Die Spezialprävention ist im Sinne der Erziehungsziele auszugestalten. Das heißt, Entwicklungs-, Verhaltens- und Bildungsdefizite sind in einer Weise zu beseitigen, dass der Jugendliche unter Signifikanz der besseren Voraussetzung als vor der Haft die Chance auf ein künftig straffreies Leben erhält. Um dies zu erreichen, sind die Jugendhaftanstalten vor allem personell entsprechend auszugestalten. Das heißt, fundiert ausgebildetes Personal mit der den Erziehungszielen angemessenen Altersstruktur muss in ausreichender Zahl durchgehend, auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen, zur Verfügung stehen. Daraus ergibt sich zudem ein Vorrang des staatlichen Jugendstrafvollzuges gegenüber Experimenten mit nichtstaatlichen Dritten. Ich bedanke mich erst einmal.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage mich, was das jetzt hier noch soll. Wir haben vom Kollegen Sarrach schon gehört, der Antrag ist überflüssig, die Verhandlungen sind beendet. Es liegt jetzt ein Referentenentwurf vor. Er geht in die parlamentarische Beratung. Auch die DVU-Fraktion hat das Recht, sich daran zu beteiligen. Das mag sie tun, aber nicht auf diese Weise mit solch einem Antrag, der nur noch schlafmützig ist. Ich will mich nicht länger an Ihrer Schlafmützigkeit beteiligen und sie fördern. Ich verabschiede mich und wünsche einen schönen Feierabend.
Damit erhält die Fraktion der Linkspartei.PDS das Wort. Sie verzichtet. Die Landesregierung hat ebenfalls Verzicht signalisiert. Das Wort erhält noch einmal der Abgeordnete Schuldt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade um Schlafmützen aufzurütteln und Ihnen noch ein Rüstzeug zu geben, haben wir diese Anträge gestellt.
Wenn ich sehe, wie die Ministerin der Justiz sich dort schön unterhält und nicht zuhört, frage ich mich besorgt: Ist sie denn eigentlich noch gewillt, hier für unser Land das Beste herauszuholen? Das wollen wir mit unserem Antrag erreichen, deshalb haben wir ihn eingebracht.
Wir wollen das Beste für unser Land für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger von Brandenburg herausholen, Frau Ministerin. Das muss ich Ihnen noch einmal klipp und klar sagen.
Das, was unsere Fraktion mit diesen Anträgen betreibt, ist keine Schlafmützigkeit, sondern, ganz im Gegenteil, das ist Engagement für dieses Land.
Denn unser DVU-Antrag ist von der Sorge getragen, dass der Justizstrafvollzug, vor allem der Jugendstrafvollzug, trotz oder gerade wegen dieser Einigung mit den anderen Ländern künftig nicht diesen elf Grundforderungen entsprechen wird, nicht nur bei uns in Brandenburg, sondern auch in angrenzenden Bundesländern mit Auswirkungen auf unser Land. Tendenzen hierfür sind allemal erkennbar. Einmal bestehen - das haben wir soeben vernommen - von dieser linken Ecke Bestrebungen, den Jugendstrafvollzug abzuschaffen oder zu antiautorisieren, Hotels mit Kinderlandcharakter umzufunktionieren. So ist die Erziehung zu moralisch reguliertem Handeln im gesellschaftlichen Leben unmöglich und ein effektiver Schutz der Bürger vor weiteren Straftaten ebenso.
Hinzu kommt das Handeln dieser Landesregierung, das bis in die zentralen Bereiche staatlichen Handelns von Standardabbau, Personalabbau und Privatisierung geprägt ist, auch bei der Justiz und beim Strafvollzug. Seitens der Ministerin Blechinger wurde heute Morgen in der Fragestunde und seitens der Fraktionen von SPD und CDU hier soeben suggeriert, es sei alles in Ordnung und alles geregelt. Aber, Frau Ministerin und meine Damen und Herren von SPD und CDU, nichts ist hier in Ordnung, nichts ist geregelt. Daher entspricht unser Antrag dem gesunden Menschenverstand und den Notwendigkeiten.
Beispiele: Privatisierungsbestrebungen finden ihre Grenze bei den Kernaufgaben des Staates. Sie, Frau Ministerin Blechinger, wollen mit Ihrem Projekt, dem wir als DVU-Fraktion in den Haushaltsberatungen unsere Zustimmung versagt haben, eng mit den Erziehungszielen verknüpfte Aufgaben des Jugendstrafvollzugs aus den Haftanstalten ausgliedern und an freie Träger abgeben. Die Meinung des auf Ihre Veranstaltung eingeladenen Prof. Dr. Gusy dazu kennen Sie ja. Das ist der Kern des Problems. Die Lösung liefert Ihnen Prof. Dr. Rehbein als Verfasser des jüngst verteilten Entwurfs eines Jugendstrafvollzugs auf Seite 34.
„Minderjährige junge Gefangene haben verfassungsrechtlich einen unverzichtbaren Erziehungsanspruch an den Staat.“
Frau Ministerin, ich hoffe, Sie hören nebenbei zu. Vielleicht sollten Sie auch hinhören und nicht nur zuhören, Frau Ministerin.
Damit kommen wir zum nächsten Problem, unserer Personalpolitik im Vollzugsdienst. Frau Ministerin, wenn ein solch unverzichtbarer Anspruch auf Erziehung an den Staat besteht, brauchen wir als Erstes in ausreichender Anzahl rund um die Uhr qualifiziertes Personal. Aber was machen Sie, Frau Ministerin? Sie sparen Personal ein.
Ich bitte Sie nochmals eindringlich, meine Damen und Herren, stimmen Sie im Interesse unseres Landes unserem hier vorliegenden Antrag zu. - Ich bedanke mich.
Meine Damen und Herren, die DVU-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrages in Drucksache 4/4056 an den Rechtsausschuss. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist diesem Begehr ohne Enthaltungen mit großer Mehrheit nicht Folge geleistet worden.
Ich lasse über den Antrag in Drucksache 4/4056 in der Sache abstimmen. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag ohne Enthaltungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt worden.
Da mir ein dritter Antrag dieser Reihe, nämlich Seniorenhaft, nicht vorliegt, schließe ich die heutige Sitzung des Plenums und erwarte Sie voller Freude morgen zur 44. Sitzung.