Protocol of the Session on July 5, 2007

gen der Windkraftanlagen - sehr gut wahrgenommen werden. Wir sind im Gespräch. Der gegenwärtige Stand ist, dass sich, wie ich bereits sagte, zwei Regionen auf den Weg gemacht haben, im Rahmen der Fortschreibung ihres Windenergieplans 1 000 m als Abstandsmaß zu definieren. Man kann nur anregen, die Regelung in den anderen Regionalen Planungsgemeinschaften zu übernehmen.

Auch bezüglich Ihrer zweiten Frage wiederhole ich mich: Die Windeignungsgebiete werden im Teilregionalplan „Windenergienutzung“ ausgewiesen; die konkrete Genehmigung der einzelnen Anlage oder des Bebauungsplans erfolgt durch das Landesumweltamt. In die dort stattfindende Abwägung fließt neben vierschiedenen anderen Aspekten auch der Lärmschutz ein. Ich gehe fest davon aus, dass die entsprechenden Erkenntnisse dort vorliegen und im Genehmigungsprozess Berücksichtigung finden.

Vielen Dank. - Auch wenn ich nicht zulassen kann, dass Plakate mit Windrädern hochgehalten werden - die Geschäftsordnung untersagt das -, gehe ich davon aus, dass alle Abgeordneten wissen, wovon soeben die Rede gewesen ist. Insoweit können Sie ganz beruhigt sein.

Ich rufe Frage 1320 (Kommunal-Kombi) auf, die Herr Abgeordneter Görke stellen wird.

Bundesarbeitsminister Müntefering hat am 27. Juni ein Förderprogramm des Bundes vorgestellt. Mit diesem sogenannten Kommunal-Kombi sollen Einstellungen von Langzeitarbeitslosen bei Kommunen und Wohlfahrtsverbänden mit einem Zuschuss des Bundes von bis zu 500 Euro pro Monat gefördert werden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Informationen liegen ihr über die Details dieses Programms vor?

Herr Staatssekretär Alber, welche sind es?

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Görke, auch der Landesregierung liegen erst seit dem 27. Juni die Eckpunkte zu dem Programm des Bundes vor. Es ist gedacht für Regionen, in denen die durchschnittliche Arbeitslosenquote zwischen August 2006 und April 2007 bei über 15 % lag. Das sind 85 Regionen bundesweit, darunter Berlin; in Brandenburg sind es 12 Regionen.

Arbeitgeber können Kommunen oder gemeinwohlorientierte Unternehmen im Einvernehmen mit den Kommunen sein. Förderfähig sind Arbeitsplätze für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten in den Kommunen. Die Zielgruppe bilden arbeitslos gemeldete Bezieher von Arbeitslosengeld II mit einer Bezugsdauer von mindestens zwei Jahren. Die im Programm Beschäftigten sind tariflich oder ortsüblich zu bezahlen. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 30 Stunden.

Der Zuschuss des Bundes liegt bei 50 % des Arbeitnehmerbruttoentgeltes, höchstens bei 500 Euro. Die ergänzende Finanzierung soll - so sieht es das Bundesprogramm vor - aus Mitteln der Kommunen erfolgen, gegebenenfalls mit finanzieller Unterstützung der Länder. Der Bund stellt zusätzlich zum Kommunal-Kombi 300 Millionen Euro aus dem Bundes-ESF zur ergänzenden Finanzierung der Arbeitsplätze zur Verfügung.

Das Programm soll Anfang 2008 starten. Es endet voraussichtlich Ende 2009. Die Förderung eines Arbeitsplatzes ist für maximal drei Jahre möglich, längstens also bis Ende 2012. Schrittweise sollen 100 000 geförderte Arbeitsplätze aufgebaut werden. Das Vorhaben wird, wie gesagt, als Bundesprogramm von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt.

So viel zu den Eckpunkten.

Es folgt eine erste Bewertung des Programms, vorbehaltlich der weiteren Konkretisierung, die vom Bundesminister vorgenommen werden muss.

Mit dem Programm verfügt das Land grundsätzlich über ein gutes Instrument, um in Kommunen mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit diese wirksam zu bekämpfen. Mit diesem ersten Schritt beginnt im Übrigen auch die Umsetzung von Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Arbeitsmarkt“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Wichtig ist vor allem, dass sozialversicherungspflichtige Jobs geschaffen werden und eine mehrjährige Förderung der Langzeitarbeitslosen möglich ist. Zudem werden keine regulären Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt verdrängt, weil es sich um zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten bei Kommunen oder gemeinwohlorientierten Unternehmen handelt.

Vielen Dank. Herr Görke hat Nachfragen.

Danke schön für diese Informationen, Herr Staatssekretär. Arbeitsministerin Ziegler war Mitglied der Arbeitsgruppe, die Sie soeben erwähnt haben. Aus Ihren Ausführungen wurde deutlich, dass die Details noch nicht bekannt sind. Wie können Sie sich das in dieser Frage erklären?

Meine zweite Frage lautet: Sehen Sie die Notwendigkeit einer finanziellen Beteiligung des Landes am Kommunal-Kombi, um Kommunen zu helfen, die unter anderem durch finanzielle Engpässe Schwierigkeiten bekommen können, um den kommunalen Anteil zu leisten?

Drittens: Müsste sich nicht auch der Bund noch deutlicher an der Betreuung der Langzeitarbeitslosen über diesen Kommunal-Kombi beteiligen? Der Bundeshaushalt wird durch nicht zu zahlende Regelleistungen, bei den Kosten der Unterkunft und den Sozialversicherungsabgaben entlastet. Diese Entlastung ist viel, viel höher als die jetzt angedachte Beteiligung des Bundes in Höhe von 500 Euro.

Zu Ihrer ersten und dritten Frage darf ich Folgendes sagen: Im Grunde genommen macht der Bund das, was viele gefordert

haben. Es handelt sich nämlich partiell um eine Aktivierung der Passivleistungen. Der Bund setzt einen Teil davon ein, um dieses Programm zu finanzieren.

Was die Frage nach Details anbelangt, so weise ich darauf hin, dass dieses Programm ein Novum ist, gerade hinsichtlich der Aktivierung der Passivleistungen. In diesem Zusammenhang müssen sehr viele, auch schwierige Fragen im Detail beantwortet werden. Der Bund ist mit den Ländern im Gespräch, um das Programm zum Erfolg zu führen.

Was die Frage der Beteiligung der Länder anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass die Kommunen diese Mittel zunächst einmal einsetzen, soweit sie ebenfalls Ersparnisse - wie bei den Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung - haben.

Sicherlich müssen noch schwierige Berechnungen angestellt werden, in welchem Volumen die Komplementärfinanzierung stattfindet. Ob und wie sich das Land Brandenburg an der Finanzierung des Bundesprogramms beteiligt, ist eine Frage, die erst dann beantwortet werden kann, wenn alles konkret auf dem Tisch liegt. Diese Frage könnte im Laufe der anstehenden Haushaltsberatungen noch eine Rolle spielen.

Vielen Dank. - Ich rufe die Frage 1321 (SED-Opferpension) auf, die von Herrn Abgeordneten Werner gestellt wird.

Der Bundestag hat am 13.06.2007 das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR beschlossen und damit eine SED-Opferpension eingeführt. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie wird sich Brandenburg bei der Abstimmung im Bundesrat positionieren?

Die Justizministerin wird uns diese Frage beantworten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Werner, Sie haben die Zielsetzung dieses Gesetzes beschrieben. Es geht um die Zahlung einer monatlichen Zuwendung von 250 Euro, sofern die Betroffenen in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Antragsfristen im strafrechtlichen, im verwaltungsrechtlichen und im beruflichen Rehabilitierungsverfahren noch einmal um einen Zeitraum von vier Monaten zu verlängern, da diese bis zum 31. Dezember dieses Jahres auslaufen.

Mit der Gewährung einer Opferpension soll das Handeln von Menschen gewürdigt werden, die sich um den Preis erheblicher persönlicher und sozialer Nachteile für bürgerliche Freiheit und Demokratie eingesetzt haben. Es handelt sich daher auch nicht um eine finanzielle Entschädigung, sondern den Betroffenen soll Genugtuung widerfahren und ihrem damaligen Handeln soll Anerkennung gezollt werden.

Der Gesetzentwurf schließt aus Sicht der Landesregierung eine Gerechtigkeitslücke zwischen Verfolgern und Verfolgten und löst die gesellschaftliche Verpflichtung für denjenigen Teil der Bevölkerung ein, der sich aktiv unter Inkaufnahme erheblicher persönlicher Risiken für Freiheit und Demokratie eingesetzt hat. Die Landesregierung wird diesem Gesetzentwurf daher zustimmen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Vielen Dank für Ihre Antwort. - Ich rufe die Frage 1322 (Re- gionalbudgets) auf, die Frau Abgeordnete Stark stellen wird.

Zum 1. Juli 2007 sollen die Aufgaben der „Lokalen Initiativen für neue Beschäftigung“ in den sogenannten Regionalbudgets fortgeführt werden. Durch die Regionalbudgets soll, wie bereits durch die lokalen Initiativen geschehen, unter Einbeziehung erwerbsloser Personen die Region weiterentwickelt und gestärkt werden. Zwischen den Jahren 2002 und 2006 wurden so im Rahmen dieser Initiativen etwa 2 200 Personen tätig.

Ich frage die Landesregierung: Inwiefern können bei den Maßnahmen im Rahmen der Regionalbudgets ehrenamtlich engagierte Personen, beispielsweise Feuerwehrangehörige, vor dem Hintergrund ihrer Leistung für die Gesellschaft besonders berücksichtigt werden?

Herr Staatssekretär Alber, bitte sagen Sie es uns.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Stark, zunächst in Kürze einige Worte zum Regionalbudget. Ausgehend von den strategischen Zielsetzungen des Landes - Stärkung der Regionalentwicklung, Verbesserung der Vermittlungschancen von arbeitslosen Frauen und Männern, Stärkung der sozialen Teilhabe von arbeitslosen Frauen und Männern sowie Anregung und Kooperation von Netzwerkbildung vor Ort - haben die regionalen Gebietskörperschaften Konzeptionen mit eigenen spezifisch regionalen Aktivitäten entwickelt.

Die Förderung wird - das ergibt die Addition der Verabredungen - in 18 Zielvereinbarungen die Chancen für etwa 4 000 Brandenburgerinnen und Brandenburger ohne Job entsprechend dem Landtagsbeschluss vom März 2007 vor allem für Langzeitarbeitslose auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Wichtigstes Ziel ist, dass in der ersten Förderetappe bis April 2008 ca. 1 000 Arbeitslose entweder eine reguläre Beschäftigung oder Ausbildung aufgenommen oder sich selbstständig gemacht haben.

Die Zielvereinbarungen sind das Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses in den Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs über die Verwendung der dem Regionalbudget zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds. In diesen Diskussionsprozess haben viele Akteure vor Ort ihre Anregungen eingebracht und Anliegen geäußert.

Die Regionalbudgetkonzeption wird nunmehr alljährlich aktualisiert und fortgeschrieben. Das strategische Ziel der sozialen Teilhabe lässt sich durch Erhöhung der Beteiligung von benachteiligten Personen in sozialen und gemeinwesenorientierten Netzwerken erreichen. Vor diesem Hintergrund ist die Berücksichtigung arbeitsloser, ehrenamtlich engagierter Personen, selbstverständlich auch Feuerwehrangehöriger, grundsätzlich zulässig und möglich und, ich darf hinzufügen, durchaus wünschenswert.

Über die Förderwürdigkeit dieses Anliegens muss auf regionaler Ebene ein Konsens hergestellt und dies in die Förderung durch das Regionalbudget aufgenommen werden.

Vielen Dank. - Ich rufe die Frage 1323 (Direktwahl der Land- räte) auf, die Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg stellen wird.

Die Direktwahl der Landräte im Land Brandenburg ist nach wie vor umstritten, obwohl sich die Koalitionsfraktionen eigentlich grundsätzlich einig waren. Sowohl der versuchte Rückzug der SPD als auch der Streit der CDU um ein mögliches Vorziehen der Landratswahl auf 2009 weisen darauf hin, dass nach wie vor versucht wird, die Einführung dieser Direktwahl zu unterlaufen.

Ich frage die Landesregierung: Will sie die Einführung der Direktwahl der Landräte zum frühestmöglichen Zeitpunkt?

Es antwortet der Innenminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg, zunächst einmal bedanke ich mich für die besondere Anteilnahme. Das bin ich von Ihnen gar nicht gewohnt, aber ich freue mich immer über Überraschungen.

Wenn Sie einmal einen Blick in den Koalitionsvertrag werfen ich nehme an, dass Sie das getan haben -, können Sie lesen, dass wir vereinbart haben, in dieser Legislaturperiode die Voraussetzungen für die Direktwahl der Landräte zu schaffen. Das tun wir.

Hierzu wird derzeit im Innenministerium ein Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser wird dem Landtag zugeleitet werden. Nach der erfolgten Abstimmung werden wir darüber diskutieren. Ich habe nicht die Absicht, mich vorher an einer Diskussion darüber öffentlich zu beteiligen. Wenn der Entwurf abgestimmt ist, können wir darüber diskutieren.

Vielen Dank. Herr Innenminister, es gibt eine Nachfrage vom Fragesteller.

Herr Minister, es geht das Gerücht um, dass sich die CDU-Mitglieder des Kabinetts in dieser Frage auf dem Rückzug befän