Protocol of the Session on November 24, 2004

Welche Konsequenzen ich, wenn der Fall eintritt, gegebenenfalls ziehen werde, sollten wir dem Zeitpunkt vorbehalten, zu dem dieser Fall eingetreten ist.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU - Frau Dr. Schröder [SPD]: Dann warten wir mal ab!)

Weiteres bitte nicht im Anschluss an die Frage, sondern zum Schluss des Tagesordnungspunktes, wenn Sie einverstanden sind. - Danke.

Die Frage 35 (1- Euro- Jobs im Bildungsbereich) stellt die Abgeordnete Große.

Mehreren Äußerungen von Mitgliedern der Landesregierung und Verlautbarungen ist zu entnehmen, dass die Landesregierung in höherem Maße zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport schaffen will.

Ich frage die Landesregierung: Wie gedenken Sie derartige Vorhaben mit dem Anspruch der dringenden Notwendigkeit, die Qualität der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu verbessern, in Einklang zu bringen?

Danke. - Herr Minister Rupprecht, Sie haben Gelegenheit zu antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, ich kann es kurz machen und Sie gleichzeitig beruhigen. Die Absicht der Landesregierung, zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose auch in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport zu schaffen, ist sehr gut mit den Bemühungen um eine qualitative Verbesserung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in Einklang zu bringen.

Es sind zwei verschiedene Handlungsansätze. Die Qualität der Bildungs- und Erziehungsarbeit beruht auf dem Vorhandensein einer ausreichenden Zahl von qualifizierten

Fachkräften in diesen Arbeitsbereichen. Es bestehen überhaupt keine Zweifel daran, dass diese Fachkräfte in festen und ausfinanzierten Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden müssen. Es handelt sich um die schon im Bereich Schule Beschäftigten und ich glaube, wir brauchen da gar keine Zweifel zu haben.

Diejenigen, die in diesem Bereich Arbeitsplätze begehren, also Langzeitarbeitslose, die in die Schule integriert werden sollen und auch können, sind natürlich nicht geeignet, die pädagogische Tätigkeit abzusichern. Das ist nicht unser Ziel. Ein wichtiges Ziel zum Beispiel des 610- Stellen- Programms war es, im Bereich der Jugendarbeit die Abhängigkeit von Instrumenten der Arbeitsförderung zu beseitigen, was gelungen ist. Ich möchte mich hier nicht nur auf Schule und Unterricht, der womöglich über solche Kräfte abgesichert werden kann, beschränken. Die Verbesserung der Qualität in der Bildungs- und Erziehungsarbeit muss durch andere Maßnahmen erfolgen, zum Beispiel durch Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Schule, über das LISUM, über die Schulämter usw. In der Jugendarbeit gibt es, wie Sie wissen, innerhalb des Landesjugendplans beispielsweise das Netzwerk „Qualität“. Diese Maßnahmen sind geeignet, die Qualität der Arbeit in diesem Bereich zu erhöhen.

Ich werde morgen etwas ausführlicher auf den Bereich Qualität eingehen; denn es liegt eine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Lehmann vor, die der von Ihnen gestellten Frage sehr ähnlich ist. Ich glaube, es wäre nicht sinnvoll, wenn ich heute schon die Antwort von morgen vorwegnähme.

(Unruhe)

Der Abgeordnete Krause hat Nachfragebedarf. Bitte schön.

Zwischen dem MBJS und der Regionaldirektion für Arbeit gibt es eine Vereinbarung, nach der 1- Euro- Jobber im Bereich von Bildung, Jugend und Sport eingesetzt werden können. Aufgrund der geplanten Kürzungen im Landesjugendplan, explizit des 610- Stellen- Programms, wird Bedarf im Jugendbereich frei. Es liegt die Vermutung nahe, dass man so Platz für Notwendigkeit und Zusätzlichkeit schafft. Ich frage Sie: Können 1- Euro- Jobber den Qualitätsverlust auffangen?

Ich wiederhole: 1- Euro- Jobber - wie Sie sie bezeichnet haben - sind nicht geeignet, die Arbeit von Fachkräften zu ersetzen. Sie sind aber sehr gut geeignet, als zusätzliches Personal die Arbeit in den Bereichen zu ergänzen und damit auch zu verbessern. Es geht nicht darum, dass 1- EuroJobber fest angestellte Mitarbeiter verdrängen. Das ist nicht der Ansatz.

Frau Große, bitte.

In der gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem MBJS und

der

Regionaldirektion

Berlin- Brandenburg

der

Bundesagentur für Arbeit sind Tätigkeitsfelder aufgeschlüsselt, in denen es künftig Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen in den genannten Bereichen geben kann. Dort ist unter anderem vorgesehen, dass solche Arbeitskräfte im Bereich Kita mit Teilgruppen spielen, basteln können, Dokumentationen von Bildungsverläufen vornehmen, im Bereich Schule Hilfe beim Erwerb des Medienpasses, Internetführerscheins und Ähnliches leisten können.

Ich frage Sie daher: Wie können Sie in diesen Bereichen das Kriterium der Zusätzlichkeit, das ja gefordert ist, überprüfen, und meinen Sie nicht auch, dass Arbeitsplätze im Bereich der qualifizierten Arbeitskräfte, die aus Ihrer Sicht ausreichend - Fragezeichen von meiner Seite - vorhanden sind, in Gefahr geraten?

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Ich möchte, wie gesagt, die Antwort auf die morgige Frage nicht vorwegnehmen.

(Zurufe von der PDS)

- Okay, ich werde darauf antworten; ich will mich ja nicht drücken.

Es gibt natürlich hier und da Bereiche, bei denen man genau hinschauen muss. Es wird auch Aufgabe der Einrichtungen selbst sein, darauf zu achten, dass man Leute, die mithelfen wollen und auch sollen, die aber vielleicht nicht über die notwendige pädagogische Qualifizierung verfügen, nicht mit Arbeiten betraut, die im Sinne Ihrer Frage eventuell problematisch sein können. Deshalb könnte man sicherlich über jeden dieser einzelnen Punkte, die Sie genannt haben, sprechen. Ich denke, es liegt in der Verantwortung der Einrichtungen, zu entscheiden, wofür derjenige, der als zusätzliche Arbeitskraft zur Verfügung steht, geeignet ist. Es gibt sehr viele Bereiche in der Schule, in der Jugendarbeit und vor allen Dingen auch im Sport, in denen solche Leute sehr gut eingesetzt werden können, in denen sie auch keinerlei Schaden anrichten können. Wir sollten jetzt nicht wegdebattieren, dass das eine zusätzliche Möglichkeit ist, Qualität zu befördern. Diese Menschen sollen nicht im Rahmen verantwortungsvoller pädagogischer Tätigkeit, aber sehr wohl als zusätzliche Hilfskräfte in vielen Bereichen eingesetzt werden. Ich glaube, wir vertun sonst eine große Chance.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Ich danke Herrn Minister Rupprecht. - Der Abgeordnete Dombrowski stellt die Frage 36 (Einrichtung von

Internierungs- bzw. Isolierungslagern).

In verschiedenen Zeitungen vom 6. November 2004 wurde da- rüber berichtet, dass in der ehemaligen DDR, aber insbesondere auf dem jetzigen Gebiet des Landes Brandenburg, Internierungs- bzw. Isolierungslager für politisch missliebige Mitbürger eingerichtet wurden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Informationen, insbe

sondere über Örtlichkeiten, Verantwortlichkeiten und zu internierende Personengruppen hat sie über vorgesehene Internierungs- bzw. Isolierungslager und Maßnahmen auf dem Gebiet des jetzigen Landes Brandenburg?

Es antwortet die Ministerin der Justiz. Bitte, Frau Blechinger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Dombrowski, nach den bisher bekannten Ergebnissen gab es seit 1959 vom Ministerium für Staatssicherheit entwickelte und ständig aktualisierte Pläne für die Einrichtung von Internierungs- und Isolierungslagern im Krisenfall. Die Planung zur Internierung umfasste nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen die Personengruppe der Ausländer, Transitreisenden und Diplomaten, die sich im Spannungs- bzw. Verteidigungsfall auf dem Gebiet der DDR aufhielten. Die DDR- weit geplanten 35 Internierungslager waren demnach für 21 000 bis 27 000 Personen vorgesehen. Auf dem Gebiet des jetzigen Landes Brandenburg waren hierfür die Standorte Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus geplant.

Im Gegensatz dazu nahmen die so genannten Isolierungslager eine weit größere Dimension ein. In diesen Lagern sollten Mitglieder der inneren Opposition zusammengefasst werden. Auch diese Pläne wurden permanent aktualisiert. In der ersten Phase eines Spannungs- bzw. Verteidigungsfalles sollten demzufolge die MfS- Kreisstellen vorläufige Isolierungslager errichten. Nach einer Übergangszeit von 14 Tagen war die Überführung der Inhaftierten in ein zentrales Isolierungslager vorgesehen. Für den Verteidigungsfall sowie bei inneren Spannungsperioden war folgendes Vorgehen geplant:

Erstens: Verhaftung der Spitzen der Opposition, Inhaftierung in Gefängnissen - ca. 2 000 bis 3 000 Personen.

Zweitens: Verhaftung von Staatsfeinden, Inhaftierung in Isolierungslagern - ca. 10 000 Personen.

Drittens: Verhaftung weiterer Staatsfeinde, sofern sie auffällig geworden sind, und Inhaftierung in Isolierungslagern - ca. 70 000 Personen.

Das bedeutet, für ca. 83 000 Bürger lagen nach diesen Erkenntnissen entsprechende personenbezogene Unterlagen, konkret: Personalbögen mit Zuordnung zu bestimmten Verhaftungsgruppen, vor. Die entsprechenden Unterlagen sind im ehemaligen Bezirk Frankfurt (Oder) noch vollständig vorhanden, im Gegensatz zu den ehemaligen Bezirken Potsdam und Cottbus, für die keine Unterlagen mehr existieren.

Zu den geplanten Verhaftungen und zur Einrichtung der Lager ist es aufgrund der uns allen bekannten historischen Umstände glücklicherweise nicht gekommen, sodass auch keine strafrechtlichen Ermittlungen seitens der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Bezirkskriminalität und DDR- Justizunrecht in Neuruppin durchgeführt wurden. Die vorliegenden Erkenntnisse zu Internierungs und

Isolierungslagern bedeuten aber eine ständige Mahnung, dass friedliche gesellschaftliche Veränderung und das Leben in Freiheit keine Selbstverständlichkeiten sind. - Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Danke, Frau Ministerin. - Bevor ich die nächste Frage aufrufe, begrüße ich unsere neue Besuchergruppe, Spätaussiedler aus Rathenow und Eberswalde. Ich wünsche Ihnen einen interessanten und informellen Vormittag. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Die Frage 37 (Neuordnung der Hochschulzulassung) stellt Frau Geywitz.

Ich frage die Landesregierung, ob vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen eine Neuordnung des Hochschulzugangsrechts im Land Brandenburg geplant ist.

Frau Ministerin Wanka, Sie haben Gelegenheit zu antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt Studiengänge, die bundesweit zulassungsbeschränkt sind. Von solchen Studiengängen gibt es zwei im Land Brandenburg, nämlich Biologie und Psychologie an der Universität Potsdam. Für diese Studiengänge müssen die Länder untereinander auf der Basis des Hochschulrahmenrechts Modalitäten finden, wie die Studienplätze gemäß Vergabeordnung vergeben werden.