Protocol of the Session on December 13, 2006

Deshalb gestatte ich mir nur einige Bemerkungen zu wesentlichen Punkten des Haushalts. Auf der Einnahmenseite wurde der Ansatz von 111 Millionen Euro im Jahr 2006 auf 107,8 Millionen Euro reduziert. Dies trägt der Entwicklung der Ist-Einnahmen Rechnung.

Auf der Ausgabenseite gibt es zwei wesentliche Aspekte; zum einen das Personalbudget und zum anderen die Stellenausstattung. Das Finanzministerium hat zum Haushalt 2007 erstmals die Systematik zur Ermittlung des Personalbudgets für die Ressorts umgestellt. Da der Kollege Vietze das vorhin sehr ausführlich und, ich glaube, für alle verständlich und eindeutig erklärt hat,

(Bischoff [SPD]: Sehr verständlich!)

brauche ich dem nichts mehr hinzuzufügen.

(Zuruf des Abgeordneten Sarrach [Die Linkspartei.PDS])

Das Ministerium der Justiz hat aus den Gründen, die hier dargestellt wurden, eine Reduzierung des Budgets um etwa 1,8 Millionen Euro zu akzeptieren. Auch in den Folgejahren wird eine Reduzierung des Budgets festgeschrieben. Es bleibt zu hoffen, dass zur Erfüllung der Besoldungs- und Vergütungsansprüche dennoch langfristig auskömmliche Mittel zur Verfügung stehen.

Hinsichtlich der Stellenausstattung sind nach dem bisherigen Konzept bis zum Ende des Jahres 2009 im Justizressort 464 Stellen abzubauen. Im Jahr 2010 beabsichtigt das Land derzeit eine Reduzierung um weitere 1 106 Stellen. Der Justizbereich hat hierbei eine Abbauverpflichtung von 185 Stellen zu tragen. Damit ist dieser Bereich überproportional belastet. Wir hoffen, dass es durch entsprechende Bundesgesetze insgesamt zu einer Entlastung der Justiz und zu einer effizienteren Gestaltung von Verfahren bis zu diesem Zeitraum kommt. Nur dann wäre die Personalreduzierung zu verkraften, ohne dass es zu einer Verlängerung der Verfahren in Brandenburg kommt.

In der Hauptgruppe 5 ist bei den Sachausgaben der Ressorts nach dem Haushaltsentwurf ein Mittelanstieg auf 141,5 Millionen Euro zu verzeichnen. Dieser Aufwuchs ist mit einem Betrag von 15,1 Millionen Euro wesentlich durch die Einführung des Vermieter-Mieter-Modells begründet. Die Sachausgaben für den Berliner Teil des Landessozialgerichts schlagen mit etwa 1 Million Euro zu Buche. Dem stehen allerdings in gleicher Höhe Erstattungen aus Berlin gegenüber. Somit ist es haushaltsneutral.

Eine unvermeidbare Erhöhung der Ansätze um 19,7 Millionen Euro ergibt sich im Bereich der gesetzlichen Leistungsverpflichtung. Dies sind die Ausgaben für Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidiger, Beratungshilfe, Unterbringung von Jugendlichen zur Vermeidung von Untersuchungshaft nach dem Jugendgerichtsgesetz sowie Aufwandsentschädigungen und Vergütungen an Vormünder, Pfleger und Betreuer. Hierauf lag ein Kernthema bei der Aufstellung des Haushalts 2007 im Einzelplan 04.

Bei den Ausgaben in Rechtssachen in den Titeln der Gruppe 532 und den Ausgaben für Betreuung ist bundesweit seit Jahren ein starker Anstieg festzustellen. In den Verhandlungen zur Haushaltsplanung kollidiert diese Ausgabenentwicklung

mit den Bestrebungen zur Konsolidierung des Landeshaushalts. Die Haushaltskonsolidierung ist das gemeinsame Ziel der Landesregierung, das ich ausdrücklich mittrage. Mir ist jedoch eine Feststellung wichtig: Gesetzliche Leistungen und Betreuungsleistungen im Einzelplan des Justizministeriums sind dem Charakter nach stark sozialhilfeähnliche Leistungen. Die Ausgaben fallen zwar im Rahmen von Verfahren der Justiz an, die Ursachen liegen aber in einer Zunahme des sozialen Unterstützungsbedarfs in der Bevölkerung. Diese Entwicklungen haben erhebliche Staatsausgaben im Sozialbereich und in den Justizhaushalten zur Folge.

In der Hauptgruppe 6 steigen die Ansätze von 7,5 Millionen Euro auf 8,6 Millionen Euro. Dies steht im Zusammenhang mit den neuen gemeinsamen Justizeinrichtungen - dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und dem gemeinsamen Justizprüfungsamt Berlin-Brandenburg -, die ihren Sitz in Berlin haben. Hintergrund sind die Ausgabenverlagerungen aus der Hauptgruppe 4 - Personalausgaben - in die Hauptgruppe 6, aus der die Erstattungen an Berlin zu leisten sind.

Sowohl das Konzept zur haushalterischen Umsetzung als auch die Zusammenarbeit mit Berlin haben sich bislang sehr gut bewährt. Bei den Ausgaben der Hauptgruppe 6 möchte ich die Einrichtung eines neuen Titels für den alternativen Jugendstrafvollzug besonders hervorheben. Meine Damen und Herren Abgeordnete, es wird Sie nicht verwundern, dass ich diesbezüglich die Einschätzung des Kollegen Schuldt in keiner Weise teile. Es geht hierbei um eine Verpflichtung, die wir auch im Koalitionsvertrag übernommen haben, nämlich um eine Reduzierung der Rückfallquote jugendlicher Straftäter. Dafür stehen im Jahr 2007 Haushaltsansätze und Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung, mit denen neue und, wie ich hoffe, erfolgreiche Wege eingeschlagen werden, um jugendlichen Straftätern die Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Die Ausgaben sind durch einen Stellenabbau bei den Justizvollzugsanstalten gedeckt und erfolgen demnach haushaltsneutral.

In der Hauptgruppe 8 geht bei den Investitionsmitteln der Ansatz von 7,1 Millionen Euro im Jahr 2006 auf 4,5 Millionen Euro im Jahr 2007 zurück. Hieran wird besonders deutlich, dass die Einsparvorgaben des Finanzministeriums umgesetzt werden. Investitionsmaßnahmen - im Wesentlichen Ersatzbeschaffungsmaßnahmen - werden verschoben.

Damit habe ich Ihnen einen Überblick zu den Eckpunkten des Justizhaushalts gegeben. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass die Eckpunkte zwar eine sehr strenge Vorgabe darstellen, die uns wenig Spielraum lässt, dass dem aber insgesamt ein ausgewogener Ansatz zugrunde liegt. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei CDU und SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Blechinger. - Damit kommen wir zur Abstimmung über die Änderungsanträge und Beschlussempfehlungen.

Ihnen liegt der Änderungsantrag der Linkspartei.PDS-Fraktion in der Drucksache 4/3916 vor. Er bezieht sich auf Kapitel 04 020 Titel 685 10 - Erstellung eines neuen Ansatzes. Wer diesem

Änderungsantrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe den zweiten Änderungsantrag der DVU-Fraktion, Drucksache 4/3841, auf. Er bezieht sich ebenfalls auf Kapitel 04 040 Titel 422 10. Begehrt wird eine Erhöhung des Ansatzes sowie eine Veränderung im Stellenplan. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist ohne Stimmenthaltungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zum dritten Änderungsantrag der DVU-Fraktion, Drucksache 4/3842. Er bezieht sich auf Kapitel 04 040 Titel 422 11. Begehrt wird die Streichung eines kw-Vermerks. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist ohne Stimmenthaltungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt worden.

Der vierte Änderungsantrag der DVU-Fraktion, Drucksache 4/3843, bezieht sich auf Kapitel 04 050 Titel 422 10. Begehrt wird eine Erhöhung des Ansatzes und eine Veränderung im Stellenplan. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist ohne Stimmenthaltungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt worden.

Der fünfte Änderungsantrag der DVU-Fraktion, Drucksache 4/3844, bezieht sich auf Kapitel 04 050 Titel 422 20. Begehrt wird eine Erhöhung des Ansatzes und eine Veränderung im Stellenplan. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist ohne Stimmenthaltungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt worden.

Der sechste Änderungsantrag der DVU-Antrag, Drucksache 4/3845, bezieht sich auf Kapitel 04 050 Titel 686 40. Begehrt wird die Streichung des Ansatzes sowie der Verpflichtungsermächtigung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist ohne Stimmenthaltungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt worden.

Der siebente Änderungsantrag der DVU-Fraktion, Drucksache 4/3846, bezieht sich auf Kapitel 04 050 Titel 812 10. Begehrt wird die Streichung des Ansatzes.

(Claus [DVU]: Nicht Streichung, Halbierung!)

Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist ohne Stimmenthaltungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt worden.

Der achte Änderungsantrag der DVU-Fraktion, Drucksache 4/3847, bezieht sich auf Kapitel 04 090 Titel 422 10. Begehrt wird eine Erhöhung des Ansatzes und eine Veränderung im Stellenplan. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist ohne Stimmenthaltungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Einzelplan 04, Drucksache 4/3804. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist ohne Stimmenthaltungen mit Mehrheit angenommen worden.

Damit schließen wir die Beratung über Einzelplan 04.

Ich rufe auf:

Einzelplan 05 - Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 4/3805

Ferner liegt eine Reihe von Änderungsanträgen vor.

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion. Es spricht Frau Abgeordnete Geywitz.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Besucher! Wir debattieren jetzt über einen Einzelhaushalt, in dem sehr viel Wichtiges steckt - Bildung. Bildung hat Priorität. Das müsste man dem Haushalt auch ansehen können.

Man kann es. Ich glaube, das muss man erklären. Das Finanzministerium hat eine Untersuchung in Auftrag gegeben - man konnte im Fernsehen davon hören und es in den Zeitungen nachlesen -, mit der festgestellt werden sollte, in welchen Bereichen Brandenburg überdurchschnittlich viel Geld ausgibt. Ein Ergebnis der Untersuchung ist, dass der Bildungsbereich nicht zu den Bereichen gehört, in dem wir, verglichen mit den anderen ostdeutschen Bundesländern, überdurchschnittlich viel Geld ausgeben. Im Gegenteil, es gibt Länder, die mehr ausgeben.

Dieses Ergebnis hat die Kenner der Szene nicht sonderlich überrascht. Es ist seit Jahren so, dass Brandenburg in diesem Bereich in der Statistik hinten liegt. Die „Mathematiker“ argumentieren gelegentlich, bei uns gäbe es viel mehr Beamte, die zunächst einmal billiger seien. Deswegen sei das eine schwierige Pro-KopfRechnung. Die Statistik kann also so interpretiert werden, dass jeder zu seiner eigenen Wahrheit kommt. Es stellen sich aber die Fragen: Was bringt uns grundsätzlich weiter? Führt es zu einer qualitativen Verbesserung, wenn wir 100 Millionen Euro mehr hineinstecken? Im Bildungsbereich ist es leider nicht so einfach, einen harten mathematischen Zusammenhang zwischen der Höhe des in das Schulsystem investierten Geldes und der damit zu erreichenden Qualität herzustellen.

Für alle, die nicht Mitglied des Bildungsausschusses sind, nenne ich drei Beispiele.

In Berlin ist die Hauptschule je nach Rechnung die teuerste bzw. die zweitteuerste Schulform. Niemand hier im Saal wird sicherlich behaupten, die Hauptschule sei die beste oder auch nur die zweitbeste Schulform, die man sich für Berlin vorstellen könne.

Das zweite Beispiel bezieht sich auf das gegliederte Schulsystem. Die Tradition in der alten Bundesrepublik lautet Hauptschule - Realschule - Gymnasium. Es ist logisch, dass es wesentlich teurer ist, wenn für Hauptschüler, Realschüler und Gymnasiasten jeweils eigene Gebäude bzw. Klassenräume vorgehalten werden. Günstiger wäre es, wenn alle in einem Gebäude unterrichtet würden. Das gilt auch für die Lehrer. Es ist inhaltlich nicht zu erklären, warum Mathematiklehrer, die an einer Realschule unterrichten, nicht in der Lage sein sollen, auch einem Gymnasiasten oder einem Hauptschüler Mathematik beizubringen. Es ist also logisch, dass das gegliederte Schulsystem teurer als ein nicht gegliedertes Schulsystem ist. In Brandenburg sind wir einen Schritt in diese Richtung gegangen. Wir haben die Oberschule geschaffen. Daneben gibt es das Gymnasium.

Das dritte Beispiel betrifft das Sitzenbleiben. Darüber haben wir schon im letzten Landtagsplenum debattiert. Sitzenbleiben ist eine sehr teure Angelegenheit. Für einen Schüler wird ein ganzes Jahr lang - das Schuljahr, das er wiederholt hat - Unterricht mehr bezahlt, mit allem, was dazugehört. Wenn man nur einen Bruchteil dieses Geldes in Teilungsunterricht, das heißt in speziell auf diesen Schüler abgestimmten Förderunterricht stecken würde und es auf diese Weise schaffte, dass er nicht sitzen bleibt, hätte man eine höhere Qualität erreicht, ohne dass es zwangsläufig teurer würde. Ich bitte in der Diskussion zu beachten, dass nicht ein mathematisch strenger Zusammenhang in dem Sinne hergestellt werden kann, dass viel Geld im Bildungssystem automatisch zu hoher Qualität führt.

Wir werden über unsere Bemühungen, qualitativ nach vorn zu kommen, sicherlich am Freitag im Zusammenhang mit der Schulgesetznovelle debattieren. Nicht, dass Sie mich falsch verstehen - das ist kein Plädoyer für sinkende Bildungshaushalte. Wir sind sehr froh, dass die Koalition in der Haushaltsberatung auch auf diesen Bereich ihre Priorität gesetzt hat. Wir in Brandenburg sagen: Bildung ist eines unserer Schwerpunktthemen. Das soll sich auch in den Haushaltsverhandlungen widerspiegeln.

Zweitens sagen wir, dass Bildung von vorn gedacht werden muss. Das beginnt im Kindergarten. Dabei geht es uns vor allem um das Wie. Das Was ist in Brandenburg nicht die Frage. Im Kindergartenbereich haben wir eine sehr gute Abdeckung. Wir haben die Frage zu beantworten, wie wir in qualitativer Hinsicht noch etwas verbessern können.

Wir haben die Landesregierung beauftragt, das Kindertagesstättengesetz entsprechend zu überarbeiten. Der Punkt „Sprachstandsförderung“ ist Ihnen sicherlich noch im Gedächtnis. Zum anderen geht es darum, die Grundsätze der elementaren Bildung in den Auftrag der Kitas aufzunehmen. Den Rechtsanspruch haben wir in einem Bereich ausgeweitet, wofür wir seriöserweise Haushaltsvorsorge getroffen haben. Ansonsten orientieren sich die Kita-Kosten an den Kinderkosten. Da können die Finanzpolitiker nichts machen. Wenn wir mehr Kinder haben, was uns sehr freut, steigt natürlich auch im KitaBereich der Zuschuss.

Über den Sportbereich wird nur selten diskutiert, weil seine Finanzierungsbasis solide ist. Über die Finanzierung aus Lottomitteln wird eine Diskussion geführt. Das Thema sollte in den Haushaltsverhandlungen zumindest angesprochen werden; man sollte es im Auge behalten. Wir hoffen, dass die jetzige Finanzierungsbasis des Sports nicht gefährdet ist.

Herr Kollege Sarrach hat es angesprochen: Die Finanzierung des Vereins „Opferperspektive“ erfolgt teilweise aus diesem Haushalt, was ich inhaltlich durchaus begrüße.

Ich gehe noch einmal auf die Frage des kostenlosen Kita-Jahres ein. Eigentlich spricht nichts dagegen. Auf Bundesebene, aber auch bei uns wird seit langem darüber diskutiert. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir schauen müssen, was wir mit unseren Mitteln machen können. Heute Vormittag haben wir eine Debatte über die strukturellen Belastungen des Haushalts geführt. Ich habe vorhin gesagt, dass wir im Bildungsbereich nicht über dem Bundesdurchschnitt liegen. Die Studie, auf die ich verwiesen habe, weist aber mit den Zinszahlungen einen Bereich auf, in dem wir deutlich über dem Niveau anderer Länder liegen.

Wenn wir nicht gegensteuern, werden wir in einigen Jahren nicht nur in ein paar Bereichen hinsichtlich der tatsächlichen Leistungen - also dem, was beim Volk ankommt - unter dem Bundesdurchschnitt liegen, sondern die Ausgaben aufgrund der steigenden Zinszahlungen in allen Bereichen nach unten fahren müssen. Die Äußerung, Haushaltskonsolidierung müsse nicht sein, nützt also niemandem. Sie ist sehr notwendig, gerade für diejenigen, die jetzt in die Kita gehen. Deswegen haben wir gesagt: Wir nehmen das Geld, soweit wir es verantworten können, und stecken es in die Qualitätsverbesserung. Über alles andere wird es sicherlich noch eine spannende Diskussion auf Bundesebene geben. Aus pädagogischer Sicht spricht natürlich nichts gegen das Ansinnen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)