Insofern ist es auch berechtigt, darauf hinzuweisen, dass Rechtsextremismus und rechtsextreme Gewalt nur Teilprobleme eines anderen Problems sind. In Deutschland, in Brandenburg sinkt die Kriminalität insgesamt. Gleichzeitig steigt die Gewaltkriminalität. Wir müssen uns mit deren Ursachen auseinander setzen und ein Konzept finden, wie wir die Menschen für unsere Werte, für den Wert der Freiheit und den Wert der Demokratie, begeistern können. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, Herr Schulze hat noch ein bisschen Geduld und wartet, bis ich fertig
bin. Ich erspare mir deshalb auch Kommentare zu dem Vortrag von Frau Fechner. Den wird Herr Schulze anschließend kommentieren, da bin ich ziemlich sicher.
Auf den Kampf gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit legt die Landesregierung schon seit mehreren Jahren besonderes Augenmerk. Bereits 1998, wie sicherlich alle im Raum wissen, wurde mit dem Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ ein deutlicher Akzent gesetzt. Mit der Fortschreibung des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg - für eine starke und lebendige Demokratie“ hat die Landesregierung diesen Akzent im vergangenen Jahr neuerlich bekräftigt.
Wir alle wissen, dass wir trotzdem in unseren Bemühungen nicht nachlassen dürfen, denn wie wir angesichts der erst jüngst wieder verübten Gewalttaten erkennen können, ist das Handeln Einzelner leider immer noch von Hass und Intoleranz geprägt. Dem müssen wir uns auch zukünftig mit aller Kraft und Zivilcourage entgegenstellen. Genau deshalb werden wir die Bemühungen für eine demokratische Gesellschaft gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt auch im Jahr 2007 mit Nachdruck fortführen.
Deshalb habe ich auch das für das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ im Haushalt vorgesehene Budget trotz notwendiger Einsparungen im nächsten Jahr in gleicher Höhe wie im laufenden Haushaltsjahr eingestellt. Von den veranschlagten 931 400 Euro werden wie bisher die Mobilen Beratungsteams, die Geschäftsstelle der RAA Brandenburg und das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit unterstützt. Hinzu kommen die in Abhängigkeit von der Zuführung der Konzessionsabgabe Lotto finanzierten Projekte, die auch im Jahr 2007 wieder über die Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg Unterstützung finden können.
Darüber hinaus - ich freue mich darüber sehr - werden im Haushalt aller Ressorts zur Umsetzung des Maßnahmenkatalogs des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ auch weiterhin Mittel für Projekte im Land eingesetzt.
Die Landesregierung begrüßt die Absicht der Bundesregierung, dass dem im Jahr 2001 ins Leben gerufenen Aktionsprogramm mit seinen Teilprogrammen ENTIMON, CIVITAS und XENOS ein neues, auf Dauer angelegtes Programm angeschlossen werden soll.
In diesem Zusammenhang bewerte ich auch positiv, dass nach Auskunft der Bundesregierung, anders als ursprünglich vorgesehen, wieder ein Programm gegen Rechtsextremismus mit Schwerpunkt auf die neuen Bundesländer aufgelegt wird.
Mit diesem neuen, insbesondere präventiv angelegten Programm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ können jedoch die bisher geförderten Strukturprojekte leider nicht weiter gefördert werden, da aus Sicht der Bundesregierung das Kriterium Modellcharakter nicht mehr erfüllt wird.
Ich bedauere das, muss aber davon ausgehen, dass die Bundesregierung an dieser Stelle keine Kompromisse eingehen wird. Wir müssen über eine mögliche und notwendige Fortführung
Das wichtige Strukturprojekt Mobile Beratungsteams wurde in Brandenburg anders als in anderen Bundesländern von Anfang an nur durch das Land finanziert, sodass hier glücklicherweise Kontinuität gesichert ist.
In intensiven Gesprächen mit dem Bund haben die Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg und das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit unter vorheriger Beteiligung der Nichtregierungsorganisationen ihr Interesse bezüglich der Fortsetzung der Programme gegenüber der Bundesregierung deutlich gemacht. Der Bund ist bestrebt, die Länder in die Ausgestaltung und Umsetzung der Programme einzubeziehen. Über die Art und Weise der Beteiligung der Länder wird in den nächsten Wochen entschieden.
Die Koordinierungsstelle prüft derzeit in enger Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen auch, welche Möglichkeiten das Bundesprogramm bietet, um das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ mit einer Finanzierung über die Bundesmittel gezielt zu fördern.
Das Land Brandenburg stellt sich seit Jahren offensiv den Herausforderungen im Kampf gegen Rechtsextremismus und kann auf die konstruktive Zusammenarbeit innerhalb der Zivilgesellschaft in unserem Land stolz sein. Trotz wiederholter Taten, die zweifellos dem Ansehen unseres Landes Schaden zugefügt haben, stellen wir uns den Tätern weiterhin selbstbewusst und mit aller Kraft entgegen. Wir nehmen die Erscheinungsformen des Rechtsextremismus sehr ernst und handeln entsprechend, um die Demokratie vor ihren Feinden zu schützen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Damit ist die Rednerliste für diesen Tagesordnungspunkt erschöpft. Ihnen liegt der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS, Drucksache 4/2896 - Keine Kürzungen bei Projekten gegen Rechtsextremismus -, vor. Wer diesem Antrag Folge leistet, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Es liegt Ihnen der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in Drucksache 4/2950 vor. Wer ihm Folge leistet, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag angenommen.
Der Abgeordnete Schulze hatte sich zu Wort gemeldet. Ich kann das lediglich als den Wunsch nach Abgabe einer persönlichen Erklärung werten.
(Schuldt [DVU]: Er hätte gemäß § 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung eine Karte hochhalten müssen; das hat er nicht getan!)
- Ich habe viel Verständnis für Irritationen bezüglich unserer komplizierten Geschäftsordnung. Hätte er eine Karte hochgehalten, hätte ich ihm während des Redebeitrags Gelegenheit zur Kurzintervention gegeben; die Rednerin hätte dann drei Minuten Zeit gehabt, darauf zu reagieren. Das hat er nicht getan. Er hat jedoch jederzeit das Recht, eine persönliche Erklärung abzugeben. Sie ist erst nach Schließung des Tagesordnungspunkts zulässig. Lesen Sie bitte die Geschäftsordnung!
Herr Präsident! Ich denke, wir alle sind hier und da unterschiedlicher politischer Auffassung. Wir sind wegen der Brandenburger Toleranz und unserer grundsätzlichen Einstellung sicherlich geneigt, vieles hinzunehmen, aber ich finde, dass Straftatbestände, die hier gerade von der Abgeordneten Fechner ausgesprochen worden sind, als solche benannt und verfolgt werden müssen. Es ist nämlich ein großer Unterschied, ob ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch mache und eine Meinung äußere oder ob ich die Behauptung aufstelle, dass hier anwesende Personen oder Parteien linksextremistische Strukturen finanzieren und unterstützen. Das ist eine Tatsachenbehauptung, die den Straftatbestand der Beleidigung bzw. der Verleumdung erfüllt. Deswegen wäre eine Rüge angebracht gewesen. Ich möchte die einschlägig Verantwortlichen bitten, zu überprüfen, ob nicht eine Strafanzeige notwendig ist, denn dies wird von dem Recht auf Immunität und Indemnität nicht gedeckt.
Außerdem liegt dazu ein Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und CDU in Drucksache 4/2947 vor. Ich eröffne die Debatte mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Wehlan von der Fraktion der Linkspartei.PDS.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Wald Brandenburgs ist in die Schlagzeilen geraten. Die „Märkische Allgemeine“ vom 5. Mai schreibt:
„Waldbesitzer haben ihren Waldbestand in ein Schachbrett verwandelt. Eine abgeholzte Fläche reiht sich an die andere. Dazwischen ist immer ein schmaler Streifen mit
Ganz offensichtlich wird hier die vom Gesetzgeber vorgesehene Ausnahme zur Regel. Der zulässige Kleinkahlschlag wird zum Großkahlschlag. Diese Regelungslücke im Gesetz wollen wir mit unserem Antrag schließen, auch wenn es Ihnen sicherlich schwer fällt, die Gefühle von dem eben sehr emotionalen Thema zu dem naturnaheren Thema zu wechseln.
Es handelt sich bei weitem nicht um ein seltenes Phänomen. Bereits im April 2005 hatten meine Kollegin Gerrit Große und ich eine Kleine Anfrage zu einem solchen Fall im Landkreis Oberhavel gestellt. Im Januar 2006 trat ein solcher Fall im Wahlkreis meines Kollegen Otto Theel auf.
Landesweit sind inzwischen 500 ha betroffen. Zu Recht wenden wir uns gegen diese Form der Waldzerstörung und fordern angesichts der fortschreitenden Vernichtung und der Abkehr von einer guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Es ist mehr als an der Zeit.
Was hierzulande durch die Einführung einer nachhaltigen Forstwirtschaft korrigiert werden soll, hat sich in Brandenburg bewährt. Es steht ein guter Ruf der Brandenburger Forstwirtschaft zur Disposition, den wir zu verteidigen aufgefordert sind.
Wie weit einzelne Waldbesitzer in Brandenburg davon entfernt sind, konnten wir uns bei der damaligen Diskussion des Landeswaldgesetzes nicht vorstellen. Dem Berufsstand sei gedankt, dass er sich öffentlich von einem solchen Verhalten distanziert hat. Eine solche Abkehr von der guten forstwirtschaftlichen Praxis war bei der Novelle des Landeswaldgesetzes nicht absehbar.
Bei der Erweiterung der ursprünglich vorgesehenen Obergrenze von 0,5 auf 2 ha ist eine Gesetzeslücke entstanden, die durch besagte Unternehmer zu ihren Gunsten und zum Nachteil des Waldes und der Natur genutzt wird.
Bei der Novelle im Jahr 2004 waren Kahlschläge bis zu einer Fläche von 3 ha erlaubt. Darüber hinaus waren sie genehmigungsbedürftig. Diese Regelung war unbefriedigend, da es zuweilen - unter Einbeziehung von Nachbargrundstücken - zu deutlichen Überschreitungen der 3 ha kam.
Gleichzeitig geht der Trend zum kahlschlagsfreien Wirtschaften, wie es das Bundesnaturschutzgesetz vorsieht. § 5 Abs. 5 besagt:
„Bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist das Ziel zu verfolgen, naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften.“
In diesem Fall handelt es sich um eine Zielvorstellung. Bei der im Zuge des Waldumbaus und der Änderung der Holzerntetechnologie zu beachtenden Hiebsführung ist die kleinflächige Anlage von Kahlschlägen in Brandenburg bei der Kiefernbewirtschaftung durchaus noch vertretbar. Wichtig ist, dass Boden und Bodenfruchtbarkeit nicht geschädigt werden sowie der Wasserhaushalt nicht beeinträchtigt wird.
Bei der damaligen Novelle des Landeswaldgesetzes schien uns eine Grenze von 2 ha gerade noch vertretbar. Nachbarflächen müssen bestockt bleiben. Im Waldgesetz wurde damals folgerichtig festgelegt, dass Kahlschläge verboten sind, Flächen kleiner als 2 ha jedoch keine Kahlschläge seien.
Ein Aufforstungsgebot ist gegenwärtig nicht geregelt. Auf dieses Aufforstungsgebot ist auch Ihr Entschließungsantrag gerichtet. Darüber hinaus muss eine praktikablere Regelung für Nachbarflächen her. Dieser Lückenschluss - dem dient unser Antrag - muss im Landeswaldgesetz erfolgen. Den zweiten Teil sehen wir mit Ihrem Entschließungsantrag nicht reflektiert. Das ist insofern nicht dramatisch, als wir dazu die Diskussionen im Fachausschuss führen werden. Wir werden die Gelegenheit nutzen, unsere Sicht im Ausschuss noch einmal deutlich zu vertreten.