Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Wöllert, das müssen Sie mir einmal erklären, wieso individuelle Förderung etwas mit Gleichmacherei zu tun hat. Das erschließt sich mir nicht.
Herr Schulze, ich hatte Sie im Vorfeld gebeten, zuzuhören, damit Sie Argumente vorbringen können. Das haben Sie wieder einmal nicht getan. Es ist richtig, dass im Land Brandenburg eine gewisse Begabtenförderung stattfindet. Uns geht es aber um die Hochbegabten. Ca. 2 bis 3 % der Schüler sind hochbegabt, das ist eine ganze Menge. Wir haben 313 000 Schüler. 2 % davon sind mehr als 6 200 Schüler. Das ist eine beachtliche Menge, meine Damen und Herren. Es sind mindestens 6 200 Schüler, die nicht entsprechend ihren Fähigkeiten gefördert und gefordert werden. Darum geht es uns.
Wenn Herr Schulze aufmerksam zugehört hätte, dann hätte er auch vernommen, worum es uns geht: um die Hochbegabten hier im Land. Wir haben 88 Abgeordnete. 2 bis 3 %, Sie können sich ausrechnen, wer hier eventuell zu den Hochbegabten zählen könnte; Herr Schulze tut es mit Sicherheit nicht.
Die Hochbegabtenförderung soll nach Ansicht unserer DVUFraktion eine staatliche Pflichtaufgabe sein und darf nicht auf Schulen in freier Trägerschaft oder private Initiativen abgeschoben werden. Das Recht auf eine optimale Förderung wird schwachen Schülern nie abgesprochen. Wie verhält es sich jedoch mit den begabten und hochbegabten Kindern und Jugendlichen, meine Damen und Herren? - Nicht nur im Interesse des Individuums, sondern auch im Interesse der Gesellschaft verdienen es auch besonders Begabte, gefördert zu werden. Selbst Ihr politischer Übervater Karl Marx, werte Genossen der PDS, hat einmal festgestellt, dass Hochbegabte ein Geschenk der Natur an die Gesellschaft seien. Wir können es uns nicht leis
ten, die Talente Hochbegabter verkümmern zu lassen. Aus diesem Grund haben wir diesen Antrag konzipiert, meine Damen und Herren. Ich bitte Sie noch einmal um Ihre Zustimmung.
Herzlichen Dank. - Die Rednerliste ist abgearbeitet, und wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der DVU beantragt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 4/4339 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport - federführend - und an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist mehrheitlich gegen die Überweisung gestimmt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Wer dem Antrag in der Drucksache 4/4339 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern
Ich eröffne die Aussprache. Der Abgeordnete Theel spricht für die Fraktion der Linkspartei.PDS. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute liegt Ihnen ein Antrag meiner Fraktion vor, dessen Intention schon Gegenstand von Debatten im Deutschen Bundestag, aber auch in verschiedenen Landesparlamenten war. Das damit verbundene Anliegen war auch Gegenstand eines offenen Briefes von Frau Heidrun Bluhm, wohnungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, an die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder. Nach uns bisher vorliegenden Informationen hat Herr Ministerpräsident Platzeck darauf keine Antwort gegeben. So bleibt also für uns nur, weil wir das Anliegen voranbringen möchten, über den normalen Antragsweg zu gehen. Wir beantragen über eine Bundesratsinitiative die Verlängerung einer bis zum 31.12.2006 gültigen Grunderwerbsteuerbefreiung für kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen.
Diese Forderung ist vor allem aus zwei Gründen wohnungswirtschaftlich und wohnungspolitisch vernünftig. Erstens - das bestätigen alle Experten, auch der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V., BBU -, dass bisher zu wenig Unternehmen von der Möglichkeit einer Fusion von Wohnungsunternehmen Gebrauch machen konnten. Die wesentliche Ursache dafür besteht darin, dass der zur Verfü
gung stehende Zeitrahmen zur Umsetzung von der Kenntnisnahme des Gesetzes über die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen bis zum Vollzug viel zu kurz war. Hier könnte durch Umsetzung unseres Antrags Abhilfe geschaffen werden.
Ein weiterer Grund, der zu unserer Initiative führte, ist vor allem wohnungswirtschaftlicher Natur und von besonderer Aktualität. Auf dem am Montag dieser Woche durchgeführten Brandenburger Fördertag der ILB wurde unter anderem von Staatssekretärin König aus dem MIR angesichts der neuen wohnungspolitischen Herausforderungen hervorgehoben, dass die Brandenburger Wohnungsunternehmen auf verstärkte Zusammenarbeit bis hin zu notwendigen Unternehmensfusionen setzen müssen.
Die Logik dieser Forderung ergibt sich auch aus den jüngst veröffentlichten Zahlen des BBU zur Struktur der Wohnungsunternehmen im Lande Brandenburg. Danach sind von den 223 Mitgliedsunternehmen im Verband 129 Wohnungsunternehmen - also mehr als 50 % - Unternehmen, deren Wohnungsbestand unter 1 000 WE liegt. Angesichts dieser Situation sind weitere Fusionen von Wohnungsunternehmen auch in nächster Zeit zu erwarten und wohl auch politisch gewollt. Viele Wohnungsunternehmen mit Fusionsabsicht benötigen daher jede erdenkliche Hilfe. Auch eine Grunderwerbsteuerbefreiung wäre eine solche existenzielle Hilfe.
Wir brauchen in Brandenburg wirtschaftlich effiziente, zukunftsfähige und betriebswirtschaftlich tragfähige Unternehmen. Um erforderliche und sinnvolle Umstrukturierungen auch in Brandenburg zu befördern, sollten Sie diesem Antrag Ihre Zustimmung geben. Eine Verlängerung der Grunderwerbsteuerbefreiung begünstigt, dass kleine und mittlere Wohnungsunternehmen auch über territoriale Grenzen hinweg fusionieren können, damit größer und stabiler werden und effektiver den Stadtumbau, der weitergehen muss, mitgestalten können.
Genau diesen Ansatz vertritt auch der BBU. Auf seiner gestrigen Jahrespressekonferenz zog er eine durchaus positive Bilanz des bisherigen Verlaufs des Städteumbauprogramms. Der Leerstand in Brandenburg ist auch im Jahre 2006 zurückgegangen, allerdings nicht dauerhaft. Eine konsequente Fortführung des Stadtumbaus ist somit erforderlich. Hauptakteure des Stadtumbauprozesses im Land Brandenburg sind die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen. Ihnen jede Unterstützung zu gewähren sollte unser gemeinsames Anliegen sein. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordnetenkollege Theel von der Linkspartei.PDS, Sie haben im letzten Jahr über Ihre Bundestagsfraktion einen ähnlichen Antrag in den Fachausschuss des Deutschen Bundestages eingebracht. Er ist im Oktober 2006 im Deutschen Bundestag abgelehnt worden.
Ich will kurz - die Zeit ist schon fortgeschritten - hinzufügen: Natürlich war es vor Jahren richtig, diesen Punkt aufzugreifen. Die schlechte Situation der brandenburgischen Wohnungsunternehmen ist zumindest in den strukturschwachen Regionen, zum Beispiel in der Uckermark, ein durchaus wichtiges Thema. Deswegen gibt es ja im Stadtumbau viel Unterstützung. Auch der Bund hat hier mit zusätzlichen Förderprogrammen stark eingegriffen, sonst wäre das gar nicht möglich gewesen.
Es gab damals ein ganz einfaches Argument: Die Fusion von Wohnungsunternehmen, um kritische Größen zu erreichen, scheitert in der Regel an der Steuerbelastung bei der Grunderwerbsteuer, die bei solchen Fusionen anfällt. Erste Anfragen gab es schon im Jahre 1997. Das Kabinett hat in Brandenburg darauf reagiert, ist bundespolitisch aktiv geworden, und wir haben eine Ausnahmeregelung bekommen, die von der Europäischen Union für drei Jahre - übrigens unter Zugrundelegung harter Bedingungen - sanktioniert worden ist. Erstens: Sie wurde befristet, nämlich auf drei Jahre. Zweitens: Sie gilt nicht für die Arbeitsmarktregion Berlin. Das bedeutet, für Unternehmen im Umland-Speckgürtel gilt diese Steuerbefreiung - übrigens von Anfang an - gar nicht. Die Gesetzeslage war also vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2006 eindeutig. Es waren drei Jahre Zeit. Die Diskussion ist bereits im Jahre 1997 entflammt.
Ich muss Zahlen sprechen lassen: 223 Wohnungsunternehmen sind in Brandenburg organisiert. Es gab in den letzten drei Jahren drei Anträge. Zwei davon sind genehmigt worden, der dritte Antrag betraf die Arbeitsmarktregion Berlin. Das heißt, die Trefferquote lag bei etwa 1 %. Das Problem besteht aber nicht darin, dass so etwas nicht genehmigt worden ist, sondern dass es keine weiteren Anträge auf Befreiung von der Grunderwerbsteuer gegeben hat.
Wir müssen heute eindeutig konstatieren: In Brandenburg gibt es zurzeit keine Anträge auf Befreiung von der Grunderwerbsteuer in diesem Bereich. Eine Vielzahl der betroffenen Grundstücke auch in Brandenburg liegt in der sogenannten Arbeitsmarktregion Berlin, die aus europäischer Sicht natürlich eine ganz andere Situation aufweist.
Drittens: Wir müssen nun - sehr geehrter Kollege Theel - auch konstatieren: Die Europäische Union hat hier eine Ausnahme zugelassen, nämlich die Ausnahme, dass wir eine bestimmte Region von der Steuer befreien. Diese Ausnahme war befristet und ist - sehr absehbar - auch nicht zu verlängern, auch in der Sache insofern nicht zu begründen, da es, wie gesagt, nur drei Anträge in drei Jahren gab und es keinen weiteren Antrag gibt.
Ich denke, es ist wichtig, die Wohnungsunternehmen in Brandenburg mit den üblichen Förderinstrumenten - Reinhold Dellmann ist hier sehr aktiv - zu unterstützen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Unternehmen in dieser Form voranzubringen.
Ich will noch einen kleinen Kritikpunkt loswerden. Es wäre natürlich wünschenswert, dass sich mehr Wohnungsunternehmen, mehr kommunale Einrichtungen, Bürgermeister, Landräte usw. dazu durchringen, ihre Unternehmen zu fusionieren, auch mit denen einer Nachbargemeinde beispielsweise. Wenn dies aber nicht gelingt, weil der eine Geschäftsführer seinen Posten noch 15 Jahre hat und der andere seinen noch 7 Jahre, dann ist das ein Problem, das wir jedenfalls nicht über die Grunderwerbsteuer lösen können. So viel Ehrlichkeit müssen wir hier wal
ten lassen. Dafür sprechen auch die Fakten. Dies wäre auch ein Appell, diese kleinen Burggräben zu überwinden und gründlich über die Folgen nachzudenken: Fusionen sind schon richtig, aber das Instrument ist ganz offenbar nicht das geeignete. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit Subventionen ist einer kranken Branche langfristig nicht geholfen. Die Linkspartei fordert eine weitere staatlich gelenkte Subventionskrücke. Zwar ist es richtig, dass vor Inkrafttreten der befristeten Steuerbefreiung die bei Fusionen von Wohnungsunternehmen und Genossenschaften in den neuen Bundesländern anfallende Grunderwerbsteuer als Hindernis für Zusammenschlüsse gesehen wurde. Jedoch hatte die zuständige Sachverständigenkommission bereits im November 2000 deswegen eine befristete Befreiung von der Grunderwerbsteuer empfohlen, um die Entstehung wirtschaftlich gesunder Unternehmen auf dem Wohnungsmarkt in den neuen Ländern zu fördern. Die Wohnungsunternehmen und -genossenschaften hatten also genügend Vorlaufzeit, um von der damaligen darauf folgenden Gesetzesinitiative Kenntnis zu nehmen und die notwendigen Vorbereitungen bis hin zum Vollzug betriebswirtschaftlich sinnvoller Fusionen zu treffen.
Mithin ist die von der Linkspartei.PDS gezogene Schlussfolgerung, dass die Wohnungsunternehmen eine Grunderwerbsteuerbefreiung heutzutage dringend als existenzielle Voraussetzung benötigen, mehr als spekulativ. Die Linkspartei.PDS müsste zur schlüssigen Begründung ihres Antrags auch erst vortragen, wie viele Unternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern derzeit überhaupt eine Fusion beabsichtigen und lediglich aufgrund steuerrechtlicher Gründe scheitern lassen. Die Antwort auf diese Frage hat Herr Bischoff geliefert. Es werden lediglich pauschale Behauptungen in den Raum gestellt, die nicht - weder durch Zahlen noch anderes belegt sind. Deswegen ist für uns als DVU-Fraktion auch die von der Linkspartei.PDS gezogene Schlussfolgerung einer dringend gebotenen Fristverlängerung des Gesetzes bis 2008 nicht nachvollziehbar.
Im Übrigen sind wir der Überzeugung, dass Unternehmen krisenbehafteter Branchen in einer Marktwirtschaft langfristig auch durch Subventionen und sonstige staatliche Zuwendungen keine echte Überlebenschance haben werden. Wir setzen auf einen nachhaltig überlebensfähigen Immobilienmarkt, der in Zukunft auch in den neuen Bundesländern nicht von Plattenbauvorstädten geprägt sein darf. Dazu bedarf es vor allem richtiger und unternehmerischer Strategien mit neuen Chancen für neuen und menschenwürdigen Wohnraum. Davon würde im Übrigen auch die Baubranche profitieren. Subventionierung der Platte nach sozialistischem Vorbild gehört aber in den Abfalleimer der Geschichte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Von der Linkspartei.PDS ist ein Antrag auf eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung des Ausreichungszeitraums dieser Subventionen eingebracht worden. Herr Bischoff hat alle Details genannt, die es nicht angeraten sein lassen, diesem Antrag zuzustimmen.
Wenn eine Bundesratsinitiative Erfolg haben soll, müssten im Bundesrat sehr viele Mitglieder zustimmen, und das ist bei diesem Antrag überhaupt nicht möglich. Hinzu kommt - Herr Bischoff hat es auch gesagt -, dass der Antrag der Fraktion Die Linke im Bundestag schon abgelehnt wurde.
Aus diesem Grunde braucht man nichts mehr hinzuzufügen. Der Antrag wird abgelehnt. - Ich danke Ihnen.
Herr Theel, Sie haben Recht, wenn Sie feststellen, dass die Struktur der Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland, so auch in Brandenburg, nicht optimal ist; sie sind zu klein. Die Erkenntnis hatten wir auch 1997, als wir das erste Mal massiv über dieses Thema gesprochen hatten und fragten: Wie bekommen wir Fusionen hin, und was können Fusionen unterstützen? - Da war dann ein Thema die Grunderwerbsteuer, und die ostdeutschen Länder - mal mehr, mal weniger - waren mal mehr und mal weniger dafür, eine Bundesratsinitiative zu starten; sie war nicht sehr aussichtsreich.
Die ostdeutschen Länder haben sich dann 2002 trotzdem auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt und, oh Wunder!, er ist durch Bundestag und Bundesrat gegangen - mit einer Befristung. Diese Befristung war Grundlage dafür, dass die EU dies als beihilferechtlichen Vorgang gebilligt hat. Sonst hätte die EU das nicht gebilligt. Das wurde ausdrücklich auf eine zeitliche Befristung hin gemacht.