Wichtig ist mir, dass wir immer im Auge behalten, worum es letztendlich geht, nämlich um die bestmögliche Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben und um eine Entlastung der Bürger, der Unternehmen und auch der Kommunen im Lande von vermeidbarem bürokratischem Aufwand. Daran werden wir uns sicherlich messen lassen müssen, und darum werden wir auch in Zukunft gemeinsam ringen. - Ich danke Ihnen.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, und erteile dem Abgeordneten Christoffers das Wort. Er spricht für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen. Ich gebe zu, selten ist mir eine Rede so schwergefallen wie zu dieser Thematik.
Zu Beginn möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sonderausschusses und der Landtagsverwaltung bedanken. Es war nicht selbstverständlich, auch innerhalb des Sonderausschusses nicht, dass man Einigkeit darüber erreicht hat, dass es uns tatsächlich darum geht, Fragen des Bürokratieabbaus und der Bürokratiekostenmessung, der Modernisierung von Verwaltung als gemeinsames Ziel zu definieren, und dass ein Klima geherrscht hat, in dem deutlich wurde, dass die Kompromisssuche auch ein politisch gewolltes Instrument gewesen ist.
Wenn eine Seite einen bestimmten Sachverhalt mittragen konnte, war es nicht davon geprägt, dass sich dieser oder jener umfassend profilieren wollte, sondern es war schlicht und ergreifend die Akzeptanz vorhanden, dass es politisch für den anderen nicht ging. Das ist nicht selbstverständlich, und dafür möchte ich mich erst einmal bedanken.
Zweitens: Ich glaube, dass wir mit der Tätigkeit des Sonderausschusses und letztendlich mit der Anregung, einen Wissenschaftlichen Dienst im Landtag einzurichten, eine längst fällige Reform durchgeführt haben. Wir alle wissen, dass die Einrichtung eines derartigen Wissenschaftlichen Dienstes eine zwingende Notwendigkeit darstellt, damit das Parlament seine Tätigkeit qualifiziert leisten kann. Das ist keine Kostenfrage, sondern eine Notwendigkeit, um Demokratie im Land Brandenburg, im Parlament umsetzen zu können. Insofern bin ich froh, dass die seit Jahren diskutierte Forderung jetzt endlich auch erfüllt werden kann.
Drittens: Wir hatten uns eigentlich geeinigt, dass wir erst über das Gesetz und dann über den Bericht reden. Nun hat der Staatssekretär eine sehr anregende Rede gehalten. Ich glaube, dass es mir nicht ganz gelingen wird, diese Trennung aufrechtzuerhalten. Lassen Sie mich trotzdem zunächst zum Gesetz etwas sagen.
Man sollte erstens das Gesetz wirklich nicht überschätzen. Es ist ein Anfang, nicht mehr und nicht weniger. Wir als PDSFraktion wollten eigentlich, anknüpfend an die Einbringung des Standarderprobungsgesetzes in der 3. Legislaturperiode, dass eine weitaus größere Öffnung für den kommunalen Bereich erzielt wird. Wir halten die Begrenzung der Kommunen, die Anträge stellen können, auf 20 000 Einwohner nicht für stringent. Diese Regelung ist aus Schleswig-Holstein übernommen worden.
Wir haben eine Gemeindegebietsreform durchgeführt. Sie hatte das offizielle Ziel, leistungsfähige Verwaltungen zu schaffen. Wir haben leistungsfähige Verwaltungen auch in Gemeinden und Städten mit weniger als 20 000 Einwohnern. Insofern halten wir diese Grenze für problematisch. Das wird mit Sicherheit auch ein Grund dafür sein, dass sich einige meiner Fraktionskollegen bei der Abstimmung über das Gesetz der Stimme enthalten werden.
Der zweite Punkt: Wir haben unter anderem im Bereich Bildungswesen die Möglichkeit der Antragstellung und der Standarderprobung geschaffen. Allerdings muss man dazu klar sagen: Im gültigen Schulgesetz ist das eigentlich schon geregelt. Das Problem besteht darin, dass es zum Schulgesetz unterschiedliche juristische Auffassungen gibt und das Standarderprobungsgesetz genutzt worden ist, diese unterschiedlichen Auffassungen klarzustellen und den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, auf Antrag von Standards abzuweichen. Insofern ist das die Klarstellung einer Norm und nicht deren Abbau. Das zu tun halten wir trotzdem für zwingend notwendig, weil wir davon ausgehen, dass auch im Bildungsbereich Varianten gefunden werden müssen, um auf die unterschiedliche demografische, soziale und wirtschaftliche Situation eingehen zu können.
Insgesamt kann ich das Gesetz nur als einen ersten Schritt bewerten, der jetzt gegangen werden muss. Deswegen werde ich diesem Gesetz auch zustimmen.
Allerdings - damit möchte ich zur Bewertung des Berichts überleiten - darf man einen Sachverhalt nicht aus dem Auge verlieren. Das Parlament hat zwei Jahre lang einen Sonderausschuss eingesetzt. Diesen Sonderausschuss mag man unterschiedlich bewerten. Der Bericht ist eigentlich eine Vorlage für die politische Debatte einer Funktionalreform. Klar ist eines:
Jedem ist klar, Herr Kollege Schulze - hier teile ich Ihre Auffassung -, dass wir nicht nur wegen der EU-Dienstleistungsrichtlinie, sondern auch wegen der Föderalismusreform I und II aufgefordert sind, neue Verwaltungs- und Funktionalstrukturen zu schaffen, um als Land nicht nur bürgerfreundlich und bürgernah, sondern auch modern agieren zu können. Da geht es neben E-Government selbstverständlich auch um Fragen wie Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darum, Personalmanagement eben nicht nur als Kosten-, sondern vor allen Dingen als Qualifizierungsfaktor zu betrachten usw. Zu all dem haben wir eine Reihe von Vorschlägen gemacht.
Ich teile nicht unbedingt die Einschätzung von Herrn Staatssekretär Appel, dass die Landesregierung in der Vorbereitung verschiedener Sachverhalte bereits sehr weit ist. Ich habe während der Arbeit des Sonderausschusses festgestellt, dass es selbstverständlich nach wie vor Interessengegensätze zwischen den einzelnen Häusern gibt, dass die Frage der Steuerungsmechanismen auch in diesem Bereich nicht abschließend geklärt ist. Wir haben Institutionen in der Staatskanzlei, im Finanzministerium und im Innenministerium, die sich mit diesem Sachverhalt beschäftigen.
Wenn es denn stimmt, dass Funktionalreform, Verwaltungsmodernisierung ein Stück weit die Zukunft des Landes Brandenburg prägen werden und prägen müssen, um den Aufgaben, die die öffentliche Hand hat, nicht nur in der öffentlichen Daseinsvorsorge, sondern auch in der Verwaltung öffentlicher Sachverhalte sukzessive nachkommen zu können, ist das Parlament in der Pflicht, die Arbeit des Sonderausschusses nicht abbrechen zu lassen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten und Wege, die ich zum Beispiel darin sehe, einen Unterausschuss oder eine Enquetekommission einzusetzen, worüber schon diskutiert wurde. Selbstverständlich hätte meine Fraktion heute einen Antrag einbringen können. Wir haben es ganz bewusst nicht getan, weil wir der Überzeugung sind, dass dieses Thema in der Sommerpause in den Fraktionen diskutiert werden müsste und wir im September zu einer Entscheidung kommen sollten, in welcher Form der begonnene Prozess der Arbeit des Sonderausschusses fortgesetzt werden kann und muss. Wir als Parlamentarier sollten diese grundlegende Aufgabe zur Neustrukturierung des Landes Brandenburg nicht allein der Landesregierung überlassen. Wir als Parlament haben eine Verantwortung, der wir uns stellen müssen. Wir werden Mittel und Wege finden, und zwar als Gegenpol zur Landesregierung - das haben wir auch im Sonderausschuss nicht praktiziert -, sondern in Wahrnehmung unserer eigenen Verantwortung hier im Parlament. Die Fragen, vor denen wir stehen, sind umfassend und sehr tiefgreifend, weil wir mit einer Funktionalreform bzw. der Neuordnung der Aufgaben zwischen Bund, Land und Kommunen darüber entscheiden werden, wie sich in den nächsten zehn bis 25 Jahren das Bild des Landes Brandenburg darstellt.
Insofern sind wir hier in der Pflicht bzw. in der guten Situation, mit einem Unterausschuss oder einer Enquetekommission oder in einer anderen zu findenden Form unsere Verantwortung wahrnehmen zu können. Dafür gibt es Vorbilder. Eine Reihe von Bundesländern haben Enquetekommissionen eingesetzt. Auch wir hatten schon einmal eine. Nur muss man sich heute
mit anderen, neuen Fragestellungen beschäftigen. Insofern ist die Einbeziehung des Sachverstandes neben dem Sachverstand der Fraktionen, des Parlaments und der Landesregierung zwingend notwendig.
Eine letzte Bemerkung in dieser Runde: Es war für kein Mitglied des Sonderausschusses einfach, das Konsensprinzip gegenüber der eigenen Fraktion durchzuhalten. Selbstverständlich hat die Arbeit im Sonderausschuss auch die Tätigkeitsbereiche vieler anderer Ausschüsse berührt. Das ist völlig normal. Das ist die Konsequenz, wenn man einen derartigen Ausschuss einsetzt.
Ich möchte mich an dieser Stelle trotz aller Differenzen, die es an der einen oder anderen Stelle in jeder Fraktion gegeben hat, auch bei den Fraktionen dafür bedanken, dass sie trotz allem die Arbeit des Sonderausschusses so mitgetragen haben, dass die jetzigen Ergebnisse vorgelegt werden konnten. Dabei bitte ich zu beachten, dass es nur ein Anfang ist, auf dem aufgebaut werden muss. Wir als Parlament stehen in der politischen Pflicht, genau das zu tun. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Während sie an das Pult kommt, begrüße ich Gäste unserer Nachmittagssitzung. Herzlich willkommen den Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums „Auf den Seelower Höhen“. Ich wünsche Ihnen einen spannenden Nachmittag. Ebenfalls ein herzliches Willkommen an Jugendliche vom Landesjugendring, die gerade Platz nehmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Wir hatten ja eigentlich eine andere Reihenfolge verabredet. Jetzt merkt man doch, dass die Themen durcheinanderkommen. Wir haben den Abschlussbericht vorliegen. Herr Christoffers, Sie haben eben relativ ausführlich und lange zu den Notwendigkeiten und Erfordernissen einer Funktionalreform gesprochen. Ich will auch gern noch einmal darauf eingehen, aber das heutige Thema ist unter anderem unser Abschlussbericht.
Wir haben vor zwei Jahren die Arbeit in diesem Sonderausschuss zur Überprüfung von Normen und Standards nicht begonnen, um eine Funktionalreform einzuführen - vielleicht hatten wir verschiedene Motivationen -, sondern der Punkt, der mich persönlich bewegte, war die Frage, was wir für unsere Bürger tun können, denen die Zuständigkeit egal ist, wenn sie eine Verwaltungsleistung haben wollen. Wenn jemand eine Baugenehmigung braucht, wenn jemand aus der Prignitz einen Führerschein ausgestellt, jemand aus Elbe-Elster einen Rentenbescheid erstellt haben will oder eine Hundesteuermarke haben möchte, dann ist es ihnen total egal, wer dafür zuständig ist,
Hier stellt sich doch für uns die Frage - das hat uns in den letzten zwei Jahren beschäftigt -: Wie soll das mit Blick auf die Finanzen des Landes, mit Blick auf die finanzielle Situation der Kommunen, der Landkreise in Zukunft eigentlich funktionieren?
Der demografische Wandel stellt uns bei dieser Frage auch vor Herausforderungen; die Bevölkerungszahl nimmt ab, die Fläche des Landes, die bewirtschaftet werden muss, bleibt gleich groß. Dann stellt sich doch für uns die Frage - jetzt und in Zukunft -: Wie will das die Verwaltung eigentlich leisten? Wie wollen wir das schaffen?
Da gibt es wieder die Stichworte Komplexitätsfalle, Normhierarchie, Aufgabendichte und - das Stichwort ist schon gefallen Personal. Auch im Personalbereich müssen wichtige Maßnahmen getroffen werden.
Nochmals: Es ging in diesem Ausschuss um die Frage, wie es gewährleistet werden kann, dass der Bürger in Zukunft vor Ort eine gleichbleibend hohe Verwaltungsleistung bekommt, egal, worum es geht, egal, wer dafür zuständig ist.
Fakt ist - das ist bereits angesprochen worden -, dass wir bis Ende 2009 aufgrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie auch einiges gewährleisten müssen.
Gucken wir uns einmal einfache Beispiele an. Egal, ob es ein Friseur oder ein Immobilienmakler ist: Die müssen schon heute sechs bis sieben einzelne Verfahren, Formalitäten, Amtswege erledigen. Wenn man davon ausgeht, dass der Friseur oder der Immobilienmakler vielleicht noch einen oder zwei Mitarbeiter hat, er eine Umbaumaßnahme durchführen will und dafür eine Baugenehmigung braucht, dann muss er zur Meldebehörde gehen, muss sein Gewerbe anmelden, eine Mitteilung an die Berufsgenossenschaft machen, sich ins Handelsregister eintragen lassen, ein Baugenehmigungsverfahren einleiten lassen, beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragen und den Arbeitnehmer bei der Krankenkasse melden. Das betrifft nicht nur eine Papierfabrik in Schwedt, eine Solarfabrik in Frankfurt (Oder) , sondern - wie gesagt - das betrifft auch ganz kleine Betriebseinheiten wie einen Friseursalon - vielleicht mit einem Mitarbeiter - oder ein Immobilienmaklerbüro.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie schreibt nun vor, dass wir bis Ende 2009 gewährleisten sollen, dass diese Verfahren, diese Amtswege aus einer Hand, von einem einheitlichen Ansprechpartner erbracht werden sollen. Wir müssen auf die Sprache achten. Europa ist groß und wird immer größer, und - darüber wird ja gerade diskutiert - dann fangen auch die Fristen zu laufen an. Insofern ist das, was wir als Vision haben, wovon wir sagen, dahin muss die Verwaltung kommen, gar nicht so visionär. Das EU-Recht schreibt es vor. Dabei bin ich aber realistisch genug und vermute, dass wir es - das betrifft ja nicht nur Brandenburg, sondern die gesamte Bundesrepublik - nicht schaffen werden, das bis 2009 umzusetzen.
Ich denke - da sind wir dann doch wieder beieinander -, dass es wichtig ist, bei den künftigen Reformen, insbesondere bei den künftigen Verwaltungsreformen, diese Schritte, diese Modalitäten mit zu denken.
Welche Schritte sind da denn nötig? Worauf müssen wir denn in Zukunft achtgeben? - Der Chef der Staatskanzlei sagte es bereits: Das betrifft natürlich unsere Aufgabenkritik; wir müssen uns immer wieder - auch in den Fachausschüssen - fragen, welche Aufgaben wir als Land, als Landesverwaltung eigentlich erbringen müssen.
Auch wenn er nicht anwesend ist, möchte ich an der Stelle dem Minister der Finanzen, Rainer Speer, dafür danken, dass er es geschafft hat - als der Ausschuss seine Arbeit aufnahm, lag das nämlich nicht auf dem Tisch -, nach einheitlichen Kriterien die Tätigkeit von 27 000 Mitarbeitern, und zwar unter dem Aspekt der Wirkungsorientierung, erfassen zu lassen. Die Mitarbeiter sollten eintragen - 27 000 haben das auch gemacht -, was sie mit ihrer Arbeit erreichen wollen.
Wir haben jetzt erstmals eine umfängliche und nach einheitlichen Kriterien erarbeitete Grundlage, auf der wir in den Fachausschüssen weiterarbeiten und gucken können, ob wir das eigentlich wollten. Wollten wir, dass sich soundsoviel Tausend Vollzeitkräfte mit dieser oder jener Rechtsmaterie befassen? Das müssen wir uns als Politiker dann selber fragen.
In Anbetracht der Daten kommen natürlich - so sage ich einmal - erste allgemeine Fragen auf. Brauchen wir tatsächlich über 1 100 Vollzeitmitarbeiter, die nichtfachbezogene Regierungsaufgaben erledigen? Zu den nichtfachbezogenen Regierungsaufgaben gehören die Vorbereitung von Kabinettssitzungen, Angelegenheiten in Sachen Bundesrat oder Öffentlichkeitsarbeit. Das macht im Schnitt pro Haus 112 Mitarbeiter aus. Darüber sollte man schon einmal nachdenken. Das ist zumindest Ergebnis dessen, wie sich die Mitarbeiter selbst eingeschätzt haben.
Ich habe darüber schon mit dem einen oder anderen gesprochen. Die Minister würden sagen, er hätte gern im Durchschnitt 112 Mitarbeiter allein für sich, die ihn irgendwie vorbereiten. Aber so wurde das von den Mitarbeitern angegeben; das ist ihre Wahrnehmung.
Wir haben in der Landesverwaltung, die insgesamt ungefähr 55 000 Mitarbeiter umfasst, über ein Zehntel Mitarbeiter - also über 5 500 Mitarbeiter -, die sagen, Herr Minister Dellmann, dass sie nur interne Serviceaufgaben wie Personalverwaltung, Organisation oder Informationstechnik erfüllen. Ich glaube, dass das Fragen sind, die uns alle beschäftigen, und wir alle sollten dabei noch einmal auf die Zahlen gucken.
Es ist bereits gesagt worden, dass ein Viertel der Mitarbeiter das ist keine geringe Zahl - Aufgaben erledigt, die durch europarechtliche Regelungen vorgegeben sind. Angesichts dessen kann man dem Europarecht gar nicht genügend Bedeutung beimessen. Wir brauchen auf Landesebene gar nicht mehr darüber zu diskutieren, ob wir eine Wasseruntersuchung machen wollen oder nicht, denn das alles sind europarechtliche Vorgaben. Beim Ob und Wie dieser Aufgaben gibt es also nur einen begrenzten Einfluss des Landes.