Ich eröffne die Aussprache; Herr Abgeordneter Dombrowski erhält das Wort. - Er ist leider nicht hier. Gibt es eine Änderung
(Unruhe bei CDU und SPD - Schulze [SPD]: Vermutlich ist er unter Ihrem Klimaschock zusammengebrochen.)
Dann erhalten nun Frau Abgeordnete Gregor und anschließend Frau Abgeordnete Steinmetzer-Mann das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich dafür, dass ich anstelle von Herrn Dombrowski die Diskussion eröffnen darf, denn es handelt sich ja hier um einen Koalitionsantrag, den wir eingebracht haben. Daher ist es mir schon wichtig, dass wir diesen Antrag einführend erläutern können.
Der Klimaschutz ist dieser Tage auch das Top-Thema der G8Staaten auf ihrem Gipfel in Heiligendamm. Das könnte bedeuten, dass dies gute Tage für die Welt werden. Es ist sicherlich Zufall, dass auch wir uns heute damit beschäftigen, aber ich glaube, der Umstand, dass gerade der Klimaschutz in den Mittelpunkt der Diskussionen in Heiligendamm geraten ist, ist kein Zufall, sondern dringende Notwendigkeit, und daher müssen Handlungsoptionen eröffnet werden.
Die Führer der G8-Staaten haben eine große Chance, einen Durchbruch in der Vereinbarung von Klimaschutzzielen zu erreichen. Diese Chance, die sie dort ergreifen müssen, ist eine Chance, für die gesamte Welt verbindliche Vereinbarungen und UNO-verbindliche Regelungen für die Zukunft zu erhalten, um unsere Welt zu retten und die Klimaschutzproblematik in den Griff zu bekommen.
Natürlich sollten wir in Brandenburg uns dieser Aufgabe genauso stellen, denn es gilt immer noch das Prinzip „Global denken - lokal handeln“. Vor diesem Hintergrund hatte ich bereits in meinem Diskussionsbeitrag zum Klimaschutzmanagement - Bericht der Landesregierung - ausgeführt, dass uns das bloße Aufzeigen von Handlungsoptionen nicht genügt, sondern wir klar fordern, dass diese Optionen benannt und bewertet, in eine Rang- und Reihenfolge gestellt und in einen zeitlichen Rahmen gesetzt werden müssen, um konkrete, möglichst schnell erreichbare Ziele auch umzusetzen. Wir müssen uns in Brandenburg dieser Aufgabe stellen.
Ich halte den Ansatz, den die PDS mit dem Änderungsantrag gewählt hat, dies gleichzeitig mit den angrenzenden Bundesländern abzustimmen, für etwas verfrüht. Solange wir uns selbst noch nicht geeinigt haben, aber schon versuchen, in größerem Rahmen Abstimmungen herbeizuführen, verkommt das Ganze womöglich zu einem Pokerspiel - jeder reizt seine Karten aus und schiebt sie hin und her, aber wir haben zu guter Letzt nichts erreicht.
Ich möchte erreichen, dass wir bis zum Jahresende für Brandenburg zu einem neuen Energiekonzept und einem Klimaschutzpolitikprogramm kommen, welche auch umsetzbar sind. Es gibt Potenziale, die relativ schnell und unkompliziert zu heben sind. Einsparpotenziale von 20 % - dies ist allgemein anerkannt - sind sofort zu heben. Dies bedeutet, dass man einfach
durch Energielieferungs- und Leistungsverträge, die die Spitzenlast ausblenden, entsprechende Regelungen herbeiführen kann. Dadurch allein ist schon ein enormes Potenzial zu heben.
Wir müssen im öffentlichen Bereich eine Vorbildfunktion erfüllen. Wir sollten bei Dienstleistungen und Produktionsgütern, die wir nachfragen, sowie beim Bau genau darauf achten, dass wir zukünftig nach den Kriterien Energieeffizienz und Klimafreundlichkeit vorgehen und diese Schwerpunkte im Ausschreibungskontext mit betrachten. Nur so können wir unsere Vorbildfunktion wahrnehmen. Nachfrage generieren und gleichzeitig für unsere Bevölkerung aktiv werden.
Energieeffizienz und Einsparpotenziale sind nur eine Dimension. Wir können uns als energieerzeugendes Land nicht davor verschließen, dass wir auch in der Energieerzeugung weitere Schritte gehen müssen. Wir müssen den bestehenden Kraftwerkspark, da wir mittelfristig nicht auf ihn verzichten können, grundlegend modernisieren. Wir müssen ihn dahin gehend ertüchtigen, dass wir, sobald die Technik zur Abscheidung von CO2 zur Verfügung steht, diese auch nutzen können. Jedes Kraftwerk, dessen Betrieb überhaupt noch in den Blick genommen wird, muss dahin gehend geprüft werden, dass es die CO2Abscheidung ermöglicht.
Wir müssen unser Potenzial an erneuerbaren Energien weiter ausbauen; wir sind auf einem guten Weg und haben viel erreicht, aber es gibt durchaus noch zu hebende Potenziale. Wir haben noch nicht alle Windvorranggebiete ausgereizt, das heißt, wir haben noch Möglichkeiten, weitere Windenergieanlagen zu errichten. Es wird allgemein gefordert, dass wir eigentlich noch mehr ausweisen müssen; dies ist in politischem und regionalem Kontext sehr unterschiedlich zu bewerten. Wir werden mit dem Repowering auch die Effizienz des einzelnen Windenergiefeldes durchaus noch erhöhen können. Wir müssen trotzdem auch immer betrachten, dass im Bereich der nachhaltigen Energien diese auch „nachhaltig“ im wahrsten Sinne des Wortes wirken und die Umwelt nicht mehr schädigen, als die Anlagen an Vorteilen bringen. Es ist also auch hier immer ein gewisses Augenmaß notwendig.
Vor dem Hintergrund des Ausbaus der Gewinnung erneuerbarer Energien, der effizienteren, moderneren und vor allem klimafreundlicheren Gestaltung des bestehenden Kraftwerksparks, der Hebung von Energieeinsparpotenzialen und der Absicht, die Klimaschutzpolitik zu einem Überbegriff der Landespolitik zu machen, haben wir gefordert, einen Beauftragten zu ernennen. Dies haben wir vor dem Hintergrund getan, dass man parallel den globalen und großen Ansatz immer wieder auch auf die konkreten Einzelregelungen herunterbricht, die eine Landesregierung tagtäglich verabschiedet. Darauf muss sich der Blick stets richten. Man muss darauf achten, welche Auswirkungen das konkret hat, wo sich noch etwas drehen lässt und was uns unseren Klimaschutzzielen näherbringt.
Wir müssen uns dieser Aufgabe stellen, wir wollen uns dieser Aufgabe stellen, und wir haben gute Ansätze. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Wir als Koalition müssen den Änderungsantrag der PDS ablehnen vor allem mit dem Verweis, dass Punkt 6 einfach zu weitreichend ist. Bevor wir uns nicht selbst vereinbart haben, ist die Durchführung einer Abstimmungsrunde verfrüht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, wurde bereits 2001 der Antrag der PDS für ein Klimaschutzprogramm von der Koalition zerredet. Schon damals haben Sie einen konkreten Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz verhindert. Was Sie nun beantragen, zeigt: Sechs Jahre haben Sie gebraucht, um die Notwendigkeit eines solchen Maßnahmenkatalogs zu erkennen. Ich denke, in Anbetracht dieser Zeitspanne, Frau Kollegin Gregor, ist es überhaupt nicht verfrüht, diese Maßnahmen länderübergreifend zu fordern.
Ich habe die geschichtlichen Entwicklungen dazu bereits in meiner letzten Landtagsrede in Erinnerung gerufen und möchte mich daher heute nicht wiederholen. Unsere Fraktion freut sich zweifellos, dass es in der Koalition nun offenbar einen Erkenntniszuwachs gegeben hat, der die Mehrheiten sowohl in der wissenschaftlichen als auch in der öffentlichen Diskussion aufnimmt. Bestimmt setzen sich die nötigen Prioritäten demnächst auch bei Herrn Minister Woidke durch, auch wenn er der öffentlichen Anhörung am letzten Mittwoch nicht beiwohnte.
Um es klar zu sagen: Die Fraktion der Linkspartei unterstützt die Richtung Ihres Antrages. Ein Maßnahmenkatalog ist ebenso nötig, wie regelmäßig aktualisiertes Zahlenmaterial wünschenswert ist. Die Unzufriedenheit, im Jahr 2007 noch mit Zahlen zu Klima und Energie aus dem Jahr 2003 arbeiten zu müssen, ist fraktionsübergreifend Konsens. Wir würden den Antrag gern anreichern und hoffen dabei auf Ihre Unterstützung; vielleicht gelingt es mir noch in den nächsten Minuten.
„Global denken - lokal handeln“, Frau Gregor, mag für viele eine abgedroschene Phrase sein. Aber wir müssen bereit sein, diese mit Leben zu erfüllen und aus den globalen Erkenntnissen über den Klimawandel - genannt seien hier nur die IPCC-Berichte - konkrete Zielvorgaben für das Land Brandenburg zu entwickeln. Langfristig zu denken und sich gerade darum von kurzfristigem Handeln nicht abbringen zu lassen muss die Maxime unserer Klimaschutzpolitik hier in Brandenburg sein.
Wir brauchen für unser Handeln klare Ziele, auch dort, wo internationale Vorgaben noch nicht verbindlich, teilweise noch nicht einmal ausgehandelt sind. Wenn wir ein Innovationslabor sein wollen, müssen wir vorangehen. Brandenburg darf nicht als letztes Land einem Klimaschutzziel zustimmen; Brandenburg muss selbst Klimaschutzziele formulieren und auch festschreiben.
In diesem Sinne ist der Bezug auf die Jahre 2020 und 2050 zu verstehen. Notwendig sind natürlich auch konkrete Maßnahmen, die bereits in den nächsten Jahren wirksam werden. Die
Prognose, dass die Emissionen bis 2010 auf 64 Millionen Tonnen steigen werden, droht für Brandenburg - neben den Klimafolgen selbst - auch ein Imageproblem zu werden. So manche große Zeitung geht bekanntlich nicht zimperlich damit um, und das zu Recht. Dass Maßnahmen für den Klimaschutz auch in Landeseinrichtungen verwirklicht werden können, soll einmal explizit erwähnt werden. Hier bleibt die Lampe an, obwohl es draußen hell ist. Der hier verborgene Schatz - ich verweise auch auf CO2-arme Fahrzeuge - mag vielleicht nicht der größte im Land sein; aber wenn er verbindlich gehoben wird, strahlt das aus und schafft im doppelten Sinne das Klima, das wir im Land brauchen. Klimawandel kennt keine Grenzen, und Klimaschutz sollte sie auch nicht kennen.
Neben der Orientierung auf weltweite Reduktionsziele muss Brandenburg deshalb auch mit direkten Nachbarn gemeinsam agieren. Gerade der Klimawandel macht eine intensive Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft - das sind Punkte in Ihrem Antrag - mit benachbarten Bundesländern erforderlich. Unser Anspruch geht dahin, in den Bereichen Verkehr, Energie, Bildungswesen, Forschung und Gesundheitswesen die Zusammenarbeit mit den Ländern Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern abzustimmen und gemeinsam Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Herr Minister Rupprecht und Herr Minister Dr. Woidke, angesichts dessen stehen Klima- und Umweltbildung sowie -erziehung vor Herausforderungen. Entsprechende Lerninhalte sind zu verwirklichen und zu intensivieren. In diesem Sinne hoffen wir, dass aus dem Klimaschutzmanagement des Landes Brandenburg ein tatsächlich funktionierendes Steuerinstrument wird - spät, aber hoffentlich nicht zu spät. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Klimaschutz hat uns erst im März in einer Aktuellen Stunde beschäftigt; es wird uns erhalten bleiben.
Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag beauftragen wir die Landesregierung, auf der Basis von jährlich durchzuführenden Klimagasinventuren und auf der Grundlage der im Klimaschutzbericht beschriebenen Handlungsfelder einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, um den Ausstoß klimarelevanter Gase zu verringern. Zur Koordinierung soll im Umweltministerium ein Klimaschutzbeauftragter eingesetzt werden.
Mit unserem Antrag wollen wir erinnern und ständig bohrende Fragen stellen. Wir wollen den Klimawandel konkret werden lassen. Die IPCC-Studie der Vereinten Nationen, an der 3 000 renommierte Wissenschaftler aus aller Welt mitgearbeitet haben, ist Grundlage unseres Handelns. Wir wollen auch dafür sorgen, dass das Thema nicht versandet. Zur gleichen Zeit, in der wir uns im Landtag Brandenburg - zumindest ganz überwiegend; mit Ausnahme der PDS-Fraktion, Herr
Vietze - mit dem Thema „Klima“ beschäftigen, sitzen in Heiligendamm die Führer der acht bedeutendsten Industrienationen der Welt zusammen, um zwei Fragen zu besprechen: Wie begegnen wir global dem Klimawandel? Wie können die reichen Nationen den ärmsten helfen? - Ich bin optimistisch, dass es ein gutes Ergebnis gibt. Die Ratsvorsitzende, unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel, hat schon so manche - eigentlich alle - Männer niedergerungen. Ich glaube, sie wird es dort auch schaffen.
Wir wollen das Thema zum Handlungsauftrag für alle werden lassen und deutlich machen, dass die Aussagen der Landesregierung im integrierten Klimaschutzkonzept als Analyse zwar alle richtig sind, aber noch nicht die konkreten anwendungsbereiten Maßnahmen aufzeigen; Kollegin Gregor hat es schon ausgeführt.
Als Beispiel möchte ich anmerken, dass im Klimaschutzmanagementbericht der Landesregierung der gesamte ÖPNVBereich im Grunde genommen fehlt und mit einem Verweis versehen ist. Wir dürfen uns nicht darum herumdrücken, weil der ÖPNV mit Geld verbunden ist, das wir im Landeshaushalt freimachen müssen. Aber wir werden nicht glaubwürdig, wenn wir diesen Bereich einfach herauslassen.
Warum Klimagasinventur? Es ist schon gesagt worden, auch von Kollegin Steinmetzer-Mann: Es ist unbefriedigend, wenn wir heute auf der Internetseite des Landesumweltamtes die CO2-Emissionsdaten des Jahres 2003 finden. Diese sind zwar richtig, stellen aber kein aktuelles Arbeitsmaterial dar, auf dessen Grundlage zeitnah reagiert werden könnte, wenn Politik, Verwaltung und Wirtschaft beteiligt sind.
Wir haben gefordert, im Umweltministerium einen Klimaschutzbeauftragten zu benennen. Das soll nicht geschehen, weil wir der Meinung sind, dort werde die Arbeit nicht gemacht, sondern deshalb, weil das Thema gebündelt und damit aufgewertet werden muss. Ziel muss es sein, einen Ansprechpartner zu haben, der aussagefähig ist. Wir sind der Meinung, dass die Benennung eines Klimaschutzbeauftragten eine wichtige und effiziente Maßnahme ist.
Meine Damen und Herren! Welche Grundsätze sollte man bei den Maßnahmen zum Klimaschutz beachten? Effizienter Klimaschutz mindert die Emissionen dort, wo die geringsten Kosten entstehen. Das Kioto-Protokoll - es hat auch für Brandenburg Bedeutung - sieht mehrere flexible Mechanismen zur CO2-Reduktion vor, die auch bei uns diskutiert werden sollten. Kollegin Steinmetzer-Mann hat aus meiner Sicht zu Recht gesagt, das Land Brandenburg solle sich nicht nur zu Klimaschutzzielen verpflichten, sondern auch selbst solche benennen. Ich sehe das genauso. Ich gehe davon aus, dass darüber nicht diskutiert zu werden braucht. Diese Meinung vertreten wir sicherlich alle.
Der Emissionsrechtehandel muss sich noch bewähren. Da der Industrie in der ersten Phase des EU-Emissionshandels ein nicht optimaler Umfang an CO2-Zertifikaten zugeteilt wurde sprich: zu viel -, sind die Preise für ein Zertifikat in einem Jahr von 30 auf 1 Euro gefallen. Der Anreiz, CO2 einzusparen, geht damit jedenfalls betriebswirtschaftlich gegen null. In der zweiten Phase des Emissionsrechtehandels - diese umfasst den
Zeitraum 2008 bis 2012 - müssen auch wir im Land Brandenburg uns zu der Frage positionieren, wie dieser Handel wirksamer zur Verringerung der CO2-Emissionen beitragen kann. Nur dann machen auch andere Maßnahmen des Kioto-Protokolls, wie der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung, für uns und für andere Sinn; ich werde es noch erläutern. Mit diesem Instrument kann ein Land durch Kooperation mit einem Entwicklungsland - das sind alle Länder, die nicht im Anhang des Kioto-Protokolls aufgeführt sind - dort kostengünstig CO2-Reduktionsziele erreichen. Dies hätte den erwünschten positiven Nebeneffekt eines Transfers neuester Technologie in Entwicklungsländer. Warum soll zum Beispiel ein Konzern, der in Brandenburg Braunkohle verstromt - und ordentlich verdient -, nicht in einem Entwicklungsland CO2-Zertifikate verrechnen lassen, indem er dort technisches Know-how investiert und damit auch noch als Botschafter unseres kleinen Bundeslandes praktische Entwicklungshilfe leistet? Auch hierzu erwarten wir Aussagen der Landesregierung, damit sie etwas mehr machen, als es vielleicht andere tun; denn die Verstromung der Braunkohle verpflichtet uns geradezu, wenn wir das Ziel, bis zum Jahr 2010 den CO2-Ausstoß auf 53 Millionen Tonnen zu reduzieren, erreichen und nicht um Längen verfehlen wollen. Von daher ist es mit dem Versuch nicht getan. Ich erwarte hier mehr.
Was ist im Land noch zu tun? Nachhaltig wirksame Maßnahmen und Maßnahmen mit großem und/oder schnell realisierbaren Potenzialen sollten Vorrang haben: möglichst wenig zusätzliche Vorschriften zugunsten von Vereinbarungen kooperativer Umsetzung und von freiwilligen Maßnahmen. Die Maßnahmen sollten aus unserer Sicht auf fünf Bereiche ausgerichtet werden. Als Erstes die Haushalte und Kleinverbraucher. Dazu gehört es auch, dass wir uns haushaltsmäßig mit der unabhängigen Energieberatung - unter anderem bei der Verbraucherzentrale - für die Haushalte in Brandenburg, mit der Aufklärung an Schulen sowie mit der Neuausrichtung von einigen Förderstrategien beschäftigen müssen.
Als Zweites der Aufgabenbereich „öffentliche Hand“. Die öffentliche Hand hat hier Vorbild zu sein. Wir wissen, dass sie es - zumindest hinsichtlich der Landratswahlen - nicht ist. Aber sie kann es noch werden.
Der dritte Handlungsbereich sind Industrie und Großverbraucher. Hierbei geht es nicht darum - ich sagte es bereits -, Restriktionen und zusätzliche Vorschriften einzuführen. Unter anderem sind Umweltpartnerschaften und eine Anpassung des CO2-Zertifikatehandels hier der richtige Weg.
Der vierte Bereich ist die Land- und Forstwirtschaft. Über diesen Bereich besitzen wir schon viele Kenntnisse. Im Klimaschutzmanagementbericht der Landesregierung steht auch vieles. Damit ist es jedoch noch nicht umgesetzt, meine Damen und Herren. Wenn wir uns hiermit beschäftigen und die Landesregierung damit beauftragen, müssen konkrete Handlungsmaßnahmen ihren Niederschlag im Gesetz, in Verordnungen und Förderrichtlinien finden. Dies muss in einer Geschwindigkeit erfolgen, die schneller als die durch den Menschen verursachte Klimaerwärmung ist.
Mit diesem Antrag wollen wir die von der Landesregierung in der Energiestrategie 2010 definierten Ziele, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2010 auf 53 Millionen Tonnen zu reduzieren, so gut es geht unterstützen.