss. Es mag andere Maßnahmen geben, bei denen eine so häufige Wiederholung nicht notwendig ist. Ich denke, es kommt immer auf den Einzelfall an, für den die angemessenen Abstände festzulegen sind.
Kollege Dr. Scharfenberg, hier scheitert nichts an einer fragwürdigen Koalitionsräson. Wir haben uns im Ausschuss deutlich zu der Frage der Zusammenlegung der Datenschutzbehörden des nichtöffentlichen Bereichs mit denen des öffentlichen Bereichs geäußert. Zwei Aspekte sind hier wichtig: Zum einen läuft gerade ein Vertragsverletzungsverfahren. Wir sollten dessen Ergebnis auf alle Fälle in die weiteren Betrachtungen einfließen lassen. Zum anderen sind mir in sehr ausführlichen Gesprächen, die ich sowohl mit der LDA, Frau Hartge, als auch mit Mitarbeitern des Innenministeriums geführt habe, die rechtlichen Aspekte sehr deutlich geworden.
Ich stimme Frau Hartge in folgendem Punkt uneingeschränkt zu: Es darf nicht sein, dass Menschen, die sich an die Datenschutzbeauftragte wenden, um eine Auskunft zu erhalten, von dieser mitgeteilt wird: Ich bin nicht der richtige Ansprechpartner, bitte gehen Sie zum Innenministerium! - Frau Hartge hat in der Anhörung zwei Beispiele genannt, eines aus dem Klinikbereich, ein anderes im Zusammenhang mit der Björn-SteigerStiftung, die sich mit Handyortung befasst. Insofern ist es den Menschen nicht vermittelbar, wenn ihnen gesagt wird: Ich bin nicht zuständig. Geht zu einer anderen Stelle!
Wir sollen und müssen diese Diskussion führen, um möglicherweise - ich spreche noch im starken Konjunktiv - doch dahin zu kommen, dass beide Bereiche zusammengelegt werden. In den Gesprächen im Innenministerium ist mir sehr deutlich geworden, wo die rechtlichen Hürden liegen. Man kann es sich nicht so einfach machen, wie Sie es mit dem Änderungsantrag, den Sie heute zur namentlichen Abstimmung stellen, vorhaben. Sie wollen quasi mit einem Federstrich die Zusammenlegung verfügen. Wir müssen das rechtlich sehr intensiv prüfen. Das hat nämlich auch zur Folge...
- Herr Kollege Dr. Scharfenberg, die Zusammenlegung hat zur Folge, dass auch die rechtliche Stellung der LDA eine andere sein wird. Das müssen wir alles berücksichtigen. Ich will jetzt nicht weiter ins Detail gehen, bin aber gern bereit, diese Gespräche zu führen. Wir haben uns auch mit dem Innenministerium so verabredet. Ich denke, im nächsten Jahr können wir das auf den Weg bringen.
Eine abschließende Bemerkung zur Schülerdatei. In der Anhörung hat Frau Hartge dies ausdrücklich begrüßt; vielleicht erinnern Sie sich, Kollege Dr. Scharfenberg. Wir haben uns gestern unter anderem über den Kinderschutz unterhalten. Ich will nicht ins Detail gehen, sondern nur ein Beispiel nennen: Es wäre durchaus sehr hilfreich, für bestimmte Statistiken auch den Zugriff auf diese zentrale Datei zu haben. Wir haben festgestellt, dass jede Schule selbstständig vorgeht, dass unterschiedliche Software benutzt wird und dass es wenige Schnittstellen gibt.
Insgesamt haben wir nach intensiver Beratung einen guten Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Ich möchte Sie um Ihre Zustimmung bitten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Heute wird Ihnen das Dritte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und weiterer Gesetze vorgelegt. In diesem Zusammenhang danken wir zunächst allen Beteiligten für sehr engagierte und auch sachorientierte Diskussionen und Arbeiten; einiges haben wir in der Tat im Wege des Entstehens noch verändert.
Vorrangiges Ziel der Novellierung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes ist es, entbehrliche Normen und Standards konsequent abzubauen. Diesem Anspruch wird der vorliegende Gesetzentwurf gerecht. Ich darf Ihnen versichern, dass bei der Normenreduzierung - gerade im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit - ein sehr sensibles Herangehen sowohl des Innenministeriums als auch der Landesregierung insgesamt gegeben war.
Im Ergebnis der Diskussionen in der 1. Lesung und in den Sitzungen des Innenausschusses sind noch Änderungen erfolgt, die dem Anspruch an mehr Datensicherheit entsprechen.
Die Experten haben in der Anhörung den von der Landesregierung mit dem Gesetzentwurf eingeschlagenen Weg, überflüssige Normen und Standards abzubauen, begrüßt. Dort, wo sie sich für den Erhalt einer Vorschrift eingesetzt haben, ist dem durch entsprechende Änderungsanträge Rechnung getragen worden.
Ein Beispiel: So soll nach den Ausschussberatungen die Regelung zum sogenannten Benachteiligungsverbot für Mitarbeiter der Verwaltung erhalten bleiben, wenn sie sich an die Landesdatenschutzbeauftragte wenden, obwohl dieses Verbot auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Gesetz bestehen würde. Das haben wir getan.
Der Ruf nach einer schnellen Zusammenlegung der Datenschutzaufsichten kam erneut zur Sprache. Aber, wie bereits ausgeführt, mit Blick auf das noch ausstehende Ergebnis des Klageverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof ist man übereingekommen, dem Landtag entsprechend einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses bis zum 30.06.2008 einen entsprechenden Prüfbericht zukommen zu lassen. Diese Prüfung dauert noch an. Ich gehe davon aus, dass wir nach Vorlage dieses Berichts in eine offene Diskussion eintreten können.
Die Ergänzung des Brandenburgischen Schulgesetzes um den § 65 a zur Einführung einer automatisierten Schülerdatei und zur Führung von Schülerlaufbahnstatistiken fand im zuständigen Ausschuss vor allem aus datenschutzrechtlicher Sicht eine sehr eingehende Behandlung. Die mit dieser Norm landesweit standardisierte Datenverarbeitung von Schülerdaten wird zu
gleich einen wirksamen Datenschutz ermöglichen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, dem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben.
Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen mehrere Änderungsanträge vor. Ich beginne mit dem Änderungsantrag in der Drucksache 4/5339, eingereicht von der DVU-Fraktion. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag in der Drucksache 4/5340, eingebracht von der DVU-Fraktion, auf. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Mit großer Mehrheit ist gegen den Änderungsantrag gestimmt worden. Damit ist er abgelehnt.
Ich rufe den Änderungsantrag in der Drucksache 4/5341, eingebracht von der DVU-Fraktion, auf. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Der Antrag ist somit abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag in der Drucksache 4/5349, eingebracht von der Fraktion DIE LINKE, auf. Dazu ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Wir beginnen mit dieser. Bitte schön.
Gibt es Abgeordnete im Plenarsaal, die keine Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte Sie um etwas Geduld für die Auszählung.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag in Drucksache 4/5349 bekannt: Für den Änderungsantrag stimmten 28 Abgeordnete, gegen ihn stimmten 39 Abgeordnete, 2 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. - Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Es liegt Ihnen der Änderungsantrag in Drucksache 4/5342, eingebracht von der DVU-Fraktion, vor. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mehrheitlich ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Es ist der Änderungsantrag in Drucksache 4/5350 von der Fraktion DIE LINKE eingebracht worden. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Mehrheitlich wurde gegen diesen Antrag gestimmt; er ist somit abgelehnt.
Wir kommen damit zur Beschlussempfehlung in Drucksache 4/5330 einschließlich Korrekturblatt. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mehrheitlich ist dieser Beschlussempfehlung gefolgt. Das Gesetz ist damit in 2. Lesung verabschiedet.
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen damit zur direkten Abstimmung. Wer dem Antrag in der Drucksache 4/5307 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mehrheitlich ist gegen diesen Antrag gestimmt worden, er ist somit abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Jürgens erhält für die Fraktion DIE LINKE das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Prekäre Beschäftigung gibt es leider in den verschiedensten Branchen. Für meine Fraktion ist jede Arbeit dieser Art abzulehnen. Mit dem heutigen Antrag geht es uns um prekäre Beschäftigung im Hochschulbereich. Das Thema ist also „Wissenschaft als Beruf“.
Das ist kein modernes Phänomen. Max Weber hat bereits 1917 einen Vortrag zu diesem Thema gehalten und für den wissenschaftlichen Nachwuchs Folgendes festgestellt:
„Denn es ist außerordentlich gewagt von einem jungen Gelehrten, der keinerlei Vermögen hat, überhaupt den Bedingungen der akademischen Laufbahn sich auszusetzen. Er muss es mindestens eine Anzahl Jahre aushalten können, ohne irgendwie zu wissen, ob er nachher die Chancen hat, einzurücken in eine Stellung, die für den Unterhalt ausreicht.“
Zur Situation heute in Brandenburg! Leider ist die Zahl derjenigen Menschen, die an unseren Hochschulen tätig sind und keine Stellung innehaben, die für den Unterhalt ausreicht, stetig gewachsen. Dabei geht es uns heute nicht um jene Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, sondern um das sogenannte nebenberufliche Personal an Hochschulen.
Insbesondere die sogenannten Lehraufträge werden von den Hochschulen inzwischen weit über ihren eigentlichen Zweck hinaus genutzt. Nach Auskunft der Landesregierung gibt es 2007 rund 900 Lehraufträge an Brandenburger Hochschulen. Ihre ursprüngliche Funktion war die Schaffung zusätzlicher Lehrangebote, zum Beispiel aus dem Bereich der Forschungsund Berufspraxis. Experten in Beschäftigung außerhalb der Hochschule sollten durch Lehraufträge die Möglichkeit erhalten, ihr Wissen weiterzutragen. Das ist die ursprüngliche Idee der Lehraufträge, und diese findet unsere volle Zustimmung. Die Lehre kann dadurch bereichert werden, vor allem hinsichtlich eines berufspraktischen Angebots.
Leider ist diese ursprüngliche Nutzung der Lehraufträge mittlerweile in den Hintergrund getreten. Immer größere Teile des Lehrangebots der Hochschulen werden über Lehraufträge abgesichert. Viele reguläre Aufgaben in Lehre und Studierendenbetreuung werden inzwischen von Lehrbeauftragten übernommen. Ich will hier aber den Schwarzen Peter nicht den Hochschulen zuschieben. Sie müssen sich in ihrem finanziellen Korsett bewegen und sehen, wie sie ihre Aufgaben bewältigen.
Der Trend zum Lehrauftrag ist leider in vielen Bundesländern zu beobachten. Laut einer Studie an der FU Berlin gaben 46 % der befragten Lehrbeauftragten an, dass diese Tätigkeit ihre Haupteinnahmequelle darstellt. 62 % gaben ein Nettoeinkommen von 1 000 Euro und weniger an. Die Folgen sind fatal: Eine zuverlässige Lebens- und Karriereplanung wird unmöglich bei Verträgen, die Sicherheit lediglich für ein oder zwei Semester gewährleisten können.
Vergütet werden bei Lehraufträgen nur die tatsächlich abgeleisteten Semesterwochenstunden. Das ist für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt woanders verdienen, kein Problem. Wer aber sein Einkommen einzig aus solchen Lehraufträgen bestreitet, hat arge Probleme. Der Aufwand für Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, Betreuung und Beratung von Studierenden, Abnahme von Prüfungsleistungen werden bei dieser Vergütung nämlich nicht berücksichtigt. Der Spielraum der Vergütung liegt zwischen 16 und 51 Euro pro Semesterwochenstunde.