Protocol of the Session on November 15, 2007

Meine Damen und Herren, mit Artikel 3 des Gesetzentwurfes reagiert die Landesregierung auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. In beiden Fällen haben Betroffene bis in die letzte Instanz geklagt, und es wurde zu ihren Gunsten entschieden. Wie aber reagiert die Landesregierung? An der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verkürzung der Wartezeit von drei auf zwei Jahre bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge kommt sie nicht vorbei und regelt den Sachverhalt zum Vorteil der Betroffenen. Was für eine Stärkung des Glaubens an den Rechtsstaat!

Das Bundesverwaltungsgerichtsurteil wird allerdings kurzerhand für falsch erklärt und eine gesetzliche Regelung zum Nachteil der Betroffenen geschaffen. Sie erhalten dadurch zwischen dem 60. und dem 65. Lebensjahr ca. 5 % bis 10 % weniger Pension, als ihnen das Bundesverwaltungsgericht zugesteht. Welch eine Erschütterung des Glaubens an den Rechtsstaat, zumal sich diese Regelung im Wesentlichen in vier bis fünf Jahren sowieso erledigt hat, weil die meisten Betroffenen bis dahin ihre 35 % Mindestpension erdient haben.

Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, dass die Einzelregelungen und ihre Wirkungen gar nicht interessieren. Hauptsache, es wird Geld gespart. Meine Fraktion hat im Haushalts- und Finanzausschuss vorgeschlagen, im Artikel 3 § 3 - das ist die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes - wenigstens bis zur Entscheidung der Brandenburger Gerichte auszusetzen. Aber dazu konnte sich die Koalition leider nicht durchringen. Der vorliegende Gesetzentwurf bestätigt im Wesentlichen die Befürchtungen, die im Zusammenhang mit der Föderalismusreform I geäußert wurden. Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Sie wird sich enthalten. - Danke schön.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Bischoff, der für die SPD-Fraktion spricht.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrter Kollege Dr. Bernig, wenn sich Ihre Fraktion bei dem Gesetzentwurf enthalten wird, kann man daraus schlussfolgern, dass sie ihn zumindest nicht ablehnt. Wenn Sie aber von diesem Podium aus sagen, Hauptsache es werde Geld gespart und die Interessen der Belegschaft seien egal, dann ist das ziemlich starker Tobak.

Dazu möchte ich einige Fakten nennen: Die Beamtinnen und Beamten im einfachen und mittleren Dienst werden ab dem Jahr 2008 an 100 % der Besoldung teilhaben. Für Mitarbeiter des höheren Dienstes gilt das ab 2010. Daran wird deutlich, dass Landesbedienstete weiß Gott nicht schlechter gestellt sind als der normale Arbeitnehmer in Brandenburg.

(Beifall des Abgeordneten Schulze [SPD])

- Danke, Herr Abgeordneter Schulze. - Sie sind eher sogar bessergestellt. Das ist nicht üppig, das wissen wir, aber es ist zumutbar.

Es gibt eine Frage, die man hier heute durchaus einmal stellen sollte: Ist die Erhöhung um zusätzliche 1,5 % im Lichte der neuen Steuerentwicklung angemessen? Ja oder nein? Ich möchte dazu vier Punkte ansprechen: Erstens ist die Steuerentwicklung jetzt - ich habe mich gewundert, dass Sie das nicht angesprochen haben - sehr stark konjunkturabhängig. Die Konjunktur kommt und geht. Zweitens ist das Niveau der heutigen Steuerbasis leicht besser als im Jahr 2000. Wir schwimmen nicht im Geld, sondern wir haben jetzt das Niveau des Jahres 2000 gerade wieder erreicht. Drittens wird jeder vierte Euro von den 10 Milliarden Euro im Landeshaushalt für Personal ausgegeben. Das ist wichtig und wird auch von niemandem kritisiert. Ich möchte es nur erwähnen: Jeder vierte Euro ist für das Personal. Wenn man sich aber vor Augen führt, dass unsere Steuerquote nur 50 % beträgt, lieber Kollege Dr. Bernig, also nur jeder zweite Euro im Landeshaushalt eigenes Geld des Landes ist, muss man daraus schlussfolgern, dass jeder zweite Euro eine Personalausgabe ist.

Mit dem Gesetz wird eine Personalkostensteigerung in Höhe von 20 Millionen Euro jährlich verbunden sein. 20 Millionen Euro jährlich! Ihre Bemerkung, Hauptsache es werde Geld gespart, geht also hier ins Leere. Das Gegenteil ist der Fall.

Ich möchte in diesem Zusammenhang den Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigten, den Personalräten, den Gewerkschaften, dem Beamtenbund, gleichwohl ein hohes Maß an Verantwortung zusprechen. Diese Verantwortung hat sich uns gegenüber gezeigt. Es ist ein Kompromiss geschnürt worden. Es handelt sich um eine Steigerung mit Augenmaß. Dafür gilt auch den Arbeitnehmervertretern unser Dank, da wir ja auch wissen, was hier im Lande Brandenburg tagtäglich geleistet wird.

Dass die Opposition den Umgang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kritisiert, ist zulässig. Dagegen kann man nichts sagen. Ich sage nur wiederum - wir haben im Ausschuss für Haushalt und Finanzen darüber gesprochen -: Wir sehen den vorliegenden Gesetzentwurf im Rahmen des geltenden Rechts und der Rechtsprechung.

Abschließend und zusammenfassend sage ich: Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete Hesselbarth. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund des öffentlichen Drucks - daran werden Sie sich alle hier im Hause mit Sicherheit noch erinnern - kam neben der Rückgängigmachung der geplanten Abschaffung des Weihnachtsgeldes auch die Frage der Besoldungserhöhung sowie der Ost-West-Angleichung politisch wieder auf den Tisch. So beinhaltet der vorliegende Gesetzentwurf neben den aus der Föderalismusreform

resultierenden Änderungen als wesentliche Punkte die Anhebung der Einkünfte der Landesbeamten zum 1. Januar nächsten Jahres um 1,5 % sowie die längst überfällige Ost-West-Angleichung für die unteren Besoldungsgruppen bis A 9 zum gleichen Datum. Das begrüßen wir als DVU-Fraktion natürlich grundsätzlich.

(Beifall bei der DVU-Fraktion)

Das gilt auch für die Regelung, dass die ehemaligen Mitglieder der Landesregierung den anderen Versorgungsempfängern gleichgestellt werden im Hinblick auf die Absenkung der Versorgung um die drei Abflachungsschritte nach Artikel 5 des vorliegenden Gesetzentwurfs.

Was aus Gründen der Gleichbehandlung aber nicht einsehbar ist, meine Damen und Herren, ist, dass trotz sich positiv entwickelnder Steuereinnahmen die Erhöhung der Besoldung bei den Beamtinnen und Beamten nur um 1,5 % erfolgen soll, während diese laut Tarifvertrag im Angestelltenbereich 2,9 % beträgt.

Dass darüber hinaus die Polizeizulage, anders als die übrigen Zulagen, nicht der Dynamisierung unterliegt und insbesondere nicht ruhestandsfähig sein soll, halten wir schlicht und ergreifend für einen Skandal. Der Landesverband Brandenburg der Deutschen Polizeigewerkschaft erklärte dazu in seinem Schreiben vom 16. Oktober dieses Jahres an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen klar und deutlich Folgendes:

„Den Wegfall der Ruhegeldfähigkeit mit der Notwendigkeit von Einsparungen bei den Versorgungslasten zu begründen würde der besonderen Situation der Polizeibeamtinnen und -beamten nicht gerecht. In diesem Zusammenhang muss auch noch berücksichtigt werden, dass der Höchstruhegehaltssatz von 75 % durch das Versorgungsreformänderungsgesetz 2001 inzwischen abgesenkt worden ist und weiter bis auf ein Niveau von 71,75 % abgesenkt werden wird. Polizeibeamtinnen und -beamte würden daher infolge des Entfallens der Ruhegeldfähigkeit der Polizeizulage über die allgemeinen Schritte zur Absenkung des Versorgungsniveaus besonders und einseitig belastet.“

Das, meine Damen und Herren, trotz zunehmender beruflicher Belastung und von oben gewollter Personalknappheit bei der Landespolizei. Eine solche Ohrfeige für die Sicherheitskräfte unseres Landes kann und wird die DVU-Fraktion nicht mittragen.

(Beifall bei der DVU)

Wir werden uns deshalb auch hier der Stimme enthalten.

(Beifall bei der DVU)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete Funck.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es ist immer schwierig, über Gelder zu

reden, die wir sach- und fachgerecht zu verwalten haben, nämlich Steuergelder. Dass wir für die Landesbediensteten Verantwortung zu tragen haben, steht außer Frage. Wenn ich aber auf der einen Seite von links und rechts zu hören bekomme, wir müssten mehr Geld ausgeben, die Gehälter, die Besoldung müssten steigen, und auf der anderen Seite darüber debattiert wird, dass Personalstellen gekürzt werden, ja, gekürzt werden müssen, was in vielen Bereichen, gerade bei der Polizei, mittlerweile dramatische Folgen zeigt, dann passt irgendetwas nicht zusammen. Es geht hier, wie mein Kollege Bischoff schon gesagt hat, um Personalausgaben in Höhe von 2,5 Milliarden Euro-Tendenz stetig steigend, obwohl wir ja permanent Personal abbauen. Da kann es nicht funktionieren, wenn hier gesagt wird: Wir wollen diese Personalausgaben noch in wesentlich höherem Maße steigern. - Dann müssten wir auf der anderen Seite in noch drastischerem Maße Personalstellen kürzen.

Genau das ist das Problem, vor dem wir in den nächsten fünf bis sechs Jahren stehen. Wie sollen die Aufgaben dann erledigt werden? - Natürlich muss die Politik auch einen eigenen Beitrag zu der Aufgabendiskussion als solcher leisten. In dieser Debatte ist der Bereich der Polizei angesprochen worden. Das sei dem Kollegen von der Fraktion DIE LINKE natürlich zugestanden, weil er beruflich von dort kommt. Aber da steht uns noch eine große Debatte bevor.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht der große Wurf, aber es passiert etwas. Die Ost-West-Angleichung, über die lange genug diskutiert worden ist, wird realisiert. Ob sie finanzierbar ist, ist immer noch eine zweite Frage. Jedenfalls werden wir insoweit unserer Aufgabe gerecht.

Angesprochen wurde hier die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Natürlich ist das ein kleiner Betrag, wenn es im Einzelfall um 50 oder 60 Euro geht. Aber die Summe dieser kleinen Beträge ist dann auch nicht unerheblich. Die Mehrausgaben von insgesamt 20 Millionen Euro sind ja ebenfalls genannt worden.

Wir haben über diesen Gesetzentwurf in 1. Lesung im Zusammenhang mit dem Sonderzahlungsgesetz intensiv diskutiert. An die damalige heiße Debatte ist schon erinnert worden. Hier gibt es aufgrund der sprudelnden Steuermehreinnahmen keine Kürzungen.

Es ist schon einiges aus der Presse der letzten drei Tage zitiert worden. Darin heißt es unter anderem, dass der Aufschwung nicht richtig genutzt worden sei, etwa für den Abbau von Schulden oder für die Konsolidierung. Vor diesem Hintergrund müssen wir natürlich auch den vorliegenden Gesetzentwurf betrachten, weil er mit Mehrausgaben verbunden ist. Schon im nächsten Jahr werden wir nicht mehr mit wesentlich höheren Einnahmen rechnen können; ganz im Gegenteil: Hiermit definieren wir sogar höhere Ausgaben. - Aber ich will das nicht kritisieren.

Ich verstehe die Kritik hinsichtlich des Auseinanderdriftens zwischen Angestellten und Beamten. Insofern haben wir auch noch eine Aufgabe vor uns, der wir uns intensiv widmen müssen.

Nichtsdestotrotz wird auch die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich bin mir allerdings sicher, dass das heute

nicht die letzte Diskussion zu diesem Thema gewesen sein wird. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält jetzt Minister Speer.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vonseiten der Opposition ist hier angekündigt worden, von dem revolutionären Schwert der Stimmenthaltung Gebrauch zu machen, wobei ich mich frage, woher das kommt: Ob es vielleicht nur daran liegt, dass wir über das Paket, von dem Ihnen heute hier eine Teilregelung vorliegt, mit den Gewerkschaften so verhandelt haben? Ob Sie das gut oder schlecht finden oder darunter leiden, dass dieses Paket geschnürt worden ist, das ist mir nicht ganz klar geworden.

Sie sagen, Sie hätten aus volkswirtschaftlichen Gründen dazu andere Vorschläge, und Sie wollten mehr Geld ausgeben, weil das volkswirtschaftlich sinnvoll sei. Mehr Geld ausgeben - das kennen wir ja aus vielen Anträgen, die Sie hier einbringen. Das soll also volkswirtschaftlich sinnvoll sein. Wenn Sie gefragt werden, woher das Geld kommen soll, dann sagen Sie: Steuern erhöhen! Begriffe wie Erbschaftsteuer usw. werden genannt. Das Geld soll dort geholt werden, wo mehr davon ist, statt dort, wo weniger davon ist. Wir sagen: Wir wollen so viel Staat wie nötig mit so wenig Mitteln wie möglich.

Natürlich sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Landes dabei auskömmlich finanziert werden; das ist auch die Maßgabe des Verfassungsgerichts. Dem entsprechen wir mit diesen Schritten; da bin ich auch sicher.

Wir haben hinsichtlich der Frage der Berechnungsweise der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes unterschiedliche Auffassungen. Es ist etwas geregelt worden, zu dem die Gerichte sagen: Ihr müsst das so und so auslegen. Die Politik hat es anders gewollt. Das kommt ja vor, aber in Deutschland machen nicht die Richter, sondern die Parlamente die Gesetze. Wenn die Richter ein Gesetz auslegen - meinetwegen auch zugunsten der Betroffenen, aber nicht so, wie es politisch gemeint war -, dann ist es demzufolge legitim, dass sich ein Parlament damit auseinandersetzt und sagt: Wir hatten es nicht so gemeint; wir stellen das klar. Anders ist es bei der Regelung, die eine Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht erfahren hat, durch die der Gesetzgeber an dieser Stelle gebremst wurde, weil das aus Sicht der obersten Bundesrichter nicht mit den Prinzipien und hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums in Übereinstimmung zu bringen war. Dabei gibt es dann auch kein Vertun. Dann muss die Politik das entsprechend regeln, und das tun wir mit diesem Gesetz.

Wir hatten im Haushaltsausschuss den rechtsphilosophischen Streit darüber, ob man das darf oder ob man abwarten muss, bis die Richter das ausgeurteilt haben. Ich sage ganz klar: Natürlich ist das Parlament in der Lage, wenn es eine politische Regelung will, die vom Gericht anders ausgelegt wird, als es gewollt ist, eine Klarstellung bzw. Korrektur erfolgen zu lassen. Das passiert damit. Das will ich entgegnen. Wir hatten hier beim letzten Mal einen Disput, bei dem ich ein bisschen an der

Sache vorbeigeredet habe. Aber dieses Mal habe ich mich klüger gemacht und kann auch entsprechend parieren.

Ich bedanke mich für die Unterstützung und hoffe, dass wir bei der nächsten Regelung, die wir in diesem Zusammenhang treffen müssen, bessere Zahlen schreiben können. Das hängt aber auch von der wirtschaftlichen Entwicklung in diesem Land ab. Momentan - das wissen Sie - sind die Zahlen für die Jahre 2009 und folgende getrübter als die Zahlen für das derzeitige Wirtschaftsjahr. Da kann man heute noch nicht viel voraussagen. Für 2007 haben wir, wie gesagt, die Novembersteuerschätzung vorgenommen. Die Zahlen sind so, dass der Betrag, den wir für die Beamtinnen und Beamten des Landes in Aussicht gestellt haben, in voller Höhe ausgeschöpft wird. Eine entsprechende Verordnung habe ich gestern unterzeichnet. Diese 540 Euro werden also im Januar angewiesen werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank. - Ich beende damit die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.

Ihnen liegt die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/5270 vor. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? - Wer enthält sich der Stimme? Bei mehreren Enthaltungen ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden.