Ich rufe die Frage 1233 (Nichteinrichtung 7. Klassen an der Oberschule in Peitz) auf, die von der Abgeordneten Große gestellt wird.
In einem Schreiben des Schulamtes Cottbus vom 16.04.2007, welches die Eltern erst einen Monat später - am 15.05.2007 erhielten, wurde ihnen mitgeteilt, dass die Oberschule Peitz zu wenig Anmeldungen für die Einrichtung von 7. Klassen hat. Zu diesem Zeitpunkt waren die ca. 20 Kilometer entfernten Oberschulen in Cottbus bereits voll, sodass den Eltern für ihre Kinder Schulen in größerer Entfernung empfohlen wurden, bis hin nach Lauchhammer. Das würde für einige Schülerinnen und Schüler bedeuten, dass sie zunächst 20 Minuten per Fahrrad und dann noch mehr als eine Stunde mit dem Bus zur Schule unterwegs wären.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, die Oberschule in Peitz hat im diesjährigen Ü-7-Verfahren 19 Anmeldungen. Da Peitz ein Grundzentrum ist, hätten 30 Anmeldungen gereicht, um 7. Klassen einzurichten. Das Ziel wurde durch die Erstwünsche verfehlt. Das staatliche Schulamt hat daraufhin das in diesem Fall Übliche getan und geschaut, ob es realisierbare Zweitwünsche gibt, um diese Lücke zu füllen. Das war aus der Sicht der Schule leider nicht der Fall.
In einem zweiten Schritt muss das Schulamt überprüfen, ob die Zweitwünsche dieser betroffenen 19 Schüler realisierbar sind. Das war bei sieben Schülerinnen und Schülern der Fall, bei 12 nicht. Deshalb sind deren Elternhäuser vom staatlichen Schulamt darüber informiert worden, dass der Besuch der gewünschten Schulen nicht realisierbar ist. Die Ablehnungsbescheide von beiden Schulen wurden beigelegt. Mit gleichem Schreiben hat das Schulamt eine Auflistung der Schulen im Schulamtsbereich mit freier Kapazität mitgeschickt. Das waren Schulen in der näheren, aber auch in der weiteren Umgebung. Dabei ging es selbstverständlich nicht darum, diese Kinder nach Lauchhammer zu schicken. Eine solche Lösung - danach haben Sie gefragt - halte auch ich natürlich für unzumutbar.
Im Raum Peitz standen die Gesamtschule in Burg, die Europaschule in Guben und zwei Cottbusser Gymnasien zur Auswahl. Von den zwölf Elternhäusern, deren Kinder mit ihrem Erstund Zweitwunsch nicht erfolgreich waren, haben vier die Europaschule in Guben, vier die Gesamtschule in Burg und drei das Humboldt-Gymnasium in Cottbus gewählt. Eine Entscheidung fiel für eine Schule in freier Trägerschaft, für die Bauhausschule in Cottbus. Als Fazit sind also alle Kinder mit einer Schule in zumutbarer Entfernung versorgt worden.
Die Sandower Oberschule in Cottbus wird aufgrund fehlender Schüler - sie hatte nur 16 - geschlossen werden. Sie haben keine 7. Klassen einrichten dürfen. Es heißt, dass für diese Schule auch die Schüler aus Peitz nicht mehr zugewiesen werden konnten. Vor diesem Hintergrund frage ich, ob man die näherliegende Oberschule in Cottbus nicht offenlassen müsste, um auch die Peitzer Schüler aufnehmen zu können, zumal klar ist, dass in Cottbus künftig drei Oberschulen gebraucht werden.
Diese Frage kann man mit dem Schulamt diskutieren. Es geht dabei um eine regionale Schulentwicklungsplanung und, wie ich denke, auch um die Frage, ob man Eltern eine gewisse Verunsicherung zumutet, wenn man ihren Kindern weit entfernte Schulen als Möglichkeiten offeriert. Das ist etwas, was ich mit dem Schulamt auswerten möchte. Dann wird es beim nächsten Mal hoffentlich nicht zu solchen Verunsicherungen kommen, die ich bedaure. Eltern glaubten offensichtlich, wir wollten ihre Kinder wirklich solchen Zuständen aussetzen, die Sie beschrieben haben. - Danke schön.
Eine kurze Information: Die Framehouse GmbH steckt im Stau und wird erst gegen Mittag hier sein und nach der Mittagspause ihre Aufnahmen machen können. Bleiben Sie aber so lebhaft wie bisher.
Ich rufe die Frage 1234 (Landtagsbeschluss umsetzen - Unter- richtsausfall bekämpfen) auf, die der Abgeordnete Senftleben stellt.
Der Landtag hat im Dezember letzten Jahres einen Beschluss gefasst, damit wir in Brandenburg Unterrichtsausfall konsequent vermeiden können. Dazu zählten mehrere Maßnahmen. Bis Juni dieses Jahres sollte ein Konzept vorgelegt werden. Dabei betrifft ein Punkt die Unterrichtsreserve von 3 %, die zum neuen Schuljahr neu festgeschrieben werden sollte. Deshalb frage ich die Landesregierung, wie sie diese Maßnahme zu Beginn des neuen Schuljahres und damit auch den Beschluss des Landtages sicherstellen kann.
Mit Sicherheit nicht für fünf Minuten! - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Senftleben, ich will zunächst aus der Verwaltungsvorschrift zur Unterrichtsorganisation zitieren, die eigentlich bekannt ist: Die staatlichen Schulämter haben den Schulen im Rahmen der WS-Zumessung - der Zumessung von Lehrerwochenstunden - die Vertretungsreserve pauschal zur selbstständigen Verwendung zuzuweisen. Die Vertretungsreserve soll an allgemein bildenden Schulen einschließ
lich Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges und den berufsbildenden Schulen mindestens drei vom Hundert der Bemessungsgrundlage betragen.
Die Bemessungsgrundlage ist je nach Klassenstufe, Schulform und Bildungsgang der Unterricht nach Stundentafel. Diese Regelung gilt schon seit einigen Jahren, und - das ist die Antwort auf Ihre Frage - wir setzen sie fort. Sie ist in unveränderter Form Bestandteil der Unterrichtsorganisation für die nächsten zwei Schuljahre.
Allerdings muss ich einen Punkt anfügen. Es ist nicht immer möglich, mit der zitierten Regelung das Problem Langzeitausfall von Lehrerinnen und Lehrern zu lösen. Deshalb habe ich mit den Schulämtern Kontakt aufgenommen und sie gebeten, mit ihren Schulleitern in Kontakt zu treten und zu überlegen, ob man einen Teil dieser Vertretungsreserve über die Schulämter für die ganz brisanten Fälle in Reserve hält. Dazu wird es individuelle Absprachen geben. Natürlich ist vom Ausfall nicht jede Schule gleich betroffen. Daher kann ein Schulamt auch flexibel bei der Zuweisung von Lehrerstunden im Falle eines längeren Ausfalls reagieren. Ich glaube, damit haben wir eine ordentliche Regelung getroffen.
Herr Minister, diese Verwaltungsvorschrift ist den Experten, denke ich, bekannt. Darin sind auch die Mindeststunden, wie Sie gesagt haben, festgeschrieben. In Gesprächen in einzelnen Schulen des Landes wurde die Realität erkannt, dass bei den aktuellen Zuweisungen der Schulämter die Vertretungsreserve weit unter 2 % liegt, zum Teil kommt sie an 1 % heran. Das, denke ich, ist nicht im Interesse des Bildungsausschusses des Landtags.
Deswegen ist es noch einmal die Frage wert: Wie wollen Sie die 3 % für jede Schule konkret umsetzen? Dass dies zu tun ist, besagt der Beschluss des Landtages vom Dezember letzten Jahres eindeutig.
Ich kann auf diese Pauschalkritik nicht konkret antworten, weil ich die Fälle, die Sie meinen, nicht kenne. Ich nehme als Arbeitsauftrag mit, das zu kontrollieren. Wenn es so ist, wie Sie sagen, dass 1 % übrigbleibt, ist es mit Sicherheit zu wenig. Wenn 1 % beim Schulamt für diese flexiblen Fälle bleibt und dies in Absprache passiert, halte ich es für machbar. Aber das müsste man im Einzelfall prüfen. Diesbezüglich bitte ich um Zuarbeit, um zu erfahren, wo eventuell etwas zu kontrollieren ist. - Danke schön.
Herr Minister, wie erklären Sie sich, dass vor diesem Hintergrund in allen Schulamtsbereichen die Vertretungsreserve von
1 % für offensichtlich Langzeiterkrankte von vornherein zurückgehalten und demzufolge der VV-Unterrichtsorganisation bezüglich der 3 % nicht wirklich entsprochen wird?
Noch einmal: Es gab keine generelle Anweisung, 1 % zurückzuhalten, sondern die Bitte an die Schulämter, in Absprache mit den zuständigen Schulleitern dafür zu sorgen, dass auf solche Fälle flexibel reagiert werden kann. Wenn es jetzt in einem Schulamt in Übereinstimmung so gehandhabt worden ist, dass es 1 % bei sich behalten hat, bedeutet das trotzdem, dass wir in Gänze 3 % haben. Es handelt sich um einen flexiblen Rahmen, um auf die Bedürfnisse einzelner Schulen besser eingehen zu können. Insofern halte ich das Vorgehen schon für legitim. Es bleibt in Summe bei den 3 %.
Im Verlaufe des G8-Gipfels kam es bekanntlich wiederholt zu Demonstrationen mit gewalttätigen Verläufen, ausgelöst durch politisch linksextremistische Globalisierungsgegner. Deren Auftreten in verschiedenen Bundesländern machte mehrfach massive Polizeiaufgebote zur Gefahrenabwehr notwendig. Hieran waren jeweils Polizeieinheiten aus mehreren Bundesländern beteiligt.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele Polizisten welcher Polizeieinheiten des Landes Brandenburg waren und sind anlässlich welcher Demonstrationen im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel wo im Einsatz?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Claus, im Land Brandenburg haben drei G8-Fachministerkonferenzen stattgefunden, die durch die Polizei gesichert wurden. Es gab Demonstrationen, keine gewalttätigen Auseinandersetzungen. Es war so, wie man sich das als Bürger und auch als Innenminister nur wünschen kann.
Es ging darum, dass die Polizei durch ihren Einsatz die friedlichen Demonstrationen gewährleisten konnte, aber durch Präsenz auch deutlich machte, dass sie Gewalt nicht akzeptiert.
Am 1. Juni gab es Demonstrationen im Bereich des Truppenübungsplatzes Kyritz-Ruppiner Heide. Dort waren insgesamt 110 Beamte eingesetzt. Danach hatten wir die Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide durch Globalisierungsgegner ab Alt-Lutterow. Dort wurden 100 Beamte eingesetzt. Am 2. Juni gab es versammlungsrechtliche Aktivitäten von Rechtsextremen in Brandenburg nach dem Verbot der NPD-Versammlung in Schwerin. Dort gab es eine Veranstaltung unter dem Motto „Meinungsfreiheit muss man schützen gegen die 8, die oben sitzen“. Diese rechtsextremen Veranstaltungen waren nicht genehmigt.
Wir stellen inzwischen fest, dass der Abbau von Servicepersonal auch dazu führt, dass die Attraktivität der Nutzung des SPNV deutlich zurückgeht. Leider - das muss ich an dieser Stelle feststellen - haben wir nur begrenzten Einfluss auf diese Entscheidung von DB Station & Service, weil wir mit der DB AG nur im Rahmen von Verkehrsverträgen mit den Verkehrsunternehmen Vereinbarungen schließen. Zuständig für die Besetzung der Bahnhöfe ist allerdings das Infrastrukturunternehmen DB Station & Service. Es liegt ausschließlich in dessen Entscheidungsbefugnis. Es gibt viele Gespräche, wir setzen Fördermittel ein, um Aufzüge zu bauen und behindertengerechte Zugänge zu Bahnhöfen zu schaffen.
Ich gehe aber davon aus, dass diese Fragen im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Bahnreform thematisiert werden müssen, da aus meiner Sicht sehr deutlich wird, dass die Entscheidungen, die von DB Station & Service getroffen werden, viel zu stark unter betriebswirtschaftlichem Ansatz erfolgen und der eigentliche wirtschaftliche Hintergrund dessen, das Personal abgezogen wird, nicht erkennbar wird. Damit zeigt sich deutlich, dass es wahnsinnig wichtig ist, dass die öffentliche Hand den primären Einfluss auch auf die Eisenbahninfrastruktur, in dem Fall konkret auf die Ausstattung von Bahnhöfen, behält. - Vielen Dank.
Herr Minister, sind in dem Vertrag zwischen dem Land Brandenburg und der Deutschen Bahn Vereinbarungen festgeschrieben, die die Absicherung des Erhalts der Mobilität von bestimmten Reisegruppen - ich denke hierbei an Senioren und behinderte Menschen - regeln? Wenn es nicht der Fall sein sollte denken Sie dann über eine diesbezügliche Nachverhandlung nach?
Meine zweite Frage: Das Land Brandenburg steckt 260 Millionen Euro in die Sicherung eines attraktiven Angebots des Schienenpersonennahverkehrs. Ist es tatsächlich noch ein attraktives Angebot, wenn durch fehlendes Servicepersonal bzw. Zurückfahren von Servicepersonal bestimmte Reisegruppen von vornherein ausgeschlossen werden? Wenn so viel Geld dort hineinfließt - ist dann tatsächlich so wenig Einfluss gegeben, außer dass wir es bedauern und damit nicht zufrieden sind?
Sehr geehrte Frau Kolodzeike, wir sind uns einig, dass es keine akzeptable Situation ist. Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass wir einen Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen, nicht mit dem Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen haben. In unseren Verträgen - mit der DB Regio, mit der ODEG, mit der PEG, mit der NEB - sind klare Vereinbarungen getroffen worden. Das bezieht sich auf das Wagenmaterial, auf das Zugmaterial. Sie werden feststellen, dass dort sehr viel passiert ist, was behindertengerecht, behindertenfreundlich ist, was auch generationengerecht ist, beispielsweise die Festlegung von Einstiegshöhen, damit man von den Bahnsteigen gut in die Züge kommt.
Daraufhin wurden vom Polizeipräsidium Potsdam 75 Beamte dagegen eingesetzt. Die verbotenen Aufzüge Rechtsextremer wurden unterbunden, und zwar in Potsdam - durch 43 Beamte -, in Oranienburg, in Wittenberg - durch 50 Beamte - und in Lübbenau.
Damit ist vollkommen klar, dass die Polizei hier in Brandenburg ihre Aufgaben erfüllen konnte. Zurzeit sind 515 Polizeibeamte aus Brandenburg aus den verschiedenen Dienstbereichen, vor allen Dingen aus der LESE, in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Es hat glücklicherweise bisher keine Verletzten gegeben.
Ich rufe die Frage 1236 (Reisebedingungen für Menschen mit Behinderungen), die die Abgeordnete Dr. Münch stellt, auf.
In den letzten Tagen wurde in der Presse darüber berichtet, dass das Servicepersonal der Deutschen Bahn massiv gekürzt wurde und somit kaum mehr die Betreuung Hilfebedürftiger an den Bahnhöfen, besonders am Abend, gewährleistet ist. Dadurch kommt es im Europäischen Jahr der Chancengleichheit zu unzumutbaren Reisebedingungen für Menschen mit Behinderungen.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie kann sie Einfluss darauf nehmen, dass es auch für Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg künftig wieder möglich sein wird, auch nach 20 Uhr zu reisen? Wie beurteilt sie die gegenwärtige Situation?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Münch, die Dinge, die wir hier zur Kenntnis zu nehmen haben, erfüllen uns wohl alle mit deutlichem Protest. Die DB Station & Service hat im Jahr 2005 ein neues Stationspreissystem eingeführt. Es gibt deutschlandweit insgesamt sechs Kategorien von Bahnhöfen mit unterschiedlichen Ausstattungsstandards. In Brandenburg ist das Gros der Bahnhöfe in die Kategorien IV bis VI eingeteilt worden. Dabei geht die DB Station & Service davon aus, dass auf diesen Bahnhöfen mit den Kategorien IV bis VI kein Stationspersonal eingesetzt wird. Parallel dazu ist zu verzeichnen, dass insbesondere in Zügen von DB Regio zum Teil kein Zugbegleitpersonal mehr mitfährt, was die Situation zusätzlich verschärft.