„Keiner der gegenwärtigen und künftigen Gesellschafter der BBF beabsichtigt, einen der vorhandenen Standorte Tempelhof und Tegel als Flughafen weiter zu betreiben.“
Es lohnt sich also wirklich, einmal nachzulesen, was man unterschrieben hat. Berlin und Brandenburg stehen dafür, und wir sind ausgesprochen optimistisch, dass auch das Oberverwaltungsgericht in der nächsten Woche diesen Beschluss der zuständigen Berliner Luftfahrtbehörde bestätigen wird. - Vielen herzlichen Dank.
Auch aus den Reihen der Bundesländer verstärkt sich inzwischen die Kritik an der geplanten Gesundheitsreform. Gefordert wird unter anderem eine Mitsprache der Länder über die Höhe des Beitragssatzes und eine längere Frist für die Entschuldung der Krankenkassen, um hohe Beitragssatzanhebungen zu vermeiden.
In einem Antrag des Landes Berlin wird der Gesundheitsfonds scharf kritisiert und darauf verwiesen, dass der Zusatzbeitrag zu einem Wettbewerb um gesunde und einkommensstarke Ver
sicherte führen werde. Das führe aber in der Tendenz zu einer Verschlechterung der Versorgung. Zudem werde das Prinzip der paritätischen Finanzierung weiter ausgehöhlt.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Zu welchen Punkten wird sie eigene Änderungsvorschläge in den Bundesrat einbringen oder vorliegenden Anträgen anderer Bundesländer zustimmen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Kaiser, der Bundesrat wird sich heute mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz befassen. In seiner heutigen Sitzung, an der die Gesundheitsministerin teilnimmt, werden eine Reihe von Änderungsanträgen der Länder behandelt. Über die Ergebnisse der Abstimmung im Bundesrat kann ich daher naturgemäß heute noch nicht endgültig berichten.
In den Bundesratsausschüssen für Gesundheit, für Finanzen, für innere Angelegenheiten, für Kulturfragen sowie für Wirtschaft wurden über 200 Änderungsanträge bzw. Stellungnahmen der Länder eingebracht. Das überrascht nicht. Wir haben es hier ja auch mit einem umfassenden Gesetzgebungsvorhaben zu tun. Sie wissen, die Bundesratsdrucksache hat über 500 Seiten. Die Bundesratsausschüsse tagen grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung. Daher bitte ich um Verständnis, wenn ich mich heute weder zum Abstimmungsverhalten Brandenburgs in den Ausschüssen noch zum Abstimmungsergebnis zu dem von Ihnen erwähnten Antrag aus Berlin äußern kann. Ich bin aber selbstverständlich bereit, Ihnen kurz die Schwerpunkte für die Position Brandenburgs bei der Behandlung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes im Bundesrat darzustellen.
Für das Land Brandenburg besonders wichtig ist der im Mittelpunkt des GKV-WSG stehende Gesundheitsfonds in Verbindung mit dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich, der die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gerade in den neuen Ländern, also auch in Brandenburg, stärken wird. Zum einen werden in der Startphase die Einkommensunterschiede zwischen den Versicherten nunmehr zu 100 % kompensiert - bislang nur zu 92 % -, wodurch die Krankenkassen gestützt werden, deren Mitglieder vor allem in den neuen Ländern ein unterdurchschnittliches Einkommen haben. Zum anderen werden die Krankheitsrisiken zielgenauer erfasst. Auch das ist im Interesse Brandenburgs, da in unserem Land überdurchschnittlich viele ältere und multimorbide Menschen leben.
Das neue Vergütungssystem wird zu einer gerechteren Vergütung ärztlicher Leistungen führen. Diese werden ab dem Jahr 2009 so gestaltet, dass die Krankheitsrisiken voll auf die Krankenkassen übertragen werden. Bislang richten sich die Steigerungen des Budgets der kassenärztlichen Vereinigungen nach der Entwicklung der Einkommen der Versicherten ohne Rücksicht darauf, dass die Ärzte unter anderem wegen der demografischen Entwicklung in Brandenburg in den letzten Jahren immer mehr Behandlungsfälle hatten. Zukünftig werden Hausärzte pro Patient eine an den Krankheitsrisiken orientierte Fallpauschale pro Quartal erhalten. Fachärzte erhalten neben einer
Grundpauschale eine nach Facharztgruppen ausgerichtete Zusatzpauschale pro Patient. Für definierte schwierige Fälle gibt es eine Extravergütung.
Insgesamt bleibt daher festzustellen, dass in seiner Tendenz das gesamte den Kassenärzten in Brandenburg zur Verfügung stehende Budget erhöht wird. Das GKV-WSG ist die erste Gesundheitsreform, die keine Erhöhung von Zuzahlungen und keine Leistungskürzungen mit sich bringen wird. Es werden sogar bislang freiwillige Leistungen der Kassen zu Regelleistungen gemacht, zum Beispiel Impfungen, oder in bestimmten Bereichen die Leistungen verbessert, zum Beispiel in der Palliativmedizin und der Rehabilitation, der Anschlussheilbehandlung.
Ganz besonders wird sich Brandenburg in der heutigen Bundesratssitzung aber auch für die Streichung der im Gesetzentwurf vorgesehenen 3%igen Kürzung der Vergütungen im Rettungsdienst einsetzen. Eine solche Absenkung würde insbesondere in dünn besiedelten Regionen unseres Landes zu unzumutbaren Belastungen für die Patienten und Patientinnen führen. Im Einzelfall würde das eine Zusatzbelastung zwischen 20 und 50 Euro bedeuten.
Es ist somit offensichtlich und auch gar keine Frage: Mit dem neuen GKV-WSG werden die solidarische Krankenversicherung gestärkt, das Solidaritätsprinzip auch zwischen den Kassen gefestigt und - für uns das Wichtigste - die Qualität der Versorgung der Menschen verbessert.
Sie haben von den finanziellen Umverteilungswirkungen zwischen den Krankenkassen gesprochen, von denen Brandenburg profitieren würde. In einer Studie der Initiative „Neue Soziale Marktwirtschaft“ ist von 190 Millionen Euro die Rede, die zusätzlich nach Brandenburg fließen würden. Ich habe dazu zwei Fragen.
Erste Frage: Wie seriös sind Ihrer Meinung nach solche Berechnungen, wenn man weiß, dass die beschriebenen Umverteilungen ganz maßgeblich von der Ausgestaltung des sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs abhängen, aber heute noch niemand sagt, wie dieser Risikostrukturausgleich überhaupt ausgestattet wird, welche Krankheiten definiert werden?
Zweite Frage: Die Studie rückt in ihrer Einschätzung die Parteizugehörigkeit der Länderministerpräsidenten in den Vordergrund, was ja eigentlich etwas ungewöhnlich ist, etwa nach dem Motto: Die CDU-Länder verlieren, die SPD-Länder gewinnen. Teilen Sie die Befürchtung, dass dahinter die politische Absicht stehen könnte, diesen morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich noch auszuhebeln?
Ihre Frage stützt sich auf eine Studie eines Instituts. Wir müssen uns bei der Gesundheitsreform davor hüten, alles für bare
Münze zu nehmen, was zum Teil auch interessengefärbt auf den Tisch gelegt wird. Ich würde auch davor warnen, allzu schnell auf die verschiedenen Beteiligten in diesem von manchem als Haifischbecken bezeichneten Gebiet zu hören. Die Größenordnung des Betrages, der nach der künftigen Regelung zusätzlich nach Brandenburg fließen wird, lässt sich seriös derzeit noch nicht einschätzen. Es wird aber in Größenordnungen fließen, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Finanzausstattung der gesetzlichen Krankenversicherung in Brandenburg führen.
Die zweite Frage, ob dahinter parteipolitisch gefärbte Absichten stehen, kann ich nicht beantworten, weil ich nicht für die Beteiligten sprechen kann. Ich kann nur eines sagen: Nach der Kompetenzverteilung im Gesetzgebungsverfahren ist es Aufgabe der Landesregierung, im Bundesrat die Landesinteressen wahrzunehmen. Das werden wir tun.
Herr Staatssekretär, Ihre Antwort auf meine Fragen hat mich zum Nachfragen bewegt. Habe ich Ihre Antwort richtig verstanden, dass Sie im Kabinett weder über das Abstimmungsverhalten der brandenburgischen Landesregierung im Bundesrat noch über Anträge, die Sie dort einbringen werden, geredet haben?
Meine zweite Frage: Bundesministerin Schmidt hat in der aktuellen Debatte den Ärzten vorgeworfen, sie hätten nur ihre persönlichen Interessen im Blick, welche wiederum nur die Forderung nach mehr Geld beinhalten. Ich frage Sie: Hat die Äußerung unserer Ministerin, die sie vor einem Jahr hier im Kabinett gemacht hat, nach wie vor für die Landesregierung Gültigkeit?
„Wenn die Vergütung und die Arbeitsbedingungen nicht deutlich besser werden, werden wir die Probleme nicht lösen können. Vielmehr werden neue Probleme hinzukommen.“
Dritte Frage: Wären Sie so freundlich, die auf einer Demonstration in Cottbus gestellten Forderungen der Ärzte zur Kenntnis zu nehmen, die ich Ihnen - verbunden mit 420 Unterschriften - jetzt übergeben möchte?
(Die Abgeordnete Kaiser [Die Linkspartei.PDS] über- reicht Herrn Staatssekretär Alber das Material. - Beifall bei der Linkspartei.PDS)
Ich fange mit dem letzten Punkt an. Selbstverständlich nehme ich diese Resolution entgegen. Wir haben im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eine Reihe von Stellungnahmen bekommen, wir werden sehr sorgfältig damit umgehen und das alles in unsere Erwägungen einbeziehen.
Beteiligten gestellt haben, habe ich eigentlich vorhin schon beantwortet. Es ist in der Tat zum Teil auch legitim, dass alle Beteiligten ihre persönlichen Interessen wahrnehmen. Der Gesetzgeber und die beteiligten Regierungen haben allerdings die Aufgabe, zu einem gerechten Ausgleich dieser vielen beteiligten Interessen zu kommen. Ich denke, dieser Aufgabe müssen wir alle gerecht werden.
Sie haben die Äußerung der Ministerin - Sie haben das ja noch korrigiert - nicht im Kabinett, sondern im Landtag, richtig zitiert. Sie trifft nach wie vor zu.
(Frau Kaiser [Die Linkspartei.PDS]: Meine Frage nach dem vereinbarten Abstimmungsverhalten und den Anträ- gen!)
Das Abstimmungsverhalten wurde selbstverständlich - wie immer zur Vorbereitung der Bundesratssitzung - im Kabinett festgelegt. Danach wird sich Brandenburg heute im Bundesrat positionieren.
Herr Staatssekretär, wir bewertet die Regierung die - wir sind ja in der Vorweihnachtszeit - segensreichen Wirkungen der Gesundheitsreform vor dem Hintergrund der heutigen Vorabmeldung der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“, wonach die AOK mit einem Beschluss des Verwaltungsrats am nächsten Dienstag eine kräftige Erhöhung des Beitragssatzes vornehmen möchte?
Segensreiche Wirkungen der Gesundheitsreform gibt es in der Tat, ich möchte Ihnen nur einige wenige konkret benennen. Mit der Gesundheitsreform wird erreicht, dass für alle Bürgerinnen und Bürger im Krankheitsfall ein umfassender Versicherungsschutz gewährleistet ist. Das bisherige System ließ es zu, dass mehrere Hunderttausend Bürger im Krankheitsfall aus dem Versicherungsschutz herausfielen. Diese Lücke wird jetzt geschlossen. Die Versicherten erhalten verbesserte Wahlmöglichkeiten. Es gibt verbesserte Anreize für ein gesundheitsbewusstes Verhalten, zum Beispiel im Bereich der Zuzahlungsregelungen und im Bonussystem. Die Impfungen werden zu Regelleistungen, Mutter/Vater-Kind-Kuren werden Regelleistungen, die Bereiche Reha und Palliativversorgung werden ausgebaut, es gibt Leistungsverbesserungen für Heimbewohner, und - last, but not least, die Liste könnte noch weitergeführt werden - die Selbsthilfegruppen und Kontaktstellen werden künftig gefördert.
Ich denke, das sind hervorragende Wirkungen, und wir alle sollten für diese Verbesserungen eintreten.
Was die Frage der Beitragssatzerhöhungen anbelangt, so ist klar, wir müssen alle gemeinsam dafür sorgen, dass die Verschuldung der gesetzlichen Krankenversicherung abgebaut
wird. Das wurde bereits im GMG vor mehreren Jahren so festgelegt und muss jetzt vollzogen werden; nur dann hat man gleiche Ausgangsbedingungen zum Start des Gesundheitsfonds. Deshalb wird auch die AOK die notwendigen Beitragssatzerhöhungen beantragen müssen. Der Beschluss wird wohl nächste Woche vom zuständigen Gremium der AOK gefasst und dann dem Ministerium zur Genehmigung vorgelegt werden. Wir werden das sorgfältig prüfen.
Ich habe heute Morgen auf dem Weg zur Arbeit - das tun die Abgeordneten ja auch gern - „Inforadio“ gehört. Die bayerische Gesundheitsministerin hat in einem Interview relativ umfänglich dargestellt, welche Änderungsanträge die bayerische Landesregierung heute in den Bundesrat einbringt, welche Länder bereits Zustimmung signalisiert haben, und dass sie natürlich die bayerischen Interessen durchzusetzen gedenkt. Die Kollegin Kaiser hat eine recht übersichtliche Frage gestellt, nämlich nach der Anzahl und Art der Änderungsanträge, die Brandenburg einbringen wird. Das hat sie auch noch einmal präzisiert. Sie haben in Ihrer ursprünglichen Antwort gesagt, dass die Beratungen im Bundesrat sozusagen ein nichtöffentliches Geschäft sind. Dem kann man sich eventuell anschließen, wenn man das möchte, aber die Anzahl der Anträge dürfte sicherlich keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen. Können Sie sagen, wie viele Anträge die Landesregierung zur Wahrung der märkischen Interessen in Bezug auf die Gesundheitsreform einbringt?
Ich will nicht missverstanden werden; ich habe gesagt, die Ausschussberatungen sind nichtöffentlich, deshalb kann über das Abstimmungsverhalten nichts berichtet werden. Selbstverständlich gibt es öffentlich zugängliche Protokolle, auch über die Ausschussberatungen, darin steht aber nichts über das Abstimmungsverhalten. Es gibt eine ca. 140 Seiten starke Drucksache des Bundesrates, in der alle Anträge aufgelistet sind. Entlang dieser Drucksache hat auch die Landesregierung das Abstimmungsverhalten festgelegt. Eine Reihe von Anträgen, die darin enthalten sind, wird teils von Brandenburg, teils auch von anderen Ländern unterstützt. Es wäre jetzt ein relativ langwieriges Geschäft, das alles aufzuzählen. Ich habe die Drucksache hier und kann der Abgeordneten Kaiser das gern im Einzelnen erläutern. Das biete ich an. Es gibt in dieser Drucksache aber auch eine Reihe von Anträgen, die von Brandenburg nicht unterstützt werden. Das wurde im Kabinett festgelegt.
Vielen Dank, dass Sie jetzt nicht über das Abstimmungsverhalten zu 150 Änderungsanträgen im Einzelnen referieren, sondern stattdessen Zeit haben, auf die Frage des Abgeordneten Domres, wenn er sie noch stellen will, einzugehen. - Sie hat sich erledigt. Dann danke ich herzlich für die Beantwortung der Fragen.
Ich begrüße unsere Besucher, die Auszubildenden des Oberstufenzentrums II in Potsdam, Fachbereich Wirtschaft und Ver
waltung. Ihr seid mitten in die Fragestunde gekommen. Das ist immer der spannendste Teil unserer Plenarsitzung.