Protocol of the Session on May 17, 2006

Ich könnte mir vorstellen, dass Sie an der Seite derer sind, die Reformbedarf sehen. Das würde die Aufgeschlossenheit für die Thematik erhöhen und möglicherweise zu einer Aufschnürung des Paketes führen. Prof. Meyer hat in der Anhörung gesagt: Die Leute, die nicht wollen, dass man ein Paket aufschnürt, wollen offensichtlich, dass die Leute gar nicht erst erfahren, was alles im Paket ist.

Wenn Bundestag und Bundesrat über Wochen hinweg und viele Stunden jeden Tag mehr als 100 Experten zu einem Gedankenaustausch im Rahmen einer Anhörung einladen - die gesamte Bundesregierung war am Montag anwesend - , dann muss doch am Ende die Bereitschaft vorhanden sein, die Hinweise der Experten aufzugreifen und Veränderungen im Text vorzunehmen. Immerhin handelt es sich mit 25 Artikeln um die größte Veränderung des Grundgesetzes. Es geht um etwas Grundsätzliches, um etwas Verfassungsrechtliches und um soziale Prämissen. Demzufolge kann man eine solche Reform nicht am Parlament vorbei realisieren. Wir haben schon viel erlebt. Deshalb macht es Mut, wenn man in einem Stadium die Diskussion führt, in dem dies noch möglich ist, in dem man Veränderungen, die angemahnt werden, noch erörtern kann. Deswegen haben wir uns

dafür entschieden, die Diskussion im Detail, das heißt im Rahmen acht einzelner Anträge, zu führen.

So ist beispielsweise im Bildungsbereich grundsätzlich nichts gegen eine ausschließliche Zuständigkeit der Länder einzuwenden. Dennoch darf der Bund nicht aus der Verantwortung entlassen werden, finanzielle Mittel für jene Länder bereitzustellen, die entsprechende Aufgaben aus eigenem Finanzaufkommen nicht lösen können. Sie haben völlig Recht - ich habe den Beitrag im „Focus“ gelesen -: 4 Milliarden Euro für das Ganztagsschulprogramm sind eine großzügige Offerte. Es muss gesichert werden, dass diese Mittel auch künftig bereitgestellt werden. Es nützt uns nichts, wenn nach jeder PISAStudie ein großer Aufschrei durchs Land geht und dann doch wieder jeder seins macht. Vielmehr sind Schlussfolgerungen zu ziehen, die sich in den Ausgaben für Bildung und Wissenschaft niederschlagen müssen. Zu diesem Zweck sind die qualitativen Anforderungen gemeinsam zu definieren. Trotz ausgeprägter Eigenständigkeit der Länder kann es doch im Bildungsbereich eine gemeinsame Willensbekundung geben. Die Innenminister schaffen das; auf diesem Gebiet kann nur einstimmig etwas geregelt werden.

(Lunacek [CDU]: Das passiert doch! Es gibt doch die Einigungen in der Kultusministerkonferenz!)

- Herr Lunacek, das ist das Problem: Die Innenminister regeln etwas, und die Kultusminister regeln etwas. Was aber regeln Sie als Fraktionsvorsitzender? Was regeln wir als Abgeordnete? Wofür sind wir zuständig? Wir wissen doch gar nicht immer, was ausgehandelt wird. Wenn es gut geht, gibt es eine Information des Parlaments nach Artikel 94 der Verfassung.

(Baaske [SPD]: Das wird ja geändert!)

- Herr Baaske, es ist ein energischer Kampf, ständig die dem Parlament verfassungsmäßig zustehenden Rechte einzufordern. Das ist ein schwieriges Terrain.

Ich wiederhole: Wir wollen über die Länderhoheit im Bildungs- und im Hochschulbereich reden. Die Defizite, die es auf diesen Gebieten im Osten gibt, sind noch nicht behoben. Daher darf auch die Förderung nicht abrupt beendet werden. Es ist die Frage zu beantworten, wie wir die Bildungs- und die Hochschullandschaft in den neuen Bundesländern sichern wollen. Ferner wollen wir über das Umweltrecht, das Beamtenrecht, die Verlagerung der Zuständigkeit für das Heimrecht und die Mitfinanzierung des Bundes im Rahmen der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden reden.

Ich fand den Beitrag von Prof. Meyer sehr wichtig und überzeugend - möglicherweise haben ihn auch einige andere gehört - und habe mir wesentliche Punkte zu Eigen gemacht. Zum Anliegen der Reform hat er ausgeführt:

Erstens: Die Reform ist notwendig.

Zweitens: Die Wahrscheinlichkeit, dass sie kommt, ist hoch.

Drittens: Die Vorlage ist im Kern gesund.

Viertens - das ist wichtig -: Die Vorlage darf auf keinen Fall ohne Korrekturen durchgehen. - Über die notwendigen Korrekturen wollen wir hier in diesem Parlament im Rahmen der

Debatte über unsere Anträge reden. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Recht herzlichen Dank. - Das Wort erhält die SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Baaske, bitte.

Frau stellvertretende Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Vietze wollte eigentlich nur den Ministerpräsidenten hören.

(Heiterkeit bei der Linkspartei.PDS)

Aber vielleicht gestatten Sie auch mir ein paar Worte zu den vielen Anträgen. Der erste Punkt in den zitierten Ausführungen von Herrn Meyer sollte uns mächtig umtreiben. Herr Vietze, es ist soeben sehr gut herübergekommen, dass auch Sie die Thematik umtreibt. In Debatten mit Schülerinnen und Schülern sowie mit sonstigen Besuchergruppen hier im Landtag, aber auch auf Parteiveranstaltungen und im Gespräch mit Senioren kommt immer wieder die Frage auf: Warum habt Ihr so entschieden? - Dann befindet man sich in einer Abwehrhaltung und antwortet: Das waren gar nicht wir, sondern das war der Bund. - Im Ergebnis kommt man rasch auf die Frage, wer eigentlich wofür zuständig ist. Wir wissen, dass die Frage der Zuständigkeitsverteilung nur schwer und sehr kompliziert zu beantworten ist. Einige Regelungsbereiche liegen in der ausschließlichen Zuständigkeit des Landes, andere in der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes. Besonders problematisch wird es, wenn sich die Kompetenzen überschneiden. Es ist nicht einfach auseinander zu halten, wer was zu verantworten hat. Zweifelsohne brauchen wir in dieser Debattensituation wesentlich mehr Klarheit für die nächsten Jahre.

Wir leben in einer hochkomplexen Gesellschaft mit hochkomplexen Entscheidungsvorgängen. Wenn wir wirklich wollen, dass die Menschen Freude und Spaß an der Demokratie haben, dann müssen sie erkennen, worüber bei der Wahl des Kreistages, des Landesparlaments und des Bundesparlaments jeweils entschieden wird. Dazu ist Transparenz notwendig. Erst wenn die Kompetenzverteilung klar ist, kann bewertet werden, ob die jeweilige Ebene gut oder schlecht gearbeitet hat. Um unserer Demokratie willen sollten wir für mehr Transparenz der politischen Entscheidungsvorgänge sorgen.

Genau deshalb ist die Idee der Föderalismusreform entstanden. Bisher bedarf etwa die Hälfte aller Bundesgesetze der Zustimmung des Bundesrates. Das sollte man sich vor Augen halten. Der Vermittlungsausschuss - ich habe oft genug in den Runden gesessen - hat häufig nachts um halb drei irgendetwas mit irgendetwas getauscht. Ich kann mich gut an eine Debatte im Vorfeld der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses erinnern, in der es darum ging, die Handwerksordnung zu novellieren. Berufe aus der Handwerksrolle wurden mit Zuständigkeiten auf dem Arbeitsmarkt „gedealt“. Letztlich wurden Äpfel mit Birnen verglichen. Man hat versucht, einen Kompromiss nur um des Kompromisses willen zu finden. Das war notwendig, weil Bundesrat und Bundestag in dieser Frage unterschiedlicher Auffassung waren.

Es kommt hinzu, dass wir als Landtagsabgeordnete bisher Entscheidungen vertreten müssen, für die wir nicht verantwortlich sind, weil sie in Berlin getroffen wurden. Auch daran sollte man denken, wenn man die Reform zerreden will, bevor sie überhaupt beschlossen ist.

Herr Vietze, Sie haben in Ihren Ausführungen die Beschlüsse der KMK und der Innenministerkonferenz bemängelt. Ich kann mich gut entsinnen, dass die Linke.PDS immer wieder argumentiert hat, der Landtag brauche mehr Kompetenzen. Genau das soll jetzt passieren. Darum geht es in der angedachten Reform.

Das parlamentarische Verfahren ist im Gange; Sie haben es gesagt. Gestern hat die zweite Anhörung stattgefunden; sieben soll es geben. Es wird sich also noch eine Weile hinziehen. Wer gestern Abend in den Nachrichten die Gesichter von Abgeordneten gesehen hat, die an der Anhörung teilgenommen hatten, der konnte bei ihnen ein Nachdenken feststellen. Die Anhörung verlief nicht „Friede, Freude, Eierkuchen“. Nicht alle Anzuhörenden fanden sämtliche Vorschläge gut. Es gab auch eine Vielzahl kritischer Stimmen. Ich gehe davon aus, dass es noch intensive Diskussionen dazu geben wird. Wenn es sich als notwendig erweisen sollte, kommt es möglicherweise auch zu Änderungen. Das entspräche gutem parlamentarischen Brauch. Bevor Bundestag und Bundesrat beschließen werden und die Reform im nächsten Jahr in Kraft tritt, werden wir sehen, was sich an dieser Front noch tut.

Ich als Abgeordneter halte überhaupt nichts von der Argumentation, es müsse diese Reform sein, keine andere könne beschlossen werden.

Ich halte auch nichts davon, wenn man sagt, dass wir klare Bedingungen haben, an denen wir nicht rütteln lassen. Wir haben die Konstellation, dass wir den Bundestag und die Bundesregierung haben. Wir haben auch 16 Ministerpräsidenten. Gerade bei den Ministerpräsidenten gibt es mindestens 16 sehr verschiedene Meinungen zu sehr verschiedenen Sachverhalten. Das alles unter einen Hut zu bringen dürfte relativ schwer sein, auch wenn man etwas ändert. Dann kommen wir sehr schnell in die Situation, Äpfel und Birnen miteinander zu vergleichen, um einen Kompromiss zu erhalten. Es muss schon triftige und stichhaltige Gründe geben, die alle Seiten dazu bewegen, Vernunft walten zu lassen und Änderungen vorzunehmen.

Wir müssen zu einem vernünftigen Ergebnis kommen und erreichen, dass die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze sinkt. Ich habe mir dazu ein vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages herausgegebenes Papier angeschaut. In der 14. Wahlperiode gab es 563 Beschlüsse des Bundestages im ersten Durchgang. Von den 563 Beschlüssen waren nach der alten Gesetzeslage 311 zustimmungsbedürftig. Wenn die Reform umgesetzt wird, werden es zukünftig 145 sein. Bisher waren also 55 % zustimmungsbedürftig. In Zukunft werden es 25,8 % sein.

Die Zahlen aus der 15. Wahlperiode: 400 Beschlüsse des Bundestages, davon bisher zustimmungsbedürftig 204, in Zukunft 96, also nur noch 24 %. Das macht deutlich, dass einiges bewegt werden kann, um schneller bzw. flexibler zu werden und in diesem Verfahren transparenter zu arbeiten.

Wir sollten auch deutlich mehr Selbstbewusstsein haben und sagen, dass wir hier im Brandenburger Landtag mehr Verantwortung tragen wollen. Ich kann das zumindest für die SPDFraktion und wohl auch für die Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion sagen, denn bei der Föderalismusreform geht es ausdrücklich - das sage ich noch einmal in Richtung von Herrn Vietze - um die Stärkung der Landtage und keinesfalls um die Stärkung der Landesregierungen. Wir werden vom ersten Tag dieser Reform an mehr zu tun bekommen und selbst mit entscheiden können. Wir werden mit mehr Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein in diese Diskussion gehen. Ich gehe davon aus, dass wir uns dann nicht mehr darüber aufregen können, dass es Berliner Beschlüsse sind, die wir nicht zu verantworten haben.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Bitte, Herr Vietze.

Herr Baaske, können Sie mir zustimmen, dass bei einer gewollten deutlichen Zunahme der Verantwortung, der Zuständigkeiten des Landtages dennoch von großer Bedeutung ist, dass für eine Aufgabe, zum Beispiel Bildung, die der Landtag verantwortlich wahrnimmt, die finanziellen Rahmenbedingungen vorhanden sind und dass bei dem jetzigen Reformpaket hinsichtlich der Details die Finanzfragen völlig ausgeschlossen und nur die bereits festgelegten Eingriffe in die Zuordnung fixiert sind? Daraus ergibt sich natürlich die Sorge der Ministerpräsidenten - zum Beispiel Ringstorff, Carstensen und andere - um das Fehlen von Gestaltungsmöglichkeiten.

Das ist das Problem der Zwischenfragen, Herr Vietze. Darauf wollte ich nämlich gerade eingehen.

(Vietze [Die Linkspartei.PDS]: Prima!)

Natürlich hat auch die SPD-Fraktion bezüglich dieses Verfahrens Bedenken. Ich möchte diese kurz skizzieren, da es aber Einzelfälle betrifft, sie nicht so sehr vertiefen. Da die Fachpolitiker noch dazu reden wollen, will ich nicht alles vorwegnehmen.

Was die Bildungsfrage angeht - Sie haben es eben kurz angedeutet -, so habe auch ich meine Probleme mit dem neuen Artikel 104 b. Ich finde es nicht besonders sinnvoll, zu sagen, die Länder dürfen das Geld, das der Bund ihnen geben will, nachher nicht mehr nehmen. Es gibt wohl ein paar Ministerpräsidenten, die Angst haben, dass sozusagen andere Länder dann stärker werden könnten als ihr Land, wenn der Bund so agiert.

Gerade das Ganztagsschulprogramm hat aber sehr deutlich gemacht, dass es schon gute Momente gibt, wenn man zu mehr

Zentralität kommt. Die gestrige Anhörung hat das auch noch einmal sehr deutlich herausgestellt. Gerade bei der Bildungspolitik geht es wohl generell darum, dass der Bund die Möglichkeit haben muss, starke Akzente zu setzen, so wie es zum Beispiel beim Ganztagsschulprogramm gelaufen ist. Vielleicht gibt es noch eine Änderung. Darauf werden die Kollegen sicherlich noch eingehen.

Herr Vietze, man muss ehrlich zugeben, dass Brandenburg als kleines Land ebenso wie Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, dass gerade die „schwachen“ Länder, egal, unter welcher Bundesregierung, ob der Kanzler Kohl oder Schröder hieß, eigentlich sehr gut damit gefahren sind, dass sie im Bund sozusagen einen starken Bruder hatten. Das war halt so. Der Bund konnte eben sagen, dass man denjenigen, die nicht so gut besattelt sind, mehr helfen kann. Ich wäre auch dankbar, wenn wir eine andere Regelung im Artikel 104 fänden. Das sieht unsere Bundestagsfraktion auch nicht anders.

Auch beim Umweltrecht muss man sich nach meiner Meinung genau anschauen, was bei den Reformen herauskommt, ob sie für mehr Zersplitterung sorgen oder ob sie tatsächlich mehr Rechtssicherheit bringen. Andererseits kann man mit Fug und Recht behaupten, dass wir in Brandenburg wissen, was wir an unserer Umwelt haben, dass wir wissen, dass unsere intakte Umwelt gerade für den Tourismus ein Standortfaktor ist. Wir werden keinesfalls zulassen, dass dieser Standortfaktor durch unsinnige Gesetzgebungsdinge unsererseits zerschlagen wird.

Des Weiteren geht es um das Heimrecht. Auch diesbezüglich mache ich mir nicht allzu große Sorgen. Wir haben bereits in der Jugendhilfe die Erfahrung gesammelt, dass die Standards unter den Ländern nicht zu sehr voneinander abweichen, obwohl die Länderkompetenz schon längst gegeben ist. Ich denke, dass hier ein Wettbewerb um niedrigere Betreuungsstandards nicht stattfinden wird. Insofern habe ich diesbezüglich auch keine Angst.

Ähnlich sehe ich das beim Strafvollzug. Ich weiß nicht so recht, wer das eigentlich haben wollte. Ich habe einmal recherchiert bzw. nachgefragt, wer die Änderung im Strafvollzug, das Runtergeben zu den Ländern, wollte. Jetzt will es niemand gewesen sein, dennoch haben wir die Debatte. Ich glaube auch nicht, dass es Sinn macht, einen Wettbewerb um die härtesten und schlimmsten Knäste zu führen. Im Großen und Ganzen mag das ja populär sein, aber es ist keinesfalls menschlich. Auch diesbezüglich haben wir noch einige skeptische Gedanken, die man in den nächsten Wochen durchaus auch im Bund diskutieren wird.

Wir wollen, dass die Föderalismusreform beschlossen wird. Wir brauchen sie. Wir wollen, dass sich Deutschland im europäischen, im globalen Wettbewerb bewegt. Wir wollen, dass es weniger Hürden gibt. Wir wollen, dass Deutschland vorwärts kommt. Dazu wird die Föderalismusreform einen wichtigen Beitrag leisten, was auch für Brandenburg gut ist. Im Moment erleben wir natürlich eine Debatte, die wir, wenn es um Neuerungen geht, immer haben.

Erstens ist man zutiefst unzufrieden mit dem vorhandenen Zustand.

Zweitens freut man sich, dass endlich etwas in Bewegung gerät, dass Vorschläge kommen, dass es Vereinbarungen gibt und dass man offensichtlich vorankommt.

Drittens kommt man ins Grübeln, ob alles so richtig ist. Dann kommen die Bedenkenträger: Was ist alles jetzt falsch, und was sollte man besser nicht tun? Dann schließt man sich dem bald an und sagt: Da müssen wir noch einmal schauen.

Viertens hat man dann vielleicht schon ganz schnell vergessen, wie unzufrieden man eigentlich mit dem vorherigen Zustand war.

Ich habe es bei Ihnen, Herr Vietze, erlebt. Sie sagen immer, KMK und Innenministerkonferenz beschlössen etwas und wir als Landesparlament würden nicht beteiligt. In Zukunft soll die Kompetenz bei den Landesparlamenten und nicht bei den Regierungen liegen. Wir werden also beteiligt und viel besser und vor allem eher informiert.

Fontane hat sehr deutlich gesagt - das wurde gestern anlässlich des 70. Geburtstages unseres ehemaligen Landesvaters mehrfach zitiert -: „Am Mute hängt der Erfolg.“ Ich glaube, das sollte uns in den nächsten Wochen treiben.