Protocol of the Session on November 22, 2006

(Beifall bei SPD, CDU und der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stark. - Jetzt hat der Abgeordnete Claus für die DVU-Fraktion das Wort.

Herr Baaske! Meine Damen! Meine Herren! Zunächst möchte ich mich im Namen meiner Fraktion ebenfalls bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz, Frau Hartge, für den vorliegenden Tätigkeitsbericht bedanken; wir haben darüber schon gesprochen.

Der Bericht enthält nicht nur eine Aufzählung von aus der Sicht des Datenschutzes problematischen Einzelfällen; er zeigt darüber hinaus vor allem die verfassungsrechtlichen Hintergründe datenschutzrechtlicher Belange auf und bewertet die einzelnen Sachverhalte und Gesetzesvorhaben systematisch in diesem Zusammenhang.

Das ist das eigentlich Wertvolle an diesem Datenschutzbericht, meine Damen und Herren. Damit können wir in unserer praktischen politischen Arbeit etwas anfangen, insbesondere bei der Beurteilung von Gesetzesvorhaben der Landesregierung und des Bundes. Dazu zähle ich die aktuell bei uns in der Diskussion stehende Novelle des Polizeigesetzes, also akustische Wohnraumüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Videoübewachung und Kfz-Kennzeichenfahndung sowie Einführung einer Antiterrordatei auf Bundes- und auf Landesebene. Ich möchte dazu nicht ins Detail gehen. Zu den Änderungen des Brandenburgischen Polizeigesetzes habe ich in der Oktober-Plenarsitzung schon etwas gesagt.

Wichtiger ist es, angesichts dieses Berichts die verfassungsrechtliche Grundlinien des politischen Handelns aufzuzeigen. Wir als Fraktion nehmen den Bericht der Datenschutzbeauftragten nicht einfach nur zur Kenntnis, meine Damen und Herren. Das wäre meines Erachtens auch unangemessen. Wir beziehen ihn in unsere Grundüberlegungen ein. In vielen Punkten gehen wir damit auch konform.

Wir befinden uns im Bereich des Datenschutzes in einem Spannungsfeld zwischen Freiheitsrechten der Bürger - konkret: ihren Persönlichkeitsrechten - auf der einen Seite und - aber nicht nur - dem eingreifenden Staat auf der anderen Seite. Der Datenschutzbeauftragte steht hierbei auf der Seite der Freiheit. Sie, Herr Innenminister Schönbohm, müssen - so sehen es auch wir von der DVU - die Sicherheit der Bürger und des Staates mit entsprechenden Eingriffsbefugnissen gewährleisten. Natürlich birgt das Diskussionsstoff. Nur, Herr Minister Schönbohm, man sollte deshalb nicht, wie es in Ihrem Bericht im Innenausschuss anklang, die Effektivität der Zusammenarbeit infrage stellen. Natürlich, Herr Innenminister, wollen Sie für die Polizei möglichst weitgehende Befugnisse für die Gefahrenabwehr. Die Datenschutzbeauftragte stellt sich die Fragen: Was bringt das alles? Wie viele unbescholtene Bürger geraten in die Fahndungsnetzwerke?

Es gibt immer zwei Seiten der Medaille, auch hier. Man kann nicht einfach eine Seite blockieren. Das muss ausdiskutiert werden. So ist es nun einmal in der Demokratie. In der letzten Innenausschusssitzung hat es auch fast funktioniert.

Nach dieser notwendigen Diskussion möchte ich die Grundlinie unserer Fraktion aufzeigen. Schon angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts werden wir Eingriffe in Persönlichkeitsrechte nur dort und in dem Umfang mittragen, wie es zur Abwehr signifikanter Gefahren wirklich notwendig ist. Tendenzen zur Befriedigung von Datensammellust

machen wir aber nicht mit. Das habe ich schon beim letzten Mal gesagt. Akustische Wohnraumüberwachung und Überwachung der Telekommunikation wollen wir eindeutig auf die Bekämpfung von Terrorgefahren und organisierter Kriminalität sowie damit einhergehenden Verbrechen beschränkt sehen. Bei der Videoüberwachung wollen wir den Schwerpunkt klar auf die Prävention an den Kriminalitätsschwerpunkten legen.

(Beifall bei der DVU)

Das bedeutet, die Videoüberwachung kann nur als ergänzende Maßnahme neben Polizei vor Ort und dementsprechenden Hinweisen in diesem Sinne erfolgreich sein.

Noch eine Anmerkung zur Zuständigkeit für die Datenschutzbelange im privaten Bereich; Herr Dr. Scharfenberg hat es schon angesprochen. Wir von der DVU unterstützen das Anliegen der Datenschutzbeauftragten, diese Zuständigkeit aus dem Ministerium des Innern hin zur Datenschutzbeauftragten zu verlagern. Wir halten es für sachgerecht, die Zuständigkeit für den Datenschutz in eine Hand zu legen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Als vorletzter Redner zu dem Thema spricht der Abgeordnete Werner von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch namens meiner Fraktion möchte ich der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihrer Behörde für die im Berichtszeitraum und darüber hinaus geleistete Arbeit ein herzliches Dankeschön sagen. Frau Hartge, ich danke Ihnen insbesondere für den umfangreichen Bericht, den sie erstellt haben und in dem sie auf viele Details des Datenschutzes aufmerksam machen. Dass ein solcher Bericht vorgelegt werden kann, bedeutet, dass entsprechende Arbeit geleistet wurde. Ansonsten wäre die Erarbeitung nicht möglich gewesen.

Hier sind einige Schwerpunkte angesprochen worden. Auf den Bericht in Gänze einzugehen oder bestimmte Details herauszusuchen wäre schwierig und würde sicherlich den Rahmen hier sprengen.

Frau Hartge, Sie haben mit Recht darauf verwiesen - das haben wir auch in unseren Antrag aufgenommen -, dass mit der fortschreitenden Technisierung unseres gesamten Umfeldes natürlich auch die Datensicherheit gewährleistet sein muss. In diesem Sinne sind wir Ihrem Vorschlag gefolgt.

Wir haben eine Debatte darüber geführt, ob, wie im letzten Satz gesagt, die technischen Sicherheitsmaßnahmen den organisatorischen vorgezogen werden sollten oder ob da nicht doch eher eine Abwägung erfolgen sollte. Das ist ein Prüfauftrag; meines Erachtens kann man ihm folgen. Das Ergebnis wird zeigen, ob in jedem Fall technische Sicherheitsmaßnahmen vorgezogen werden müssen oder ob an der einen oder anderen Stelle auch organisatorische Maßnahmen ausreichend sind.

Wir hatten in der Tat eine ausführliche Debatte über die Zusammenlegung der Behörden. Ich hätte mir gewünscht, dass ein Verweis auf das laufende Vertragsverletzungsverfahren in den Antrag bzw. den Beschlussvorschlag aufgenommen worden wäre. Aber wir haben bis zum 30. Juni 2008 genügend Zeit; bis dahin wird das Vertragsverletzungsverfahren wohl auch abgeschlossen sein. Dann sollten wir ganz genau hinschauen, ob eine Zusammenlegung der beiden Behörden tatsächlich mit EU-Recht zu vereinbaren sein wird.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der völligen Unabhängigkeit einer solchen Behörde: Ist einerseits eine Behörde in einer Ministeriumsstruktur tatsächlich so abhängig, wie es zeitweilig dargestellt wird? Ist andererseits die Behörde von Frau Hartge wirklich völlig unabhängig? - Diese Fragen werden wir uns stellen müssen; wir werden darüber diskutieren müssen, ob und in welcher Form eine völlige Unabhängigkeit erreicht werden und inwiefern dies auch zum Bürokratieabbau beitragen kann.

Bei der Novellierung des Akteneinsichtsrechtsgesetzes werden wir selbstverständlich auch aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen haben. An dieser Stelle verweise ich darauf, dass wir dann auch eine gründliche Abwägung zwischen dem Datenschutz auf der einen Seite und dem Recht auf Akteneinsicht auf der anderen Seite vornehmen müssen. Ein aktuelles Beispiel ist hier bereits genannt worden, nämlich die Novellierung des Polizeigesetzes. Auch in diesem Zusammenhang werden wir noch einige Punkte zu besprechen haben, inwieweit etwa dabei der Datenschutz tangiert ist und inwieweit einerseits Einschränkungen von Grundrechten erfolgen müssen, um andererseits die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer Gesellschaft zu gewährleisten.

Abschließend noch eine Bemerkung an die Adresse des Kollegen Scharfenberg: Ich halte den Zweijahreszeitraum überhaupt nicht für kritisch, ganz im Gegenteil. Meines Erachtens trägt er dazu bei, dass auch ein Stück weit Bürokratie abgebaut wird. Wenn es aktuelle Probleme gibt, dann ist es der Landesbeauftragten unbenommen, uns diese Probleme im zuständigen Innenausschuss vorzutragen. Insofern sollte man diesen Zweijahreszeitraum nicht kritisch hinterfragen. Ich halte ihn für sinnvoll. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Vereinzelt Beifall bei CDU und SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Werner. - Für die Landesregierung spricht Minister Schönbohm.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im März dieses Jahres hat Frau Hartge ihren ersten Bericht über die Tätigkeit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht im Land Brandenburg herausgegeben. In diesem Bericht für die Jahre 2004 und 2005 macht sie zum einen Ausführungen zur allgemeinen Entwicklung des Datenschutzes sowie zu datenschutzrechtlichen Einzelfällen in der Verwaltung des Landes und legt zum anderen die Erfahrungen mit dem Akteneinsichtsrecht dar.

Dem Landtag liegt eine Beschlussempfehlung vor, den Bericht

zur Kenntnis zu nehmen, verbunden mit der Empfehlung an die Landesregierung, bis Sommer 2008 mögliche finanzielle Einsparungen bei der Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich bei der LDA zu prüfen.

Weiterhin wird die Landesregierung aufgefordert, im Hinblick auf die Risiken bei der Einführung neuer Datenverarbeitungsverfahren mit der LDA weiterhin konstruktiv zusammenzuarbeiten sowie im Rahmen der Novellierung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes zu prüfen, ob technische Maßnahmen zum Datenschutz den organisatorischen Regelungen vorzuziehen sind. - Diesen Wunsch nach konstruktiver Zusammenarbeit haben wir bisher schon erfüllt; dazu bedurfte es keiner Aufforderung. Alles andere werden wir machen.

Zunächst stelle ich fest, dass die Landesregierung die Problematik einer Verlagerung der Datenschutzaufsicht für den nichtöffentlichen Bereich auf die LDA ergebnisoffen und mit besonderem Blick auf die möglichen finanziellen Einsparungen prüfen wird. Diese Auffassung habe ich bereits mehrfach vertreten.

Die konstruktive Zusammenarbeit mit der LDA hat meines Erachtens den Datenschutz in der Vergangenheit befördert; ich bin gern bereit, der Aufforderung nachzukommen, die Zusammenarbeit auch weiterhin in diesem Sinne zu pflegen.

Im Teil A ihres Berichts stellt die Landesbeauftragte neben der allgemeinen Entwicklung auf dem Gebiet des Datenschutzes datenschutzrechtliche Einzelfälle in der Verwaltung des Landes dar. Insgesamt hat die LDA im Berichtszeitraum keine gravierenden Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen in der brandenburgischen Verwaltung festgestellt. Das macht deutlich, dass die Beschäftigten in der Landesverwaltung und in den Kommunen die Belange des Datenschutzes sehr ernst nehmen. Dort, wo die LDA Problemfälle identifiziert hat, findet ein konstruktiver Dialog zwischen den Beteiligten statt. Besonders hervorzuheben ist hierbei beispielsweise die frühzeitige Beteiligung der LDA bei der Umsetzung von Projekten des Masterplans „E-Government“ oder auch die gemeinsame Suche nach datenschutzgerechten Lösungen, wenn Prüfungen oder Beschwerden datenschutzrechtliche Mängel ergeben haben. Zu denken ist hierbei an Hinweise zur Gestaltung der Empfangsbereiche in Sozialbehörden. In der überwiegenden Zahl der Fälle gelingt es, auf diese Weise gemeinsame Lösungen zu entwickeln und so den Datenschutz voranzubringen.

Im Teil D berichtet die LDA über die Anwendung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes und gibt Hinweise für die Umsetzung der Vorschriften. Die von der LDA aufgegriffenen Fälle zeigen, dass im Dialog mit den betroffenen Stellen in aller Regel eine der Inanspruchnahme des Rechts auf Akteneinsicht entsprechende Lösung gefunden werden konnte.

Zusammen mit der Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht der LDA liegt Ihnen der Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich vor. Schwerpunkt hierbei sind die Ausführungen zur Kontrolltätigkeit der Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung durch Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen, die ihren Sitz im Land Brandenburg haben, zum internationalen Datenverkehr sowie zur Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden der anderen Bundesländer. Zwei Punkte möchte ich herausgreifen:

Erstens: Dem Innenministerium kam in Bezug auf Fragen des Datenschutzes im Berichtszeitraum besondere Bedeutung zu, da 2005 turnusgemäß die Sitzungen des Arbeitskreises der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich, also des Düsseldorfer Kreises, unter dem Vorsitz Brandenburgs durchgeführt wurden.

Zweitens: Im Zusammenwirken mit der Steuerberaterkammer des Landes Brandenburg und einer Privatfirma ist in einer Veranstaltungsreihe den Steuerberatern das Bundesdatenschutzgesetz mit den in ihm verankerten Rechten und Pflichten erläutert worden. Zudem wurde mit Unterstützung der Aufsichtsbehörde ein Datenschutzkonzept erstellt, das dem Bericht als Anlage beigefügt ist.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, meiner Meinung nach zeigt die wachsende Zahl der Beschwerden und insbesondere der Informationsanfragen von Betroffenen und Unternehmen, dass das Bewusstsein für datenschutzrechtliche Fragen sowohl bei den betroffenen Menschen als auch bei den datenverarbeitenden Stellen stetig zunimmt. Nach Auffassung der Landesregierung machen sowohl der Tätigkeitsbericht der LDA als auch der aktuelle Bericht über die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich deutlich, dass der Datenschutz vor dem Hintergrund der wachsenden technischen Möglichkeiten immer mehr an Bedeutung gewinnt und wir ihm nur gemeinsam und unter Abwägung aller berührten Interessen gerecht werden können. Zu dieser Gemeinsamkeit bin ich bereit.

Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diesen Bericht erarbeitet haben. Wir müssen so weitermachen, damit wir den Datenschutz weiterhin gewährleisten können. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Herzlichen Dank, Herr Innenminister.

Meine Damen und Herren, Ihnen liegt die Beschlussempfehlung in Drucksache 4/3654 zu Berichten und Stellungnahmen zum Datenschutz vor. Wer dieser Empfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf.

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden im Land Brandenburg

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

Drucksache 4/3695

Die SPD-Fraktion eröffnet die Debatte mit dem Beitrag der Abgeordneten Hackenschmidt. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Klimaschutz, Energieeffizienz und Energiestrategien sind Themen, die in den letzten Jahren, Monaten und Wochen die Medien füllen: der Energiegipfel im Kanzleramt, das Treffen von 6000 Delegierten zur Klimakonferenz in Nairobi oder immer größere Eisberge in bisher ungewohnten Zonen des arktischen Meeres. Der britische Wirtschaftsfachmann Nicolas Stern hat Anfang November in London seine 616 Seiten umfassende Studie zu den Folgen des Klimawandels vorgestellt und darin dokumentiert, dass die Menschheit 20 % der gesamten Wirtschaftskraft an Klimagasen in die Umwelt pumpt, das heißt umgerechnet 5,5 Billionen Euro. Damit ist der Klimawandel das größte Marktversagen, das es je gab. Gleichzeitig zeigt er aber auf, dass Investitionen von 1 % der Weltwirtschaftskraft in den Klimaschutz das Schlimmste immer noch verhindern könnten.

Klimaschonende Technik ist ein riesiger zukunftsorientierter Markt, die spürbare CO2-Reduzierung eine dringende Maßnahme. Unternehmen in unserem Land arbeiten in diesen Bereichen, ob Solartechnik, Biomasse oder Windräderbau, und sind erfolgreich. Forschungseinrichtungen beschäftigen sich schon lange mit dem Thema nachwachsender Rohstoffe und haben auf diesem Gebiet viel Know-how. Also: Die Nutzung dieses Marktsegments wirkt positiv auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt, und es ist weiter ausbaufähig.

In Brandenburg bemerken wir auch immer extremere Wetterlagen: viel weniger Niederschläge, mehr heiße Tage mit Temperaturen über 30 Grad und problematische Veränderungen im Wasserhaushalt, also eine Tendenz zum mediterranen Klima. Die Schreckensszenarien und die erlebten Tatsachen sind das eine, strategische Überlegungen zum Handeln das Notwendige. Aus diesem Grund hatten wir im Frühjahr das Thema „Energiestrategie 2010 des Landes Brandenburg“ aus dem Jahr 2003 auf die Tagesordnung gesetzt. Es bleibt aber nur ein aktuelles Handlungskonzept, wenn wir es mit der Realität abgleichen und im politischen Raum erforderliche Anpassungen vornehmen. Wenn gesetzte Ziele erreicht sind, können wir uns als Klassenbester nicht zurücklehnen, sondern müssen uns neue Ziele stecken.

Wir haben deshalb die Landesregierung im Frühjahr zu dieser Thematik damit beauftragt, den Sachstand zu evaluieren, auf die aktuellen Entwicklungen zu reagieren und die Strategie den entsprechenden Ergebnissen anzupassen. Im konkreten Fall bedeutet dies: Ziel war es, im Jahr 2010 ca. 5,5 % des Energiebedarfs in Brandenburg aus erneuerbaren Ressourcen zu decken. Minister Junghanns hat auf dem Energietag in Cottbus das Erreichen dieses Ziels schon heute bekanntgegeben und für 2010 als Ziel sogar 8 bis 10 % als realistisch bezeichnet. Aus diesem Grund steht auch heute der vorliegende Antrag zur Debatte.

Wir halten es für wichtig, das REN-Programm im Haushalt finanziell aufzustocken und es somit als schon bestehendes Förderinstrument zur Steigerung der Energieeffizienz in den kommenden Jahren nachfrageorientiert weiterzuführen. Klimaschutz muss in der breiten Bevölkerung verinnerlicht, und das energiepolitische Handeln muss durch mögliche Instrumente unterstützt werden, auch um eine Nachhaltigkeit zu erzielen. Denn es reicht künftig nicht aus, für betroffene Opfer von Naturkatastrophen zu spenden. Die Anzahl und die Schwere der