Protocol of the Session on December 13, 2006

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Natürlich sind wir verpflichtet, auch darüber nachzudenken, wo es Effizienzreserven geben könnte oder gibt. Wir sind uns

mit dem Justizministerium einig: Eine moderne Aktenführung gehört dazu. Wir haben im Ausschuss eine Vielzahl von Experten dieses Ressortbereichs gehört, die schon vieles auf den Weg gebracht haben. Ich will noch einmal betonen: Auch das elektronische Grundbuch gehört dazu. Das wird derzeit vorangebracht, und alle Gedanken, die sich darum ranken, müssen dann auch erlaubt sein. Wir wissen, dass dies in Österreich schon seit Jahren praktiziert wird; wir sollten einmal dorthin fahren, uns das genauer anschauen und uns davon überzeugen, dass das elektronische Grundbuch auch für Deutschland und insbesondere für unser Land Brandenburg - wir wären dann eines der ersten Bundesländer, das dies auf den Weg bringt Sinn machen kann.

Zu einem weiteren Punkt. Ich finde nicht, dass der Gedanke, Amtsgerichte kompakter anzulegen, verboten sein sollte, sondern wir müssen uns ihm stellen. Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass das nicht nur ein Sieg finanzieller Überlegungen sein kann, sondern auch ein Sieg derjenigen, die inhaltlich zu vertreten haben, was hier im Lande geht und was vielleicht nicht gehen kann.

(Beifall des Abgeordneten von Arnim [CDU])

Es muss eine Struktur sein, die sowohl der Effizienz als auch den Aufgaben bzw. Angeboten, die wir für die Bürger des Landes Brandenburg auf diesem Sektor vorhalten müssen und die wir als Abgeordnete für wichtig halten, Rechnung trägt.

(Beifall des Abgeordneten von Arnim [CDU])

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss noch auf einen Punkt eingehen. Wenn hier von einem Redner, der zum Haushalt 03 gesprochen hat, gefordert wird, den Verfassungsschutz im Land Brandenburg abzuschaffen, dann erinnert mich das an das Beispiel von dem Bock und dem Gärtner. Gott sei Dank wird es dazu nicht kommen, dass hier Macht ausgeübt werden kann. Angenommen, es könnte dazu kommen, dann wüsste ich ganz genau: Man will bei der Vorbereitung bzw. Unterstützung von Straftaten oder jedweder rechtsextremistischer Machenschaften nicht beobachtet werden. Dem sollten wir dann einen Riegel vorschieben. - Vielen Dank.

(Bochow [SPD]: Sehr wachsam! - Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ziel. - Ich begrüße neue Gäste in unseren Reihen, die Schülerinnen und Schüler des RouanetGymnasiums aus der schönen Kreisstadt Beeskow. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Wir setzen die Debatte mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Sarrach von der Fraktion der Linkspartei.PDS fort.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Viele in diesem Haus finden schmale Justizhaushalte überhaupt nicht ungewöhnlich. Sie sind das Normale für sie, das nicht hinterfragt wird. Wenn aber Menschen definieren, was sie normal

finden, benennen sie nur allzu oft das, woran sie sich gewöhnt haben. Dieser Gewöhnung wird meine Fraktion auch heute wieder entgegenwirken.

Das Schlechte am heute zu beratenden Einzelplan 04 - Justiz ist nicht, dass die finanziellen Zuweisungen unter der einen oder anderen Haushaltsstelle etwas großzügiger hätten ausfallen können. Das Schlechte an diesem Einzelplan ist, dass er dem Justizwesen trotz zusätzlicher Mittel nur das absolute Minimum gewährt und oft genug sehenden Auges sogar weniger - und das, obwohl die bundesgesetzlich vorgegebenen Ausgaben nur beschränkt beeinflussbar sind. Die finanzielle Vernachlässigung dieses Ressorts über Jahre heilen Sie nicht mal eben mit der Einstellung von 13,6 Millionen Euro. Das ist allenfalls ein erster Schritt.

Immerhin haben Sie für diesen Haushalt eine Forderung der Linkspartei.PDS aufgegriffen und für die justizbezogene Zusammenarbeit mit Polen und anderen Staaten wieder einen Betrag eingestellt. Das war mehr als überfällig. Weiterhin sind im Verlauf der Haushaltsberatungen die nun mittlerweile erheblich gestiegenen Aufwendungen für Prozesskostenhilfe, Betreuung und Pflichtverteidigung, soweit vorhersehbar, gedeckt worden. Das wäre eine Aufgabe des Ministeriums schon bei der Aufstellung des Haushaltsplans gewesen; denn diese Entwicklung hatte nichts Überraschendes. Gleichwohl, Frau Ministerin, fordere ich Sie auf, die Kritik des Landesrechnungshofes ebenfalls ernst zu nehmen. Die Kosten für die Betreuung haben sich von 2003 bis 2006 von 13,3 Millionen Euro auf 24,2 Millionen Euro fast verdoppelt. Nur nebenbei sei angemerkt, dass eine Förderung der Zuschüsse an Betreuungsvereine letztmalig 2002 in Höhe von 642 000 Euro gewährt worden ist. Das ist Ausdruck der demografischen Entwicklung, aber ebenso Ausdruck einer sozialen Schieflage in diesem Land.

Dies gilt auch für die ständig steigende Zahl von privaten Insolvenzverfahren. Den angekündigten Modellversuch eines externen Jugendstrafvollzugs betrachten wir zurückhaltend. Er reiht sich ein in eine Vielzahl von Projekten, die mit viel Aufwand durchgeführt, nie evaluiert und dann doch beerdigt wurden. Ist er der Anfang der Privatisierung von Kernaufgaben der Justiz? Differenziert er zulässig zwischen den „guten“ Jugendlichen, die mit dieser alternativen Vollzugsform belohnt werden, und den „schlechten“, die im normalen Vollzug bleiben müssen? - Das sind doch die Fragen, die zu beantworten sind.

Dass Sie aufseiten der Koalition der von uns vorgeschlagenen Summe von 5 000 Euro für den Verein der Schiedsleute nicht zustimmen konnten, bleibt ungeheuerlich. Morgen werden Sie das Schiedsgesetz unbefristet in Kraft setzen. Denen, die es dann aber umsetzen sollen, verweigern Sie selbst eine symbolische, aber nicht unwichtige Unterstützung. Das ist wahrscheinlich Ihr ganz besonders empfundener Dank im Jahr des Ehrenamtes. - Wir halten diesen Antrag aufrecht.

Die Einführung des Vermieter-Mieter-Modells im Bereich der Justiz ist ein betriebswirtschaftliches Kunststück ohnegleichen. Dies führt zu Mehraufwendungen im Bereich der Hauptgruppe 5 von knapp 23 Millionen Euro, die durch das Finanzministerium zur Verfügung gestellt werden. Gleichwohl handelt es sich hier um Kosten für gesetzliche Pflichtaufgaben. Sich in einem solchen Bereich einem Kostenzwang zu unterwerfen wird zu zwangsläufigen Entscheidungen führen, Amtsgerichte

zu schließen - selbst wenn sie sich auf landeseigenen Liegenschaften befinden - und Justizstandorte infrage zu stellen. Die Transparenz des Haushalts geht sowieso völlig verloren, denn echte Anmietungen bei Dritten sind im Haushaltsplan nun nicht mehr erkennbar. Das Amtsgericht Zossen jedenfalls lassen Sie, Frau Ministerin, schließen, ohne eine vollständige wirtschaftliche Berechnung gesehen zu haben und ohne dem Rechtsausschuss die fragmentarische betriebswirtschaftliche Prüfung zu zeigen.

Es war überdies eine denkwürdige Sitzung des Rechtsausschusses am 7. Dezember 2006. Nach dem doch recht großspurigen Redebeitrag des Herrn Petke möchte ich dies, obwohl ich es eigentlich nicht wollte, hier anmerken. An diesem Tag stand in der Zeitung, Herr Petke sei als Vorsitzender des Rechtsausschusses zurück. Trotzdem musste Kollege Holzschuher die Rechtsausschusssitzung leiten.

(Holzschuher [SPD]: Das habe ich aber gern gemacht!)

- Ja, Sie haben das auch sehr gut gemacht, Kollege Holzschuher.

Als wir im Rechtsausschuss über Gerichtsschließungen unter anderem auch am Standort Zossen sprachen, fehlte Herr Petke, weil er sich zu diesem Zeitpunkt in Zossen aufhielt, um vor Ort Versprechungen für den Erhalt der Polizeiwache und des Gerichts zu machen - Positionen, von denen ich im Rechtsausschuss bislang noch nichts gemerkt habe. Das halte ich in der Tat für Schaumschlägerei.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Die Personalsituation im Bereich des Justizvollzugs ist an der Grenze des rechtsstaatlich Zulässigen angekommen. Ein Behandlungsvollzug, wie er im Gesetz steht, ist kaum noch möglich, wie uns erst gestern wieder Vertreter des Bundes der Strafvollzugsbediensteten versicherten. Eine Psychologin der JVA Brandenburg an der Havel, die allein für mehr als 170 Gefangene zuständig ist, hielt es nicht mehr für vertretbar, überhaupt von Resozialisierung im Gefängnis zu sprechen, wenn so ihre Erfahrung - Langstrafer die JVA völlig unbehandelt verlassen.

Es gibt also ein großes Defizit. Es gibt keine echte, verlässliche Bestandsaufnahme in der Justiz. Sie wollen sich am Best-Practice-Verfahren orientieren, ohne dass es eine Aufgabenkritik und eine Vergleichbarkeit gibt. Und es fehlt die Kenntnis bei uns als politischen Entscheidungsträgern von den Aufgaben und deren Wahrnehmung durch die Justizbeschäftigten. Wie also soll die Schmerzgrenze im Justizhaushalt ermittelt werden? - Die Praktiker sagen seit Jahren, der Strafvollzug als Behandlungsvollzug sei gescheitert, weil seit Jahren die erforderlichen Mittel nicht aufgebracht würden. Wir brauchen nicht allein Neubauten oder einen Siegburg-Dresden-Aktionismus. Deshalb beantragten wir im Ausschuss die Aufhebung der Streichung von 36 Stellen im Vollzugsdienst.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, Ihnen kann doch unmöglich entgangen sein, dass der Justizapparat unter seiner knappen Ausstattung leidet und nur noch mit Mühe die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen kann. Nicht umsonst lavieren Sie als Koalitionsabgeordnete herum, wenn Sie wie gestern - mit Justizbediensteten sprechen. Sie sprechen vom Gestalten des Spagats, von der Sicherung des Bestandes.

- Der Haushalt spricht eine ganz andere Sprache, und Ihre Zustimmung zu diesem Haushalt deckt sich leider nicht mit Ihren Worten.

Sicher ist es nicht nur eine Frage des Geldes, dass vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in diesem Jahr nicht alle Verfahren aus dem Jahr 2000 behandelt und beendet werden konnten. Wir sprechen also bei diesem Gericht über sechsjährige Verfahrenszeiten. Das ist doch kein normaler Zustand! Die Justiz ist nicht irgendein Aufgabenbereich des Staates. Sie ist unentbehrlicher Mindestbestandteil des sozialen Rechtsstaates und dessen Garant. Die Justiz in Brandenburg ist seit Jahren chronisch unterfinanziert. Es besteht also weder Grund noch Anlass, bei der Verabschiedung des aktuellen Entwurfs wieder in die übliche Gewöhnung an klamme Haushaltspläne zu verfallen. Fragen Sie die Beschäftigtenverbände, die Interessengruppen, die Berufsvereinigungen. Fragen Sie die Richterinnen und Richter im Land und lassen Sie sich von denen erklären, was Sie meiner Fraktion nicht glauben möchten. Sie werden überall die gleiche Nachricht erhalten. Was wir benötigen, ist die Bereitschaft, eine rechtsstaatliche Justiz zu organisieren und zu bezahlen. Unsere Anträge hierzu wurden zu meinem Bedauern im Ausschuss allesamt abgelehnt.

Eine letzte Bemerkung, Herr Kollege Ziel, zur Frage der Seriosität der Anträge der Koalition.

(Ziel [SPD]: Zur Deckung!)

- Ja, insbesondere die Deckungsfrage. - Ich glaube, das hat es noch nicht gegeben, dass dem Rechtsausschuss als Deckungsangabe ein komplettes Haushaltskapitel aus einem anderen Einzelplan, nämlich dem Einzelplan 05, vorgeschlagen wurde. Sie wollen ja die Finanzierung des Projektfeldes Opferberatung und Täter-Opfer-Ausgleich ganz grundsätzlich und global aus dem Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg beschließen. Das hat es noch nicht gegeben, dass der Rechtsausschuss dann auch den Einzelplan 05 beschließen musste. Das ist aus meiner Sicht auch nicht gerade ein Beitrag zur Seriosität gewesen; vor allem, weil Sie gesagt hatten, Sie wollten die Konkretisierung nachreichen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wir setzen mit dem Redebeitrag des Abgeordneten von Arnim fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Behandlung des Einzelplans 03 wurde von einigen Rednern die Wichtigkeit unterstrichen. Ich möchte in aller Bescheidenheit über den Einzelplan 04, den Justizhaushalt, ebenfalls sagen: Er gehört zu den wichtigen. Kollege Ziel hat bereits gesagt, es gebe eine gewisse Verknüpfung beider Haushalte. Darin besteht Einigkeit. Es sind in der Tat wichtige Haushalte.

Wie in jedem Jahr sind die Aussprachen zum Haushalt auch dieses Mal wieder eine schwierige Gratwanderung: Man muss zwischen dem Machbaren und dem Erforderlichen abwägen und einen Weg finden, wie man die Dinge in den einzelnen Kapiteln auf einen Nenner bringt. Was mich ein bisschen erregt

hat - muss ich gestehen - waren die Beiträge von Herrn Schuldt. Ich hatte den Eindruck, dass Sie sich mit Ihren Bemerkungen überwiegend darauf eingelassen haben, was uns die Medien berichten, und nicht so sehr auf das, was uns im Ausschuss regelmäßig von der Justizministerin oder deren Vertretern vorgetragen wurde. Der gelegentlich zu vernehmenden Äußerung, dass die Föderalismusreform dazu beitrage, dass insbesondere das Justizressort, der Strafvollzug Federn lassen werde, vermag ich nicht zuzustimmen, weil ich sicher bin, dass unser Finanzminister sehr schnell merken würde: Sollte er da kürzen, würde es teuer. Ich sehe dem gelassen entgegen und meine, dass wir in dieser Sache gut mit dem Finanzministerium auskommen werden.

Die Bemerkung, dass der Jugendstrafvollzug in Gefahr sei bzw. unter Umständen sogar abgeschafft gehöre, kann ich nicht nachvollziehen. Denn wieso kommen andere Länder bezüglich dieses Bereichs auf uns zu und stellen Anträge auf Zulassung für unseren Justizstrafvollzug? - Es entzieht sich meiner Kenntnis, wie das zusammenpassen soll.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung erhält Frau Ministerin Blechinger das Wort. - Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben bereits einiges zum Justizhaushalt gehört. Richtig ist, dass wir der Schmerzgrenze bei den Ausgaben in einigen Punkten ziemlich nahekommen. Richtig ist aber auch, dass die Ausgaben gegenüber dem Jahr 2006 steigen, und zwar nicht unbeträchtlich, nämlich von 344,5 Millionen Euro auf 372 Millionen Euro. Demnach werden die notwendigen Ausgaben im Haushalt geleistet.

Da hier sehr viel von Schließungen der Amtsgerichte die Rede war, möchte ich darauf hinweisen, dass es keinen Zusammenhang zwischen dem Haushalt 2007 und der Schließung von Amtsgerichten gibt, die möglicherweise in einem Konzept oder in einem Gesetzentwurf im nächsten Jahr beschlossen werden.

Herr Abgeordneter Sarrach, ich lasse das Amtsgericht Zossen nicht schließen. Amtsgerichtsschließungen beschließt der Landtag. Ich kann allenfalls Vorschläge zu Schließungen oder bestimmten Entwicklungen unterbreiten, die ich für sachgerecht halte.

(Dr. Klocksin [SPD]: Richtig!)

Ob der Landtag diese Auffassung teilt, wird er frei und unabhängig entscheiden.

(Dr. Klocksin [SPD]: Souverän!)

Souverän entscheiden!

(Sarrach [Die Linkspartei.PDS]: Was wünschen Sie sich denn?)

Deshalb gestatte ich mir nur einige Bemerkungen zu wesentlichen Punkten des Haushalts. Auf der Einnahmenseite wurde der Ansatz von 111 Millionen Euro im Jahr 2006 auf 107,8 Millionen Euro reduziert. Dies trägt der Entwicklung der Ist-Einnahmen Rechnung.