Disparitäten und Entwicklungsdefizite finden keine Erwähnung. Raumordnerische Ansätze und Strategien zu ihrer Minderung oder Überwindung fehlen demzufolge. Das ist der grundlegende Mangel des Landesentwicklungsprogramms.
Berlin und Brandenburg werden zukünftig als ein Planungsraum, ohne äußeren Entwicklungsraum und engeren Verflechtungsraum, behandelt. Das ist durchaus sinnvoll, es beseitigt Entwicklungshemmnisse.
Andererseits gibt es nirgendwo ein Bundesland oder eine Metropolenregion mit einer so klar in konzentrischen Kreisen ausgeprägten Struktur - Kernraum, Zwischenraum, Peripherie wie hierzulande. Eine solche Situation verlangt planerische Antworten. Sie werden überzeugend nur für die Hauptstadt gegeben, nicht aber für die Teilräume, die es so nicht mehr gibt.
LEPro 2007 bestimmt nur noch Grundsätze der Raumordnung. Der Verzicht auf Ziele der Raumordnung muss kritisch gesehen werden. Weil Grundsätze der Raumordnung nicht strikt zu beachten, sondern nur zu berücksichtigen sind - ich verweise auf § 4 Raumordnungsgesetz -, verliert unser LEPro Bindungswirkung. Man kann sich schon die Frage stellen, ob ein Landesentwicklungsprogramm keine verbindlichen, abrechenbaren Ziele braucht. Etwas polemisch formuliert, erinnert das Ganze an eine „Fahrt ins Blaue“. Die Grundsätze sind schnell bestimmt: 48er Bus, fünfmal Kleiner Feigling pro Teilnehmer, der Chef verbreitet gute Laune. Man erspart sich wochenlange Diskussionen um das Ausflugsziel.
Der Wert des LEPro ist an den nachfolgenden Planungen zu messen. Exemplarisch für die geringe Bindungswirkung des LEPro ist der Entwurf des neuen integrierten Landesentwicklungsplanes LEP B-B.
„Die Hauptstadtregion soll nach den Prinzipien der zentralörtlichen Gliederung entwickelt werden... Zentrale Orte sind die, die in der Lage sind, übergemeindliche Aufgaben der Daseinsvorsorge flächendeckend zu erfüllen.“
Der LEP B-B verzichtet kurzerhand auf in Deutschland gebräuchliche Systeme der zentralörtlichen Gliederung und weist neben der Metropole nur noch Ober- und Mittelzentren aus.
- Sie können das nachher machen, Herr Dr. Klocksin. - Die „weiteren Städte“ als Anker im Raum sind damit heraus aus dem System.
Der Ansatz der übergemeindlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge als Kriterium der Zentralörtlichkeit wird auf Funktionen der gehobenen Daseinsvorsorge in Mittelzentren reduziert. Das sind Planungsansätze, die absolut dazu berechtigen, von der Abkoppelung großer Teile des ländlichen Raumes von der weiteren Entwicklung zu sprechen.
In gleicher Weise hebelt der Entwurf des LEP B-B die Grundsätze der Verkehrsentwicklung - § 7 - aus. Nach LEPro soll zur Einbindung der übrigen Zentralen Orte - neben Berlin - ein leistungsfähiges Netz von Verkehrswegen gesichert und bedarfsgerecht entwickelt werden. Mit dem Wegfall der Grundzentren wird aber das Netz von Verkehrswegen in inakzeptabler Weise reduziert und auf die Erreichbarkeit der Mittel- und Oberzentren beschränkt. Das Gleiche betrifft die Erschließung der Hauptstadtregion mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Genannt werden wieder Berlin und die übrigen Zentralen Orte. Auch von diesem Grundsatz bleibt nach dem LEP B-B für eine Vielzahl von Gemeinden, die ihren Status als Zentrum verlieren, nichts mehr übrig. Die Aufgabe der Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist planerisch nicht mehr existent. Mehr noch, der LEP B-B definiert die Erreichbarkeit zwischen Mittelzentren nur noch über eine Zeitangabe von 90 Minuten. Die Erreichbarkeit eines Mittelzentrums selbst ist ersatzlos gestrichen.
Meine Fraktion kann dem LEPro 2007, wie es heute hier vorliegt, und damit dem Gesetz zum Staatsvertrag nicht zustimmen.
Ein Mann sieht rot - die letzten Worte meines Vorgängers sollen nicht der Maßstab meiner Ausführungen sein, obwohl meine Lust danach wäre, Herr Kollege Heinze. Aber zu den Themen „Illusionen schüren“ und „Desorientierung im Land“ verweise ich auf den Schluss meiner Ausführungen.
Die Koalition hat sich im Jahre 2004 zum Ziel gesetzt, die Wirtschaftsförderung, das Finanzausgleichsgesetz und die Landesplanung auf den erforderlichen Stand zu bringen. Ich glaube, diese Vereinbarung im Koalitionsvertrag hätten auch wir, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei, gemeinsam so formuliert, wenn wir damals eine Koalition gebildet hätten, denn selbstverständlich ist klar, dass man nach 15 Jahren Landesentwicklung auch einmal evaluieren muss.
um festzustellen, ob das, was man für gut befand, immer noch gut ist, und festzulegen, wie man es weiterentwickeln will. Ich denke, dass Sie sich dem nicht verschließen wollen. Deshalb lassen Sie sich vielleicht ein Stückchen auf dem Weg mitnehmen! Dafür möchte ich an der Stelle auch ganz herzlich um Ihre Geduld und Aufmerksamkeit bitten; vielen Dank.
Die Frage, die uns hier beschäftigt, ist doch: Ist es sinnvoll, den vorgelegten Entwurf eines Landesentwicklungsprogramms in dieser Form zu fassen, oder nicht? Es wurde in der Tat - der Minister hat zu Recht darauf hingewiesen - in den vergangenen Jahren immer wieder eine Auseinandersetzung zwischen dem Land einerseits und den Kommunen und Kreisen andererseits darüber geführt, inwieweit man dort in seiner Handlungsmöglichkeit eingeschränkt würde oder nicht. Es gab häufig den Wunsch nach einem Mehr an Gestaltungsfreiheit. Ob das immer klug und der Landschaft, der Raumentwicklung dienlich ist, sei dahingestellt. Da ist ein Dissens, und es nutzt doch nichts, dies zu diskreditieren oder den Dissens einfach zu ignorieren. Deshalb ist die Frage, die aufgeworfen worden war, ob die Regelungsdichte in der Vergangenheit zu streng, zu ausschließlich war, berechtigt. Im Übrigen geht es ja nicht um die Frage, wie viele Paragrafen - ob 37 oder acht - es sein sollten, sondern darum, was darin steht. Wenn wir uns einmal anschauen, was darin steht, dann stellen wir fest, dass doch einiges an Substanz da ist, was nach wie vor eine Maßgabe für Landeshandeln, aber auch für kommunales Handeln ist.
Ich will das Beispiel aufnehmen, das vom Kollegen Heinze angesprochen worden ist: Berlin. - Ich freue mich schon, dass wir - das ist auch ein Stückchen Mut in der Entwicklung - sagen: Berlin ist der Motor der Entwicklung der Hauptstadtregion, Berlin ist der Bevölkerungs- und Wirtschaftsschwerpunkt der Hauptstadtregion und darüber hinaus in ganz Ostdeutschland. Ich glaube, das ist ein Schritt nach vorn, um Berlin - unsere größte brandenburgische Stadt - in Brandenburg einzuordnen,
Da, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, bin ich schnell bei Ihnen. Ich glaube, dass Sie gerade im ländlichen Bereich häufig die Szenerie an die Wand malen, dass das Land, die Landesregierung und die sie tragenden Parteien, nichts anderes vorhätten, als den ländlichen Raum versacken zu lassen und ihn abzuhängen. Sie tun den Menschen keinen Gefallen damit, durch eine kurzsichtige parteipolitische Polarisierung hier Unmut zu schüren,
statt zu berücksichtigen, dass das Land in den vergangenen Jahren in erheblichem Maße zur Entwicklung des ländlichen Raumes beigetragen hat. Wer würde das besser bestätigen können als die Koalitionsfraktionen - mit einer Zustimmung, die an der Stelle angemessen wäre?
- Vielen Dank. Es ist schon Nachmittag, und nach dem Mittagessen geht es manchmal ein bisschen langsamer.
Der Kernpunkt ist erkannt. Mit Ihrem Programm „Unsere Arbeit“ - was Sie neulich verbreitet haben - haben Sie es wunderbar dokumentiert: Sie fokussieren auf den ländlichen Raum, ignorieren unsere Lage in Mitteleuropa, den Zusammenhang mit Berlin, und suggerieren, abgehängt zu werden.
Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, ein wesentliches Ziel für die Raumordnungspolitik des Bundes, ist nach wie vor Anspruch im brandenburgischen Raum. Das ändert aber nichts daran, dass wir imstande sein müssen, die Realitäten zur Kenntnis zu nehmen, und dies nicht nur hinsichtlich der Neuorganisation der Gebietskörperschaften,
sondern hinsichtlich der Raumentwicklungen. Wir haben in den letzten Jahren eine gewaltige Verschiebung der Einwohnerstrukturen zu verzeichnen.
- Das kostet Sie jetzt eine Zwischenfrage - mehrfach dazwischenreden, ohne sich zu melden. Bitte, tun Sie es! Stehen Sie auf, melden Sie sich! Dann habe ich ein bisschen mehr Zeit, dann können wir darüber reden.
Ich nehme diese Zwischenfrage gern auf, wenn ich den Satz zu Ende geführt habe; gestatten Sie mir das bitte.
Also: Es geht hier im konkreten Fall darum, dass es im Land Brandenburg derzeit 2,5 Millionen Einwohner gibt. Das entspricht dem Stand, den wir vor 15 Jahren hatten. Wir sind in Ostdeutschland in einer sehr glücklichen Situation; das muss man nüchtern sehen. Nur, die Einwohnerverteilung hat sich in den letzten Jahren deutlich verschoben. Es gibt seit zehn, 15 Jahren mit jetzt 40 bis 42 % einen Aufwuchs der Bevölkerung im berlinnahen Raum; das ist fast die Hälfte der Bevölkerung. Das müssen Sie in irgendeiner Weise berücksichtigen, wobei es gilt, die einen genauso zu berücksichtigen wie die anderen bei der Berücksichtigung nicht hintanstehen zu lassen. Das ist doch der Spagat, den wir auszuführen haben, und ich glaube, das machen wir. - Ihre Frage bitte!