Protocol of the Session on April 25, 2007

kein Überblick über die allgemeine Personal- und Kostenstruktur der Wasserwirtschaft in Brandenburg. Was also bei Bildung, Forst, Polizei bekannt ist, bleibt im Bereich der Wasserwirtschaft weitgehend verborgen. Hier zeigt sich ein Mangel im Zusammenspiel zwischen den Behörden der Kommunalund Fachaufsicht, den Verbänden und der obersten Behörde.

Unsere Frage nach der Höhe der Verbindlichkeiten der Aufgabenträger im Bereich Trink- und Abwasser ist ebenfalls nicht beantwortet worden. Man bleibt weiterhin auf die Angaben aus dem Schuldenmanagement angewiesen, die im Jahr 1999 einen Schuldenstand von ca. 1,5 Milliarden Euro auswiesen. Die Tilgung der Kredite dürfte inzwischen nur unzureichend erfolgt sein. Das ist wiederum auf einen - von uns hochgerechneten Auslastungsgrad der Kläranlagen von lediglich 50 % zurückzuführen. Bekanntermaßen wurden zahlreiche Anlagen von vornherein viel zu groß gebaut.

Die Landesregierung verweigert nach wie vor die Auskunft über die Auslastung der Kläranlagen. Für das sich weiter zuspitzende Problem der geringen Auslastung - auch angesichts der demografischen Entwicklung - gibt es offensichtlich keine konzeptionellen Ansätze. Bei Einschätzung der wirtschaftliche Lage der Aufgabenträger räumt die Landesregierung schon jetzt voraussichtlich zunehmende Schwierigkeiten im Zuge der demografischen Entwicklung ein.

Positiv anzumerken ist, dass die Landesregierung künftig einen Demografiecheck für alle Fördervorhaben einführen will und den Schwerpunkt auf die Sanierung vorhandener Kanalsysteme legt. Nach Auffassung von Fachleuten und Wissenschaftlern sollten die Mittel verstärkt für den Rückbau genutzt werden. Dem schließt sich die Linkspartei.PDS an.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Grundsätzlich bedauern wir die Streichung der Förderung von Kleinkläranlagen.

(Vereinzelt Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wenn die Landesregierung dem sparsamen Umgang mit der natürlichen Ressource Wasser die angegebene große Bedeutung beimisst, ist es verwunderlich, dass sie auch Anlagen zur Wiederverwertung gebrauchten Wassers nicht unterstützt.

Inwieweit die Landesregierung zu der Aussage kommt, dass sich die Fördermittel und Investitionen „kostendämpfend“ ausgewirkt hätten, erschließt sich nicht, zumal sie ja vorgibt, gar keine Kenntnis über die Kosten- und Gebührensituation zu haben. Das hat sie dem Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen überlassen, der kürzlich erschreckende Zahlen für Brandenburg bekanntgegeben hat: Mit über 5 Euro je Kubikmeter ist Abwasser in Brandenburg deutlich teurer als in jedem anderen Bundesland.

Die von der Landesregierung für die Beibehaltung des Anschluss- und Benutzungszwangs angeführten Gründe des öffentlichen Wohls reichen unseres Erachtens nicht für eine Rechtfertigung. Wir meinen: Neue Anschlüsse sollten nur noch auf freiwilliger Basis vorgenommen werden.

Das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung hat bei der Regelung der Abwasserentsorgung oft flächendeckend versagt,

da auf eine ungeeignete Technologie gesetzt wurde. Nur wenn die bisherige Abwasserpolitik unvoreingenommen infrage gestellt wird, ist ein Umsteuern noch möglich.

Meine Kollegin Steinmetzer-Mann wird sich im Weiteren mit den Antworten im umweltpolitischen Teil der Großen Anfrage befassen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete Gregor. Sie spricht für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich mich bedanken: bei der Linkspartei.PDS dafür, dass sie eine so umfängliche Anfrage gestellt hat; bei der Landesregierung dafür, dass sie sich bemüht hat, die Fragen in dem Maße zu beantworten, wie sie es konnte. Ich hatte mir außerdem vorgenommen, darzulegen, dass der Zuwachs an Erkenntnis durchaus hilfreich für uns ist, weil wir das Wassergesetz novellieren wollen. Anscheinend haben Sie von der Linkspartei.PDS aber nur das herausgefunden, was Sie unbedingt bestätigt bekommen wollten, ohne anzuerkennen, was wir im Land gerade im Bereich Wasserwirtschaft erreicht haben. Deshalb muss ich die Aussagen, die ich ursprünglich treffen wollte, relativieren und neu einsteigen.

Wenn man bessere Erkenntnisse zu einem Fachgebiet haben will, dann kann man mit den gegebenen Antworten nur teilweise zufrieden sein. Das liegt aber auch daran, dass manchmal die falschen Fragen gestellt worden sind. Wenn es um Zuständigkeiten, Personal etc. geht, dann muss man genau danach fragen, was im Zuständigkeitsbereich von wem liegt, wofür Statistiken angefertigt werden und mit welchem zusätzlichen Erkenntnisgewinn wir daraus rechnen. Vielleicht geht es Ihnen bei einigen Fragen auch nur darum, so lange den Kopf zu schütteln, bis Sie endlich das Haar in der Suppe gefunden haben. Das ist Ihnen offensichtlich wieder gelungen.

Ich rede die anstehenden Probleme in der Wasserwirtschaft nicht klein. Aber das, was wir seit 1990 erreicht haben, muss man würdigen. So wurden allein im Hochwasserschutz 75 % aller Deiche an der Oder und 70 % der Deiche an der Elbe saniert. Welche dramatischen Folgen die immer mehr zunehmenden Hochwasserereignisse an den Flussläufen haben, konnten wir alle erleben. Es bestand dringender Handlungsbedarf. Es darf nicht unbeachtet gelassen werden, dass in den Hochwasserschutz unendlich viel Geld investiert worden ist. Man sollte an dieser Stelle auch nicht außer Acht lassen, dass die Sicherheit vor allen Dingen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Flussbereichen uns alle angeht.

Im Bereich Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung - man muss jeden Fall spezifisch betrachten; dass es dort extreme Fehlkalkulationen und -planungen gab, steht fest - haben wir insgesamt 2,7 Milliarden Euro verbaut, das heißt investiert. Davon wurden gemäß der Aussage der Landesregierung 1,1 Milliarden Euro bis zum Jahr 2002 und wahrscheinlich 1,4 Milliarden Euro bis zum Jahr 2005 als Fördermittel ausgegeben. Das sind Dimensionen, die dort auch zur Aufrechterhaltung ver

träglicher Gebühren beigetragen haben. Ansonsten hätten wir in einigen Gebieten bereits eine unerträgliche Kalkulation und Gebührenstaffelung und würden völlig anders dastehen.

Mit den Investitionen wurde der Anschlussgrad vor allem in Brandenburg von 53 % im Jahr 1990 auf 78 % im Jahr 2003 erhöht. Das hatte natürlich positive Auswirkungen auf unsere Seen und Flüsse. Dass wir nach 1990 in diesem Umweltbereich durchaus dringenden Handlungsbedarf hatten, dürfte jedem klar sein.

Wenn über Trinkwasser- und Abwassererschließung in Brandenburg gesprochen wird, geht es natürlich auch immer um die Preise. Die diesbezügliche Frage 13 wurde von der Landesregierung mangels Datenerfassung bedauerlicherweise nicht beantwortet. Dennoch gab es vor einigen Wochen vom Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen eine Datenbank mit Preisen für Trink- und Abwasser von etwa 32 Aufgabenträgern. Danach liegen die Preise für Trinkwasser mit durchschnittlich 1,67 Euro unter dem Bundesdurchschnitt. Im Bereich des Abwassers liegen sie dagegen - das dürfte niemanden im Hause verwundern - mit durchschnittlich 3,41 Euro über dem Durchschnittspreis in der Bundesrepublik. Diesbezüglich entfaltet natürlich die Refinanzierung aus der Kreditbelastung der einzelnen Verbände ihre Wirkung. Jedoch ist es mit der Hinterlassenschaft und dem maroden System, das wir aus DDR-Zeiten übernommen haben, wahrscheinlich auch nicht anders machbar gewesen.

Außer Acht darf auch nicht gelassen werden, dass wir immerhin mit dem Schuldenmanagementfonds für den Abwasserbereich in den letzten Jahren die Handlungsfähigkeit vor allem finanziell gefährdeter Aufgabenträger gesichert haben. In Anbetracht des weiterhin hohen Sanierungsbedarfs - insbesondere im Bereich des Trink- und Abwassers - in den nächsten 15 Jahren ist gemäß Antwort 9 der Großen Anfrage mit einer Kostenbelastung von 1,4 bis 1,6 Milliarden Euro zu rechnen. Aufgrund dessen gilt es weiterhin zu verhindern, dass diese Kosten zu weiteren Preisexplosionen führen. Berücksichtigt man dann noch den Bevölkerungsrückgang, wird es sehr dramatisch. Ich glaube, der Demografiecheck wird in Zukunft auch dazu führen, dass wir uns derartige Fehlinvestitionen nicht mehr leisten.

Gewässerunterhaltungsverbände sind ein weiteres Thema. Ich glaube, dass wir mit der nun ins Auge gefassten Novellierung und der Beiratslösung zu vernünftigeren Regelungen, vor allem zu mehr Mitsprache kommen werden und die Grundstückseigentümer gestärkt daraus hervorgehen.

Viel wichtiger wäre noch, zu diskutieren, was uns aus den Maßgaben erwartet, die uns nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgegeben werden. Diesbezüglich kommen noch einmal Milliardenbeträge auf uns zu; denn wir müssen wissen, dass wir nach der Bestandserfassung nur für 10 % aller Fließgewässer und 28 % aller Seen die angestrebten EU-rechtlichen Zielvorgaben erreichen können. Wir müssen davon ausgehen, dass wir in den nächsten 17 Jahren jährlich etwa 39 Millionen Euro benötigen, um das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.

Handlungsbedarf gibt es allemal. Wasserfragen sind auch Klimaschutzfragen. Vor diesem Hintergrund haben wir hier ein Aufgabenfeld, dem wir uns intensiv widmen müssen. Ich bin schon auf die Diskussionen bei der Beratung der Novelle bezüglich unseres Wassergesetzes gespannt.

Herzlichen Dank. - Für die DVU-Fraktion spricht der Abgeordnete Schulze.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wasserwirtschaft ist ein Thema, welches bereits seit längerer Zeit die Gemüter breiter Bevölkerungsschichten bewegt. Jeder vernünftige Mensch kennt den überaus hohen Stellenwert der Wasserwirtschaft für alle Bereiche unserer Gesellschaft und somit auch für die Bürgerinnen und Bürger.

Unsere Fraktion hat sich aufgrund der vorrangigen Bedeutung dieses Sachbereiches bereits vor längerer Zeit der Problematik Wasserwirtschaft angenommen. Eine nicht zu unterschätzende Zahl von Menschen in Brandenburg reagiert mit Wut, Empörung, Unverständnis oder Resignation auf bestimmte gesetzliche und ordnungsrechtliche Regelungen.

Dem Arbeitskreis LUV unserer Fraktion liegen eine Vielzahl von Meinungen und Willensbekundungen von Bürgern vor, die eines zum Ausdruck bringen: Die finanzielle Belastung für Wasser und Abwasser hat bereits die Grenze des Erträglichen erreicht.

Der Arbeitskreis wird sich weiter mit der Problematik Wasserwirtschaft beschäftigen. Natürlich sind wir Realisten und wissen, dass mit den auch für Brandenburg vorausgesagten zunehmenden Trockenheitsperioden der Wasserhaushalt überstrapaziert wird. Zudem ist uns bekannt, dass positive Eigeninitiativen unserer Bürger aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen geradezu ausgebremst werden. Gemeint sind zum Beispiel die Zwangsanschlussregelungen bei Abwasser im ländlichen Raum, wo eine individuelle biologische Wiederaufbereitung per Gesetz und Verordnung in vielen Fällen verhindert wird.

Gleichzeitig wird beklagt, dass die Rückbaukosten für die seinerzeit im „Wendewahn“ überdimensioniert gebauten Kläranlagen nunmehr auf die Bürger abgewälzt werden. Die laut gepriesene Sparsamkeit beim Wasserverbrauch schlägt sich negativ auf die Geldbörsen der Bürger nieder, weil die Abwassermenge für große Kläranlagen nicht ausreicht und von den Wasserwerken die Leitungen mit wertvollem Trinkwasser durchgespült werden müssen, um den Kreislauf funktionstüchtig zu halten. Das Prinzip „Weil Du sparsam bist, musst Du mehr bezahlen!“ ist aufgrund dessen makaber.

Die DVU-Fraktion vertritt die einhellige Auffassung, dass der Rückbau überdimensionierter Klärwerke unbedingt stattzufinden hat und staatlich zu finanzieren ist; denn die Schuld an der Größe der Anlagen trägt nicht der Bürger, sondern tragen die staatlichen Planungsstrategen. Bei dieser Auffassung muss in Betracht gezogen werden, dass in Brandenburg Millionen und Abermillionen Euro in den Sand gesetzt wurden und für den Menschen keinen Nutzen brachten.

Gleichzeitig vertreten wir die Meinung, dass eine Förderung privater Initiativen in Bezug auf die Wasserwirtschaft für jeden nur nützlich sein kann. Selbst renommierte Volkswirte und Wissenschaftler favorisieren den Betrieb von biologischen Kleinkläranlagen. Davor können wir unsere Augen nicht verschließen, meine Damen und Herren.

Natürlich setzt sich die Wasserwirtschaft nicht nur aus der Problematik Trinkwasser und Abwasser zusammen. Jedoch betreffen vor allem diese Themen die Menschen unmittelbar und täglich. Es ist also an der Zeit, gesetzliche Bestimmungen und Rechtsverordnungen zu erlassen, die von den Bürgerinnen und Bürgern verstanden und weitestgehend akzeptiert werden. Ein dogmatisches Überstülpen von Gesetzen und Verordnungen ist einer Demokratie prinzipiell abträglich.

Die mir zur Verfügung stehende Redezeit von fünf Minuten reicht bei weitem nicht aus, um das gesamte Thema umfassend zu behandeln. Allein der Umfang der Großen Anfrage mit 69 Fragen und 62 Antworten zeigt eindeutig den Umfang der Problematik. Ich denke jedoch, dass wir uns mit diesem Gesamtkomplex in der Zukunft noch sehr häufig im Fachausschuss und im Plenum zu beschäftigen haben.

(Beifall bei der DVU)

Herzlichen Dank. - Für die CDU-Fraktion erhält der Abgeordnete Dombrowski das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wasserwirtschaft in Brandenburg - und nicht nur in Brandenburg - ist ein sehr umfangreiches und konfliktreiches Themengebiet, mit dem man aus verschiedenen Perspektiven umgehen kann.

Sie, meine Damen und Herren von der Linkspartei.PDS-Fraktion, haben in Ihren Vorbemerkungen der Großen Anfrage das Ziel gestellt, den Prozess der Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes durch die Beantwortung Ihrer Großen Anfrage in besserer Kenntnis der Situation in der Wasserwirtschaft begleiten zu wollen. Inwieweit Ihnen das gelungen ist, ist eine Frage, die Sie am besten selbst beantworten.

Sie haben sich in Ihren Fragen im Wesentlichen auf die für den Bürger kostenintensiven Fragen der Wasserwirtschaft wie der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung sowie Teilen der Gewässerunterhaltung gestützt.

Andere aus unserer Sicht ebenso wichtige Bereiche wie die Bewirtschaftung der Gewässer oder die Eigentumsverhältnisse an Gewässern oder deren Nutzung sind nicht Gegenstand dieser Großen Anfrage. Diese Fragen sind aber in Bezug auf die Novellierung des Wassergesetzes unverzichtbar und nicht weniger konfliktreich.

Es ist völlig in Ordnung, dass die Opposition immer wieder auf die Belastung der Bürger mit Gebühren hinweist, diese - das hat der Kollege eben auch gemacht - als unzumutbar bezeichnet und sagt: Der Staat ist schuld. Wir alle aber wissen, dass die Entscheidungen darüber vor Ort getroffen werden, also kommunal verantwortet sind - die Entscheidungen, die positiv für die Bürger sind, und die Entscheidungen, bei denen die Gebühren zum Abbau der Schulden auf den Bürgern lasten. Daher ist der Ärger im Lande gleich verteilt.

Man sollte aber doch etwas Sachlichkeit durchblicken lassen. Wenn einerseits auf die hohen Abwassergebühren in Brandenburg hingewiesen wird, ist das bundesweit betrachtet formell

richtig. Man muss sich allerdings schon die Mühe geben, das nicht pro Kopf zu berechnen, sondern zu fragen, wie hoch die Gebührenbelastungen für den einzelnen Haushalt sind. Wenn ich das mit den alten Bundesländern, wo pro Kopf deutlich mehr Wasser verbraucht wird, vergleiche, sind die Unterschiede pro Haushalt schon gar nicht mehr so groß. Die Spitzen, die wir in besonders extremen Fällen in Brandenburg haben, sind davon natürlich ausgenommen. So dramatisch ist die Lage daher nicht. Instrumente wie Schuldenmanagement, die die Kollegin Gregor angesprochen hat, wirken. Wir haben erfreulicherweise eine erhebliche Beruhigung und Versachlichung in diesem Bereich im Lande zu verzeichnen.

Natürlich steht auch für uns bei allen Regelungen, die von dem Wassergesetz ausgehen, die Minimierung der Belastung für den Bürger ganz weit oben. Genauso wichtig ist es uns aber auch, alle Regelungen unter den Bedingungen des Klimawandels zu betrachten. Mir scheint es gerade in Brandenburg äußerst wichtig zu sein, sparsam mit Wasser nicht nur im häuslichen Bereich umzugehen, sondern die gleichen Grundsätze der Sparsamkeit im Wasserhaushalt auch in der Landschaft durchzusetzen.

Die Wasserrahmenrichtlinie der EU ist dafür der richtige Handlungsrahmen. Wir stehen aber erst am Anfang einer enormen Herausforderung, über die wir heute noch sprechen werden.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

- Heute ist der internationale Tag des Lärms. - Fakt ist auch, dass wir bei all den wasserbaulichen Maßnahmen nicht nach der teuersten Variante greifen müssen und greifen können. Die Antwort auf Ihre Frage 27 zeigt das sehr deutlich. Oftmals kann mit einfachen Mitteln in der Praxis das gleiche Ziel erreicht werden, zum Beispiel die Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens in der Landschaft. Dafür sind nicht immer und überall teure technische Anlagen notwendig.

Den Gewässerunterhaltungsverbänden kommt hierbei eine verantwortungsvolle Aufgabe zu - eine Aufgabe, bei deren Umsetzung in der Vergangenheit nach unserer Auffassung nicht immer nach den kostengünstigsten Varianten gesucht wurde. Deshalb war und ist es eine berechtigte Forderung der Verbände, dass diejenigen, die die Zeche zu zahlen haben, mit Sitz und Stimme in den Verbandsversammlungen vertreten sind - die Kollegin Gregor hat hier Änderungen angekündigt, durch die die Grundeigentümer und die Landbewirtschafter gestärkt hervorgehen werden -, um deren Aufgabenwahrnehmung und deren Ausgabenverhalten effektiv kontrollieren zu können. Die gegenwärtig in der Diskussion über die Novelle des Wassergesetzes in Aussicht genommene Lösung zur Einrichtung eines Beirates, ausgestattet mit einer Einvernehmensregelung in der Frage der Gewässerunterhaltung, ist ein Kompromiss auf dem Weg dorthin.

Meine Damen und Herren, ich bin damit am Schluss meines Beitrages und möchte nur noch anmerken: In der Wasser- und Abwasserwirtschaft haben wir keine dramatische Situation im Land Brandenburg. Wir sind hier auf einem guten Weg. Der allgemeine Wasserhaushalt im Land ist ein viel größeres Problem, auch wenn wir uns dessen noch nicht so sehr bewusst sind. - Danke schön.